Klage gegen Impfpflicht vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
Die Bayerische Landesverfassung enthält einen interessanten Artikel: Artikel 98. In dessen viertem Satz steht:
“Der Verfassungsgerichtshof hat Gesetze und Verordnungen für nichtig zu erklären, die ein Grundrecht verfassungswidrig einschränken.”
Die Musik bei solchen Regelungen spielt gemeinhin bei der Frage, wer die Mühlen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in Bewegung setzen, eine Klage mit dem Ziel erheben kann, ein Gesetz, eine Verordnung für nichtig zu erklären bzw. gar nicht erst Realität werden zu lassen.
Das führt zum zweiten interessanten Artikel, der sich im Bayerischen Verfassungsgerichtshofgesetz findet; Art. 55
Der erste Absatz dieses Artikels liest sich wie folgt:
“Die Verfassungswidrigkeit einer Rechtsvorschrift des bayerischen Landesrechts kann jedermann durch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof geltend machen. Er hat darzulegen, dass ein durch die Verfassung gewährleistetes Grundrecht verfassungswidrig eingeschränkt wird.
Das ist erstaunlich.
Jeder bayerische Bürger hat somit die Möglichkeit, eine Rechtsvorschrift, jede bayerische Rechtsvorschrift per Beschwerde durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof daraufhin überprüfen zu lassen, ob mit ihr ein Grundrecht bayerischer Bürger eingeschränkt wird. Und es kommt noch besser, derjenige, der die Beschwere erhebt, muss nicht einmal geltend machen, dass er in seinen Grundrechten verletzt wird, es reicht geltend zu machen, dass ein Grundrecht verletzt wird.
Was, wenn nicht eine Impfpflicht, die nichts anderes als indirekten Zwang zur Impfung darstellt, verletzt Grundrechte von Bürgern, von der körperlichen Unversehrtheit bis zur Willensfreiheit? Was, wenn nicht 2G oder 3G Regelungen, die Menschen aufgrund ihres Impfstatus diskriminieren, und zwar grundlos diskriminieren, ist geeignet, gegen Grundrechte zu verstoßen?
Insofern ist es nur konsequent, dass der Verein “Initiative freie Impfentscheidung e.V.” sich mit einem Münchner Rechtsanwalt zusammengetan hat, um eine Klage, wie oben beschrieben und in Bayern als Popularklage bekannt, gegen die entsprechenden Maßnahmen und den damit impliziten Zwang, sich impfen zu lassen, zu führen.
Bayerischen Bürgern ist es möglich, die Klage durch ihre Unterschrift zu unterstützen, wenn das viele tun, dann wird die Durchschlagskraft sicher erhöht. Wir haben uns nicht nur aus diesem Grund entschlossen, auf diese Aktion zu verlinken, in der Hoffnung, dass sie von Bayerischen Lesern unterstützt wird.
Hier in aller Kürze ein Auszug aus der Begründung der Klage.
Der gesamte Text zur Klage kann hier nachgelesen werden.
Unterstützung der Klage kann hier erklärt werden.
“Wir vertreten die Auffassung, dass der Entscheidung über einen Eingriff in die eigene körperliche Unversehrtheit wie eine Impfung eine eigenständige Risikoabwägung zugrunde liegt. Diese muss jeder Einzelne im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik und des Freistaates Bayern sowie im Einklang mit der Resolution 2361 (2021) des Europarates vom 27. Januar 2021 frei von politischem, sozialem oder anderweitigem Druck fassen können. Es soll niemand gegen seinen Willen geimpft werden können und niemand dafür diskriminiert werden dürfen, der sich nicht impfen lassen will oder kann.
Wir beobachten daher mit großer Sorge, wie aktuell Bürger, die aufgrund einer eigenständigen Risikoabwägung zu dem Ergebnis gekommen sind, dass sie jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt eine Impfung gegen eine COVID-19-Erkrankung noch nicht vornehmen wollen, stigmatisiert und diskriminiert werden und insbesondere durch die Regelungen der §§ 3, 3a, 16 und 17 der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) in der Wahrnehmung ihrer sozialen Teilhaberechte, aber auch in ihrer Ausbildung und Berufsausübung erheblich beeinträchtigt werden oder sogar gänzlich ausgeschlossen werden sollen.
