Der Irrsinn ist ein Meister aus Deutschland: Besonders schutzbedürftige schutzsuchende Flüchtlinge
auch als besonders vulnerable LSBTIQ-Flüchtlinge bekannt.
Die Stereotypisierung ist ein altes Konzept der Sozialpsychologie. Die Bundestagsfraktion der LINKE, aber nicht nur sie, sind besonders gut darin, Menschengruppen zu stereotypisieren.
Nehmen wir die Gruppe der LSBTIQ-Flüchtlinge.
Sie gelten als besonders vulnerable Gruppe.
Vulnerabilität ist eigentlich ein Konzept aus der Kriminologie, unter dessen Dach Merkmale gesammelt werden, die die Wahrscheinlichkeit erhöhen, Opfer einer Straftat zu werden.
Dieser Gebrauch des Konzeptes, auf ein konkretes Risiko hin, ist in der dumpfen Welt der guten Menschen verschwunden. Die Zuschreibung der Vulnerabilität erfolgt vollkommen losgelöst davon, ob die so stereotypisierten Personen im Vergleich zu Anderen auch ein höheres Risiko, in der Realität, einen wie auch immer gearteten Schaden zu nehmen, haben.
Vielmehr wird das Konzept geradezu verkehrt, denn die zugeschriebene, nicht empirisch belegte Vulnerabilität wird zum Anlass genommen, den so stereotypisierten Menschen, die nun als besonders gebrechlich, verletzlich, gefährdet oder behindert gelten, mit Bezug worauf auch immer, eine besondere, eine bevorzugte Behandlung angedeihen zu lassen.
So hat die Lobby der LSBTIQ durchgesetzt, dass Flüchtlinge, die LSBTIQ sind, sein wollen oder sein könnten, bevorzugt behandelt werden.
Es gibt ein „Konzept zur Identifizierung“ von „schutzbedürftigen Personen im Asylverfahren“, das die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2015 implementiert hat. Es gibt besonders geschulte Sonderbeauftragte, die für die besondere Situation und vor allem die besonderen Vulnerabilitäten, die LSBTIQ-Flüchtlinge allen anderen Flüchtlingen voraushaben, besonders sensibilisiert worden sind. Es gibt zugeschriebene Vulnerabilitäten, die LSBTIQ einen Vorteil im Asylverfahren verschaffen soll, wie der schon „im Rahmen des allgemeinen Gruppengespräches“ erfolgende Hinweis deutlich macht, dass die „Zugehörigkeit zu einer lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Gruppe eine verfahrens- bzw. entscheidungsrelevante Vulnerabilität darstellen kann“ (BT-Drucksache 19/10733, S.2).
Mit anderen Worten: Flüchtlinge, die sich einen Buchstaben aus dem LSBTIQ-Bet auswählen und sich entsprechend bezeichnen, haben gegenüber anderen Flüchtlingen im Asylverfahren einen Vorteil. Das Verteilen von Privilegien, der Todfeind aller Gleichheit oder Gleichstellung, es ist des Linken Lust.
Die besonders ausgebildeten Sonderberater, 211 sind es, die bundesweit die Asylbelange der LSBTIQ vertreten, sie werden ergänzt durch „Aufklärungsmaterial“, das die BAMF ausgerechnet beim LSVD, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschlands bestellt hat, ein wenig Nepotismus im Schwätzperten-Netzwerk. Natürlich darf auch das BMFSFJ nicht fehlen. Dort wurden die „Mindeststandards zum Schutz geflüchteter Menschen“ extra um die Bedürfnisse von LSBTIQ, die natürlich von den Bedürfnissen normaler Menschen abweichen, ergänzt. Die Stereotypisierung, Grundlage aller Diskriminierung, sie nimmt ihren Lauf, hier ihren positiven Lauf, denn die Diskriminierung von LSBTIQ unter den Flüchtlingen, sie erfolgt ja, um ihnen einen Vorteil gegenüber allen anderen Flüchtlingen zu verschaffen. Natürlich gibt es auch einen Kanon besonderer Maßnahmen, die zum Schutz von besonders vulnerablen LSBTIQ-Flüchtlingen ergriffen werden müssen. Neben den Sonderberatern werden auch andere Mitarbeiter im BAMF über die besonderen Bedürfnisse besonders vulnerabler Personen, wie LSBTIQ aufgeklärt, nein, geschult.
