Furchtbare Juristen: Eine Phantasie in Mengele “17 Cs 327” – Amtsgericht Oranienburg
Nach rund 10 Jahren, die ich als Gerichtsreporter gearbeitet habe, habe ich einen großen Fundus von Gerichtsverfahren, die ich begleitet habe, groß genug, um auf seiner Grundlage Verhaltensmuster zusammenzustellen. Ein paar Beispiele:
Je schlechter der Jurist, der sich als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter um sein Vorankommen bemüht, desto mehr Phantasie setzt er ein, um “Erledigung” oder “Erfolg” vorweisen zu können.
Amtsrichter tendieren dazu, ihr Heil in “Gehorsam” zu suchen und Anklagen der Staatsanwaltschaft, und wenn die Anklage noch so hanebüchen ist, durchzuwinken. Das ist für Amtsrichter leicht machbar: Sie müssen oft nur einen Strafbefehl erlassen. Ein Strafbefehl basiert meist, wenn überhaupt nur auf “kursorischer Prüfung”, schafft dem Amtsrichter schnell ein Verfahren vom Hals und damit eine Erledigung, wenn nicht derjenige, an den der Strafbefehl ergeht, Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt und vor Gericht zieht. Und selbst wenn sich dann herausstellt, dass der Amtsrichter einen Strafbefehl erlassen hat, für den keinerlei Basis in geltendem Recht zu finden ist, kann er sich noch als Hüter des Rechts aufspielen und ein “gerechtes” Urteil fällen.
Je unzufriedener z.B. ein auf einer Stelle mit wenig Außenwirkung geparkter Vorsitzender Landrichter ist, desto ambitionierter ist er, wenn es darum geht, hanebüchene Urteile auf Grundlage seiner Vorstellung, was hätte sein können bzw. beabsichtigt war, zu fällen. Besonders Richter die mit Wettbewerbsrecht oder Schutzbestimmungen, die es Anwälten erlauben, horrende Honorare selbst dann zu fordern, wenn ihre spezielle “anwaltliche Kunst” eher beklagenswert ist, zu tun haben, tendieren dazu, den letzten lahmen Fall, den sie hatten, in einer Weise aufzupeppen, die es ihnen ermöglicht, ihren Namen unter einem Achtzeiler in der Neuen Juristischen Wochenschrift zu lesen.
Und natürlich mag weder ein Amtsrichter noch ein Landrichter Fälle, die mit der Gefahr einhergehen, in Berufung (Amtsgericht/Landgericht) oder Revision (Landgericht) zu gehen. Dann muss er ein ausführliches Urteil schreiben, das in der nächsten Instanz Bestand haben kann.
Und damit sind wir beim heutigen Fall von “Furchtbare Juristen”. Unsere Leseraktion, die wir gestern gestartet haben, hat bereits erste Hinweise von Lesern erbracht.
Heute verschlägt es uns nach Oranienburg an das Oranienburger Amtsgericht. Dort hat ein Amtsrichter, der das Kürzel 17 Cs 327 führt, einen Strafbefehl ausgestellt, den man nur als hanebüchen und hart am Rande der Rechtsbeugung jonglierend bezeichnen kann.
Der Kontext ist ein ideologischer, insofern erfüllt der Strafbefehl eines der beiden Kriterien, die wir zugrunde legen, um eine juristische Leistung als die eines “furchtbaren Juristen” einzuordnen. Es geht um COVID-19 und Spaziergänge gegen die damit einhergehenden Maßnahmen, und es geht um zwei Polizeibeamte aus einer Riege von Polizeibeamten, die offenkundig dazu angehalten worden sind, Teilnehmer zu denunzieren bzw. jeden Strohhalm aufzunehmen, den ein Teilnehmer bieten könnte, Strohhalm, an dem dann ein eifriger Staatsanwalt, der durch besonders intensives Kriechen schnell voranzukommen hofft, anbinden kann, um seiner erschreckenden Phantasie freien Lauf zu lassen und sich als jemand zu outen, bei dem man, wenn er einem entgegen kommt, die Straßenseite wechseln sollte.
Genug der Vorrede, hier der Strafbefehl, um den es geht:
Die Strafnorm, gegen die unser Leser verstoßen haben soll, ist § 130 Absatz 3:
“(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.”
