Update: Staatlich subventionierte Männerdiskriminierung an Hochschulen
von Dr. habil. Heike Diefenbach und Michael Klein
Die von uns vor einigen Wochen eingeführte Blacklist “Männerdiskriminierung an deutschen Hochschulen” haben zwischenzeitlich mehr als 5.000 Leser eingesehen. Informationen darüber, an welchen Hochschulen in Deutschland nicht mehr Leistung und Fähigkeiten, sondern Geschlecht erster Auswahlgrund für die Berufung auf Professuren oder die Vergabe von Mitarbeiterposten sind, haben also bereits eine relevante Anzahl von Personen erreicht.
Selbst die Antidiskriminierungsstelle ist in diesem Zusammenhang auf unsere Aufforderung hin tätig geworden und hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Universität Bielefeld aufgefordert, sich zu der Diskriminierung von männlichen Bewerbern auf Lehrstühle, die unter der Floskel “eine Förderung durch das Professorinnenprogramm wird angestrebt” stattfindet, zu stellen. Beide, sowohl das BMBF als auch die Universität Bielefeld, haben der Antidiskriminierungsstelle mitgeteilt, dass sie in der Diskriminierung von Männern kein Problem sehen. Wörtlich heißt es in einer Email der Antidiskriminierungsstelle:
“Beide sehen im Professorinnenprogramm keine Benachteiligung männlicher Bewerber, da das Förderprogramm erst dann zur Anwendung kommt, wenn eine Bewerberin nach bzw. in Folge einer diskriminierungsfreien Bestenauslese erfolgreich ist.”
Anders formuliert, Ausschreibungen unter dem Damoklesschwert des Professorinnenprogramms sollen auch männliche Bewerber zulassen, um der Ausschreibung, die dazu dient, Professorinnen zu berufen, eine Legitimation und einen legalen Anstrich zu verpassen. Die Berufung männlicher Bewerber ist indes zu keinem Zeitpunkt geplant, da dann keine Förderung durch das Professorinnenprogramm stattfinden würde, oder: männliche Bewerber dienen einzig als Feigenblatt.
Eine besonders perfide Form von Ausschreibung ist uns gerade aus Münster auf den Tisch gekommen. Dort ist eine W2-Professur für Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt “Moderne” ausgeschrieben, und zwar als vorgezogene Nachfolge für Prof. Dr. Werner Jacobsen. Bereits die Bemerkung, dass es sich um eine vorgezogene Nachfolge handelt, also eine Verdoppelung einer existierenden Stelle auf Kosten der Steuerzahler, macht deutlich, dass männliche Bewerber keine Chance haben werden, auf die entsprechende Stelle berufen zu werden, denn, wie heißt es so schön in einer Broschüre des BMBF, die mit Chancengerechtigkeit in Bildung und Forschung überschrieben ist, aber Ergebnisgleichheit durch Diskriminierung meint:
“Eine Vorgriffsprofessur ist eine Professur, die zusätzlich zu einem derzeit noch besetzten, jedoch in absehbarer Zeit frei werdenden Lehrstuhl geschaffen wurde [Hervorhebung durch uns].” (10)
Eine solche Überfluss-Professur ist nur im Rahmen des Professorinnenprogramm vorgesehen. Nur in diesem Programm gibt es den Luxus zweier Professuren für einen identischen Gegenstand. Nur hier werden Steuerzahler zur Kasse gebeten, um eine Stelle zu finanzieren, für die es überhaupt keinen Bedarf gibt. Entsprechend ist es überraschend, dass sich der Bund der Steuerzahler oder der Bundesrechnungshof bislang mit keiner Silbe zum Professorinnenprogramm geäußert haben, mit dem immerhin 300 Millionen Euro verschleudert werden.
