Bundesjustizminister Maas ist ein Fake
Angeblich hat Heiko Maas Juristerei studiert.
Entsprechend sollte ihm der Unterschied zwischen Rechtsetzung und Naturrecht bekannt sein.
Ist er aber nicht.
Angeblich ist Heiko Maas Bundesjustizminister.
Als Bundesjustizminister sollte es Maas bekannt sein, dass der ständige Ruf nach Gesetzesverschärfung, Ahndung oder härterem Vorgehen nicht die Lösung für Probleme, sondern in der Regel der Anfang von Problemen ist.
Ist es aber nicht.

Angeblich ist Heiko Maas ein Politiker.
Als Politiker sollte Heiko Maas wissen, dass er Repräsentant seiner Wähler, nicht Erzieher der Bürger ist. Er sollte wissen, dass Freiheit etwas ist, was man nicht gewähren kann, nicht einmal als Bundesjustizminister, nicht einmal als Bundesjustizminister, der angeblich Juristerei studiert hat. Denn: Freiheit ist ein Naturrecht, das jedem Menschen zusteht. Und jeder Mensch hat die Freiheit, seine Freiheit so zu gestalten, wie er das möchte.
Daran ändert es auch nichts, dass Heiko Maas die dümmlichen Memes von NoHateSpeech Deutschland nachplappert und behauptet: „Verleumdung und üble Nachrede sind nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt“.
Selbstverständlich sind üble Nachrede und Verleumdung von Meinungsfreiheit gedeckt. Wer sich zur üblen Nachrede und zur Verleumdung entscheidet, der tut dies im vollen Bewusstsein, dass es in Deutschland ein Strafrecht gibt, das üble Nachrede und Verleumdung und damit das, was er zu sagen im Begriff ist, unter Strafe stellt. Er stellt sein Recht auf Meinungsfreiheit, das ihm niemand nehmen kann, über das Strafrecht.
Ein richtiger Jurist und Bundesjustizminister sollte das wissen.
Maas scheint aber nicht nur Probleme mit der Freiheit von anderen und der Stellung von Rechtsregeln zu haben, er hat auch definitorische Probleme, vermengt er doch ständig die neueste Lieblingssau, die politisch Korrekte durch deutsche Dörfer treiben, nämlich „FakeNews“, mit Verleumdung und übler Nachrede. FakeNews kann, muss aber nichts mit übler Nachrede und Verleumdung zu tun haben. FakeNews findet sich viel häufiger z.B. in Form der Behauptung, Saddam Hussein sei im Besitz von Massenvernichtungswaffen als im Kontext mit übler Nachrede oder Verleumdung. FakeNews kommt auch als Behauptung daher, z.B. als Behauptung, es gebe in Deutschland einen Gender Pay Gap, eine Behauptung, die Heiko Maas gerne aufstellt.
FakeNews liegt vor, wenn die ARD behauptet, die britische Bank Lloyds schließe Filialen als Folge des Brexit, denn das ist nachweislich falsch.
FakeNews liegt auch vor, wenn die ARD unterhaltsprellende Väter erfindet und die nachweislich falsche Behauptung aufstellt, dass jeder zweite Vater nach der Scheidung keinen Unterhalt für seine Kinder bezahlt.
Dagegen sind üble Nachrede und Verleumdung jeweils Straftatbestände des Strafgesetzbuches, die entsprechend geregelt sind und keiner neuen Regelung bedürfen. Kurz: Es gibt bereits eine Handhabe gegen das, was Heiko Maas mit FakeNews vermengen will.
Das sollte er eigentlich wissen, als Jurist, als Bundesjustizminister….
Da Maas all das, was wir hier zusammengetragen haben, offensichtlich nicht weiß, all das, was man von einem Juristen, einem Bundesjustizminister, ja selbst einem Politiker als Wissen erwarten würde, können wir nicht anders als zu dem Schluss kommen, dass Heiko Maas Fake ist, er ist nicht echt – in keinem Feld, in dem er etwas darstellen will.

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der ARD-Meteorologe Karsten Schwanke hat am 01.12.2016 ebenfalls per EXTRA-Video die “FakeNews” verbreitet, es gäbe auch für eine Jahr 2016 eine drohende gefährliche globale Erwärmung mit einem angeblich erneut wärmsten Jahr 2016.
Dass Karsten Schwanke gefaked hat, ist in diesem Video anschaulich dokumentiert: https://youtu.be/Qg00Fy2HABI
Meinen sie mit Rechtsetzung das positive Recht?
Wie kommen sie auf die Idee Naturrecht sei Gegenstand eines Studiums der Rechte?
In welchem Bundesland ist dies der Fall?
Wie kommen Sie auf die Idee, wir kämen auf die Idee, Naturrecht sei Gegenstand eines Studiums der Rechte??
