Das „Privileg“ ist kein sozialwissenschaftliches Konzept: Hier wird erklärt, warum
Was fällt Ihnen zum Begriff „Privileg“ ein? Vielleicht denken Sie an Kühlschränke, die alt genug sind, um noch diese Markenaufschrift zu tragen? Oder denken Sie bei diesem Begriff an das Beamtentum bzw. die besonderen Zuwendungen, die der Beamtenstand mit sich bringt? Oder denken Sie an Begriffe wie „weißes Privileg“ oder „männliches Privileg“?
Das gibt Aufschluss über Ihre mentale Gesundheit:
Wenn Sie an das Erste gedacht haben, sind Sie ein durch und durch psychologisch Gesunder, vielleicht ein Stoiker. (Geben Sie sich 10 Punkte!)
Wenn Sie an das Zweite gedacht haben, dann sind sind Sie vielleicht Sozialwissenschaftler oder sonstwie mit der Beobachtung der Sozialstruktur einer Gesellschaft beschäftigt und haben dementsprechend einigen Grund zum Frust. (Geben Sie sich 5 Punkte.)
Im letzten Fall sind sie vermutlich ein hoffnungslos labiler Zeitgenosse, der leicht beeinflussbar und im Stande ist, an die Existenz oder Sinnhaftigkeit von etwas zu glauben, weil es ständig verbal wiederholt wird – dann geben Sie sich 0 Punkte –, oder Sie haben bereits den Schritt von der bloßen Manipulierbarkeit in die Ausnutzbarkeit getan und sind sozialer Aktivist im Dienst für irgendeine für kollektiv „gut“ erklärte Sache; geben Sie sich in diesem Fall -10 Punkte.
Fertig ist Ihre Verortung auf der Skala ihrer mentalen Gesundheit.
Aber Spaß beiseite! M.E. ist damit im Kern gesagt, was es zum Begriff des „Privilegs“ zu sagen gibt: Der Begriff macht wenig Sinn und für den Sozialwissenschaftler überhaupt keinen Sinn.
Es folgt die Argumentation dafür, dass bzw. warum das so ist.
Für die meisten Menschen macht er keinen inhaltlichen Sinn; er gehört nicht zur Alltagssprache, und in der Alltagssprache kann alles, was man mit „Privileg“ assoziieren könnte, durch andere Begriffe ausgedrückt werden, z.B. „Vorteil“ oder „Bevorzugung“ oder „Vorzugsbehandlung“.
Für Sozialwissenschaftler bzw. die sozialwissenschaftliche Fachsprache gilt dasselbe. Sozialwissenschaftler kennen kein sozialwissenschaftliches Konstrukt namens „Privileg“ (warum nicht, das wird im Folgenden hoffentlich klar), und dementsprechend findet sich z.B. im „Lexikon zur Soziologie“ (Fuchs et al. 1988) kein Eintrag für den Begriff „Privileg“.
Dessen ungeachtet benutzen Marxisten, Kommunisten oder (Ergebnis-)Gleichheitsfanatiker anderer Ausprägung den Begriff „Privileg“, auch solche, die sich einbilden, sie könnten als solche auch Sozialwissenschaftler sein. Das wird anhand des Eintrags für „Privileg“ deutlich, die man im von Hillmann (1994) herausgegebenen „Wörterbuch der Soziologie“ auf Seite 692 lesen kann:
„Privileg (lat.) ‚Vorrecht‘, Ausnahmebestimmung oder Sonderrecht, das bestimmte Personen oder Personenkategorien einer Ges. [d.h. Gesellschaft] begünstigt, indem es ihnen bevorzugt bes. [d.h. besonders] begehrte Positionen, Güter, Rechte und Lebenschance zuteilt. P.ien [d.h. Privilegien] können ein Äquivalent für erbrachte Leistung oder das Ergebnis vorausgegangener Kämpfe um Herrschaft sein. In jedem Falle schaffen sie in den betr. [d.h. betreffenden] Ges.ordnungen ein mehr oder weniger ausdifferenziertes Gefüge sozialer Abhängigkeitsverhältnisse u. [d.h. und] widersprechen darum den Grundwerten der mod. westl. Ges. [d.h. modernen westlichen Gesellschaften] (Hervorhebung d.d.A.).