Die dieser Ausgrenzung zugrunde liegende Annahme, es sei eine von Nicht-Immunisierten ausgehende Gefahr zu eliminieren bzw. eine Herdenimmunität zu erreichen, entspricht nicht dem heutigen Stand der Wissenschaft. Sie verstellt zudem den Blick darauf, dass die Impfung – insbesondere mit zunehmendem Zeitablauf – weder vor Ansteckung und Verbreitung, geschweige denn vor einer Überlastung des Gesundheitssystems, schützt. Insofern lässt sich der Eingriff in die Grundrechte weder durch Allgemeinwohlbelange noch durch die Sorge um die Gesundheit des Grundrechtsträger selbst rechtfertigen. Das gilt in besonderem Maße für Jugendliche, die als Ungeimpfte besonders hart durch die Beschränkungen ihrer sozialen Teilhaberechte getroffen werden, wodurch durch die Maßnahmen der vergangenen 20 Monate entstandene Schäden vertieft werden. Gleichzeitig verstellt die Polarisierung den Blick auf die zentrale Problematik des Schutzes Vulnerabler, der sich nur durch eine konsequente Teststrategie erzielen lässt. Werden indes auch Geimpfte – notwendigerweise – getestet, besteht keinerlei Rechtfertigung mehr für diejenigen Regelungen der 14. BayIfSMV, die den Zugang zu Leistungen und/oder Räumlichkeiten von einem Immunisierungsstatus abhängig machen.”
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Na, da findet Södolf doch sicher eine Begründung (mit Hilfe der Justiz), dass es sich in diesem Falle NICHT um eine Grundrechte-Verhöhnung handelt – wäre doch gelacht!!
Sehr schön. Nur schade, dass von “Immunisierungsstatus” und “Nicht-Immunisierten” geschrieben wird. Das ist Orwellsches Neusprech. Übrigens wurde in der von meiner Frau noch immer konsumierten Tageszeitung inzwischen der Begriff “vollimmunisiert” durch “grundimmunisiert” ersetzt. Mal sehen, was noch so erfunden wird. Vielleicht sollte mal ein Wörterbuch der Corona-Sprache zusammengestellt werden.
Norbert Häring hat mal ein Corona-Neusprech-Kompendium angelegt:
https://norberthaering.de/liste-manipulationen/
Ganz einfach: Dummheit grassiert, und deswegen wird es eng für “andere”, aka uns werden. Beobachten, bewerten, (leider re)agieren.
Irgendjemand hier, der mitkommt, nach Portugal? (letztes Land nach Ungarn)
Witzig, ich suche seit ein paar Wochen eher nebenher, aber so langsam immer ernsthafter, nach einer schönen Quinta mit genug Land und Wasser, um sich dort weitgehend selbst zu versorgen. Internetanschluss dazu, dann könnte ich prima von dort aus arbeiten. Und die unsägliche KFZ Importsteuer ist wohl gerade gefallen.
Wobei ich auch hörte, Portugal überlegt sich wieder Maßnahmen, zusammen mit Spanien. Impflicht wohl aktuell nicht, muss man bei der hohen Impfrate auch nicht, aber wer weiß.
Orban könnte für den Moment die sicherere Heimstätte bieten, ist ja durchaus auch schön dort, nur halt nicht so warm wie in PT.
Ich beschäftige mich auch seit ein paar Tagen mit dem Thema Auswandern, wobei ich eher die Nicht-EU-Länder ins Auge fassen würde. Ich sehe mich schon mit einem Schleuser verhandeln: “Also nochmal, Sie wollen raus wirklich aus der EU, nicht rein, verstehe ich das richtig?”
