Die Universität Bielefeld gefällt sich derzeit ganz offensichtlich in der Diskriminierung männlicher Bewerber, was seinen Niederschlag in der folgenden sprachlichen Formulierung findet:
Für die Professur ist voraussichtlich eine Förderung durch das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder möglich. … Die Stellenausschreibung dient der Berufung von Frauen, die noch keine W3-Stelle wahrnehmen.
Die entsprechenden Stellenausschreibungen finden sich hier und hier
Eine Stellenausschreibung, die ausschließlich der Berufung von Frauen dient, kann kaum als “offene Ausschreibung” bezeichnet werden, und vor allem kann sie nicht als Ausschreibung bezeichnet werden, die den Anforderungen des “Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)” gerecht wird, heißt es doch in diesem Gesetz:
§1: Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts… zu beseitigen.
Man kann schwerlich argumentieren, dass die exklusive Ausschreibung einer W3-Professur nur für Frauen, keine Benachteiligung von Männern darstellt. Und in §2 Abs. 1 Satz 1 des AGG, heißt es:
Benachteiligungen aus einem in §1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf: 1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg”.
So wie man schwerlich argumentieren kann, dass die Bielefelder Ausschreibung keine Benachteiligung von Männern aufgrund ihres Geschlechts darstellt, so kann man schwerlich argumentieren, dass die entsprechende Benachteiligung nicht im Hinblick auf “Einstellungsbedingungen für den Zugang zu unselbständiger … Erwerbstätigkeit” erfolgt. Mit anderen Worten, die Ausschreibungen aus Bielefeld verstoßen gegen das AGG, und deshalb haben wir beschlossen, uns an unseren guten alten Bekannten Dr. Alexander Sopp zu wenden und ihn aufzufordern, dem männerdiskriminierenden Treiben an der Universität Bielefeld einen Riegel vorzuschieben.
Wir rufen alle auf, die sich für Gleichberechtigung in Deutschland oder auch nur für Rechtskonformität unserer öffentlich finanzierten Institutionen engagieren wollen, unseren im Folgenden abgedruckten, kurzen Text (man soll Beamte nie mit Text überfordern) zu kopieren oder ihn als Anregung für einen eigenen Text zu benutzen und ihrerseits an Dr. Sopp von der Antidiskriminierungsstelle zu schicken, und wer auf eine Unterstützerliste eingetragen werden will, möge uns zudem eine Email schicken.
Hier nun die Mail an Dr. Alexander Sopp:
email: Beratung@ads.bund.de
Sehr geehrter Herr Dr. Sopp,
wir bitten Sie in Ihrer Eigenschaft als Refrent im Referat Grundsatzangelegenheiten und Beratung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegen die folgenden Stellenausschreibungen der Universität Bielefeld vorzugehen:
In beiden Ausschreibungen ist der folgende Passus enthalten:
“Für die Professur ist voraussichtlich eine Förderung aus dem Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder möglich (www.bmbf.de/foerderungen/20980.php). Die Stellenausschreibung dient der Berufung von Frauen, die noch keine W3-Stelle wahrnehmen.”
Damit wird männlichen Bewerbern eindeutig vermittelt, dass sie sich nicht zu bewerben brauchen, da für die Besetzung der Stelle nur weibliche Bewerber in Frage kommen, denn nur sie werden vom Professorinnenprogramm finanziert. Dies stellt einen eklatanten Verstoß gegen §1 und §2 Abs 1 Satz 1 des AGG dar und enthält für Sie von Amts wegen die Verhaltensaufforderung, die Ausschreibung zu unterbinden.