(Es dürfte klar sein, mit welchen Ideologien es übereinstimmt (und mit welchen es nicht übereinstimmt), zu meinen, dass ein „ausdifferenziertes Gefüge sozialer Abhängigkeitsverhältnisse“ nicht mit den „Grundwerten“ moderner westlicher Gesellschaften vereinbar sei.)
Das Gegenteil ist der Fall: eine arbeitsteilige, freiheitliche Gesellschaft, in der unter Lebensentwürfen, darunter Bildungswegen und Berufen, gewählt werden kann und wird, produziert notwendigerweise ein „ausdifferenziertes Gefüge sozialer Abhängigkeitsverhältnisse“. Tatsächlich produziert jede Gesellschaft soziale Abhängigkeitsverhältnisse, weil jede Gesellschaft (mehr oder weniger, in verschiedenen Hinsichten) arbeitsteilig ist, auch sogenannte primitive Gesellschaften, in denen eben nicht jedes Gesellschaftsmitglied gleichermaßen fischt, Wasser holt, Wurzeln ausgräbt, Mahlzeiten zubereitet, Hütten baut oder Krankheiten behandelt. Und eine Gesellschaft, primitiv oder komplex, muss arbeitsteilig sein, wenn sie weiterbestehen will, weil Arbeitsteilung Spezialisierungsgewinne produziert, die das Über- und Zusammenleben aller Gesellschaftsmitglieder optimieren (s. hierzu z.B. Hooper et al. 2015).
Halten wir also fest: Es sind Vertreter (oder Opfer, je nachdem,) einer bestimmten Weltanschauung – Kommunisten, Marxisten, „social justice warriors“ u.ä.m. und ihre jeweiligen Mitläufer –, die den Begriff „Privilegien“ benutzen, weil sie anscheinend meinen, mit dem Begriff etwas sinnvolles ausdrücken, etwa das Folgende:
“’Privilege’” refers to certain social advantages, benefits, or degrees of prestige and respect that an individual has by virtue of belonging to certain social identity groups. Within American and other Western societies, these privileged social identities—of people who have historically occupied positions of dominance over others—include whites, males, heterosexuals, Christians, and the wea[l]thy, among others”,
so schreibt Justin D. García (2018) – bezeichnenderweise ausgerechnet in der Salem Press Encyclopedia (Hervorhebung d.d.A.).
In der deutschen Übersetzung bedeutet das:
“Privileg” bezieht sich auf bestimmte soziale Vorteile, Nutzen oder Grade von Prestige und Respekt, die ein Individuum aufgrund seiner Zugehörigkeit zu bestimmten sozialen Identitätsgruppen hat. In amerikanischen und westlichen [?] Gesellschaften beinhalten diese privilegierten sozialen Identitäten – von Menschen, die historisch Positionen innehatten, auf denen sie andere Menschen dominieren konnten – Weiße, Männer, Heterosexuelle, Christen und die Wohlhabenden, unter anderen.
BLM – fighting against white privilege, Philadelphia 2020
Diese Beschreibung wirft mehr Fragen auf als sie Klärung schafft: von welchen „bestimmten“ Vorteilen und Nutzen ist hier die Rede, und warum nur von „bestimmten“, aber anderen nicht? Was sollen „soziale Identitätsgruppen“ sein, und wer legt fest, wer warum zu einer „sozialen Identitätsgruppe“ gehört? Was haben zur Jetztzeit lebende Menschen damit zu tun, dass „historisch“, also irgendwann einmal, vielleicht (oder vielleicht nicht) jemand auf einer Position gewesen ist, von der aus er irgend jemanden irgendwo irgendwie „dominieren“ konnte (aber es vielleicht gar nicht getan hat), der außerdem weiß oder männlich oder heterosexuell etc. war (oder tatsächlich vielleicht nicht)? Und wer will woher wissen, welche „Identitätsgruppen“ in der „Historie“ existiert haben mögen und unter welchen Bedingungen sie auf welche Weise relevant gewesen sein mögen, geschweige denn: wie und warum sie für heutige „Identitätsgruppen“ (so es sie denn gibt) relevant sein sollten?