§ 6 Absatz 1 aus dem Völkerstrafbuch, auf den hier Bezug genommen wird, lautet:
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
ein Mitglied der Gruppe tötet
[…]
Der Bogen, der im Strafbefehl geschlagen wird, setzt also voraus, dass unser Leser eine Tötung, die “unter der Herrschaft des Nationalsozialismus” aus der Absicht, eine nationale, rassische [!sic], religiöse oder ethnische Gruppe zu zerstören [oder teilweise zu zerstören] ausgeführt wurde, in einer Weise billigt, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, sie leugnet oder verharmlost.
Diesem Ungetüm einer Anklage, die in einem ideologischen Joint Venture zwischen Amtsrichter und Staatsanwalt zum Erlass eines Strafbefehl geführt hat, steht die folgende TAT gegenüber:
Fernseher aus!
Raus aus dem Haus!
Mengele spritzte auch Kinder tot!
Das hat unser Leser als Schild um den Hals getragen und die beiden Polizeiobermeister Schultze und Rösch haben es gesehen und gemeldet. Ein Staatsanwalt hat sich eine Anklageschrift aus den Fingern gesogen und Amtsrichter “17 Cs 327” hat einen Strafbefehl erlassen, und zwar weil:
Josef Mengele als Lagerarzt im KZ-Ausschwitz “menschenverachtende medizinische Experimente an Häftlingen”, nein “pseudomedizinische Menschenvesuche” Amtsrichter und Staatsanwalt sind sich hier nicht einig, ob sie faktisch, oder ideologisch umschreiben sollen, was Mengele in Auschwitz-Birkenau getrieben hat, durchgeführt und die Vergasung von Juden beaufsichtigt hat.
Und weil “Durch den Vergleich der Impfung gegen das Corona-Virus mit den in Konzentrationslagern durchgeführten “pseudemedizinischen Menschenversuchen” bwz. der systematsichen Ermordung von Menschen jüdischen Glaubens … beides als vergleichbares Unrecht dargestellt würde.
Man weiß nicht, ob man Amtsrichter und Staatsanwalt für ihre Phantasie bewundern oder bemitleiden soll.
Offenkundig kommt dem Wörtchen “auch”, zumeist ein harmloses Partikel, in diesem Fall das Wort, an dem der Strafbefehl hängt, eine besondere Bedeutung zu. Ist mit
Mengele spritzte auch Kinder tot!
eine faktische Aussage, die sicher niemand bestreiten wird, gemeint, dass Mengele Kinder tot spritzte, wie es heute im Rahmen von Corona-Impfungen passiert, wird also ein Vorwurf erhoben, den man prüfen kann, in dem man die Menge der Kinder, die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie verstorben sind, mit der Menge der Kinder vergleicht, die Mengele als Lagerarzt in Ausschwitz-Birkenau, sein Wirken davor und danach ist den beiden von der Juristerei offenkundig unbekannt oder einerlei, vergleicht.
Oder wird festgestellt, dass Mengele, neben all den Menschen, die er ermordet hat, auch Kinder ermordet hat, totgespritzt hat?
Offenkundig haben Staatsanwalt und Amtsrichter aus dem Grundsatz, im Zweifel für, den Grundsatz im Zweifel gegen den Angeklagten gemacht und sein Schild und seine Anwesenheit bei einem Spaziergang als Kontext gesetzt, der ihre Annahme, es handele sich bei der Verwendung von “auch” um einen intertemporären Vergleich stützt. Ein solches Treten der Rechte von Beschuldigten mit Füßen, mag für einen Staatsanwalt noch erträglich sein, für einen Amtsrichter, dessen Aufgabe darin besteht, genau diese Übergriffe gegen zumeist nicht von Anwälten Vertretene Angeklagte zu verhindern, ist es das nicht. Formal werden hier zwei Fehlschlüsse der Bejahung des Konsequens um einen genetischen Fehlschluss ergänzt, um einen Strafbefehl zu erlassen, der vermutlich all denen, die so gerne viel angeklagte und verurteilte Volksverhetzungen sehen wollen, um eine Oppositionsbewegung zu diskreditieren, gefällt und vielleicht dem Amtsrichter ein paar Brownie-Points einbringt, mit Rechtsprechung hat das Ganze indes nichts zu tun.
