Wir haben Heiko Maas, der das Netzwerk-Durchsetzungsgesetz zu verantworten hat, als Totengräber des Rechtsstaats bezeichnet. Er wird wohl auch als derjenige in die Geschichte eingehen, der autoritären Regimen rund um den Erdball eine Legitimation dafür verschafft hat, Freiheit in Wort und Schrift zu zerstören.
Jacob Mchangama und Joelle Fiss haben eine Untersuchung durchgeführt. Sie haben sich Länder angesehen, die in den letzten Jahren ihre Gesetze mit dem Ziel verschärft haben, vermeintliche Online Fake News zu bekämpfen, darunter:
Russland,
Vietnam,
Venezuela,
Weißrussland,
Honduras,
Kenia,
Singapur,
Malaysia,
die Philippinen
Sie alle haben zwei Dinge gemeinsam:
Sie benutzen den Vorwand, Hate Speech und Fake News bekämpfen zu wollen, um die Freiheit, seine Meinung in Wort und Schrift zu äußern, radikal einzuschränken.
Sie alle haben ein Vorbild, dessen Regelung sie in weiten Teilen übernehmen und auf das sie sich in ihrem Bemühen, die Einschränkung der Meinungsfreiheit zu legitimieren, beziehen: Deutschland.
Die deutsche Bundesregierung trägt somit die Distinktion als Regierung eines vermeintlich demokratischen Landes dazu beigetragen zu haben, Verhältnisse herzustellen, die jeder Form von Demokratie und Freiheit Hohn sprechen. Eine Regierung, die es mit der Demokratie ernst meint, würde sich angesichts der Folgen, die die eigene Gesetzgebung zeitigt, schämen. Die deutsche Regierung will ihre drakonischen Gesetze noch weiter verschärfen.
Das Herz des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und all seiner Nachahmer besteht in einer sehr vagen, absichtlich vage gehaltenen Bestimmung dessen, wogegen das Gesetz angeblich schützen soll: Hate Speech oder Fake News. Und es umfasst das, was man als „deutschen Trick“ bezeichnen könnte: Die Einführung einer neuen Kategorie der illegitimen Inhalte, die einerseits keinen Straftatbestand darstellen, andererseits aber dennoch gelöscht oder beseitigt werden sollen. Insbesondere die deutsche Lösung zur Frage, wann die Diffamierung einer Religion vorliegt, wird sogar bei der UN als Problem angesehen, da sie Artikel 19 des International Convenant of Civil and Political Rights widerspricht, der da lautet:
„Article 19
1. Everyone shall have the right to hold opinions without interference. 2. Everyone shall have the right to freedom of expression; this right shall include freedom to seek, receive and impart information and ideas of all kinds, regardless of frontiers, either orally, in writing or in print, in the form of art, or through any other media of his choice. 3. The exercise of the rights provided for in paragraph 2 of this article carries with it special duties and responsibilities. It may therefore be subject to certain restrictions, but these shall only be such as are provided by law and are necessary:
(a) For respect of the rights or reputations of others; (b) For the protection of national security or of public order (ordre public), or of public health or morals.“
Die hier begründeten Rechte kann man wohl mit Fug und Recht als den Kernbestand einer Demokratie ansehen. Gemessen daran wäre Deutschland nach Einführung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes keine Demokratie mehr.
Warum ohne Not Freiheitsrechte in Deutschland eingeschränkt werden, ist eine Frage, auf die es eine Reihe von spekulativen Antworten gibt, denn natürlich räumt kein Regierungsvertreter ein, dass die Einschränkung von Freiheitsrechten das Ziel des Gesetzes sei. Das sind übrigens die selben Regierungsvertreter, die der Bevölkerung den von Menschen verursachten Klimawandel anschwätzen wollen.