Das ist bekannt aber insofern sind es keine “News” im Sinne des wohl geplanten Gesetzes. Nun spricht der Justizministerdarsteller aber von Fake-News. Watt nu? 😉 Man könnte jede seiner kommenden (also neuen = news) “Ideen” zur Einschränkung der Meinungsfreiheit als sozusagen Derivat eines Fakes beschreiben. Konkludente Fake-News sozusagen. Ob die Richterlein der unteren Instanzen dem folgen werden, darf bezweifelt werden aber immerhin könnte man es versuchen! Um es nicht als Kritik da stehen zu lassen: Der Artikel ist Klasse! 🙂
Dies ist eine Wissenschafts Webseite. Im vorliegenden Beitrag wird von Juristerei gesprochen. Dafür gibt es in vielen Ländern Lehrstühle der Jurisprudenz, rechtswissenschaftliche Institute und akademische Titel. Was ist nun eigentlich Jura unter den Prämissen des Grundsatzprogramms? Neulich las ich, Jura ist eigentlich keine Wissenschaft, sondern ein Handwerk.
Eigentlich ist Jura der Versuch, einen kollektiven Mythos logisch in Entscheidungen umzusetzen. Es gibt kein Recht an sich. Nirgendwo. Recht entsteht nur in unseren Köpfen. Vielleicht empfinden Menschen fast aller Kulturen etwas als “Recht”. Vielleicht empfinden sogar unserer näheren Verwandten, also Primaten, den gleichen Sachverhalt als “Recht”, soweit man diese Vermutung mit wissenschaftlichen Methoden stützen kann.
Doch ist etwas wahr, nur weil ein Universitätsprofessor und ein Rhesusaffe übereinstimmende Meinungen haben? Diese Meinungen sind Konstrukte des Geistes der jeweiligen Individuen. Grundlage dieser Konstrukte sind Anpassungen an bestimmte Umweltbedingungen, die sich in genetisch vorprogrammierten Heuristiken niedergeschlagen haben. Und wir, Menschen und Rhesusaffen, sind an sehr ähnliche Umweltbedingungen angepasst.
Recht ist nicht absolut, es ist im besten Falle nützlich. Insofern ist Jura wohl eher ein Handwerk und als eine exakte Wissenschaft. Wer das anzweifelt, muss erklären, warum es sich drastisch widersprechende Rechtssysteme gibt, die jeweils in sich schlüssig sind und die Gesellschaften auf völlig unterschiedliche Art in geordnete Bahnen lenken oder gelenkt haben.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, man lernt dazu…
Zu Ihrem Artikel kann ich nur mit dem Satz antworten, den jeder angehende Jurist im ersten Semester in der ersten Vorlesung als ersten Lehrsatz hört: Es kommt drauf an!
So meine Kenntnis des Sachverhalts aus mehreren Artikeln bei Tichy’s Einblick:
Verleumdung und üble Nachrede sind Gegenstand des Strafrechts und ihre Verfolgung obliegt den Justizbehörden.
Zuerst werden die Begriffe verwirrt, indem man von hate speech und fake news redet. Dann – völlig neu in der Rechtsprechung – wird die Verfolgung obg. Straftatbestände outgesourct und einer privaten Stiftung, Antonio Amadeo, Leiterin Frau Kahane, ehemalige Stasi-Mitarbeiterin, übertragen. Mit Millionen aus Heikos und Manuelas Ministerium gesponsert. Wer von den Leuten dort, kann, auch angesichts der Fülle der Postings, in jedem Fall eindeutig sagen was den Tatbestand von Verkeumdung und übler Nachrede erfüllt?
Dass originäre Aufgaben der Exekutive privatisiert und Leuten übertragen werden, denen juristische Kompetenz fehlt, ist der eigentliche Skandal.
Stimme der Schlussfolgerung zu.
Zusätzliche würde ich noch Untergruppen wie z. B. Arschloch-Fake definieren. Das mache ich aber nicht öffentlich, ich will ja schließlich kein “Hate” erzeugen.
Dieser Maas ist für mich ein letztklassiger Winkeladvokat, der in der herrschenden Politkaste freudig aufgenommen wurde, da er für diese eine hündische Loyalität garantiert. Wäre er ein halbwegs brauchbarer Jurist, wäre er mindestens Kompagnon einer rennomierten Anwaltskanzlei. It er aber nicht und wird es wohl auch nie werden, da eine rennomierte Kanzlei nur echte Juristen gebrauchen kann. Sonst wäre sehr bald Schluss mit dieser Kanzlei – so wie bald Schluss sein wird mit dem Unwesen, das dieser “Herr” (noch) treiben kann.
Bezeichnen Sie doch bitte diesen Typ nicht gleich als “Herr”. Er ist doch vielmehr eine lächerliche Gestalt, die jeder zwölfjährige Junge körperlich und geistig in den Skat drücken kann.