Hilfsweise bitten wir Sie darum zu prüfen, ob bereits das Professorinnenprogramm einen Verstoß gegen das AGG darstellt, da durch das Professorinnenprogramm Positionen geschaffen werden, von deren Besetzung trotz gleicher Qualifikation Menschen männlichen Geschlechts bereits im vorhinein ausgeschlossen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. habil. Heike Diefenbach
Michael Klein
Unterstützer
Prof. Dr. Günter Buchholz
Arne Hoffmann
Dr. Andreas Krausser
Robert Nitsch
Benjamin Rossmann
Stefan Schröder
Udo Steinbach
Marcel Theler
Carsten Thumulla
Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
Einklagen, es wird in Zukunft keinen anderen Weg mehr geben, als die betreffenden Universitäten, staatlichen Institutionen etc. einzuklagen! Alles andere betrachte ich als Zeitverschwendung. Die Reaktion der Antidiskriminierungsstelle dürfte an Unverbindlichkeit kaum mehr zu übertreffen sein, das ist absehbar. Man sollte sich endgültig vom Gedanken verabschieden, dass der Feminismus für die Gleichstellung der Geschlechter eintritt- hier geht nur noch um reine, knallharte Machtpolitik (einiger weniger Herrendamen)! Das einmal auf breiter, gesellschaftlicher und politischer Ebene anzuerkennen, wäre schon ein enormer Fortschritt!
Die Antwort ist doch offensichtlich, oder? §5 des Gesetzes sagt: “Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.” Darauf wird sich dann berufen.
Dann wäre doch zu klären, ob eine offene Diskriminierung von Männern eine “geeignte und angemessene Maßnahme” ist. Zudem wäre zu klären ob eine Verteilungsungleichheit, ein Nachteil ist und ob, wenn die Ungleichheit ein Nachteil ist, der Nachteil DURCH BENACHTEILIGUNG zu Stande kommt und dann müsste man sich fragen, ob man eine Benachteiligung, so sie festgestellt werden könnte, dadurch beseitigen kann, dass man eine weitere BENACHTEILIGUNG einführt.
Diese Fragen müssen gestellt und beantwortet werden. Aber wenn man natürlich bereit ist, die Argumentationsnot, in die die ADS notwendiger Weise kommen wird, gleich dadurch zu beseitigen, dass man in defätistischer Weise erklärt, man erwarte sowieso nichts von der ganzen Angelegenheit….
Ich kann die Frechheit der deutschen Staatsfeministen gut verstehen. Egal, wie groß der Affront ist, den sie begehen, immer springen Ihnen welche beiseite und erklären, dass man das hinnehmen müsse, weil man nichts dagegen tun könne, weil alles umsonst sei …. – wofür lebt Ihr eigentlich?
Sehr gut. Man kann etwas tun, und Sie haben etwas getan.
Im obigen Falle kann man freilich nur aus der Defensive handeln, d.h. eine Frage stellen und eine Antwort abwarten. Aber zumindest ruft man bei dem Angesprochenen dann etwas Verlegenheit hervor. Die Mannheit (nahezu identisch mit Menschheit) ruft sich ihm ins Bewußtsein. Geschieht dergleichen häufiger, dann wird’s den Fezis irgendwann ungemütlich.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, auf meinen letzten Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Köln hinzuweisen, wo am 13. Juni die wohl entscheidende mündliche Verhandlung stattfinden wird. In diesem Schriftsatz bin ich entschieden in die Offensive gegangen, d.h. die Landesmedienanstalt von NRW sieht sich damit konfrontiert, daß ich ihre Verantwortlichen in die Nähe von Neonazis gerückt und zudem die Auflösung der Anstalt angeregt habe. Da wird kein kein Auge trocken bleiben.
Raus aus der Defensive, rein ins Gefecht, das muß unsere künftige Devise sein. Aber natürlich immer höflich bleiben!
Sehr geehrter Herr Klein, Ihnen scheint entgangen zu sein, dass das Recht in der BRD mittlerweile sogar in den höchsten Instanzen elementar, als Idee geleugnet wird. Selber haben Sie über die uns allen gut bekannte Verfassungsrichterin geschrieben, deren Auslassungen über die Natur von Rechtsnormen, ja die Kultur der Rechtsprechung in diesem Staat Ihre Argumentation gegenstandslos machen. Ich schreibe bewusst “gegenstandslos”, weil man sich vor einer rationalen Argumentation angesichts solcher Haltungen überhaupt nicht mehr rechtfertigen muss.