Kaiser Norton, bisher das Beste des Tages.
Asyl in Belarus beantragen? Das hätte sicher gute Aussichten, besonders, wenn die das dort medial verbreiten dürfen. Tatsächlich werden wir hier am Wochenende auch gemeinsam vor dem Atlas sitzen und grübeln.
Guckstu: https://luismanblog.wordpress.com/2020/09/26/corona-from-a-z-the-politically-incorrect-and-somewhat-cynical-index-to-the-crisis/
Man darf gespannt sein, wieviele davon Gebrauch machen, denn die Meisten, mich eingeschlossen, wissen das nicht. Unabhängig davon habe ich kein Vertrauen in bayerische, oder deutsche Gerichte. Sie treten alle Grundrechte mit Füßen.
Der fränkische Sozialist, welcher sich mit dem Maoisten aus Württemberg sehr gut versteht, hat inzwischen sehr viel persönliches Porzellan zertrümmert.
Bleibt nur, zu hoffen, -die Chancen stehen recht gut-,das der eine oder andere Richter kein besonderer Söderfreund ist.
Art 1 GG
Selbst wenn das Zeug wirken und Klorona die Pest wäre, wäre es immer noch Verbrechen gegen die Menschenwürde
Ja, dann kann man evtl. die bayerischen Gesetze kippen. Na und? Das verbrecherische IfSG ist ein Bundesgesetz. Davon abgesehen ist der Rechtsstaat in Deutschland abgeräumt, das ist gegessen. Ich bin davon überzeugt, daß ein Gericht aus den Mafiabossen einer Stadt vertrauenswürdiger ist als ein deutsches Verfassungsgericht.
Die deutsche Demokratie wird seit 2015 einem kontinuierlichen Stresstest unterzogen und versagt jeweils erbärmlich. Es ist halt nur eine repräsentative, hier also eine “CDU/CSU-Demokratie nach Gutsherren Art”, das werden wir auch demnächst für diesen Fall wieder sehen. Irgend einen Grund werden die CDU/CSU-Richter schon finden, für die anderen gibt es Hausdurchsuchung und die letzten Seiten liest eh keiner. Das Grab der CDU/CSU ist jetzt tief genug.
…und in den nächsten 4 Jahren werden wir von der Oppositionsbank der CDU/CSU das hören, was die meisten von uns gerne in den 16 Jahren der Regierung gehört hätten. Und sollte in 4 Jahren ein Wunder geschehen, werden die in der Regierung dann wiederum gegenteilig sozialistische Moral nach Gutsherren Art predigen und das wiederum wiederum(!) gegenteilig praktizieren (Meine Tasche, deine Tasche). Das Saarland wackelt, Schleswig-Holstein kippt, wer braucht schon die schlechte Kopie. Die linke Pfeife Röttgen macht jetzt einen auf migrationspolitischen Hardliner und Merz will den Ungeimpften das Arbeiten und Leben verbieten. Helge Braun und Graue-Wölfe Serap Güler, das ist die CDU, austauschbar nur die Gesichter. Die CDU/CSU war seit 2000 eine große Verarsche und wird in Gegenwart und Zukunft eine große Verarsche bleiben. Amen, zuschaufeln
In allen Punkten richtig – bis auf deas mit den letzten Seiten: ICH werde alles lesen und in meinem Kopf dieses mittlerweile ins Unendliche sich entwickelnde Puzzle zuende bringen (ist ein Widerspruch, ich weiß).
Wäre dies hier eine Demokratie hätten unsere obersten Gesetzeshüter dem Treiben längst ein Ende bereitet und diesen Sauhaufen vor Gericht gebracht. Sie tun es nicht.
„Die deutsche Demokratie …..“. ?
–
Wir hatten in Deutschland doch nur eine sogenannte parlamentarische Demokratie.
Da dürfen Bürger zwar wählen, wer aber in die Parlamente kommt, das bestimmen die Parteien.