Doch zurück zur Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, an der männliche Bewerber vorsätzlich über ihre Chancen, auf einen Lehrstuhl berufen zu werden, getäuscht werden. Ein weiterer Hinweis, dass männliche Bewerber nur als Staffage in einem abgekarteten Spiel dienen sollen, findet sich, ebenfalls versteckt, im ersten Absatz der Ausschreibung, in dem es heißt:
“Im Institut für Kunstgeschichte des Fachbereichs 8 – Geschichte/Philosophie – der Westfälischen Wilhelms-Universität ist im Rahmen des Professorinnenprogramms des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen (Professorinnenprogramm II) frühestens zum 01.10.2014 eine W2-Professur für Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Moderne (vorgezogene Nachfolge Prof. Dr. Werner Jacobsen) zu besetzen.
Der Verweis auf das Professorinnenprogramm II und der Hinweis auf die vorzeitige Besetzung, also die Doppelbesetzung einer vorhandenen Stelle machen deutlich, dass hier mit gezinkten Karten gespielt wird: Männliche Bewerber haben keine Chance auf die Stelle, und entsprechend sollten sich viele männliche Bewerber auf diese Stelle bewerben, denn nur wenn ein abgelehnter männlicher Bewerber gegen seine Ablehnung klagt, ist es, wie die Antidiskriminierungsstelle uns mitgeteilt hat, möglich, die Frage, ob das Professorinnenprogramm klassische und offene Diskriminierung darstellt, juristisch und von einem ordentlichen Gericht prüfen zu lassen.
Da die “Förderung” weiblicher Bewerber und Diskriminierung männlicher Bewerber auf der Prämisse basiert, dass weibliche Bewerber in der Vergangenheit aktiv diskriminiert wurden und nur so die ungleiche Verteilung der Geschlechter auf Professuren zu erklären sei, bestünde ein anderer gangbarer Weg darin, eine Verfassungsklage anzustrengen, denn ein Beleg dafür, dass Frauen, die sich bevor es den Staatsfeminismus gab, auf Professuren beworben haben, diskriminiert wurden, fehlt bislang vollständig. Das Professorinnenprogramm rechtfertigt entsprechend die Diskriminierung von Männern mit einer unbelegten Behauptung, eine Vorgehensweise, die historisch bewanderten Personen sicherlich schlechte Erinnerungen verursacht.
Weitere Ausschreibungen, die gegen die wissenschaftliche Lauterkeit, Anstand und guten Geschmack verstoßen und bei denen männliche Bewerber nur als Staffage vorkommen, kommen von der:
Christian-Albrechts Universität in Kiel: Hier soll an der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Medizinischen Fakultät … zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für “Prävention und Versorgung in der Zahnheilkunde” besetzt werden. Und: “Vorbehaltlich der Mittelverfügbarkeit soll diese Professur im Rahmen des Professorinnenprogramms II von Bund und Ländern als Vorgriffsprofessur gefördert werden.”
- Gleiches gilt für eine an der selben Universität am Institut für Informatik der Technischen Fakultät zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu besetzende W3-Professur für Informationssysteme, die ebenfalls vorbehaltlich einer Mittelverfügbarkeit als Vorgriffsprofessur im Rahmen des Professorinnenprogramms II ausgeschrieben ist, bei der im Klartext also nur ein weiblicher Bewerber berufen werden wird.
Ebenfalls in perfider und verräterischer nicht-Innen-Schreibweise schreibt die Hochschule Koblenz im “Rahmen des Professorinnenprogramms II 2013 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), bei welchem die Hochschule Koblenz eine Förderung zur Unterstützung ihrer Gleichstellungsbemühungen erhalten hat, … die .. folgende Professur im Fachbereich Ingenieurwesen am Standort Koblenz zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet aus: Professur Mathematik und Physik für Ingenieure (Bes.-Gruppe W 2) … Gesucht wird eine Persönlichkeit [!sic], die Grundlagen der Mathematik und Physik in der Ausbildung von Ingenieurinnen und Ingenieuren am Fachbereich Ingenieurwissenschaften vertritt sowie Lehrveranstaltungen in allen unseren Studiengängen anbietet. Die Fachgebiete sollen in Lehre, Weiterbildung und anwendungsbezogener Forschung vertreten werden”. Da die Stelle im Rahmen des Professorinnenprogramms II ausgeschrieben ist, ist sie männlichen Bewerber nicht zugänglich, sie sind von einer Berufung ausgeschlossen.