Sie müssen sich fragen lassen, wofür SIE leben, wenn Sie hier den Kohlhaas machen. Wo das Recht als Idee geleugnet wird, kehren Verhältnisse ein, die – aus juristischer Sicht – mit den Verhältnissen vor der mittelalterlichen Landfriedensbewegung vergleichbar sind. Unter solchen Verhältnissen “rational argumentieren” zu wollen ist schon ein wenig komisch.
Es gibt überhaupt keinen Grund. so zu tun, als ob es im Bereich der “Geschlechtergerechtigkeit” rechtliche Verhältnisse gäbe, man läuft sogar Gefahr, mit solchen Argumentationen wie Ihrer den Anschein einer nach wie vor bestehenden Rechtlichkeit zu erwecken, was ich für kontraproduktiv halte.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich das fragen lassen muss und wenn Sie den Mut gehabt hätten, mich das direkt zu fragen, hätte ich Ihnen meine Antwort sehr deutlich gegeben, das können Sie mir glauben. Ich sehe übrigens nicht, wo ich in dieser Hinsicht IHNEN gegenüber zur Rechenschaft pflichtig wäre und vor allem welche TÄTIGKEIT ihrerseits Sie dazu bringt, sich anmaßen zu wollen, diese Frage zu stellen – richtig: TÄTIGKEIT. Sofern Sie hier nur defätistisches “MANN-KANN-JA-DOCH-NICHTS-TUN-ALSO-LASST-UNS-ZUSEHEN-WIE-ANDERE-DEN-AFFEN-MIT-UNS-MACHEN-HÄNDCHEN-HALTEN-UND-UNS-GEGENSEITIG-LEID-TUN” verbreiten, haben Sie aus meiner Sicht keinerlei Recht, sich über andere zu mockieren – denn es ist genau diese Haltung, die zu der Situation geführt hat, die Sie jetzt zu beklagen können glauben (falls Sie mit Ihrer Situationsbeschreibung überhaupt richtig liegen).
Ich will mich aber nicht Übergebühr mit der defätistischen Welt beschäftigen, in der Sie zu leben scheinen. Nisten Sie sich darin gut ein, tun Sie sich gut leid und verachten Sie alle anderen, die sich regen und versuchen, die Welt zu einem besseren Platz zu machen. Diese Form der Verachtung ist aus meiner Sicht die moderne Form von Trittbrettfahren, denn während Sie alle verachten, die sich regen und etwas tun, leben sie vermutlich recht gut auf deren Kosten.
Sofern Leben daraus besteht, sich zu regen, kann ich diese Mail aber nicht anders als mit den Fragen zu beschließen: Wozu leben Sie? Dazu, andere an deren Fortkommen zu hindern?
Vielleicht haben Sie ja den Mut, diese Fragen für sich und vielleicht sogar auf diesem Blog zu beantworten, Letzteres dann aber bitte unter Ihrem Namen, denn ich führe derartige Diskussionen nicht dauerhaft mit Personen, die sich hinter Pseudonym verstecken, weil sie zu feige sind, auch nur zu dem eigenen Namen zu stehen.
Es wird in der Begründung auf §5 hinauslaufen: “Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.”
Es ist ja egal, worauf was in wessen Begründung hinausläuft. Wichtig ist, dass
1. überhaupt mal Begründungsdruck entsteht.
2. Öffentichkeit entsteht und dadurch
3. der Freiraum für Willkür wenigstens ETWAS eingeschränkt wird.
Außerdem ist nicht von der Hand zu weisen, dass es einen abgelehnten, positiv diskriminierten Bewerber geben wird, der klagt. Dann werden auch die Gründe auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht werden müssen.
Außerdem wird selbst im schlimmsten Falle Klarheit geschaffen. Ich vertraue noch auf den Rechtsstaat. Den Verantwortlichen sollte klar sein: wer durch Ausschluss aus dem Rechtsstaat outlaws produziert, hat es dann mit outlaws zu tun.
Die Verantwortlichen werden nicht umhin kommen (dürfen), explizit deutlich zu machen, was sie wollen. Die Zeit rosaroter Einhüllungsrhetorik ist vorbei. Ab jetzt ist Klartext angesagt!