All dessen ungeachtet erweist sich bereits hier der Begriff des „Privilegs“ als kein sozialwissenschaftlicher Begriff, weil er aufgesetzt ist auf den der „Gruppe“ bzw. „Identitäts“-Gruppe. Und der Begriff „Gruppe“ ist in der Sozialwissenschaft ein ziemlich problematischer Begriff bzw. nur dort einigermaßen unproblematisch, wo er restriktiv verwendet wird, wie das folgende Zitat aus dem Lexikon-Eintrag aus dem „Lexikon zur Soziologie“ (Fuchs et al. 1988: 291-292) für „Gruppe“ bzw. „soziale Gruppe“ deutlich macht:
„Gruppe, soziale Gruppe, eine im einzelnen sehr unterschiedlich verwandte Bezeichnung für eine Mehrzahl von Individuen … Jedoch scheinen die meisten Definitionen wenigstens darin übereinzustimmen, dass zwei oder mehr Individuen dann eine Gruppe bilden, wenn die Beziehungen zwischen diesen Individuen soweit als regelmäßig und zeitlich überdauernd betrachtet werden können, dass man von einer integrierten sozialem Struktur sprechen kann, es sich also nicht lediglich um eine bloße Menge oder Kategorie oder um eine momentane Ansammlung von Individuen handelt“.
„Männer“, „Weiße“, „Heterosexuelle“, „Muslime“, „Homosexuelle“ …, „Beamte“, „Linke“, „Politiker“, „Wissenschaftler“, „Spaßvögel“, sie alle sind keine Gruppen im sozialwissenschaftlichen Sinn, weil nicht alle Männer dieser Erde, nicht alle weißen Menschen dieser Erde, … nicht alle Homosexuellen dieser Erde, nicht alle Muslime dieser Erde, nicht alle Beamten … oder Spaßvögel dieser Erde jeweils untereinander regelmäßige und zeitlich überdauernde Beziehungen zueinander unterhalten. Die Begriffe bezeichnen Kategorien, d.h. sie fassen Menschen aufgrund eines einzigen, willkürlich gewählten Merkmals zusammen, das derjenige ausgesucht hat, der diese Menschen so und nicht anders zusammenfassen möchte – nicht mehr, nicht weniger.
Ob und wozu eine bestimmte Kategorie nützlich sein kann oder soll, muss von Fall zu Fall begründet werden. So ist z.B. die Kategorie der „Beamten“ relevant für die (ihrerseits von Menschen erdachte und kreierte) Bezahlung nach Gehaltstabellen und die Berechnung von Pensionen (nicht: Renten), die Kategorie „Mann“ relevant für Erkrankungen, die mit einem der beiden biologischen Geschlechter der Säugetier-Spezies „Mensch“ zu tun haben. Die Anzahl der Kategorisierungen, die man vornehmen kann, ist schier endlos, aber die wenigsten von ihnen sind – in wenigen Situationen – sinnvoll. Jedenfalls bezeichnen Kategorien in aller Regel keine sozialen Gruppen im sozialwissenschaftlichen Sinn.
Und was für „Gruppen“ gilt, gilt auch für „identity groups“ oder Identitätsgruppen: nicht jeder Mensch, den man aus der Außensicht z.B. als weißen Mann beschreiben kann – wenn man will und es irgendwie nützlich oder unterhaltsam findet, alle anderen Eigenschaften dieses Menschen willkürlich auszublenden –, läuft ständig mit dem Gefühl herum, vor allem zweierlei zu sein: weißhäutig und männlich, und all sein Wollen und Handeln daraus ableiten zu müssen, was er wohl wollen solle und wie man wohl handeln solle, wenn man weiß oder männlich ist, geschweige denn von einer ihm unbewussten „Weißheit“ oder „Männlichkeit“ gesteuert zu sein; hier wäre die Grenze zum Essentialismus, der notwendigerweise eine esoterische Lehre ist, deutlich überschritten.