Die Liste der Hochschulen die sich am Ausverkauf der Wissenschaft beteiligen und nichts dabei finden, nach Geschlecht zu diskriminieren, ist noch um einige Hochschulen länger, aber, da dieses Post bereits kurz von 1000 Worten angekommen ist, behalten wir uns ein weiteres Update der Liste der männerdiskriminierenden Hochschulen vor.
Hier sei nur abnschließend festgestellt, dass sich seit wir uns über die offene Diskriminierung durch die Universität Bielefeld bei der Antidiskrminierungsstelle beschwert haben, eine Veränderung eingetreten ist. Die Tatsache, dass männliche Bewerber nicht berufen werden, da eine Förderung durch das Professorinnenprogramm die Grundlage der Stellenausschreibung ist, wird nicht mehr (so) offen, sondern versteckt transportiert. Wir sind aus dem offenen in das perfide Stadium der Diskriminierung männlicher Bewerber übergewechselt, steuerzahlerfinanzierte Diskriminierung selbstverständlich.
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So oder so: Es kann heute niemand benachteiligt oder sogar bestraft werden für Vorgänge, die in der Vergangenheit stattfanden. Es gibt – soweit ich das weiß – keine kollektive, vererbte Schuld. Oder?
Etwas Off-Topic:
Im Sinne des Strafrechts gibt es bestimmt keine vererbte Schuld. Wenn man sich aber mal ansieht, auf welchen Rechtstiteln der Finanztransfer vom allgemeinen Steuertopf zu den Kirchen (ich meine hier explizit nicht die Kirchensteuer) beruht, sieht man “vererbte Schuld” auf einmal ganz anders. Immerhin ist hier nicht erkennbar, dass in diesem Verhältnis der Zahlung irgendeine relevante Leistung gegenübersteht (anders als bei ererbten Verträgen wie Miete von geerbten Wohnungen etc).
Wenn jemand als Privatier eine Professur stiftete und dann verlangte, es dürften nur Rothaarige berufen werden (oder ein ähnliches, mit Wissenschaft und Lehrtätigkeit nicht erklärbares Kriterium), würde jede renommierte Universität hoffentlich diese Stiftung ablehnen. Sicher bin ich mir da aber nicht mehr *hust* Drittmittelhuren *hust*.
@Ert
Das mit der katholischen Kirche ist aber doch nicht das Gleiche: Hier gibt es – uralte – Rechtstitel, begründet seinerzeit damit, dass die kirchlichen Fürstentümer tatsächlich von den weltlichen enteignet wurden. Das wurde auch von den weltlichen Herrschern unumwunden zugegeben und deshalb diese Enschädiguing vereinbart.
Ein anderes Problem ist, dass der Staat seither mehrere Möglichkeiten hatte (und ungebrochen hat), die immer weiter fortlaufende Entschädigung abschließend zu beenden, dies aber immer wieder versäumt hat (obwohl das eigentlich zu den immer noch unbewältigten Gründungsaufgaben der Bundesrepublik gehört). Die Schud der Kirche ists nicht.
Wenn der Vergleich ziehen soll, müssten “die Frauen” erstmal beweisen, dass und inwefern sie von “den Männern” enteignet worden sind und welche ausgleichenden Rechtstitel damals vereinbart worden seien. Auch wenns nicht stimmt, die Anwort läuft immer wieder darauf hinaus: Mann hat Frau zu versorgen. Wofür weiß alldings keiner der angeblichen “Enteigner”, während umgekehrt der Staat sehr genau weiß, im Besitz welcher einst kichlichen Territorien, Immobilien und Rechte er sich befindet.
Die Frauendiskriminierung ist das schlimmste Übel, neben den Klimawandelleugnern, den allgegenwärtigen Nazis, den Homophoben, den Selberdenkern, den Unternehmern und derlei “Gelichter” mehr – glaubt man dem Mainstream.