Die Antidiskriminierungsstelle hat lehnt auch die Befassung mit folgendem Phänomen ab. (Antwort liegt mir schriftlich vor):
Obwohl es sehr schwer ist, an Informationen heranzukommen, ist mir bekannt geworden, dass es im Türkischen völlig übliche Mädchennamen wie „Yeter“ (= „Genug“) oder „Döndü“ (die „Gedrehte“) gibt, und zwar aus dem Grund ( das haben mir Türken versichert!), weil sich die Eltern einen Jungen wünschten und es aber dann „schon wieder“ ein Mädchen wurde, daher „Yeter“. „Döndü“ lässt sich darauf zurückführen, dass sich das Geschlecht in der Schwangerschaft „leider“ zu einem Mädchen „gedreht“ hat. Wie muss es wohl sein, sein Leben lang mit „genug“ angesprochen zu werden? Türken wenden darauf gern ein, dass türkische Mädchen anders als deutsche an ihre Zweitklassigkeit viel mehr gewöhnt sind. Wie finden Sie das? Sollte man diese kulturelle „Vielfalt“ akzeptieren (denn Deutschland kennt ja diese diskriminierenden Namen nicht) , oder sollten nicht Standesämter in Deutschland solche Spottnamen verbieten, spätestens bei der Einbürgerung?
Das sind nur Phänomene, die mir aus dem Türkischen bekannt wurden. Andere nordafrikanische muslimische Kulturkreise kennen auch Namensdiskriminierung. So vergibt etwa ein nordafrikanisches Land grundsätzlich Angehörigen von Berbervölkern neue Phantasienamen, wenn die Kinder eingeschult werden. So erhalten diese Namen, die sie nicht von ihren Eltern erhalten haben, einfach, weil dem Staat das nicht gefällt. Wandern diese später etwa in Länder der EU ein, geht das nur mit einem Pass mit einem Namen, der gar nicht der ihre ist, sondern von einem Staat vergeben, der Namen anderer Kulturen auf eigenem Boden nicht akzeptiert.
Mittlerweile weiß ich durch die Antwort aus dem Bundesjustizministierium, dass diskriminierende Namen aus dem islamischen Kulturkreis hier unbeanstandet von deutschen Standesämtern eingetragen werden. Wenn diese eben übilch seien und von offizieller Seite des Herkuntslands anerkannt wurden, was natürlich in o.a. Fällen so ist. Das Grundgesetz ist hier ofenbar nachrangig
Wo ist die Empörung auf Seiten der Menschenrechts- und Frauenorganisationen und eben der Antidiskrminierungsstelle?
Passt wohl nichts recht ins Bild, was ? Eben wie auch die Männerdiskriminierung.
Mit patriarchal geprägten, in Wehrhaftigkeit geübten Kulturen legen sich unsere Volksvertreter eben nicht gerne an.
Wir werden angegriffen, weil wir nicht genügend wehrhaft sind, genauer: weil die Zahl der wehrhaften Männer bei uns zu gering ist. Das kann und muß sich ändern.
Ich denke auch, dass es auf Musterklagen hinauslaufen wird. Entscheidend für den Erfolg wird sein, ob in dem jeweiligen Fachgebiet schon größere Frauenanteile bei den Professuren da sind oder nicht. Aktuell sehe ich als Problem, dass in bestimmten Bereichen, in denen schon fast oder ganz eine Parität herrscht, weiter stur Frauenförderung (In der Regel Förderung von Frauen ohne Kindern) betrieben wird und das Ganze auf eine Feminisierung ganzer Fachkulturen hinausläuft.
Lieber Herr Klein, es ist doch ein Zeichen von Leben, dass Sie auf Provokationen ein wenig emotional reagieren. Im Übrigen haben Sie mich wohl missverstanden, ohne dass das unbedingt notwendig gewesen wäre. Sie wissen sehr gut, dass das Anrennen gegen eine Diktatur durchaus ein neurotischer Selbstläufer werden kann, und da Sie auch davon ausgehen können, dass ich einer solchen Dynamik selbst nicht fern stehe, besteht kein Grund, hier auszurasten.
