DFG fördert Junk Science mit 2 Millionen Euro

Drei Jahre lang fördert die Deutsche Forschungsgemeinschaft eine Forschungsgruppe »Recht – Geschlecht – Kollektivität. Prozesse der Normierung, Kategorisierung und Solidarisierung«. „Beteiligt sind die Humboldt-Universität zu Berlin (HU – Sprecherschaft), die Freie Universität Berlin (FU), die Technische Universität Berlin (TU) sowie die Universität Potsdam (UP) und die Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder (EUV)“.

Antragsteller: Eva Kocher
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Lehrstuhl für BR, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrech

Selbstermächtigung in verrechtlichten Verhältnissen. Zum Wandel vergeschlechtlichter Kollektive in Konflikten der Erwerbsarbeit

Projektbeschreibung:
Das kollektive Handeln von Beschäftigten in der Erwerbsarbeit ist in Deutschland als Handeln von Betriebsräten und Gewerkschaften sowohl verrechtlicht als auch vergeschlechtlicht. Das Teilprojekt fragt danach, welche Rolle das Arbeitsrecht für die Vergeschlechtlichung von Kollektivierungsprozessen und imaginierten Kollektivitäten sowie (insbesondere) für die Konstitution vergeschlechtlicher Kollektive spielt. Es geht dabei von der These aus, dass die verrechtlichten Kollektive, Kollektivitäten und Kollektivierungen im Wandel der Erwerbsarbeit durch Entgrenzung, Entbetrieblichung und Subjektivierung in Krisen geraten sind. Gegenstand der Untersuchung sind alle Erscheinungsformen kollektiven Handelns in der Erwerbsarbeit einschließlich neuer Handlungsformen, die auf Öffentlichkeit und virtuellen Raum statt auf den Ort des Betriebs setzen, und die Selbstvertretung gegenüber verrechtlichten Formen der Interessenvertretung präferieren.

Unsere Einordnung: Es soll untersucht werden, ob Arbeitnehmer sich immer häufiger im Internet organisieren. Eine Fragestellung oder eine Hypothese gibt es nicht. Wenn es keine Hypothese gibt, gibt es auch keine Möglichkeit, etwas an der Realität zu prüfen, d.h. man kann alles und gar nichts behaupten. Kein wissenschaftlicher Wert, da letztlich unbegründete Annahmen den Ausgangspunkt dafür darstellen, diese unbegründeten Annahmen wie auch immer und wo auch immer zu „entdecken“ und wetten: „Vergeschlechtlichung“ werden die Projektmitarbeiter überall finden, wo sie suchen.

Antragsteller: Beate Binder
Humboldt-Universität zu Berlin
Philosophische Fakultät I
Institut für Europäische Ethnologie

Mobilisierung von Recht durch/als Kollektivierung? Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht als institutionelle und politische Praxis

Projektbeschreibung:
»Enthinderung ermöglichen«, »Sexualitäten diversifizieren«, »Ethnische Vielfalt normalisieren« – unter diesen Schlagworten untersucht das Teilprojekt in drei ethnographischen Fallstudien aus kulturanthropologischer Perspektive Prozesse der Implementierung und Mobilisierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Berlin. Mit dem AGG wurden 2006 EU-Richtlinien zur langfristigen Beseitigung gesellschaftlicher Diskriminierungen in deutsches Recht umgesetzt. Auch wenn aus juristischer Perspektive die regelnde und sanktionierende Kraft des AGG als eher unzulänglich eingeschätzt wird, werden doch die Effekte des Gesetzes etwa in Hinblick auf gesellschaftliche Einstellungen und langfristige Veränderungen hervorgehoben. Doch wie wird das AGG mit Leben gefüllt: wie strukturieren normierende, alltagspraktische und politische Aspekte des Gesetzes die Praxis des AGG, wie wird es zum Alltag in der politischen wie praktischen Arbeit von NGOs, Behörden, Institutionen und Interessenvertretungen? Wie werden mit Hilfe des AGG gesellschaftliche Ausgrenzung und eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten problematisiert und wie trägt es dazu bei, konkrete Veränderungen anzustoßen? Das Teilprojekt ist im Kontext der empirischen Rechtsforschung angesiedelt. Mit seiner dezidiert praxeologischen und geschlechtertheoretischen Zuschnitts knüpft es an rechts- und politikanthropologische Konzepte sowie sozial-/kulturanthropologische Theorien der Vergemeinschaftung mit ihren jeweiligen geschlechtertheoretischen Erweiterungen an. Es nutzt ethnographische Methoden, um im Vergleich der drei Fallstudien (1) die sozialen und (alltags-) praktischen Effekte des AGG im lokalen Raum an Schnittstellen zu anderen rechtlichen Regulierungen zu untersuchen, (2) die hierdurch angestoßenen Kollektivierungsprozessen und die Verhandlung von Individualität und Kollektivität in der Antidiskriminierungspraxis zu befragten, (3) Dimensionen der Vergeschlechtlichung in den durch das AGG angestoßenen Institutionalisierungs- und Kollektivierungsprozessen herauszuarbeiten und (4) Verschränkungen von rechtlicher und politischer Praxis in Hinblick auf Zugehörigkeit und Teilhabe an (Stadt-)Gesellschaft aufzuzeigen.