Wer das alles im Einzelnen nachlesen will, der kann dies in der Bundestagsdrucksache 19/10733 tun.
Der Versuch, LSBTIQ unter den Flüchtlingen Privilegien im Asylverfahren zu verschaffen, ist natürlich eine klassische Stereotypisierung, eine Zuschreibung, der gegenüber Linke immer besonders allergisch sind, nur dann nicht, wenn ihnen dadurch, dass sie andere zu Opfern erklären, ein finanzieller Vorteil entsteht und sie sich oben wähnen können, oben, in der Klasse derer, die sich den Schutz der Vulnerablen unten auf die Fahnen geschrieben hat.
Wir haben uns ein Handbuch der Sozialpsychologie willkürlich herausgegriffen und nachgelesen, was unter Stereotypisierung steht:
„Die als Stereotypisierung bezeichnete Wahrnehmungsverzerrung beschreibt einen Prozess der Eindrucksbildung, bei dem der Beurteiler (1) von dem Merkmal einer Person auf deren Zugehörigkeit zu einer Gruppe schließt […] (2) dieser Gruppe ungeprüft einen Komplex von Eigenschaften zuordnet, der ungeachtet individueller Unterschiede als für alle Gruppenmitglieder zutreffend gehalten wird […] (3) diesen Merkmalskomplex wiederum ungeprüft auf die zu beurteilende Person überträgt“ (Hartung 2006: 41).
Die Stereotypisierung der LSBTIQ-Flüchtlinge bzw. der Flüchtlinge, die sich dazu erklären, zur vulnerablen und besonderen Schutz benötigenden Gruppe stellt eine klassische Stereotypisierung dar und zeigt, dass die gesamte linke Ideologie auf der Festschreibung von Ungleichheit basiert, was insofern lustig ist, als sich Linke Gutmenschen so vehement gegen die Ideologien der Ungleichheit ins Zeug legen, also sich selbst beseitigen müssten, wenn sie wüssten, was sie sagen und tun.
Aber das tun sie nicht, schon weil es nicht um LSBTIQ-Flüchtlinge geht, sondern um eine Erzählung, um ein Narrativ, von dem man sich eine moralische Erhöhung verspricht. Wir kümmern uns um LSBTIQ, behandeln sie bevorzugt. Wir sind so gut, dass wir den LSBTIQ unter den Flüchtlingen besonderen Schutz zukommen lassen, sie gegenüber anderen Flüchtlingen bevorzugen. Wir fühlen uns prima, wenn wir unsere Broschürchen zusammengeschrieben und unsere Weiterbildungsmaßnahmen konzipiert haben, um noch mehr Gutmenschen für die Bedürfnisse der LSBTIQ-Flüchtlinge zu sensibilisieren und uns damit weiter zu erhöhen, als Guttu-Bilder, -Lehrer und -Berater …
Bei all den Versuchen, sich auf Kosten einer Menschengruppe wohl zu fühlen, gibt es jedoch einen kleinen Fehler, eine kleine Besonderheit, an der man wie an einem Reißverschluss die gesamte Schimäre der guten Menschen, ihre Inszenierung, die nur dazu dient, sich und der eigenen Klientel eine Einkommensquelle zu erschließen, aufziehen kann:
Niemand weiß, ob und wenn ja, wie viele LSBTIQ-Flüchtlinge es überhaupt gibt.
Die Bundesregierung führt keine Statistik dazu.
Die BAMF erfasst sexuelle Orientierung nicht.
Die Länder als diejenigen, die für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sind, tun es auch nicht.
Offensichtlich werden in der täglichen Arbeit die ideologischen Einbildungen von besonders vulnerablen Flüchtlingen, die sich von anderen Flüchtlingen kategorial unterscheiden, die eben in (fast) allem anders sind, nicht geteilt.
Was es gibt, das sind Schätzungen, Schätzungen z.B. von der Schwulenberatung in Berlin: 3500 bis 7000 sollen es sein, sagt deren Geschäftsführer gegenüber der taz. Dort wird es in allem Ernst hingenommen und niemand fragt, warum es 3500 bis 7000 und nicht 0 bis 3500 sein sollen.
