Die effizienteste Zensur besteht darin, dafür zu sorgen, dass Inhalte, die man zensieren müsste, würden sie verbreitet, gar nicht erst verbreitet werden, gar nicht erstellt werden, dass sich niemand findet, der sie finanziert oder niemand, der sich traut, die entsprechenden Inhalte zu verbreiten.
Um eine derartige pre-emtive Zensur umzusetzen, sind Instanzen der Selbstkontrolle oder andere Formen der Standardisierung von Inhalten und Formaten von besonderer Bedeutung. Nehmen wir z.B. die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die die Macht hat, z.B. „Keine Jugendfreigabe“ zu erklären, weil ein Film nach Ansicht der FSK eine „einfache“ oder eine „schwere Jugendgefährdung“ darstelle.
Kleiner Einschub:
Die Bezeichnung „Freiwillige Selbstkontrolle“ ist natürlich ein Oxymoron, ein Widerspruch in sich, denn die Zensur betrifft nicht nur diejenigen, die zensieren und nur sie könnten für sich Selbstkontrolle ausüben, sie betrifft eine große Zahl von Bürgern, die sie mit ihrer „Selbstkontrolle“ entmündigen, deren Möglichkeitsraum sie dadurch einschränken, dass sie ihnen Informationen vorenthalten und damit Entscheidungen unmöglich machen. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft wäre besser als Industrieeigene Zensur der Kunden präsentierten Auswahl bezeichnet.
Um eine „einfache oder eine schwere Jugendgefährdung“, beides sind abstrakte Begriffe ohne Gegenstandswert, zu vermeiden, ist es zunächst notwendig, genau zu bestimmen, was eine einfache und was eine schwere Jugendgefährdung darstellen soll. Mehr noch: Es handelt sich um wertende Begriffe, was es umso wichtiger macht, die Kriterien, die zu einer der beiden Bewertungen geführt haben, offenzulegen.
Die Kriterien, so wird man vermuten, finden sich in den GRUNDSÄTZEN DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GMBH. Und in der Tat finden sich dort im §18 die folgenden Angaben dazu, wann einem Film die Freigabe für Kinder und Jugendliche verweigert werden kann, weil der Film einfach oder schwer jugendgefährdend ist:
Wir spielen das einmal durch:
Jugendgefährdend sind demnach Filme, die „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ beeinträchtigen.
Beeinträchtigungen, so heißt es weiter, sind Hemmungen, Störungen und Schädigungen (§ 18 Abs. 2) .
Alles Klar?
Was die Frage nach der Jugendgefährdung nunmehr zu der Frage macht, wann ein Film eine Beeinträchtigung, also eine Hemmung, eine Störung, eine Schädigung der Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, darstellt.
Absatz drei hilft hier weiter: Ein Film ist dann jugendgefährdend, also die Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigend, also hemmend, störend oder schädigend, wenn der Film die Nerven überreizt, übermäßige Belastungen hervorruft , die Phantasie über Gebühr erregt, die charakterliche, sittliche (einschl. religiöse) oder geistige Erziehung hemmt, stört oder schädigt oder zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführt.
Ein Film ist also dann jugendgefährdend, also die Erziehung und Entwicklung von Kindern beeinträchtigend, also hemmend, schädigend oder störend, wenn er die geistige Erziehung hemmt oder stört oder schädigt, übermäßige Belastungen hervorruft, die Phantasie über Gebühr erregt … usw.
Nehmen wir die Tautologie, ein Film ist dann jugendgefährdend, also Erziehung und Entwicklung beeinträchtigen, also hemmend und störend und schädigend, wenn er die geistige Entwicklung (der Kinder und Jugendlichen, nicht der FSKler) hemmt oder stört oder schädigt aus dem Spiel, dann bleiben als Kriterien:
Nerven überreizen,
übermäßige Belastung hervorrufen,
Phantasie über Gebühr erregen,
zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführen,
Entsprechend sind wir bei einer weiteren Erweiterung der Erweiterung der Bestimmung von jugendgefährdend, die es nunmehr verlangt zu klären, wann ein Film die Nerven von Kindern und Jugendlichen überreizt, eine übermäßige Belastung von Kindern und Jugendlichen darstellt, die Phantasie von Kindern und Jugendlichen über Gebühr erregt, und zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführt.