Wären Amtsrichter und Staatsanwalt nicht so heftig von einer Strafwut besessen, aus welchen Motiven auch immer, sie hätten, was unser Leser sagt, selbst dann, wenn das “auch” ein intertemporär vergleichendes Partikel ist, zugunsten des Angeklagten werten können: Im Sinne von: Wehret den Anfängen! Nicht jeder Vergleich mit dem Dritten Reich erfolgt, um das Dritte Reich zu verharmlosen. Die meisten Vergleich, so würden wir annehmen, erfolgen aus der Motivation heraus, das, was im Dritten Reich geschehen ist, als Mahnung zu nutzen, um massive FEHLENTWICKLUNGEN, die sich derzeit abzeichnen, zu verhindern. Eine derartige – nach unserer Ansicht naheliegende Deutung des Schildes – kommt natürlich nur Leuten in den Kopf, die nicht besessen von der Idee sind, zu strafen, ob sie damit ihre Karriere befördern wollen oder denen, die die Regierung kritisieren, eins auswischen wollen, das ist einerlei, verachtenswerter Opportunismus ist es in beiden Fällen.
Und so drehen wir den Spieß um und fragen: Was bringt einen Amtsrichter und einen Staatsanwalt dazu, das denkbar schlechteste und mithin ein absurdes Szenario, das ihre kaputte Phantasie hergibt, auszumalen, und die Rechte von Beschuldigten mit Füßen zu treten? Um den Nationalsozialismus, hier Mengeles Tun, zu verharmlosen, muss man das, was Mengele getan hat, gutheißen, etwas, was unser Leser gerade nicht getan hat, indes Amtsrichter und Staatsanwalt tun, denn der Strafbefehl macht nur auf der Annahme Sinn, dass es jemanden gibt, der Mengele verharmlost, um die COVID-19 Maßnahmen in ein schlechtes Licht zu stellen, was aber genau dann, wenn Mengeles Tun dafür verharmlost werden muss, gar nicht möglich ist. Es scheint, dass die einzigen, die bei diesem Plakat auf die Idee kommen, Mengeles Tun würde verharmlost, bei Staatsanwaltschaft und Amtsgericht in Oranienburg anzutreffen sind.
Unser Leser hat Einspruch gegen diesen Strafbefehl eingelegt.
Wenn Sie selbst von “Furchtbaren Juristen” heimgesucht werden, das sind Juristen, die
auf Basis von Ideologie und/oder im Widerspruch zu Fakten urteilen,
Gruppenrechte nutzen, um Individualrechte zu beseitigen,
oder jemanden kennen, bei dem das der Fall ist, wenn Ihnen ein entsprechender Bericht in den MS-Medien über den Weg läuft, dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung:
Per email an: furchtbare-Juristen @ Sciencefiles.org
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wir berichten den Fall und erfassen ihn in einer Datenbank der “Furchtbaren Juristen”.
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In München wurde Ende 2021 oder Anfang 2022 der 17-jährige Azubi Fabian P. auf einer Grundrechte-Demo festgenommen, weil er ein Schild um den Hals trug, auf dem stand: “Wenn ihr euch fragt, wie es damals geschehen konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.” Der Satz stammt von Henryk Broder, der dann nach München fuhr und vermutlich Klarsprech mit den zuständigen Polizeibeamten sprach. Das war aber wohl zu wenig. 4 Wochen später “dauerten die Ermittlungen noch an” und konnten die Zuständigen Broder “aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten” nichts über den weiteren Verlauf ihrer “Ermittlungen” sagen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten galt übrigens auch gegenüber Fabian P. und seiner Familie. Auch sie erfuhren nichts über den Stand der Ermittlungen.
–
Am wahrscheinlichsten ist der “Fall” Fabian P., dem “Beleidigung” vorgeworfen wurde (laut einem Bericht von reitschuster.de war unklar, wen er eigentlich inwiefern beleidigt haben sollte), im Sande versickert. Aber jemand, der die Verhältnisse näher kennt, sollte nachfragen. Falls es zu irgendeiner, auch symbolischen, Strafe kam, liegt ein Fall von juristischer Verkommenheit, Feindschaft gegenüber dem Rechtsstaat und potenzieller Furchtbarkeit vor.
immer, wenn Politik, Religion oder Geld eine Rolle spielen, sind Juristen dem Regime hilfreich!
Siehe Hexenjagden, die Befreiung der amerikanischen Kontinentes von den Indianern, Hugenotten, die Kreuzritter oder Kohlhaas !
wo immer es die Herren gelüstete, haben die Juristen ihren Segen geben !