Natürlich ist es gut und richtig, gegen Unrecht anzugehen. Inhaltlich haben Sie natürlich meine volle Unterstützung. Angesichts der souveränen Brutalität, mit der man allerdings auf Ihre Anfragen von behördlicher Seite antwortet, stellt sich mir die Frage, ob der “Kohlhaas” die richtige Methode ist. Man kann es sich auch in einer rechthaberischen Opposition bequem einrichten. Das steht halt als Gefahr im Raum, und es ist kein Beitrag für eine bessere Welt.
Besser wäre es vielleicht, wenn wir uns inhaltlich auseinandersetzen! Tatsächlich stellt der Zustand unseres Rechtssystems eine Bedrohung dar, die man mit den Mitteln einer glossarischen (intelligenten) Kritik nicht ansatzweise richtig darstellen kann. Wo das Recht nicht einmal mehr gebeugt wird, ist die juristische Argumentation (von einem Nichtjuristen vorgebracht) vielleicht nicht immer die beste Angriffstaktik.
Lassen Sie mir doch mein Pseudonym; es wäre ja noch schöner, wenn wir hier alle unseren Broterwerb darlegen müssten, was sagen Sie?
Wir sehen, dass du dich in Vereinigtes Königreich befindest. Wir haben unsere Preise entsprechend auf Pfund Sterling aktualisiert, um dir ein besseres Einkaufserlebnis zu bieten. Stattdessen Euro verwenden.Ausblenden
Liebe Leser,
gerade haben Sie uns dabei geholfen, eine Finanzierungslücke für das Jahr 2023 zu schließen, da ist das Jahr auch schon fast zuende.
Weihnachten naht.
Und mit Weihnachten das jährlich wiederkehrende Problem: Ein Weihnachtsmann, der im Kamin stecken bleibt, weil er zu viel anliefern muss.
Vermeiden Sie dieses Jahr diese Kalamität. Diversifizieren Sie Ihr Geschenkportfolio.
Z.B. indem Sie unsere Sorgen um die Finanzierung des nächsten Jahres mindern.
Unser Dank ist Ihnen gewiss! Und Sie können sicher sein, dass Sie auch im nächsten Jahr ScienceFiles in gewohntem Umfang lesen können.
Sehr gut!
Einklagen, es wird in Zukunft keinen anderen Weg mehr geben, als die betreffenden Universitäten, staatlichen Institutionen etc. einzuklagen! Alles andere betrachte ich als Zeitverschwendung. Die Reaktion der Antidiskriminierungsstelle dürfte an Unverbindlichkeit kaum mehr zu übertreffen sein, das ist absehbar. Man sollte sich endgültig vom Gedanken verabschieden, dass der Feminismus für die Gleichstellung der Geschlechter eintritt- hier geht nur noch um reine, knallharte Machtpolitik (einiger weniger Herrendamen)! Das einmal auf breiter, gesellschaftlicher und politischer Ebene anzuerkennen, wäre schon ein enormer Fortschritt!
So, die E-Mail ist abgeschickt. Mal sehen, was passiert…
Die Antwort ist doch offensichtlich, oder? §5 des Gesetzes sagt: “Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.” Darauf wird sich dann berufen.
Dann wäre doch zu klären, ob eine offene Diskriminierung von Männern eine “geeignte und angemessene Maßnahme” ist. Zudem wäre zu klären ob eine Verteilungsungleichheit, ein Nachteil ist und ob, wenn die Ungleichheit ein Nachteil ist, der Nachteil DURCH BENACHTEILIGUNG zu Stande kommt und dann müsste man sich fragen, ob man eine Benachteiligung, so sie festgestellt werden könnte, dadurch beseitigen kann, dass man eine weitere BENACHTEILIGUNG einführt.
Diese Fragen müssen gestellt und beantwortet werden. Aber wenn man natürlich bereit ist, die Argumentationsnot, in die die ADS notwendiger Weise kommen wird, gleich dadurch zu beseitigen, dass man in defätistischer Weise erklärt, man erwarte sowieso nichts von der ganzen Angelegenheit….