Unsere Einordnung: Drei Hansel dienen als Fallstudien, um von den drei Einzelfällen wilde Schlüsse auf „Kollektivierungsprozesse“ und darauf zu ziehen, wie es im Einzelfall gelingt, sich mit Hilfe des AGG durch zu klagen. Kein wissenschaftlicher Wert, da aus Einzelfällen nur dann Honig gesaugt werden kann, wenn die gewonnenen Erkenntnisse anschließend überprüft werden. Eine solche Überprüfung findet nicht statt.

Antragsteller: Beate Binder
Humboldt-Universität zu Berlin
Philosophische Fakultät I
Institut für Europäische Ethnologie

Koordinationsfonds.
Projektbeschreibung
Keine Zusammenfassung vorhanden.

Unsere Einordnung: Hier wird Geld ausgegeben, um sich den Kopf darüber zu zerbrechen, was die Teilprojekte, von denen niemand weiß, was sie miteinander zu tun haben, mit einander zu tun haben könnten. Wissenschaftlicher Wert nicht vorhanden.

Antragsteller: Martin Lücke
Freie Universität Berlin
Fachbereich Geschichts- und Kulturwissenschaften
Friedrich-Meinecke-Institut (FMI)

Die Homosexuellenbewegung und die Rechtsordnung in der Bundesrepublik 1949-2002
Das Teilprojekt untersucht die homosexuelle Emanzipationsbewegung der Bundesrepublik in ihrer Auseinandersetzung mit der deutschen Rechtsordnung im Zeitraum von der Gründung der Bundesrepublik 1949 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungskonformität des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) im Jahr 2002. Ausgehend von der Hypothese einer emanzipatorischen Rechtsaneignung durch die Homosexuellenbewegung fragt das Teilprojekt nach den Zusammenhängen zwischen Prozessen der Entkriminalisierung und Entdiskriminierung und der Formierung politischer Kollektive und Subkulturen. Untersucht werden die Kriminalisierung mann-männlicher Sexualität durch § 175, Berufsverbote und schwul-lesbisches Gewerkschaftliches Engagement, die Aids-Krise der 1980er und 90er Jahre sowie Debatten über die sog. “Homo-Ehe”. Mithin geraten die Rechtsgebiete Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Gesundheitsrecht und Arbeitsrecht in den Blick. Dabei stehen die Rechtsdebatten und Rechtspraxen der Homosexuellenbewegung im Fokus, sowie die Funktion und Bedeutung von Recht im Kontext der Kollektivbildung und politischen Emanzipation.

Unsere Einordnung: Wenn man etwas nicht mehr unter Strafe stellt, folgt dann daraus, dass diejenigen, die das nun nicht mehr Strafbare begehen auch nicht mehr diskriminiert werden? Da Strafrecht eine Diskriminierung darstellt, folgt das Ende der Diskriminierung notwendig aus der Abschaffung der Strafbarkeit. Projekt beendet.

Antragsteller: Sabine Hark
Technische Universität Berlin
Fakultät I – Geisteswissenschaften
Zentrum für Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung

Die Neuerfindung des Kollektiven? Zur ‘Wiederentdeckung’ des Gemeinsamen. Eine Untersuchung von Diskursen und Praktiken urbanen Wohnens in Gemeinschaften