Nimmt man die Nachahmer zur Grundlage einer Antwort, dann könnte sich die Bundesregierung vielleicht Vietnamesische Zustände wünschen. In Vietnam wurde ein drakonisches Gesetz verabschiedet, mit expliziter Referenz zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Begründung, in dem Propaganda gegen den Staat, psychologische Kriegsführung, Verächtlichmachung oder Diffamierung von staatlichen Institutionen und deren Mitarbeitern und der Versuch, Gräben zwischen gesellschaftlichen Gruppen (differenziert nach Ethnie und Religion) aufzureißen, unter Strafe gestellt wird. Alle Begrifflichkeiten, die im Vietnamesischen Gesetz Verwendung finden, sind so vage, dass man jede Äußerung, jede Meinung, die der offiziellen Linie nicht entspricht, ächten und verbieten kann. Ein Gesetz, das Meinungsfreiheit de facto abschafft. Heiko Maas, die deutsche Regierung, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, sie haben Pate gestanden.
Well done, kann man da nur sagen. Die Welt der Gängelung, der Autoritären System und der Machtapparate, deren Zweck die Unterdrückung der eigenen Bevölkerung ist, steht bei den Deutschen in der Schuld.
Russland geht denselben Weg, den Vietnam gegangen ist, der Schwerpunkt liegt in Russland auf „Fake News“, einem Begriff, der in einem so weiten Bogen definiert wird, dass jede Meinungsäußerung, die etwas von der offiziellen Linie abweicht, Gefahr läuft, darunter zu fallen. Gemäß dem russischen Pendant zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz steht das Verbreiten von „unverlässlicher Information“ unter Strafe. Als „unverlässliche Information“ gilt: Information, die eine Gefahr für Leib und Leben, die Gesundheit oder das Eigentum von Bürgern darstellt, die Unruhe in der Bevölkerung hervorrufen kann, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit gefährden kann, die die Funktionsweise der Infrastruktur oder der Verkehrsverbindungen gefährden oder eine Gefährdung für die Kommunikation darstellen kann.
Ja.
Versuchen Sie das, was hier an Kategorien zusammengetragen ist, zu füllen. Es ist so vage, dass Sie kaum etwas, wenn nicht nichts finden werden, das nicht in eine der Kategorien fallen kann. Im russischen Gesetz wird die Unsicherheit, die das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz geschaffen hat, noch gesteigert. Während das Netzwerkdurchsetzungsgesetz dazu führt, dass Provider von z.B. sozialen Netzwerken vorsorglich alles löschen werden, von dem sie denken, es könnte einen Straftatbestand in Deutschland erfüllen, also einer der vagen Definitionen im Netzwerkdurchsetzungsgesetz entsprechen, egal, ob dies der Fall ist oder nicht, verlängert das russische Gesetz die deutsche Vorlage und zieht das Netz, innerhalb dessen „Meinungsfreiheit“ noch stattfinden kann, noch enger. Der Meinungsfreiheit ist das egal, denn sie ist zerstört, wenn sie eingeschränkt wird. Entsprechend gibt es sie weder in Russland noch in Deutschland. Der Grad der Einschränkung dessen, was nach der Zerstörung der Meinungsfreiheit noch übrig geblieben ist, ist lediglich ein Maß dafür, wie groß der Teil der Bevölkerung ist, den eine Regierung zu kriminalisieren wünscht. In Russland ist der entsprechende Teil der Bevölkerung (noch) größer als in Deutschland. Das Motiv beider Regierungen ist indes dasselbe.
Wie Regierungen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz nutzen, um die eigene Bevölkerung zu unterdrücken, zeigt das Beispiel Singapurs. Dort ist die Verbreitung von „falschen Tatsachenaussagen“ unter Strafe gestellt worden. Als falsche Tatsachenaussage gilt z.B. die Behauptung, in Singapur gäbe es eine Einschränkung der Pressefreiheit, gewertet worden.