Aber hier endet die Bestimmung in den GRUNDSÄTZE[N] DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GMBH.
Der bis hier zitierte Bullshit, die Wortspiele, in deren Verlauf nichtsagende Begriffe mit anderen nichtssagenden Begriffen bestimmt werden sollen, die Grundsätze der freiwilligen Selbstkontrolle sind, wie so vieles, womit angebliche Gutmenschen ihren moralischen Wert dokumentieren wollen, ein Freibrief zur Willkür, bei der jeder freiwillige Selbstkontrolleur der Filmwirtschaft seinen Grillen, Vorlieben und Abneigungen freien Lauf lassen kann.
Und wir waren bislang nur bei der einfachen Jugendgefährdung. Es gibt noch die schwere Jugendgefährdung [Ob der Anklang an das Strafrecht mit einfacher und schwerer Körperverletzung Absicht ist?].
Eine schwere Jugendgefährdung durch einen Film liegt dann vor, wenn u.a. gegen § 130 StGB verstoßen wird, also gegen den Paragraphen, der die Volksverhetzung erschafft und unter Strafe stellt. Wieso sich ein Straftatbestand dazu eignet, eine schwere Jugendgefährdung zu begründen, ist eine Frage, die vermutlich niemand bei der FSK beantworten kann. Also stellen wir sie erst gar nicht und lassen statt dessen der FSK-Willkür freien Lauf:
Schwer jugendgefährdend sind Filme, die
den Krieg verherrlichen (die Ukraine-Berichterstattung in Shitstream-Medien erfüllt wohl diesen Tatbestand) ;
“Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegend berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt;“
“offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden“ (wenn dies ein Kriterium sein soll, dann müssen wir Schulen schließen).
Wann wird Krieg verherrlicht?
Anhand welcher Kriterien trennt man einen Kriegsfilm von einem kriegsverherrlichenden Film?
Anhand welcher Kriterien kann man entscheiden, wann Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer ihre Menschenwürde verletzenden Art und Weise dargestellt werden und das, obwohl kein überwiegend berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt?
Wann ist ein berechtigtes Interesse ein überwiegend berechtigtes Interesse, wann einfach nur ein berechtigtes Interesse?
Und zur Krönung: Ein schwer jugendgefährdender Film, also ein Film, der die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigt, also stört, behindert oder schädigt, ist ein Film, „der offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden“.
Wir haben uns schon häufiger gefragt, ob sich Leute, die einen solchen Unsinn in in diesem Fall die GRUNDSÄTZE DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GMBH schreiben, eigentlich in der Lage sind, sich selbst ernst zu nehmen oder noch alle Tassen im Schrank haben.
Die Antwort auf beide Fragen lautet: Ja.
Denn man muss anhand der Menge von Tautologien, Leerformeln, Widersprüchen oder schlicht Unsinn, die sich in Grundsätzen der zitierten Art finden, annehmen, dass der Unsinn, die Tautologien und Leerformeln mit Absicht geschrieben und zu Grundsätzen oder Gesetzen erhoben werden, einfach deshalb, um die Willkür zu ermöglichen, die sich z.B. in der Einstufung des Films „Böse Saat“ (Bad Seed) als jugendgefährdend, der entsprechend erst ab 18 Jahren freigegeben ist, niederschlägt.
Gute, politisch unkorrekte und nur in Deutschland jugendgefährdende Unterhaltung
Bad Seed (Böse Saat) ist ein Film, bei dem Mervyn LeRoy Regie geführt hat. Der Film wurde 1956 in den USA veröffentlicht und hat 4,1 Millionen US-Dollar eingespielt. Es war der größte Erfolg des Jahres für Warner Brothers.
Der Film wird in angelsächsischen Ländern als PG eingestuft, d.h. er soll unter Parental Guidance für Kinder aller Alter ohne Nebenwirkungen welcher Art auch immer, ansehbar sein.
Der Film behandelt im Wesentlichen die Geschichte des kleinen, achtjährigen Mädchens, Rhoda. Rhoda ist das perfekte Kind, wie es sich die Sozialdienstleister aller Couleur nur wünschen können, in allem perfekt, was sie tut und sich vornimmt, jedenfalls ist das ihr Selbstbild.