–
Da die Abgeordneten von den Parteien bestimmt werden, also der Partei ihren Job zu verdanken haben und nicht den Wählern, vertreten sie logischerweise im Parlament die Interessen der Parteiführung und nicht die In Interessen der Wähler.
–
Scheindemokratie nennt man so etwas wohl.
Die Opposition könnte man sich auch gleich sparen, denn außer Scheindebatten springt da nichts heraus. Kaum wechselt man die Seiten, sieht die abgebliche Meinung gleich wieder anders aus.
Wunderbar, endlich!
Söder hat vermutlich den Auftrag, die bayerischen Gerichte unter Kontrolle zu bringen.
Es geschehen noch Wunder! Ein Hinweis auf Gesetze !
Bundesrecht schlägt Landesrecht – Ein Gesetz oder Verordnung die gegen das GG verstößt ist
AUTOMATISCH NICHTIG und darf nicht angewendet werden !!!!!
WOZU braucht man das bay.-Gericht ??????? GVG lesen. einiges seit 2006 aufgehoben.
Es gibt noch weitere Gesetze die dem Bürger eigentlich das Leben leichter machen könnte, ja
wenn der Bürger sich für Gesetze interresieren würde. Zitat “Trotteldeutsche”
ÜBRIGENS das Geschwätz von Söder und Angestellte von Sörös/Gates wird nur in der
linientreuen Medienlandschaft als Gesetz verkauf.
Wenn Steinmeier ein Gesetz unterschreibt, das gegen das GG verstößt ja dann kann man ihn
hä….n. Deshalb ist keine einzige Verordnung oder sonstiges unterschrieben. Somit NICHTIG
nach § 125,126 BGB
Ist einem klar, dass das GG über den Gesetzen der EU steht?? EU-Recht nur sekundär.
Die Justiz ist immer Teil des jeweiligen politischen Systems, das ist so in einer Demokratie, Insbesondere aber in einer Scheindemokratie und in einer Diktatur.
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Deshalb kann man gar nicht erwarten, dass diese Klage im Sinne der Bürger erfolgreich sein wird. Wer hier einen Erfolg der Kläger erwartet, der ist schon sehr naiv und hat noch nicht begriffen, in welchem politischen System wir leben.
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Das Gericht vertritt die Herrschenden und wird hierzu auch problemlos eine entsprechende Urteilsbegründung formulieren.
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Die Justiz ist stets der erste Bereich, der sich schnell an ein sich änderndes politisches System anpasst. Das kennen wir doch aus der Vergangenheit.
Die Klage ist schon deshalb sinnvoll, weil sie einen Kontrapunkt zur Bringt-Sowieso-Alles-Nichts-Gesinnung darstellt. Außerdem wird so zumindest die Judikative in Bayern genötigt, sich ein weiteres Mal zu offenbaren, so oder so. Was wiederum direkt oder indirekt Auswirkungen auf die bundesrepublikanische und die europäische Judikative haben wird, so oder so. Was wiederum bei einer künftig erfolgenden historischen, juristischen und sozialpsychologischen Aufarbeitung des Unrechts zu Beginn des 21. Jahrhundert heiß begehrte Verwendung finden wird. Was wiederum dazu führen könnte, daß endlich mal ein anderes Versmaß beim Reim der Geschichte auf sich selbst eingeführt wird.
Dem kann ich nur zustimmen. Wenn man immer nur sagt, ” das bringt doch nichts” und im Nichtstun verweilt, wird sich nie was ändern. Wer die Möglichkeiten sieht und sie auch konsequent verfolgt, hat mehr Chancen, als der der nichts tut. Nicht umsonst gibt es das alte Sprichwort, der Versuch war es wert.
Für mich haben solche Klagen nur noch retrospektiven Wert, damit man nachher sagen kann, daß man es immerhin versucht hat, egal wie albern die Aussichten waren. Daher unterstütze ich sie zu 100%, aber eben ohne große Erwartung.
Ja Risikoabwägung wäre doch angebracht, vor allem bei verimpften full lenght spike Proteinen in mRNA Impfstoffen.