Mit Bezug auf „Identitätsgruppen“ müsste die Definition sogar noch restriktiver sein als die Definition für „(soziale) Gruppe“: mit Bezug auf „Identitätsgruppe“ müssten „… die Beziehungen zwischen diesen Individuen“ nicht nur „… regelmäßig und zeitlich überdauernd …“ sein, sondern sie müssten überhaupt erst und nachweislich aufgrund einer geteilten Identität bestehen. Es mag sein, dass diejenigen, die den Schwulentreff „Buntes Herz“ in Herwegenstadt-Nord regelmäßig und zeitlich überdauernd frequentieren, um sich in ihrer Eigenschaft als Schwule miteinander zu entsprechenden Zwecken zu treffen, eine Identitätsgruppe darstellen, aber das macht „Schwule“ nicht zu einer „Identitätsgruppe“.
Schon gar nicht kann man sagen, dass jeder einzelne Schwule einfach aufgrund seines Schwul-Seins und dementsprechend genauso wie jeder andere Schwule dieselben Vor- oder Nachteile gegenüber Nicht-Schwulen hätte. Wer warum welche Vor- oder Nachteile gegenüber wem hat, ist eine empirische Frage. Man kann aufgrund einer Theorie, aufgrund empirischer Beobachungen oder von mir aus sogar aufgrund persönlicher Ideologie Hypothesen darüber bilden, für wen warum welche Vor- oder Nachteile wem gegenüber erwartet werden können, aber jede Hypothese muss empirisch überprüft werden, bevor sie als wahr oder in der Realität zutreffend behauptet werden kann; die Behauptung der Hypothese an sich sagt gar nichts; auch ihre Behauptung in vollster Überzeugung und aus ganzem Herzen macht sie nicht wahr oder auch nur glaubwürdig. Allein der empirische Beleg macht sie akzeptabel oder nicht akzeptabel, wie jeder Wissenschaftler weiß, der Wissenschaftimitator dagegen nicht.
Wie man an diesem Beispiel sieht, ist es für den Sozialwissenschaftler oft sehr einfach, zu erkennen, wenn mit Begriffen Sozialwissenschaft bloß imitiert werden soll; in diesem Fall werden Begriffe typischerweise falsch oder widersprüchlich verwendet, gewöhnlich werden Kategorien gar nicht als solche erkannt, sondern für “Gruppen” gehalten, und es wird falsch von der Kategorie auf Individuen verallgemeinert (oder umgekehrt, je nachdem, wie man es gerade braucht)..
Umso seltsamer ist es, wenn wissenschaftsimitierende Begriffe von Universitäten (oder genauer: Universitätsangestellten) übernommen werden.
Die Rider-Universität zum Beispiel übernimmt den Begriff des „Privilegs“ und die Beschreibung des Begriffs durch García (wie oben zitiert) und präsentiert ihn ihren Studenten und der Öffentlichkeit auf ihren web-Seiten als „Research Guide“ zum Thema „Sociology“ und unter dieser Rubrik unter den Stichworten „Privilege and Intersectionality“, neben (u.a. und passenderweise) „Fake News“ und – in einem grandiosen Bruch taxonomischer Logik – neben „Sociology“, so dass „Sociology“ ein Unterpunkt von sich selbst ist. (Das ist universitäres Niveau im Jahr 2022!)
Die Rider-Universität fügt der Beschreibung von García weitere Beschreibungen von „Privileg“ an. So zeichnet Cate Harpool verantwortlich für ein Bildchen, das anscheinend als eine Art Schlagwort- oder Assoziations-Landkarte zum Thema „Privileg(e)“ dienen soll und in dem bunte Kreise zu sehen sind, in denen mehrheitlich Schlagworte wie z.B. „Race“ und „Gender“ sowie Fragezeichen [!] eingetragen sind. Drei Kreise enthalten mehr als das, nämlich Einträge, die erläutern sollen, was unter „Privileg“ zu verstehen ist. So lesen wir in einem hübschen türkisblauen Kreis:
„Privilege is the benefits and advantages held by a group in power, or in a majority, that arise because of the oppression and suppression of minority groups”,
d.h. etwa
“Privileg(e) sind die Nutzen und Vorteile, die eine Gruppe an der Macht oder eine Mehrheit hat und die durch Unterdrückung (und Unterwerfung) von Minderheitengruppen entstanden sind.“
Den problematischen, aber hier in aller Naivität und Voreingenommenheit verwendeten, Begriff „Gruppe“ haben wir oben schon thematisiert. Für Sozialwissenschaftler ist „Privileg“ auch deshalb kein sinnvolles Konzept, weil Vorteile oder spezifische Nutzen niemals Gruppen (selbst, wenn es sich wirklich um Gruppen im sozialwissenschaftlichen handeln sollte), sondern Individuen haben, die zu bestimmten Gruppen gezählt werden mögen oder nicht bzw. zu bestimmten Gruppen, aber auch zu bestimmten anderen Gruppen.