Der Mechanismus, der dieser Perversion von angeblichem Bürgerschutz und seiner Benutzung als Gängelungsinstrument für Bürger zugrunde liegt, ist in Singapur, Russland, Vietnam und Deutschland derselbe: Vagheit und die Freiheit, nach Lust und Laune zu bestimmen, was gerade einmal als Fake News gelten soll oder Hate Speech darstellt. In Deutschland spielen in diesem Kontext die vielen inkompetenten Faktenfinder, -checker usw. eine wichtige Rolle, denn ihnen ist die Aufgabe zugewiesen, den Kanon dessen, was gesagt werden darf, ohne derzeit Gefahr zu laufen, bei Facebook gelöscht und bei Twitter gesperrt zu werden, zu bestimmen. Dieser Kanon besteht NICHT aus strafbaren Inhalten, er besteht aus Aussagen, die der offiziellen Erzählung vom z.B. menschengemachten Klimawandel oder den durch Migranten gebrachten (oder eingeschleppten?) Wonnen oder der Heftigkeit der Gefährdung durch imaginierte Hetzjagden Rechtsextremer widersprechen. Wie in kommunistischen Systemen so üblich, wir derzeit eine Nomenklatur dessen entwickelt, was offizieller Sprachgebrauch sein soll, was gesagt werden darf. Insofern ist es vermutlich kein Zufall, dass Deutschland von totalitären und autoritären Systemen als Rollenmodell benutzt wird, dessen Gesetzgebung man kopieren und für die eigenen Unterdrückungszwecke verwenden kann.
Mchangama und Fiss beenden ihren Beitrag mit der fast schon naiv anmutenden Aussage:
„In a world where both online and offline speech is under systematic global attack, democracies have a special obligation to err on the side of free speech. Succumbing to the ever-present temptation of fighting illiberal ideas with illiberal laws is shortsighted and irresponsible“.
Die Aussage basiert auf zwei Annahmen: Deutschland sei eine Demokratie, und die Zerstörung der Liberalität, der bürgerlichen Freiheitsrechte, erfolge in Deutschland nicht absichtlich. Die zweite Annahme ist mit Sicherheit falsch. Die erste … Was meinen Sie?
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Die Sache mit der Meinungsfreiheit ist schon immer kompliziert und schon deshalb ausgesprochen lästig.
In der Guten Alten Zeit brauchte man keine abweichenden Meinungen zu verbieten, schon gar nicht in einer so detaillierten Form wie Heikolein und seine Genossen das heute tun. Es reichte, den Buchdruck zu verbieten, das Radio, das Telefon oder Fernsehsender. Störsender übernahmen das Blockieren unerwünschter Medien aus dem feindlichen Ausland.
Es ging ja nicht darum, jemanden mit einer „Falschen Meinung“ (Kauder) zu erwischen, sondern es sollte die Verbreitung unerwünschter Ideen und Gedanken verhindert werden. Dies gelang immer eine Zeit lang, bis die untergebenen neue Wege der Nachrichtenübermittlung fanden.
Oder anders: Wenn man den Untertanen den Besitz von Telefonen verbot, hatten die Machthaber immer noch das Monopol der Information, das sie zur Befehlsübermittlung brauchten.
Das World Wide Web ist was gaaanz anderes. Das gibt es entweder ganz oder gar nicht, es ist für alle da oder für keinen- wer das Netz abschaltet, schaltet sich selbst ab, der initiiert einen Generalstreik gegen sich selbst.
Das Internet läßt den Machthabern keine Wahl- sie müssen sich dem Diskurs stellen. Wer dabei verliert, kann man täglich auf´s Neue sehen.
Ach ja.
Mein Proxy Server steht gerade in Nigeria, glaube ich wenigstens.
Der Begriff wurde in den 1960er Jahren von Ralf Dahrendorf in seinem „Homo Sociologicus“ wenn nicht eingeführt, so doch verbreitet. In dem Buch geht es um Rollenerwartungen.
Die Nachahmer haben das alle falsch verstanden. Sie sollten doch unseren grandiosen Kampf gegen den Klimawandel nachahmen., nicht unseren neuerlichen Rückfall in den Faschismus.
Wir leben in durchfeminisierten Zeiten, Logik geht zuerst baden und alles, was sich gut anfühlt und dem femininen (evolutionären) Imperativ nützt, ist genehm. Und so erleben wir die Zustände, die wir erleben. Diese antidemokratischen Dinge fallen doch nicht alle plötzlich vom Himmel.