Aber Rhoda hat keinerlei Empathie oder Achtung für andere und wenn andere dem, was sie für sich haben will, im Wege stehen, dann greift Rhoda auch zu drastischen Mitteln, Mord an dem gleichaltrigen Claude Daigle und Mord am geistig etwas zurückgebliebenen Hausmeister Leroy Jessup.
Die Dramaturgie des Films, seine Spannung, entsteht daraus, dass der Zuschauer wie die Mutter von Rhoda erst mit der Zeit bemerkt, dass sich unter der perfekten Maske des Mädchens ein kaltblütiger Killer verbirgt, der keinerlei moralische Instanz hat, die ihn am Morden hindert.
Bad Seed (Böse Saat) hat nichts mit dem Krieg zu tun. Im Film kommt keinerlei Gewalt vor. Der Film ist die Kinofassung eines Bühnenstücks und entsprechend dialoglastig. Es gibt mit Sicherheit keinen Verstoß gegen § 130 StGB im Film, die Phantasie der Zuschauer wird in keiner Weise gefordert, und es werden mit Sicherheit keine abträglichen Lebenserwartungen vermittelt.
Dennoch ist der Film von der FSK als jugendgefährdend eingestuft und erst ab 18 Jahren freigegeben. Diese Einstufung ist ein hervorragendes Beispiel für die Willkür, die auf Grundlage der Tautologien, Leerformeln und des Unsinns aus den GRUNDSÄTZEN DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GMBH, möglich ist.
Die Selbstkontrolleure der FSK sind an keinerlei nachvollziehbare Kriterien gebunden. Sie können nach Lust und Laune bzw. nach Abneigung und Antipathie handeln wie sie wollen.
Und weil die FSK den Zugang der Zuschauer zu Kinos und anderen Märkten für Visuelles und darüber die Umsatzzahlen von Filmen beeinflusst, ist es naheliegend, dass Filmemacher bzw. die Hersteller von Filmen versuchen, den FSKler keinen Anlass zu geben, einen Film als jugendgefährdend einzustufen und damit einen Teil des Publikums abzugraben. Das ist eine Erklärung dafür, warum Filme immer langweiliger und politisch-inkorrekte Themen immer seltener aufgegriffen werden.
Und es ist ein Beispiel für die Art und das Ausmaß von Zensur, wie es in Deutschland betrieben wird.
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Mir ist diese Version von “Rhonda” jedenfalls angenehmer:
Vor Jahrzehnten waren die Beach Boys hier in der Stadt und diese Erinnerung ist mir lieber: https://www.youtube.com/results?search_query=beach+boys+help+me+rhonda+1965
Diese “Zensur” ist wirksamer als jede oktroyierte.
@ Kriegsfilm von einem kriegsverherrlichenden Film?
das ist einfach : wenn die vom Regime vorgegebenen Bösen negativ und schlecht dargestellt werden und verlieren, dann ist es ein einfacher Kriegsfilm.
Sind die vorgegebenen Bösen angenehme Zeitgenossen und gewinnen sogar noch, dann ist es Kriegsverherrlichung !
Der Maßstab ist dabei das Interesse der US-Oligarchen !
Beispiele nach belieben – schauen sie sich die Filme einfach an und bewerten sie die Darstellung der Gegner sowie das Interesse der US-Oligarchen /Politik an diesem Thema !
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Es gibt Resonanzkörper, die, einmal angeschlagen, sehr lange nachschwingen, andere hingegen nur kurz. Mancher “vergißt” nichts von dem, was er mitkriegt, und hat alles präsent gespeichert.
Die Wirkung auf die Psyche kann äußerst verschieden ausfallen. Zudem ist auch richtungsweisend, wohin man sich jeweils gezogen fühlt..
Mir ist diese Version von “Rhonda” jedenfalls angenehmer:
Vor Jahrzehnten waren die Beach Boys hier in der Stadt und diese Erinnerung ist mir lieber:
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Diese “Zensur” ist wirksamer als jede oktroyierte.
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Moralische Empörung ist der Heiligenschein des Scheinheiligen
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Sind die vorgegebenen Bösen angenehme Zeitgenossen und gewinnen sogar noch, dann ist es Kriegsverherrlichung !
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