Und da im Fall CORONA die Anweisungen aus den Spitzen der Finanzglobalisten kommen, gibt es in Deutschland bestenfalls ein paar unbedeutende Bauernopfer.
Die ganze Truppe abzuservieren kann nur geschehen, wenn das US-Imperium zusammenbricht und es dabei gelingt, ihre Helfer aus dem Land zu jagen.
Na ja – kennen sie die Geschichten von Nikita Chruschtschow ?
Als der in der Duma über die Verbrechen von Stalin referierte, durften auch Fragen gestellt werden. Und da bekam er auch diese Frage : “Wo waren Sie als Stalin diese Verbrechen verübte ?”
Chruschtschow wartete dann einen Moment, dann sah er scharf in die Abgeordneten und fragte scharf : “wer hat das gefragt ?”
Alle zuckten zusammen und sahen zu Boden – und Chruschtschow lächelte : “sehen sie meine Herren, so waren wir damals auch !”
Sehr lehrreich, diese Russen.
Wenn das Imperium weg ist – nach dem Zusammenbruch – werden alle diese Juristen, Politiker und Funktionäre und Manager bis hin zu den Lehrern, die ihre Kinder terrorisieren – allesamt antreten und sagen : wir mußten mitmachen, wir wollten es nicht !
Aber vorher – werden sie mit Begeisterung auf alle treten, die ihnen zum Abschuß freigegeben sind !
Ich bin kein Jurist, aber das ganze sollte scheitern, weil die Voraussetzung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören nicht erfüllt ist. Der Richter und seine Henker sahen das freilich anders.
Das sehe ich auch so. “Raus aus dem Haus” und “Fernseher aus” sind lediglich Aufforderungen, die jeder im öffentlichen Raum stellen darf. Es besteht kein Zwang, diese Aufforderungen zu erfüllen. Aufforderungen finden sich auch in der Werbung, wie “Genieß die Frische” oder ähnliches.
“Mengele spritzte…” ist eine wissenschaftlich abgesicherte Tatsache. Das ist damals so passiert. Nun, da war dann wohl jemand der Ansicht, die Corona-Maßnahmen mit historischen Ereignissen vergleichen zu können. Genau dafür ist Geschichte ja nützlich, um reale Beispiele zu haben und um Schlüsse ziehen zu können.
Daraus wird dann irgendwie im Zusammenhang mit der Corona-Politik mit viel Fantasie und drei Augen zudrücken gerade mal so “Volksverhetzung” konstruiert.
https://www.bitchute.com/video/aWwVsP7qkXW8/ Ab Min 51:00 :
Beitrag des Robert Koch Instituts auf seiner eigenen Internetseite:
Eine Stellungnahme von Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, damaliger Präsident des RKI !!!
Nachtrag:
Das gleiche Video ist unter https://odysee.com/@RubikonMagazin:d/inszenierter-Notstand:9
herunterladbar. Ab Min. 49:00 findet sich der bemerkenswerte Hinweis,
daß Seite an Seite mit dem Corona-General Carsten Breuer der Generalstabsarzt Dr. Hans Ulrich H o l t h e r m die Spritzenaktionen mit den experimentellen Substanzen leitet, plant und führt. Holtherm ist Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr. Das RKI ist weisungsgebunden. Hans Ulrich Holtherm sei somit der Chef von Herrn Wieler und der redete wie ihm geheißen, so die Aussage von Herrn Tom Lausen.
Das desaströse Injektions-Ansinnen unserer ‘Politiker’ haben die also todsicher in die richtigen ‘fürsorglichen’ Hände gelegt.
Das gehört noch dazu:
“Ich unterscheide vier Arten.
Es gibt kluge, fleißige, dumme und faule Offiziere. Meist treffen zwei Eigenschaften zusammen.
Die einen sind klug und fleißig, die müssen in den Generalstab.
Die nächsten sind dumm und faul; sie machen in jeder Armee 90 % aus und sind für Routineaufgaben geeignet.
Wer klug ist und gleichzeitig faul, qualifiziert sich für die höchsten Führungsaufgaben, denn er bringt die geistige Klarheit und die Nervenstärke für schwere Entscheidungen mit.
Hüten muss man sich vor dem, der gleichzeitig dumm und fleißig ist; dem darf man keine Verantwortung übertragen, denn er wird immer nur Unheil anrichten.”