Und damit sind wir beim nächsten Punkt:
Es macht überhaupt keinen Sinn, zu sagen, dass eine Gruppe oder eine zur Kategorie zusammengefasste Vielzahl von Menschen ein „Privileg“ oder „Privilegien“ habe. Tatsächlich „hat“ man Privilegien nicht, sondern sie werden einem zugestanden bzw. zugeteilt. (Selbst die weltanschaulich Vorbelasteten, die im „Wörterbuch der Soziologie“ „Privileg“ definiert haben, wussten das noch; s. Definition oben). Oder anders gesagt: man „hat“ Privilegien genau dann und genau so lange, wie andere Menschen einem Vorteile oder bestimmte Nutzen oder Güter aufgund eines anderen Merkmals als eigener Leistung zugestehen. Vorteile oder Zugänge zu bestimmten Gütern erhält man immer von anderen.
Und hier drängt sich vermutlich (fast) jedem die Frage auf, warum jemand jemand anderem Vorteile oder Zugänge zu bestimmten Gütern zugestehen sollte, wenn Letzterer sie gar nicht verdient hat (und wir erninnern uns: “Privilegien” sind ja immer nicht verdiente Vorteile oder Nutzen, sonst würde man sie “positive Folgen aus eigenen Leistungen” nennen.) Die möglichen Antworten sind: a) die Vorteile und Nutzen sind für andere nicht der Rede wert oder werden in ihren Augen durch Nachteile und Schäden aufgewogen, und b) die anderen Menschen wurden dazu gewungen, jemandem Vorteile und Nutzen, die sie selbst nicht haben, zu überlassen.
Es muss die zweite Antwort sein, die “social justice warrior” voraussetzen, wenn sie von “Unterdrückung” sprechen, während die erste Antwort für sie offensichtlich unvorstellbar ist. (Es müssen m.E. sehr gierige oder neidische Menschen sein, denen die erste Antwort nicht einmal vorstellbar ist!)
Aber in dem Moment, in dem Unterdrückung erforderlich ist, um sich anderen gegenüber nicht-verdiente Vorteile und Nutzen zu verschaffen, ist der Zugang des Nutznießers zu diesen Vorteilen und Nutzen delegitimiert, eben weil sichtbar wird, dass er den Zugang nicht verdient hat, so dass er die Akzeptanz durch die anderen Menschen finden würde. Dem durch Unterdrückung “Privilegierten” bleibt bestenfalls Machtausübung; die Ausübung von Herrschaft ist ihm unmöglich. Und deshalb ist, sich „Nutzen und Vorteile … durch Unterdrückung“ verschaffen und vor allem: erhalten zu wollen, eine sehr aufwändige und aufgrund ihrer Illegitimität immer prekäre (und daher unintelligente) Art und Weise der Sicherung von relativen Vorteilen.