Ich kann die Frechheit der deutschen Staatsfeministen gut verstehen. Egal, wie groß der Affront ist, den sie begehen, immer springen Ihnen welche beiseite und erklären, dass man das hinnehmen müsse, weil man nichts dagegen tun könne, weil alles umsonst sei …. – wofür lebt Ihr eigentlich?
Sehr gut. Man kann etwas tun, und Sie haben etwas getan.
Im obigen Falle kann man freilich nur aus der Defensive handeln, d.h. eine Frage stellen und eine Antwort abwarten. Aber zumindest ruft man bei dem Angesprochenen dann etwas Verlegenheit hervor. Die Mannheit (nahezu identisch mit Menschheit) ruft sich ihm ins Bewußtsein. Geschieht dergleichen häufiger, dann wird’s den Fezis irgendwann ungemütlich.
In diesem Zusammenhang erlaube ich mir, auf meinen letzten Schriftsatz an das Verwaltungsgericht Köln hinzuweisen, wo am 13. Juni die wohl entscheidende mündliche Verhandlung stattfinden wird. In diesem Schriftsatz bin ich entschieden in die Offensive gegangen, d.h. die Landesmedienanstalt von NRW sieht sich damit konfrontiert, daß ich ihre Verantwortlichen in die Nähe von Neonazis gerückt und zudem die Auflösung der Anstalt angeregt habe. Da wird kein kein Auge trocken bleiben.
Raus aus der Defensive, rein ins Gefecht, das muß unsere künftige Devise sein. Aber natürlich immer höflich bleiben!
Sehr geehrter Herr Klein, Ihnen scheint entgangen zu sein, dass das Recht in der BRD mittlerweile sogar in den höchsten Instanzen elementar, als Idee geleugnet wird. Selber haben Sie über die uns allen gut bekannte Verfassungsrichterin geschrieben, deren Auslassungen über die Natur von Rechtsnormen, ja die Kultur der Rechtsprechung in diesem Staat Ihre Argumentation gegenstandslos machen. Ich schreibe bewusst “gegenstandslos”, weil man sich vor einer rationalen Argumentation angesichts solcher Haltungen überhaupt nicht mehr rechtfertigen muss.
Sie müssen sich fragen lassen, wofür SIE leben, wenn Sie hier den Kohlhaas machen. Wo das Recht als Idee geleugnet wird, kehren Verhältnisse ein, die – aus juristischer Sicht – mit den Verhältnissen vor der mittelalterlichen Landfriedensbewegung vergleichbar sind. Unter solchen Verhältnissen “rational argumentieren” zu wollen ist schon ein wenig komisch.
Es gibt überhaupt keinen Grund. so zu tun, als ob es im Bereich der “Geschlechtergerechtigkeit” rechtliche Verhältnisse gäbe, man läuft sogar Gefahr, mit solchen Argumentationen wie Ihrer den Anschein einer nach wie vor bestehenden Rechtlichkeit zu erwecken, was ich für kontraproduktiv halte.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich das fragen lassen muss und wenn Sie den Mut gehabt hätten, mich das direkt zu fragen, hätte ich Ihnen meine Antwort sehr deutlich gegeben, das können Sie mir glauben. Ich sehe übrigens nicht, wo ich in dieser Hinsicht IHNEN gegenüber zur Rechenschaft pflichtig wäre und vor allem welche TÄTIGKEIT ihrerseits Sie dazu bringt, sich anmaßen zu wollen, diese Frage zu stellen – richtig: TÄTIGKEIT. Sofern Sie hier nur defätistisches “MANN-KANN-JA-DOCH-NICHTS-TUN-ALSO-LASST-UNS-ZUSEHEN-WIE-ANDERE-DEN-AFFEN-MIT-UNS-MACHEN-HÄNDCHEN-HALTEN-UND-UNS-GEGENSEITIG-LEID-TUN” verbreiten, haben Sie aus meiner Sicht keinerlei Recht, sich über andere zu mockieren – denn es ist genau diese Haltung, die zu der Situation geführt hat, die Sie jetzt zu beklagen können glauben (falls Sie mit Ihrer Situationsbeschreibung überhaupt richtig liegen).