-Kurt von Hammerstein-Equord
Eine klare Verharmlosung nationalsozialistischer Berbrechen erkenne ich in der Formulierung der seltsamen Juristen, von der “systematischen Ermordung von Personen jüdischen Glaubens”. Wäre das Kriterium, in die Mordmaschinerie zu geraten, ein “jüdischer Glaube” gewesen, so hätten die Opfer die Möglichkeit gehabt, durch eine Änderung ihrer Glaubensüberzeugung ihrem Schicksal zu entrinnen. Es war aber nicht das Kriterium, woran die Ermordeten glaubten, sondern ausschlaggebend waren Herkunft, Abstammung, Vorfahren, also von den Opfern in keiner Weise beeinflußbare Umstände. Dementsprechend wurden auch Juden (beliebigen Geschlechts) ermordet, die nicht der jüdischen Religion anhingen, und diese Opfer fallen in der Formulierung der seltsamen Juristen, weiterer Aspekt der darin liegenden Verharmlosung, unter den Tisch. Mein “Vertrauen in die Rechtssicherheit” (das ja in dem Strafbefejl anschlie0end erwähnt wird), wird durch solche Fehlleistungen von Organen der Rechtspflege zutiefst erschüttert.
Sinnlose Verfahren, frei von jeder Rechtsgrundlage, werden von Richtern bis zum Verfahren durchgeprügelt, wobei eigentlich die sofortige Klageabweisung bzw. Verfahrenseinstellung das Gegebene wäre.
Abweisung oder Einstellung werden rechtswidrig erst im Urteil vollzogen.
Gründe :
Leistungsnachweis für Superbürokraten.
Verfahrensgelder-Eintreibung.
Rechtsanwälte verdienen daran übermäßig.
Oft müssen solche Rechtsanwälte an Sozialvereine der Richtergattinen spenden, übrigens auch um günstige Entscheidungen zu bewirken.
Diese Ehefrauen-Sozialvereine werde dann auch noch mit der Zuweisung von Strafgelden fürstlich bedacht.
Pecunia non olet !
Money makes the world go round !
Ich kann selbst mit Biegen und Brechen keine Verharmlosung oder gar Leugnung erkennen – vielmehr räumt die Aussage doch explizit die (implizit rechtswidrige) Tötung ein.
Man könnte maximal ableiten / behaupten, er würde damit das Gespike überkriminalisieren – allerdings ist das so nicht verfolgbar.
Und selbst wenn, fehlte der kausal-evidente Nachweis. Und dann sogar davor noch der Nachweis, daß er sich überhaupt auf das Gespike bezogen hat….
Nu ja, die Staatsanwält_in hat die politisch korrekte Meinung in einen Strafbefehl gegossen und ein Amtsrichter war entweder genauso politisch korrekt meinend oder wollte sich nicht aus dem Fenster lehnen.
Wenn ich in Zorn gerate sage ich manches, was ich sonst nicht sagen würde. Möglicherweise war die Person “mit dem Mengele” emotional sehr aufgebracht. Geschmacklos ist der Vergleich trotzdem. Die Reaktion des Richters scheint mir ähnlich übertrieben wie die der Person.
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Liebe Leser,
gerade haben Sie uns dabei geholfen, eine Finanzierungslücke für das Jahr 2023 zu schließen, da ist das Jahr auch schon fast zuende.
Weihnachten naht.
Und mit Weihnachten das jährlich wiederkehrende Problem: Ein Weihnachtsmann, der im Kamin stecken bleibt, weil er zu viel anliefern muss.
Vermeiden Sie dieses Jahr diese Kalamität. Diversifizieren Sie Ihr Geschenkportfolio.
Z.B. indem Sie unsere Sorgen um die Finanzierung des nächsten Jahres mindern.
Unser Dank ist Ihnen gewiss! Und Sie können sicher sein, dass Sie auch im nächsten Jahr ScienceFiles in gewohntem Umfang lesen können.
In München wurde Ende 2021 oder Anfang 2022 der 17-jährige Azubi Fabian P. auf einer Grundrechte-Demo festgenommen, weil er ein Schild um den Hals trug, auf dem stand: “Wenn ihr euch fragt, wie es damals geschehen konnte: weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.” Der Satz stammt von Henryk Broder, der dann nach München fuhr und vermutlich Klarsprech mit den zuständigen Polizeibeamten sprach. Das war aber wohl zu wenig. 4 Wochen später “dauerten die Ermittlungen noch an” und konnten die Zuständigen Broder “aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten” nichts über den weiteren Verlauf ihrer “Ermittlungen” sagen. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Beteiligten galt übrigens auch gegenüber Fabian P. und seiner Familie. Auch sie erfuhren nichts über den Stand der Ermittlungen.