Da fand ein (femininer) Marsch durch die Institutionen unter dem Gebrüll der Gleichberechtigung statt, der 20 Jahre später jetzt Früchte trägt. Die Demokratie wurde ausgehöhlt im Rahmen des „Guten“, der Sozialismus steht vor der Tür, die Medien gekapert und man fährt auf Sicht und verkloppt die Substanz Deutschlands. Garniert mit blumigen Worten. Und um das zu etablieren, wird alles was sich „nicht gut anfühlt“, als Hate-Speech deklariert und die Agitatoren bezeichnen sich auch noch als Demokraten. Kruder und unlogischer geht es doch gar nicht mehr. Wenn 1+1 drei ergibt, weiß man, daß der Feminismus dahintersteckt.
Die Schwäche und der Masochismus der westlichen Männer, wird Europa ins Unglück stürzen, wenn wir diesen riesigen Meta-Shittest der Frauen nicht bestehen.
Wer sich nicht wehrt, wird noch weiter geknechtet.
Ich sollte besser differenzieren, weil das Urteil des BVerfG vom 26. Februar 2020 zum verfassungswidrigen Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat und einer der Sache angepassten Begründung folgt. Dennoch wirkt die Begründung dieses Urteils u. A. mit „Akt autonomer Selbstbestimmung[, die] von Staat und Gesellschaft zu respektieren [ist]“ und „[…] Selbstverständnis einer Gemeinschaft, in der die Würde des Menschen im Mittelpunkt der Werteordnung steht, und die sich damit zur Achtung und zum Schutz der freien menschlichen Persönlichkeit als oberstem Wert ihrer Verfassung verpflichtet“ vor dem Hintergrund der Zensur wegen Hate Speech willkürlich und unangemessen. Denn anscheinend ist es durchaus in Ordnung sich selbst zu töten als „Ausdruck der autonomen Selbstbestimmung eines Individuums, dessen freie menschliche Persönlichkeit oberster Wert ist“, wohingegen das Benutzen bestimmter Worte und das Ausdrücken bestimmter Meinungen als Hass gewertet wird, und die Einschränkung der Freiheit erlaubt.
Ich muß mich verbessern. Ich sollte nicht schreiben, wenn ich es eilig habe. Ich meine, dass die Zensur wegen Hate Speech willkürlich und unangemessen erscheint vor dem Hintergrund, dass mit den gleichen Werten die im Kampf gegen Hate Speech übergangen werden, die Selbsttötung und die aktive Sterbehilfe als verfassungsgemäß erklärt werden.
„Die Aussage basiert auf zwei Annahmen: Deutschland sei eine Demokratie,….“ „Was meinen Sie?“
Der „Bund“, ich scheue das Wort Deutschland (siehe GG, Art. 133), ist eindeutig keine Demokratie. So gibt es keine Gewaltenteilung. Das Parlament ist die Legislative, die Regierung zählt zur Exekutive. Da die Mitglieder der Regierung gleichzeitig Mitglieder des Parlamentes sind gibt es hier keine Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Sogar noch schlimmer, bestimmt doch eine Mehrheit im Parlament die Regierung, womit faktisch die Regierung das Parlament kontrolliert und nicht anders herum, wie es eigentlich sein müsste. Auch Exekutive und Judikative sind nicht getrennt, da der zuständige Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist. Wenn der Justizminister ein Weib ist, so gilt das gleiche! Also auch hier keine Trennung der Gewalten.
Soweit die kurzform, ich will ja kein Buch schreiben.
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In der Guten Alten Zeit brauchte man keine abweichenden Meinungen zu verbieten, schon gar nicht in einer so detaillierten Form wie Heikolein und seine Genossen das heute tun. Es reichte, den Buchdruck zu verbieten, das Radio, das Telefon oder Fernsehsender. Störsender übernahmen das Blockieren unerwünschter Medien aus dem feindlichen Ausland.
Es ging ja nicht darum, jemanden mit einer „Falschen Meinung“ (Kauder) zu erwischen, sondern es sollte die Verbreitung unerwünschter Ideen und Gedanken verhindert werden. Dies gelang immer eine Zeit lang, bis die untergebenen neue Wege der Nachrichtenübermittlung fanden.