Durch dauerhafte Unterdrückung kann niemand, sagen wir: A, jemand anderen, B, dazu zwingen, dass die eigenen, also A’s, Merkmale sozial – und das bedeutet hier: von B – hoch bewertet werden. Außerdem muss es eine gesellschaftliche Position geben, auf der das Merkmal, auf das A (aber vielleicht nicht B) Wert legt, zur Geltung gebracht werden kann, vielleicht die Position als „Orakel“ oder „Seher“ in antiken Gesellschaften oder als „Experte“ im modernen Westen. Aber was, wenn A. sagen wir: „Experte“ (oder jemand, für den er Legitimationsarbeit erledigt,) zwar versucht, andere, qualifizierte Argumente, zu unterdrücken, aber sich die Leute, hier: B, weigern/weigert, ihm gegenüber Wertschätzung, Vertrauen oder Folgsamkeit zu zeigen? Genau an diesem Punkt endet das „Privileg“, egal, ob es durch Unterdrückung oder sonstwie zustande gekommen ist oder erreicht werden soll.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, warum Kritiker von „Privilegien“ nichts unternehmen, um die eigenen „Privilegien“ so weit wie möglich aufzugeben. Wenn z.B. Beamte eine „privilegierte“ Berufskategorie darstellen, so wäre der effizienteste Weg zur Beseitigung des „Privilegs“ nicht ein Kurs in „Bewußtwerdung der eigenen Privilegien, sondern die Abschaffung des Beamtenstatus‘. Bekanntermaßen hat die linke Regierung der Bundesrepublik bislang die Streichung des Beamtenstatus‘ nicht initiiert, obwohl es just die Mitglieder der Bundesregierung sind, denen es möglich wäre, den Beamtenstatus als ihnen eigene „Privilegien“ abzugeben. Warum tun sie es nicht?
Es scheint, dass die Rede vom „Privileg“ aus konflikttheoretischer Perspektive Sinn machen könnte, wenn man nämlich „Privilegien“ als unverdiente relative Vorteile von Personen in bestimmten gesellschaftlichen Positionen (gegenüber Personen in anderen gesellschaftlichen Positionen) definiert, die die Eigenschaft haben, sich selbst zu verstärken bzw. weitere unverdiente Vorteile zu produzieren. Zum Verschwinden gebracht werden müssen „Privilegien“ nämlich anscheinend nur, wenn andere Leute sie haben, während eigene „Privilegien“ lediglich bewusst gemacht und reflektiert werden können (oder eben nicht), vielleicht verbal eingestanden werden können oder sollten, wenn das Statusgewinn zu erbringen scheint, aber ansonsten unbehelligt weiterbestehen sollen.
Und das gelingt besonders dann, wenn sich zu den eigenen „Privilegien“ wie z.B. „formal hoher Bildungsabschluss“ oder „Frauen als für förderbedürftig erklärte soziale Kategorie“ das „Privileg“ hinzugesellt, sich kraft Anstellung z.B. als Quotenfrau mit B.A.-Abschluss in einer parteilichen Funktion oder vielleicht an einer Hochschule dadurch einen Lebensunterhalt verdienen zu können, dass man anderen Menschen deren „Privilegien“ bewusst macht oder sie dazu zu überreden versucht, ihre „Privilegien“ freiwillig abzugeben oder sich dafür einsetzt, sie ihnen schlicht zu nehmen. Daher kann man sagen, dass „Privilegien“, nicht-verdiente Vorzugsbehandlungen, weitere „Privilegien“, nicht-verdiente Zugänge zu Gütern und Ressourcen, produzieren.
Aber „social justice warriors“ sind keine Konflikttheoretiker. Und vor allem sind sie keine Sozialwissenschaftler. (Und im übrigen ist nicht jeder Konflikttheoretiker ein Sozialwissenschaftler.). Wo „social justice warriors“ von „Privilegien“ reden, spricht der Sozialwissenschaftler von „sozialer Ungleichheit“, und zwar genau: von sozialer Ungleichheit als Resultat vereinfachter oder exklusiver Zugänge zu Gütern, die gesellschaftlich nicht (mehr) akzeptiert sind bzw. durch gesellschaftliche Normen nicht (mehr) gerechtfertigt werden können. Für Sozialwissenschaftler ist das eine Form von „sozialem Wandel“. Ideologen bzw. Leute, denen diese Form des sozialen Wandel nicht gefällt, die vielmehr am Erhalt des status quo Interesse haben, bedienen sich z.B. des Verfassungsschutzes, um den sozialen Wandel als „Verächtlichmachung“ zu kriminalisieren und möglichst aufzuhalten.
Es ist eine große Ironie, dass die Bewußtmachung oder Abschaffung von „Privilegien“ als ein progressives Unterfangen dargestellt wird (und es Einfältigen vielleicht tatsächlich als progressiv gilt), wenn die Rede von „Privilegien“ tatsächlich dazu verwendet wird, sozialen Wandel möglichst aufzuhalten, wenn nicht sogar, die Zeit zurückzudrehen, Rassismus (diesmal gegen Weiße) wieder salonfähig zu machen und Inhaber bestimmter gesellschaftlicher Positionen mit einem Unfehlbarkeitsanspruch auszustatten, den wahrscheinlich nicht einmal Ramses II. angemeldet hat.