Ich will mich aber nicht Übergebühr mit der defätistischen Welt beschäftigen, in der Sie zu leben scheinen. Nisten Sie sich darin gut ein, tun Sie sich gut leid und verachten Sie alle anderen, die sich regen und versuchen, die Welt zu einem besseren Platz zu machen. Diese Form der Verachtung ist aus meiner Sicht die moderne Form von Trittbrettfahren, denn während Sie alle verachten, die sich regen und etwas tun, leben sie vermutlich recht gut auf deren Kosten.
Sofern Leben daraus besteht, sich zu regen, kann ich diese Mail aber nicht anders als mit den Fragen zu beschließen: Wozu leben Sie? Dazu, andere an deren Fortkommen zu hindern?
Vielleicht haben Sie ja den Mut, diese Fragen für sich und vielleicht sogar auf diesem Blog zu beantworten, Letzteres dann aber bitte unter Ihrem Namen, denn ich führe derartige Diskussionen nicht dauerhaft mit Personen, die sich hinter Pseudonym verstecken, weil sie zu feige sind, auch nur zu dem eigenen Namen zu stehen.
Es wird in der Begründung auf §5 hinauslaufen: “Ungeachtet der in den §§ 8 bis 10 sowie in § 20 benannten Gründe ist eine unterschiedliche Behandlung auch zulässig, wenn durch geeignete und angemessene Maßnahmen bestehende Nachteile wegen eines in § 1 genannten Grundes verhindert oder ausgeglichen werden sollen.”
Es ist ja egal, worauf was in wessen Begründung hinausläuft. Wichtig ist, dass
1. überhaupt mal Begründungsdruck entsteht.
2. Öffentichkeit entsteht und dadurch
3. der Freiraum für Willkür wenigstens ETWAS eingeschränkt wird.
Außerdem ist nicht von der Hand zu weisen, dass es einen abgelehnten, positiv diskriminierten Bewerber geben wird, der klagt. Dann werden auch die Gründe auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersucht werden müssen.
Außerdem wird selbst im schlimmsten Falle Klarheit geschaffen. Ich vertraue noch auf den Rechtsstaat. Den Verantwortlichen sollte klar sein: wer durch Ausschluss aus dem Rechtsstaat outlaws produziert, hat es dann mit outlaws zu tun.
Die Verantwortlichen werden nicht umhin kommen (dürfen), explizit deutlich zu machen, was sie wollen. Die Zeit rosaroter Einhüllungsrhetorik ist vorbei. Ab jetzt ist Klartext angesagt!
Die Antidiskriminierungsstelle hat lehnt auch die Befassung mit folgendem Phänomen ab. (Antwort liegt mir schriftlich vor):
Obwohl es sehr schwer ist, an Informationen heranzukommen, ist mir bekannt geworden, dass es im Türkischen völlig übliche Mädchennamen wie „Yeter“ (= „Genug“) oder „Döndü“ (die „Gedrehte“) gibt, und zwar aus dem Grund ( das haben mir Türken versichert!), weil sich die Eltern einen Jungen wünschten und es aber dann „schon wieder“ ein Mädchen wurde, daher „Yeter“. „Döndü“ lässt sich darauf zurückführen, dass sich das Geschlecht in der Schwangerschaft „leider“ zu einem Mädchen „gedreht“ hat. Wie muss es wohl sein, sein Leben lang mit „genug“ angesprochen zu werden? Türken wenden darauf gern ein, dass türkische Mädchen anders als deutsche an ihre Zweitklassigkeit viel mehr gewöhnt sind. Wie finden Sie das? Sollte man diese kulturelle „Vielfalt“ akzeptieren (denn Deutschland kennt ja diese diskriminierenden Namen nicht) , oder sollten nicht Standesämter in Deutschland solche Spottnamen verbieten, spätestens bei der Einbürgerung?