Aber die Grünen haben nach ihrer Machtergreifung am Sonntag vor, den endgültigen Schlag gegen das soziale Konstrukt der Geschlechter zu führen:
Geschlechtsneutral ans Urinal: http://goo.gl/3JSx2h
Hoffe ich konnte etwas zur Erheiterung beitragen 🙂
Beste Grüße,
Orwell
Ich frage mich immer wieder, woher Sie die Energie nehmen, gegen diesen Schmutz vorzugehen. Ja, es ist wirklich so, als ob man in ein Wunderland geraten wäre, in dem geschlechtsneutrale Urinale an jeder Wand hängen. Bei mir zeichnet sich eine körperliche Schutzreaktion gegen den Gender-Kram ab, ich werde immer mehr zu einem konservativen, brummigen Mann Mitte 40, der Ansichten hat wie ein alter Mann und sich nach den Glanzlichtern des Wahnsinns nicht mehr umdreht.
Man kann auch Konrad Lorenz lesen, der zu solchen Erscheinungen eine sehr gelassene Einstellung hatte, weil sie nach seiner Auffassung in der Natur immer wieder mal vorkommen und dann sang- und klanglos verschwinden. Na, alles Gute.
Vielen dank für diesen Artikel. Ich habe mich als Mann genau auf die kritisierte Stellenausschreibung der Hochschule Koblenz beworben. Natürlich hat mich der Hinweis auf das Professorinnenprogramm auch stutzig gemacht. Nach Rückfrage beim Leiter der Berufungskommission ist die Stelle aber auch für Männer offen. Nach seiner Auskunft ist es lediglich so, das die Finanzierung der Stelle durch das Programm vorgenommen wird, sollte sich eine Kandidatin finden, die mindestens ebenso qualifiziert ist wir der qualifizierteste männliche Bewerber. So steht es übrigens auch weiter unten in der Stellenausschreibung. Von einer Bewerbung wurde mir jedenfalls von seiner Seite nicht abgeraten.
Haben Sie vor dem Verfassen des Artikels ebenfalls nähere Auskünfte eingeholt? Worin bestand Ihre Recherche außer dem Studium der Stellenausschreibungen?
Wie naiv sind Sie eigentlich? Haben Sie schon jemals mitbekommen, wie eine Berufungskommission arbeitet? Wie stellt man wohl fest, dass eine weibliche Bewerberin mindestens GENAU SO qualifiziert ist, wie ein männlicher Bewerber? Glauben Sie wirklich, dass eine Berufungskommission derart objektive Kriterien hat, dass Sie die ABSOLUTE GLEICHHEIT von Bewerbern feststellen kann? Oder meinen Sie nicht auch, dass die Tatsache, dass ein weiblicher Bewerber die Universität NICHTS kostet, weil er aus dem Professorinnenprogramm bezahlt wird, einen Einfluss darauf haben könnte, wie die Berufungskommission (in der ja auch eine Frauenbeauftragte sitzt, die sich in Geschlecht auskennt, und in was sie sich sonst noch auskennt, is anybody’s guess) die jeweiligen Qualifikationen beurteilt? Aber schön. Wenn die Ausschreibung beendet ist und Sie die Stelle nicht erhalten haben, dann bitte ich Sie sich wieder zu melden und zu vermelden, wie es mit der Bewerbung gelaufen ist und welche Bewerberin mindestens genau so qualifiziert ist wie Sie und ihnen vorgezogen wurde. Und für den Fall, dass Sie als Feigenblatt berufen werden, dürfen Sie sich bei uns bedanken und natürlich haben Sie die Chance berufen zu werden, weil sich nun gar kein weiblicher Bewerber finden lässt, immer vorausgesetzt eine Finanzierung der Stelle außerhalb des Professorinnenprogramms ist gesichter bzw. überhaupt vorgesehen. Fragen Sie doch einmal nach, ob es bei der Hochschule Koblenz eine Finanzierung für diese Stelle gibt, die nicht über das Professorinnenprogramm abgedeckt ist…