Ausgehend von Debatten um Commons beziehungsweise Gemeingüter nimmt das Teilprojekt Kollektive in den Blick, die sich über eine gemeinschaftliche Herstellung und Nutzung von urbanem Wohn-raum konstituieren. Im Kontext des in der Forschungsgruppe fokussierten Zusammenhangs von Recht, Geschlecht und Kollektivität fragt das TP, wie Recht und Geschlecht in Projekten gemeinschaftlichen Wohnens die Möglichkeitsbedingungen und Imaginationsräume für praktische Suchbewegungen eines konkreten, alltäglichen Gemeinsamen konfigurieren und (mit )konstituieren. Im Zentrum stehen Formen von Kollektivität in einem Lebensbereich, der in der Moderne als Inbegriff von Privatheit, Individualität und familialer, vergeschlechtlichter Intimität gilt. Zugleich ist Wohnen im modernen Sozialstaat als öffentliche Aufgabe Gegenstand sozialpolitischer Regulierung und Gesetzgebung, die im Zuge der Transformation des Sozialstaats seit den 1970er Jahren verstärkt auf eine Verantwortungsverlagerung auf die Individuen und marktförmige Steuerungsmechnismen setzt. Das TP setzt an Beobachtungen einer Reaktualisierung von Gemeinschaft an, die als Suche nach einem neuen, nicht-abstrakten Gemeinsamen, nach neuen Räumen des Geteilten gedeutet wird. Im Sinne einer kritischen Ontologie der Gegenwart sollen Formen und Praktiken der Kollektivierung im gemeinschaftlichen Wohnen also als spezifische Antworten auf eine historische Situation gefasst werden, in der sich Sozialität in erheblichem Maße als abstrakte Vergesellschaftung individualisierter Akteur_innen konstituiert. Das TP bearbeitet drei miteinander verknüpfte Dimensionen: Zum einen wird die aktuelle Diskursivierung von gemeinschaftlichem Wohnen als (erhoffte) Antwort auf aktuelle gesellschaftliche Probleme zum Anlass genommen, zu fragen, wie Gemeinschaft in aktuellen kollektiven Wissensbeständen verhandelt wird, wie in diesem Kontext eine (gesellschaftliche) Notlage diskursiviert wird und in welcher Weise gemeinschaftliches Wohnen als Antwort auftaucht. Zum zweiten soll die Konstellation lokaler Institutionen, Programme und Verfahren im Stadtstaat Berlin als Arena spezifischer Möglichkeits und Gelingensbedingungen für Projekte gemeinschaftlichen Wohnens rekonstruiert werden. Zum dritten werden alltägliche Praktiken in Wohnprojekten untersucht, durch die wohnraumbezogene Kollektive hergestellt und aufrechterhalten werden.

Unsere Einordnung: Forschungsgegenstand: Wie leben Bewohner von Wohngemeinschaften (in besetzten Häusern)? Ist gemeinsame Wohnung die Voraussetzung für Gemeinschaft in gemeinsamer Wohnung? Und kann man davon ausgehen, dass auch Bewohner in wohngemeinschaftlicher Gemeinschaft den Randbedingungen des Lebens, die darin bestehen, Essen und Trinken und Schlafen und in manchen Fällen sogar arbeiten zu müssen, unterworden sind? Die Ergebnisse dieser Entwissenschaftlichung der Forschung dürften sich im Rahmen alltäglicher Selbstverständlichkeiten, formuliert in einem vergesellschaftlicht vergeschlechtlichten, in der Regel nicht ontologisch begründeten und in jedem Fall durch die Projektmitarbeiter kollektivierten Kauderwelsch, der kaum als Wissensbestand durchgeht, niederschlagen. Wissenschaftlicher Wert: Die Ontologie der Epistemologie der Evaluationsmethode hat unter Entgrenzung und Reaktualisierung der statistischen Signifikanz eine Lehrstelle gefunden.

Antragsteller. Maja Apelt
Universität Potsdam
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät; Lehrstuhl für Organisations- und Verwaltungssoziologie

Männerbünde Militär und Feuerwehr – politische Interessengruppen und rechtliche Interventionen

Das Teilprojekt untersucht, wie das europäische Antidiskriminierungsrecht von der Gesetzgebung über die organisationalen Verordnungen, Anweisungen und Empfehlungen in zwei männlich geprägte Organisationstypen (korporative Akteure) – Militär und Feuerwehr – implementiert und umgesetzt wird. Dabei geht es darum, (1) welche kollektiven Akteure – Interessenorganisationen und soziale Gruppen – sich an diesem Prozess beteiligen, sich dabei konstituieren und wie sie sich aufeinander beziehen, (2) wie sich Recht in diesem Prozess verändert und (3) wie dies die Praxen der Gleichbehandlung beeinflusst. Das Projekt beginnt im Jahr 2000 mit den Antidiskriminierungsrichtlinien der EU und soll eine Dokumenten- und Medienanalyse, Experteninterviews in den beteiligten Organisationen und Gruppen, sowie auf ausgewählten Fallstudien zur Interaktion zwischen unterschiedlichen Akteuren integrieren.