Das sind nur Phänomene, die mir aus dem Türkischen bekannt wurden. Andere nordafrikanische muslimische Kulturkreise kennen auch Namensdiskriminierung. So vergibt etwa ein nordafrikanisches Land grundsätzlich Angehörigen von Berbervölkern neue Phantasienamen, wenn die Kinder eingeschult werden. So erhalten diese Namen, die sie nicht von ihren Eltern erhalten haben, einfach, weil dem Staat das nicht gefällt. Wandern diese später etwa in Länder der EU ein, geht das nur mit einem Pass mit einem Namen, der gar nicht der ihre ist, sondern von einem Staat vergeben, der Namen anderer Kulturen auf eigenem Boden nicht akzeptiert.
Mittlerweile weiß ich durch die Antwort aus dem Bundesjustizministierium, dass diskriminierende Namen aus dem islamischen Kulturkreis hier unbeanstandet von deutschen Standesämtern eingetragen werden. Wenn diese eben übilch seien und von offizieller Seite des Herkuntslands anerkannt wurden, was natürlich in o.a. Fällen so ist. Das Grundgesetz ist hier ofenbar nachrangig
Wo ist die Empörung auf Seiten der Menschenrechts- und Frauenorganisationen und eben der Antidiskrminierungsstelle?
Passt wohl nichts recht ins Bild, was ? Eben wie auch die Männerdiskriminierung.
Mit patriarchal geprägten, in Wehrhaftigkeit geübten Kulturen legen sich unsere Volks
vertreter eben nicht gerne an.Wir werden angegriffen, weil wir nicht genügend wehrhaft sind, genauer: weil die Zahl der wehrhaften Männer bei uns zu gering ist. Das kann und muß sich ändern.
können sie bitte web.de mail einbinden damit ich sie unterstützenkann
Ich denke auch, dass es auf Musterklagen hinauslaufen wird. Entscheidend für den Erfolg wird sein, ob in dem jeweiligen Fachgebiet schon größere Frauenanteile bei den Professuren da sind oder nicht. Aktuell sehe ich als Problem, dass in bestimmten Bereichen, in denen schon fast oder ganz eine Parität herrscht, weiter stur Frauenförderung (In der Regel Förderung von Frauen ohne Kindern) betrieben wird und das Ganze auf eine Feminisierung ganzer Fachkulturen hinausläuft.
Lieber Herr Klein, es ist doch ein Zeichen von Leben, dass Sie auf Provokationen ein wenig emotional reagieren. Im Übrigen haben Sie mich wohl missverstanden, ohne dass das unbedingt notwendig gewesen wäre. Sie wissen sehr gut, dass das Anrennen gegen eine Diktatur durchaus ein neurotischer Selbstläufer werden kann, und da Sie auch davon ausgehen können, dass ich einer solchen Dynamik selbst nicht fern stehe, besteht kein Grund, hier auszurasten.
Natürlich ist es gut und richtig, gegen Unrecht anzugehen. Inhaltlich haben Sie natürlich meine volle Unterstützung. Angesichts der souveränen Brutalität, mit der man allerdings auf Ihre Anfragen von behördlicher Seite antwortet, stellt sich mir die Frage, ob der “Kohlhaas” die richtige Methode ist. Man kann es sich auch in einer rechthaberischen Opposition bequem einrichten. Das steht halt als Gefahr im Raum, und es ist kein Beitrag für eine bessere Welt.
Besser wäre es vielleicht, wenn wir uns inhaltlich auseinandersetzen! Tatsächlich stellt der Zustand unseres Rechtssystems eine Bedrohung dar, die man mit den Mitteln einer glossarischen (intelligenten) Kritik nicht ansatzweise richtig darstellen kann. Wo das Recht nicht einmal mehr gebeugt wird, ist die juristische Argumentation (von einem Nichtjuristen vorgebracht) vielleicht nicht immer die beste Angriffstaktik.
Lassen Sie mir doch mein Pseudonym; es wäre ja noch schöner, wenn wir hier alle unseren Broterwerb darlegen müssten, was sagen Sie?