Zuletzt:
„Privileg“ ist schließlich deshalb kein sozialwissenschaftlicher Begriff, weil es für Vorteile oder spezifische Nutzen, derer sich bestimmte Menschen erfreuen, keine Faktor-Erklärungen gegeben werden können, wie z.B. durch den Faktor „Unterdrückung von sozialen Minderheiten“. Bestimmte Menschen können bestimmte andere Menschen unterdrücken, aber Kategorien von Menschen können als solche nichts tun (weil sie eben bloß Kategorien, also nicht real existent sind). Wenn „Privilegien“ soziale Phänomene sind, dann können sie nicht durch einen einzigen Faktor wie z.B. „Unterdrückung“, erklärt werden. Oder umgekehrt formuliert: könnte man ihr Zustandekommen bzw. ihre Existenz durch einen einzigen Faktor erklären, dann könnten sie gerade keine sozialen Phänomen sein, weil soziale Phänomene als solche komplexe Phänomene sind, die aus dem verschiedenen Wollen und Handeln vieler verschiedener Menschen im Zuge einer eigengesetzlichen Entwicklungsgeschichte resultieren, die sich vor bestimmten jeweils verschiedenen Randbedingungen vollzieht.
Der Sozialwissenschaftler erklärt soziale Phänomene durch die Art und Weise ihres Zustandekommens, und das bedeutet: er muss die Vielzahl der individuellen Lebenssituation und –entwürfe, der Interessen und Neigungen, der individuellen Handlungsbeschränkungen und -möglichkeiten beachten, erheben, und er muss dann versuchen, all dies zu einer Erklärung für das in Frage stehende soziale Phänomen zu aggregieren oder zu transformieren. Das ist Sozialwissenschaft, und das ist der Grund, warum Sozialwissenschaft niemals aufhört, zu faszinieren und zu überraschen: andere Menschen sind alle anders als man selbst und in der Regel anders als man denkt.
Es wäre deshalb nicht falsch zu sagen, dass jemand, den andere Menschen nicht überraschen können, kein Sozialwissenschaftler sein kann. Und umgekehrt basieren bestimmte Ideologien samt des „social justice“-Kriegertums auf der Vorstellung, dass das soziale Leben mit vorgestellten Klonen, die „Gruppen“ bilden, bevölkert sei, die letztlich – und gerade in Verleugnung der Unterschiede, auf deren Basis die Gruppen bzw. Menschenkategorien benannt werden, – alle dasselbe wollen, dieselbe Werthierarchie haben, kurz: dass „one size fits all“. Und deshalb müssen diese Ideologien immer und immer wieder in und an der Realität scheitern.
In der Realität ist die soziale Welt wie die physische Welt mit Menschen bevölkert, die absichtsvoll und gemäß ihrer Präferenzen im Rahmen gegebener Randbedingungen – und gelegentlich in Übertretung von ihnen gesetzten Bedingungen – handeln. So handeln Sie, so handle ich, und so handeln diejenigen, die sich gerne mit „Privilegien“ beschäftigen, seien es die eigenen oder die anderer Leute. Statt selbst ein sozialwissenschaftliches Konzept zu sein, ist die Rede vom „Privileg“ deshalb ein erklärungsbedürftiges soziales Phänomen.
Literatur
Fuchs, Werner, Klima, Rolf, Lautmann, Rüdiger, et al., (Hrsg.), 1988: Lexikon zur Soziologie. Opladen: Westdeutscher Verlag.
Hillmann, Karl-Heinz, (Hrsg.), 1994: Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart: Alfred Kröner.
Hooper, Paul L., Demps, Kathryn, Gurven, Michael, et al., 2015: Skills, Division of Labour and Economies of Scale among Amazonian Hunters and South Indian Honey Collectors. Philosophical Transactions of the Royal Society B 370: 20150008. http://dx.doi.org/10.1098/rstb.2015.0008
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