Sehr gute Gründe für eine Minderheitsregierung

Der Bundestag ist das gesetzgebende Organ des politischen Systems der Bundesrepublik. Er soll die Schaltzentrale der politischen Macht sein. Wer Gesetze erlassen will, muss im Bundestag eine Mehrheit finden. Wer regieren will, kann dies nicht ohne Mehrheit im Bundestag tun. Lediglich in der Frage des Misstrauen, das man dem Bundeskanzler aussprechen kann, ist die Macht des Bundestages begrenzt: Konstruktiv muss es bekanntlich sein.

Die politische Wirklichkeit hat diese eigentliche Machtverteilung in Deutschland in keiner Weise repräsentiert. Was die Regierung wollte, wurde im Bundestag zumeist mit Regierungsmehrheit verabschiedet. Die große Koalition und ihre Mehrheit im Bundestag hat dafür gesorgt. Im Ergebnis wurde das Regieren zum parteipolitischen Taktieren, und die Vergabe politischer Gefallen auf einer ich-schau-bei-dir-weg, du-schaust-bei-mir-weg Basis zur Normalität. Wer einen Zweifel am Ausmaß der Korruption innerhalb des deutschen politischen Systems hat, dem empfehlen wir das Studium der Regelungen zur Parteienfinanzierung, die Umgehung der Urteile zur Parteienfinanzierung aus Karlsruhe durch die Einsetzung von politischen Parteivereinen irreführender Weise Stiftungen genannt oder den Personaltsunami im Bundesministerium für FSFJ, das unter SPD-Führung zu einem Propagandaministerium unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung von Parteikolleginnen verkommen ist.

Jetzt ist die Zeit, dies zu ändern.

Eine Minderheitsregierung ist der beste Weg dazu.

Nirgends im Grundgesetz steht geschrieben, dass sich die Regierung auf eine feste Mehrheit stützen muss.

Vielmehr wird der Bundeskanzler mit der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages gewählt. Das Vorschlagsrecht liegt beim Bundespräsidenten (Artikel 63 GG).

Die Bundesminister werden vom Bundeskanzler ernannt. Es gibt keinerlei Notwendigkeit, Parteipolitiker auf Ministerposten zu setzen. Man könnte Minister auch aufgrund ihrer Befähigung berufen, nicht aufgrund ihres Parteibuchs, schon weil sich beides in der Regel ausschließt. Die Minister bedürfen nicht einmal einer Bestätigung durch den Bundestag.

Artikel 64 Absatz 1 Grundgesetz:

„(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“

Auch bei den Gesetzen, die die Bundesregierung in den Bundestag einbringt, gibt es keinerlei Notwendigkeit, Gesetze nur einzubringen, wenn die Regierung im Bundestag über eine Mehrheit verfügt.

Während Artikel 76 GG das Verfahren der Gesetzesberatung regelt, heißt es in Artikel 77 Absatz 1 GG lapidar:

„(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.“

Ob Gesetze mit den Stimmen einer Regierungskoalition, mit den Stimmen von Abgeordneten aus allen Fraktionen oder mit den Stimmen von Abgeordneten aus zwei Fraktionen verabschiedet werden, ist egal. Das Grundgesetz sieht nicht einmal die Bildung von Fraktionen als Voraussetzung für die Verabschiedung von Gesetzen vor.

Jetzt wäre demnach die Gelegenheit, Abgeordnete vom Joch der Parteifraktion und ihrer Disziplin zu befreien und sie an das zu erinnern, was sie nach Ansicht derer, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben sollten: Unabhängigkeit:

Artikel 38 Absatz 1 GG:

“Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.”

Träumen wir einfach einmal:

Ministerien, die mit Fachleuten und nicht mit Parteimarionetten besetzt sind;

Eine Minderheitenregierung der CDU (denn die Regierungsbildung obliegt der größten Fraktion im Bundestag), die sich für ihre Gesetzentwürfe wechselnde Mehrheiten im Bundestag suchen muss;

Bundestagsabgeordnete, die Gesetze nicht ablehnen und ihnen auch nicht zustimmen, weil es die Partei und die Fraktionsdisziplin so will, sondern weil sie von deren Nützlichkeit überzeugt bzw. eben nicht überzeugt sind, Abgeordnete, die nicht ihrer Partei, sondern ihren Wählern verantwortlich sind;

Gesetzentwürfe, die tatsächlich im Hinblick auf ihre Folgen und im Hinblick auf die Nützlichkeit, dessen, was geregelt werden soll, diskutiert und mit Belegen oder zumindest Indikatoren für die Richtigkeit der gemachten Annahmen versehen werden müssen;

Das Notwendigkeit, im Bundestag Mehrheiten zu finden, reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Gesetze politischem Nepotismus dienen und erhöht gleichzeitig die Transparenz, da die Regierung für ihre Gesetzentwürfe werben muss.

Das Selbstbewusstsein, das Abgeordnete dadurch gewinnen, dass sie nicht mehr Marionetten der Parteidisziplin sind, sondern Abgeordnete, die ihrem Gewissen und ihren Wählern verpflichtet sind, wird die Bedeutung von Fraktion und Partei reduzieren.

Eine Reduzierung der Macht von Partei und Fraktion hätte zur Folge, dass die Finanzierung der Parteien vor dem Bundesverfassungsgericht mit Erfolg angegriffen und ebenso beendet werden könnte, wie die Finanzierung politischer Vereine der Parteien, denn beide sind explizit nicht notwendig, um die Meinungsbildung zu gestalten, da die Meinungsbildung nunmehr den Abgeordneten und wechselnden Bündnissen im Bundestag obliegt.

Usw.

Die Vorteile einer Minderheitsregierung, sie sind kaum übersehbar. Aber eine Minderheitsregierung setzt natürlich die Bereitschaft und die Fähigkeit, zu regieren, voraus. Sie setzt die Bereitschaft von Abgeordneten voraus, sich nicht weiter hinter Parteien und Fraktionen zu verstecken, sondern für ihre Meinung einzustehen. Sie setzt die Bereitschaft einer Regierung voraus, für das, was sie für richtig hält, was Gesetz werden soll, im Bundestag und in der Öffentlichkeit zu werben, um Unterstützung zu gewinnen. Und sie setzt die Bereitschaft voraus, die in Deutschland weitverbreitete politischen Korruption, wie sie in der Parteienfinanzierung, der Finanzierung der politischen Vereine der Parteien und in Bundesprogrammen zur Finanzierung der ideologischen Vasallen vor Ort gegeben sind, zu beenden.

Und daran wird die Minderheitsregierung scheitern.

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