Wir würden sagen, die Schätzung des Geschäftsführers einer interessierten Partei aus Berlin ist zu ungefähr 50% bis 100% falsch.
Aber ist es nicht schön, dass in Deutschland Broschüren, Studien, Programme in Auftrag gegeben werden, dass Sonderberater im Hinblick auf etwas ausgebildet werden, das als besonders vulnerabel bezeichnet wird, von dem aber überhaupt niemand weiß, ob und wenn ja in welchem Ausmaß es überhaupt vorhanden ist?
Menschen, die Schutzräume im eigenen Garten graben, weil sie eine Invasion von Aliens in drei Wochen erwarten, die Nahrungsmittel horten, sich mit Waffen und Munition versorgen und damit beginnen, alle Kontakte zur Außenwelt langsam zu kappen, werden gemeinhin in die Reihe von psychopatischen Personen gestellt und einer ärztlichen Verantwortung übergeben. Wenn Lobbyisten und Verwaltungen Analoges auf Kosten von Steuerzahlern tun, dann scheint dies eine akzeptierte Störung darzustellen.
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Garnicht beachten, gefährdet, egal ob real oder eingebildet, selber schuld! Personen die dem LSBTIQ-Irsinn nahestehen könne ja auf dieses Hobby oder Form der Lebensgestaltung verzichten. Ausserdem wird Moses wichtigstes Gebot vom Berg Sinai immer unterschlagen:
Das 11. “Du sollst dich nicht erwischen lassen”!
Übrigens steht darüber nichts im Grundgesetz……
Privilgisierung von bestimmten religiösen u.a. Merkmalen im Asylverfahren hat hierzulande lange Tradition. Vor ca. 15 Jahren war es offenes Geheimnis im mittleren Osten, daß das Zauberwort “Christ” in DE Asyl garantiert, denn “Christen seien die verfolgteste religiöse Gruppe weltweit”. Daß Nichtreligiöse oder auch ” nur” Nichtabrahamiten in islamischen Kulturen noch “viel verfolgter” waren / sind, hat hierzulande niemanden interessiert – wie auch, haben diese Leute weder weltweite Netzwerke/Kirchen hinter sich noch gibt es Priester, die ihnen ihre Überzeugung “zertifizieren”.
Während Christen in islamischen Diktaturen ” immerhin” als “eine Art Mensch” (wenn auch “verwirrt” oder “verwirrter”) gesehen wird, haben Nichtreligiöse den Status eines Tieres – wenn nicht eh eine Art Teufels in Person. Während Christen in ihren Nischen mehr oder weniger ” geduldet” werden, landen bekennend Nichtreligiöse im Knast oder ihnen wird das Lebenslicht ausgeblasen. Die wenigsten trauen sich deshalb, gegenüber Dritten oder gar öffentlich zu “outen”.
So sind gar nicht wenige gen DE gekommen, die erst Wochen zuvor vom Islam zum Christentum gewechselt haben – ohne die Details der Religion zu kennen oder auch kulturelle, islamische Eigenheiten aufzugeben. Das brachte hierzulande so manche Verwirrung, wenn derlei “Christen” in kirchlichen Asylunterkünften “betreut” worden sind…
Spätestens seit 2015 ist das kein allzu großer Trost mehr für die Christen der Region…
Auch die (erwartbar hemmungslos manipulierte und nach Belieben verbogene) Statistik spricht Bände mit der 2/3 Quote zweifellos für Moslems: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/452202/umfrage/asylbewerber-in-deutschland-nach-religionszugehoerigkeit/
Wobei wir fast schon froh sein müssen um diesen Anteil. Unter den 2016 unter Obama von den USA aufgenommenen 7551 Syrern waren gerade einmal 35 Christen, der 99% Rest waren Kopftücher und ihre bärtigen Eigentümer. Quelle:
https://www.cnsnews.com/news/article/patrick-goodenough/syrian-refugees-admitted-so-far-fy-2016-7432-sunnis-35-christians
Die Frage ist eigentlich nur, ob die Obamaregierung besonders akribisch war beim Aussuchen der künftigen Wählerbasis, oder ob sich bei uns ein Teil der aufgenommenen Leute an den hiesigen Jesusbonus erinnerten.