–
Am wahrscheinlichsten ist der “Fall” Fabian P., dem “Beleidigung” vorgeworfen wurde (laut einem Bericht von reitschuster.de war unklar, wen er eigentlich inwiefern beleidigt haben sollte), im Sande versickert. Aber jemand, der die Verhältnisse näher kennt, sollte nachfragen. Falls es zu irgendeiner, auch symbolischen, Strafe kam, liegt ein Fall von juristischer Verkommenheit, Feindschaft gegenüber dem Rechtsstaat und potenzieller Furchtbarkeit vor.
immer, wenn Politik, Religion oder Geld eine Rolle spielen, sind Juristen dem Regime hilfreich!
Siehe Hexenjagden, die Befreiung der amerikanischen Kontinentes von den Indianern, Hugenotten, die Kreuzritter oder Kohlhaas !
wo immer es die Herren gelüstete, haben die Juristen ihren Segen geben !
Und da im Fall CORONA die Anweisungen aus den Spitzen der Finanzglobalisten kommen, gibt es in Deutschland bestenfalls ein paar unbedeutende Bauernopfer.
Die ganze Truppe abzuservieren kann nur geschehen, wenn das US-Imperium zusammenbricht und es dabei gelingt, ihre Helfer aus dem Land zu jagen.
Na ja – kennen sie die Geschichten von Nikita Chruschtschow ?
Als der in der Duma über die Verbrechen von Stalin referierte, durften auch Fragen gestellt werden. Und da bekam er auch diese Frage : “Wo waren Sie als Stalin diese Verbrechen verübte ?”
Chruschtschow wartete dann einen Moment, dann sah er scharf in die Abgeordneten und fragte scharf : “wer hat das gefragt ?”
Alle zuckten zusammen und sahen zu Boden – und Chruschtschow lächelte : “sehen sie meine Herren, so waren wir damals auch !”
Sehr lehrreich, diese Russen.
Wenn das Imperium weg ist – nach dem Zusammenbruch – werden alle diese Juristen, Politiker und Funktionäre und Manager bis hin zu den Lehrern, die ihre Kinder terrorisieren – allesamt antreten und sagen : wir mußten mitmachen, wir wollten es nicht !
Aber vorher – werden sie mit Begeisterung auf alle treten, die ihnen zum Abschuß freigegeben sind !
Ich bin kein Jurist, aber das ganze sollte scheitern, weil die Voraussetzung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören nicht erfüllt ist. Der Richter und seine Henker sahen das freilich anders.
Das sehe ich auch so. “Raus aus dem Haus” und “Fernseher aus” sind lediglich Aufforderungen, die jeder im öffentlichen Raum stellen darf. Es besteht kein Zwang, diese Aufforderungen zu erfüllen. Aufforderungen finden sich auch in der Werbung, wie “Genieß die Frische” oder ähnliches.
“Mengele spritzte…” ist eine wissenschaftlich abgesicherte Tatsache. Das ist damals so passiert. Nun, da war dann wohl jemand der Ansicht, die Corona-Maßnahmen mit historischen Ereignissen vergleichen zu können. Genau dafür ist Geschichte ja nützlich, um reale Beispiele zu haben und um Schlüsse ziehen zu können.
Daraus wird dann irgendwie im Zusammenhang mit der Corona-Politik mit viel Fantasie und drei Augen zudrücken gerade mal so “Volksverhetzung” konstruiert.
https://www.bitchute.com/video/aWwVsP7qkXW8/ Ab Min 51:00 :
Beitrag des Robert Koch Instituts auf seiner eigenen Internetseite:
Eine Stellungnahme von Dr. Dr. h.c. mult. Jörg Hacker, damaliger Präsident des RKI !!!
Nachtrag:
Das gleiche Video ist unter https://odysee.com/@RubikonMagazin:d/inszenierter-Notstand:9
herunterladbar. Ab Min. 49:00 findet sich der bemerkenswerte Hinweis,
daß Seite an Seite mit dem Corona-General Carsten Breuer der Generalstabsarzt Dr. Hans Ulrich H o l t h e r m die Spritzenaktionen mit den experimentellen Substanzen leitet, plant und führt. Holtherm ist Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr. Das RKI ist weisungsgebunden. Hans Ulrich Holtherm sei somit der Chef von Herrn Wieler und der redete wie ihm geheißen, so die Aussage von Herrn Tom Lausen.