HAHAHA, der Artikel ist gut. Es fehlte aber noch was, das Genosse M. in Bielefeld wohnt.
Ansonsten könnte man die erstklassigen Artikel von SF direkt mit denen von Herrn Danisch zu dem Thema verlinken, das ergänzt sich immer wunderbar.
Wo wohnt die Pfeife genau?
linksunten.indymedia schweigt dazu unverständlicher Weise 😮
gestern bin ich zufällig über eine Rede gestolpert, die Giovanni di Lorenzo am 28.10.2016 in der Hamburger Universität gehalten hat. Ich bin einfach nur geschockt und erlaube mir, Ihnen die Rede zu schicken, mit der Bitte, sie sich anzuhören, falls es Ihre Zeit erlaubt.
Und wenn dann noch etwas Zeit zur Verfügung sein sollte, Ihre Meinung zu äußern.
Vielen Dank
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=2&ved=0ahUKEwi3uOWMjP7QAhXJESwKHUYID6MQFggmMAE&url=https%3A%2F%2Flecture2go.uni-hamburg.de%2Fl2go%2F-%2Fget%2Fv%2F20396&usg=AFQjCNFPkAaSx6samgzo79JxsPF_fh7pHw&bvm=bv.142059868,d.bGg
Bestes Zitat: (nicht wörtlich) die hohe Professionalität im Bereich der Medien bzw im Journalismus führt dazu, dass alle (den selben Stuß) die gleichen qualitativ hochwertigen Artikel schreiben. :D:D:D literally lol rolf
@goodfellaa
Danke, das war auch meine Meinung.
Alfred Großer hat einmal darüber geschrieben, was von den heutigen Journalisten zu halten ist. Ja und Henry Millers Meinung war, dass Journalisten gleich hinter den Politikern rangieren.
Wolfgang Herles tut es in seinem Buch” Die Gefallsüchtigen” kund und auch , warum die Medien heute nicht mehr ernst zu nehmen sind.Ein sehr interessantes Buch.
Meinen Sie mit “von Meinungsfreiheit gedeckt” im Sinne von Naturrecht, wo jeder natürlich frei ist, sich entgegen der Gesetze zu verhalten? – “Selbstverständlich sind üble Nachrede und Verleumdung von Meinungsfreiheit gedeckt” halte ich für zweifelhaft. Man könnte hier nach Naturrecht oder nach Grundgesetzt argumentieren: Nicht das Grundgesetz gewährt die Meinungsfreiheit, die ja ein Naturrecht ist. Der Artikel des Grundgesetzes regelt nur, dass der Staat die Meinungs- und Informationsfreiheit nicht antasten darf, bzw. mit welchen Ausnahmen eben doch. Hier sagt Artikel 5 Abs. (2): “Diese Rechte finden ihre Schranken … und in dem Recht der persönlichen Ehre.” Hier kann der Staat durch Strafrecht und BGB durchaus eingreifen, was er ja auch tut. Im Sinne von Falschmeldungen hingegen lässt das Grundgesetz keine Einschränkung zu. Das versteht – im Gegensatz zu Heiko Maas – auch ein Nichtjurist.
Da Meinungsfreiheit ein Naturrecht ist, ist die Frage eigentlich beantwortet – oder?
„Wenn du wissen willst, wer über dich herrscht musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst.“
Zitat (Voltaire)
https://aufgewachter.wordpress.com/2016/11/06/zitat-voltaire-2/
Ist doch wunderbar, dieser wunderliche Minister Maas…
Dann können wir doch alsbald massenhaft die Lücken-Medien anzeigen und deren fake Geschichten endlich gesetzlich fundiert ins richtige (wollte gerade schreiben “rechte”) Licht setzen…
Jeder kennt doch das Wald-Spiel…. wie man hinein ruft….
Der beste Justizminnister aller Zeiten
Gut & schön, soweit diese Fehlbesetzung im Justizministerium aus guten Gründen kein vernünftiger Mensch für tragbar hält, aber wie rechtfertigt sich, die Initiative des ehemaligen Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschuss und ehemaligem Präsidenten des ZDF-Fernsehrates, Ruprecht Polenz (CDU) und seiner verkommenen Freunde abzuhandeln, als ginge sie von der SPD aus? Seit geraumer Zeit gefällt sich der außerparlamentarische Flügel des rechten Rands der Merkelpartei darin, angesichts grotesker Folgen der eigenen Politik und wachsender Verärgerung in der Bevölkerung mit dem Finger auf die SPD zu zeigen, um Gewinn aus den eigenen Fehlern und Verbrechen zu schlagen, und das sollte man nicht unterstützen. Auch nicht, wenn man die SPD zutiefst verachtet, weil sie uns den Schlamassel eingebrockt hat.
Falls es ein Vorschlag der CDU ist, hat ihn Maas sich zu eigen gemacht.