Von der American Heart Association ein Sitzungsbeitrag: Abstract 10712: Mrna COVID Vaccines Dramatically Increase Endothelial Inflammatory Markers and ACS Risk as Measured by the PULS Cardiac Test: a Warning
https://www.ahajournals.org/doi/10.1161/circ.144.suppl_1.10712
Das war doch klar!!! Von der Propagandapresse seit Monaten sehnsüchtigst herbeigegeifert. Da war es nur eine Frage der Zeit bis irgendein selbsternanntes OBERAR….OCH den Anfang macht: “Söder fordert allgemeine Impfpflicht: Möglichst ab 1. Januar”.
https://de.rt.com/inland/127638-soder-fordert-bundesnotbreme-und-impfpflicht/
Am Ende wird man erkennen, dass heutzutage auch die Grundrechte Gummiparagraphen sind. Wenn “Terror durch Ungeimpfte, Impfverweigerer” etc. nicht gegen die Würde des Menschen geht, was muss dann noch geschehen? “Die Würde des Menschen ist unantastbar” ist eben relativ zu verstehen. Man sieht und lernt. Ich hetze gegen niemanden, will keinem etwas wegnehmen, geschweige denn jemand verletzen oder gar umbringen, aber ich bin dennoch ein Terrorist oder jemand, den man getrost von der Arbeit aussperren kann (Nettosteuerzahler höchster Klasse)? Soso.
Dumm sind solche Sirenen zudem auch noch, denn wie kann man etwas verweigern was doch freiwillig geschieht? Verweigern kann man sich nur einer Pflicht aber keiner freiwilligen Empfehlung. Diesen Stümpern muss man sogar noch erklären, was ein freier Wille ist. Bei denen sitzt gar nichts, nicht einmal die grundlegenden Basics.
Vielleicht wäre im Hinblick auf eine Impfpflicht folgender Aspekt, der mehr im Tatsächlichen liegt, interessant.
Der Staat muss Eingriffe in die Grundrechte gut begründen. Vor allem muss der Eingriff tauglich sein, um den angestrebten Erfolg (Eindämmung der Pandemie) herbeizuführen. Für die Tauglichkeit hat der Staat die Beweislast. Kann er den Beweis nicht erbringen, darf er den Eingriff nicht vornehmen.
Es bestehen inzwischen erhebliche Zweifel, ob die eingesetzten Impfstoffe (Biontech u.a.) die Ausbreitung des Coronavirus verhindern. Die Impfstoffe wurden auf der Basis der Alpha-Variante konzipiert und wirken gegen diese Variante. Es ist aber nicht anzunehmen, dass sie auch gegen die Delta-Variante wirken. Die Delta-Variante hat seit Juni die damals dominierende Alpha-Variante abgelöst und ist zur ausschließlichen Variante (Anteil 99%) geworden. Trotz zunehmender Impfungen gab es zunehmend Impfdurchbrüche. Die Zweitimpfungen stiegen im Zeitraum September bis November von 47 Mio. auf 53 Mio. und die Impfdurchbrüche stiegen von 14.000 auf 140.000 (Wochenberichte RKI). Die Zahlen ergeben einen Beweis des ersten Anscheins dahingehend, dass die Impfstoffe gegen Delta nicht wirken und damit ist die Behauptung, die Impfung verhindere die Ausbreitung des Virus, ist erschüttert. Der Staat kann den Beweis, die Impfung sei ein taugliches Mittel, nicht einwandfrei führen. Dann aber ist eine Impfpflicht unzulässig.
Eine Impfung ist ein taugliches Mittel allenfalls gegen Viren, die nicht mutieren und gegen die durch eine Impfung eine Immunisierung tatsächlich hergestellt wird. Dies ist bei Coronaviren und Grippeviren, die ständig mutierten, nicht der Fall. Einen Impfstoff gegen alle derzeitigen und künftigen Mutationen gibt es nicht.