Das desaströse Injektions-Ansinnen unserer ‘Politiker’ haben die also todsicher in die richtigen ‘fürsorglichen’ Hände gelegt.
Das gehört noch dazu:
“Ich unterscheide vier Arten.
Es gibt kluge, fleißige, dumme und faule Offiziere. Meist treffen zwei Eigenschaften zusammen.
Die einen sind klug und fleißig, die müssen in den Generalstab.
Die nächsten sind dumm und faul; sie machen in jeder Armee 90 % aus und sind für Routineaufgaben geeignet.
Wer klug ist und gleichzeitig faul, qualifiziert sich für die höchsten Führungsaufgaben, denn er bringt die geistige Klarheit und die Nervenstärke für schwere Entscheidungen mit.
Hüten muss man sich vor dem, der gleichzeitig dumm und fleißig ist; dem darf man keine Verantwortung übertragen, denn er wird immer nur Unheil anrichten.”
-Kurt von Hammerstein-Equord
Eine klare Verharmlosung nationalsozialistischer Berbrechen erkenne ich in der Formulierung der seltsamen Juristen, von der “systematischen Ermordung von Personen jüdischen Glaubens”. Wäre das Kriterium, in die Mordmaschinerie zu geraten, ein “jüdischer Glaube” gewesen, so hätten die Opfer die Möglichkeit gehabt, durch eine Änderung ihrer Glaubensüberzeugung ihrem Schicksal zu entrinnen. Es war aber nicht das Kriterium, woran die Ermordeten glaubten, sondern ausschlaggebend waren Herkunft, Abstammung, Vorfahren, also von den Opfern in keiner Weise beeinflußbare Umstände. Dementsprechend wurden auch Juden (beliebigen Geschlechts) ermordet, die nicht der jüdischen Religion anhingen, und diese Opfer fallen in der Formulierung der seltsamen Juristen, weiterer Aspekt der darin liegenden Verharmlosung, unter den Tisch. Mein “Vertrauen in die Rechtssicherheit” (das ja in dem Strafbefejl anschlie0end erwähnt wird), wird durch solche Fehlleistungen von Organen der Rechtspflege zutiefst erschüttert.
Sinnlose Verfahren, frei von jeder Rechtsgrundlage, werden von Richtern bis zum Verfahren durchgeprügelt, wobei eigentlich die sofortige Klageabweisung bzw. Verfahrenseinstellung das Gegebene wäre.
Abweisung oder Einstellung werden rechtswidrig erst im Urteil vollzogen.
Gründe :
Leistungsnachweis für Superbürokraten.
Verfahrensgelder-Eintreibung.
Rechtsanwälte verdienen daran übermäßig.
Oft müssen solche Rechtsanwälte an Sozialvereine der Richtergattinen spenden, übrigens auch um günstige Entscheidungen zu bewirken.
Diese Ehefrauen-Sozialvereine werde dann auch noch mit der Zuweisung von Strafgelden fürstlich bedacht.
Pecunia non olet !
Money makes the world go round !
Ich kann selbst mit Biegen und Brechen keine Verharmlosung oder gar Leugnung erkennen – vielmehr räumt die Aussage doch explizit die (implizit rechtswidrige) Tötung ein.
Man könnte maximal ableiten / behaupten, er würde damit das Gespike überkriminalisieren – allerdings ist das so nicht verfolgbar.
Und selbst wenn, fehlte der kausal-evidente Nachweis. Und dann sogar davor noch der Nachweis, daß er sich überhaupt auf das Gespike bezogen hat….
Nu ja, die Staatsanwält_in hat die politisch korrekte Meinung in einen Strafbefehl gegossen und ein Amtsrichter war entweder genauso politisch korrekt meinend oder wollte sich nicht aus dem Fenster lehnen.
Wenn ich in Zorn gerate sage ich manches, was ich sonst nicht sagen würde. Möglicherweise war die Person “mit dem Mengele” emotional sehr aufgebracht. Geschmacklos ist der Vergleich trotzdem. Die Reaktion des Richters scheint mir ähnlich übertrieben wie die der Person.