Vielleicht ist das mit dem geschlechtlichen Buchstabenschutz dann noch keine so schlechte Idee. Hätten die betroffenen Migranten in diesem Fall doch eine kleine ideologische Extrahürde zu überspringen. Und wer weiß, vielleicht fühlt sich der ein oder andere ja sogar wohl unter dem neuen Regenbogenbanner.
Mich haben sie damals u.a. deswegen verloren, weil es ~2015 jedes Mal, wenn jemand syrische Drusen, Jesiden oder Christen als besonders “vulnerabel” bezeichnete und die 99% Moslems unter den “Flüchtlingen” beklagte, zu einer öffentlichen Hetzkampagne inklusive Rufmord kam.
Jetzt aber sollen plötzlich alle diese Buchstabengeplagten besonders schutzlos sein? Pfff.. Wie heißt es so schön: “Fool me once…”
Das hier kommt aber locker daran: https://www.nottinghampost.com/news/nottingham-news/police-handing-out-blunt-knives-2964343
Die bloße Gruppenzugehörigkeit kann für den einzelnen das Risiko beträchtlich erhöhen, Opfer einer Straftat zu werden: Geschlecht (Frau), Alter (Kind) , Religionszugehörigkeit (Christ, Jeside, Atheist), sexuelle Minderheit , Ethnie etc. Im Kontext Asylunterkunft ist dieses individuelle Risiko wesentlich höher als in der sonstigen Gesellschaft. Wie damit umgehen? Falsch ist der Ansatz der Linken, durch staatsgelderfinanzierte Sozialarbeiteritis die Opfer zu “betreuen” und sich selbst damit zum moralisch hochwertigen Helfer zu stilisieren. Der Ansatz muss vielmehr sein, statt Opferbetreuung die Repression des Täters umzusetzen. Täterrepression ist der bessere und effektivere Opferschutz. Er setzt an der Ursache und nicht an der Wirkung an. Jegliche Straftat mit gruppenbezogenem Motiv muss dazu führen, dass der Täter sein Asylrecht, das grundsätzlich für alle anerkannten Asylanten zeitlich befristet sein und regelmäßig auf noch Vorliegen der Asylgründe überprüft werden sollte, sofort verliert. Der Täter muss umgehend ausgewiesen werden, auch in sogenannte Krisenregionen und unsichere Herkunftsländer. Gleiches muss zudem für alle anderen Gewalttäter, Gefährder, Identitätstäuscher und -verweigerer gelten. Deutsches und europäisches Recht muss entsprechend angepasst werden. Erst dann ist das bisherige Opfer nicht mehr länger ein solches – zumindest was diese Täter angeht. Der Opferstatus ist ersetzt durch persönliche Freiheit und Selbstbestimmung. Die freie Gesellschaft hat ihre Grundwerte verteidigt. Dagegen schreiben Opferschutzprogramme, die am Opfer ansetzen und den Täter und seine Verantwortung – z.T. völlig – außer Acht lassen, den Opferstatus ins zeitlich Unbegrenzte fort. Die “Freiheit” der Opfer beschränkt sich darauf, sich nur noch in beschützten Bereichen, ggfalls. unter Personenschutz und immer in Angst um die persönliche Sicherheit, bewegen zu dürfen. Die Freiheit des Opfers wird massiv eingeschränkt, der potentielle Wiedertäter genießt dagegen alle Freiheitsrechte. Somit geht es beim skizzierten täterzentrierten und -repressiven Vorgehen im Kern weniger um den Schutz einer Gruppe als vielmehr um die Verteidigung von Freiheitsrechten: wer die Freiheit anderer hinsichtlich des Glaubens, des Gewissens , der Weltanschauung, der Persönlichkeitsentfaltung nicht akzeptiert, hat in einer freiheitlichen Gesellschaft nichts verloren. Derjenige hat auf unserem Globus viele Staaten zur Auswahl, wo er/sie Brüder und Schwestern im Geiste findet und dann auch leben soll.