Unsere Einordnung: Experteninterviews und Fallbeispiele, die empirische Forschung der mathematisch Unbegabten, werden auch im vorliegenden Fall dazu führen, dass als Ergebnis des Teilprojekts festgestellt werden kann, dass in zwei „männlich geprägten Organisationstypen“ die Durchsetzung von Gleichbehandlung durch das AGG nur schleppend gelingt, weshalb das AGG verschärft werden muss. Das Ergebnis wird durch die Auswahl der Experten und Fallbeispiele sichergestellt. Das ist zwar politischer Aktivismus, aber die DFG finanziert es trotzdem. Wissenschaftlicher Wert ist keiner vorhanden, schon weil die Vergleichsgruppe der „weiblich geprägten Organisationstypen“ fehlt.

Antragsteller. Susanne Baer, Bundesverfassungsrichter mit zu viel Zeit am BVerfG
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Lehrstuhl für ÖR und Geschlechterstudien

Knotenpunkt Kollektiv. Geschlecht, Sexuelle Orientierung und Geschlechtliche Identität als soziale Gruppe(n) im Europäischen Asylrecht

Das TP untersucht erstmals systematisch die aktuelle Praxis der Anerkennung von Geschlecht, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität im Asylverfahren in der Rechtsprechung in Europa. Das Augenmerk liegt auf dem Tatbestandsmerkmal der “sozialen Gruppe” als – für die Forschergruppe leitend – Dimension von Kollektivität. Zentrale These des TP ist, dass der Anerkennungsprozess in der Rechtspraxis nicht etwa überkommen tradiert ist, sondern – unbeabsichtigt – bisherige Vorstellungen vom heteronormativen Rechtssubjekt ablöst oder zumindest erschüttert. Das TP knüpft damit an bislang separierte Arbeiten in verschiedenen Disziplinen an und will diese für die Forschung, aber auch für die juristische Arbeit zusammenführen. Ziele liegen daher auf mehreren Ebenen: In der Geschlechterforschung können neue Impulse für die Auseinandersetzung mit der Ambivalenz des Rechts gewonnen werden: Bislang galt Recht als problematisch, da es Differenz und Ungleichheit fixiert, muss aber gleichzeitig emanzipatorisch genutzt werden. Das TP reagiert auf die Frage, ob die Nutzung von Recht auch eine Überwindung rechtlicher Strukturlogiken wie der Heteronormativität bedeuten kann. Zugleich liefert es einen neuen Beitrag zur Kritik von Identitätslogiken, da Kollektivität im Asylrecht offener ist als die (diskriminierende) Gruppe. Das TP beteiligt sich an der Asylrechtsforschung zur tatbestandlichen Entwicklung von Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität und sozialer Gruppe und bringt diese auf den einschlägigen Stand der Geschlechterforschung. Beide sind sich näher als bisher angenommen, weshalb mit dem Fokus auf Heteronormativität ein struktureller Entwicklungsprozess im Asylrecht freigelegt werden kann. Das TP untersucht allerdings einen Prozess, der zwar über die Asylrechtspraxis läuft, von dieser allerdings nicht intendiert ist. Das TP untersucht die Symptome dieses Prozesses, etwa über Unbehagen im Zusammenhang mit Trans*-Vorbringen oder Schwierigkeiten in der Ermittlung und Beweiswürdigung. Es legt den Prozess aber auch als spezifischen juridischen Diskurs frei, in dem insbesondere die Selbstbeschreibung als Teil eines Kollektivs und die Vergeschlechtlichung der Subjekte eine Rolle spielt. Der Ertrag wird so für die Theorie, aber auch für die juristische Praxis verwertbar sein.

Unsere Einordnung: vollkommener Unsinn. Die Menge transsexueller Asylbewerber ist zu gering, um die Normalität junger heterosexueller meist männlicher Asylbewerber außerhalb der Einbildung der Antragssteller zu erschüttern. Eine Überwindung „rechtlicher Strukturlogiken“ der „Heteronormativität“ ausgerechnet von arabischen oder afrikanischen Asylbewerbern zu erwarten ist eine so absurde Idee, dass man auf den Ertrag des Teilprojekts für die juristische Praxis nicht gespannt sein muss, schon weil im Asylverfahren Geschlecht keine Rolle spielt. Aber das wissen nur Juristen. Bundesverfassungsrichter sind häufig politische Besetzer, die von Juristerei keine Ahnung haben.

Dafür werden 2 Millionen Euro Steuergelder ausgegeben.
Deutschland muss es gut gehen!

 

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