Oder anders: Wenn man den Untertanen den Besitz von Telefonen verbot, hatten die Machthaber immer noch das Monopol der Information, das sie zur Befehlsübermittlung brauchten.
Das World Wide Web ist was gaaanz anderes. Das gibt es entweder ganz oder gar nicht, es ist für alle da oder für keinen- wer das Netz abschaltet, schaltet sich selbst ab, der initiiert einen Generalstreik gegen sich selbst.
Das Internet läßt den Machthabern keine Wahl- sie müssen sich dem Diskurs stellen. Wer dabei verliert, kann man täglich auf´s Neue sehen.
Ach ja.
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ich klugscheiß‘ ja nur ungern, aber soweit ich weiß gibt es den Begriff „Rollenmodell“ im deutschen nicht. Besser wäre wohl „Vorbild“.
Der Begriff „Rollenmodell“ ist seit rund 50 Jahren nicht nur in den deutschen Sozialwissenschaften verbreitet. Aber nichts für ungut.
Ja schon, aber nicht als Übersetzung von „Role Model“, wie es hier angewendet wird. Oder verstehe ich da was falsch? Bin ja lernfähig und -willig.
Der Begriff wurde in den 1960er Jahren von Ralf Dahrendorf in seinem „Homo Sociologicus“ wenn nicht eingeführt, so doch verbreitet. In dem Buch geht es um Rollenerwartungen.
Die Nachahmer haben das alle falsch verstanden. Sie sollten doch unseren grandiosen Kampf gegen den Klimawandel nachahmen., nicht unseren neuerlichen Rückfall in den Faschismus.
Wir leben in durchfeminisierten Zeiten, Logik geht zuerst baden und alles, was sich gut anfühlt und dem femininen (evolutionären) Imperativ nützt, ist genehm. Und so erleben wir die Zustände, die wir erleben. Diese antidemokratischen Dinge fallen doch nicht alle plötzlich vom Himmel.
Da fand ein (femininer) Marsch durch die Institutionen unter dem Gebrüll der Gleichberechtigung statt, der 20 Jahre später jetzt Früchte trägt. Die Demokratie wurde ausgehöhlt im Rahmen des „Guten“, der Sozialismus steht vor der Tür, die Medien gekapert und man fährt auf Sicht und verkloppt die Substanz Deutschlands. Garniert mit blumigen Worten. Und um das zu etablieren, wird alles was sich „nicht gut anfühlt“, als Hate-Speech deklariert und die Agitatoren bezeichnen sich auch noch als Demokraten. Kruder und unlogischer geht es doch gar nicht mehr. Wenn 1+1 drei ergibt, weiß man, daß der Feminismus dahintersteckt.
Die Schwäche und der Masochismus der westlichen Männer, wird Europa ins Unglück stürzen, wenn wir diesen riesigen Meta-Shittest der Frauen nicht bestehen.
Wer sich nicht wehrt, wird noch weiter geknechtet.
Das sieht man am besten in der jetzigen deutschen Politik.
Ich sollte besser differenzieren, weil das Urteil des BVerfG vom 26. Februar 2020 zum verfassungswidrigen Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung nichts mit Meinungsfreiheit zu tun hat und einer der Sache angepassten Begründung folgt. Dennoch wirkt die Begründung dieses Urteils u. A. mit „Akt autonomer Selbstbestimmung[, die] von Staat und Gesellschaft zu respektieren [ist]“ und „[…] Selbstverständnis einer Gemeinschaft, in der die Würde des Menschen im Mittelpunkt der Werteordnung steht, und die sich damit zur Achtung und zum Schutz der freien menschlichen Persönlichkeit als oberstem Wert ihrer Verfassung verpflichtet“ vor dem Hintergrund der Zensur wegen Hate Speech willkürlich und unangemessen. Denn anscheinend ist es durchaus in Ordnung sich selbst zu töten als „Ausdruck der autonomen Selbstbestimmung eines Individuums, dessen freie menschliche Persönlichkeit oberster Wert ist“, wohingegen das Benutzen bestimmter Worte und das Ausdrücken bestimmter Meinungen als Hass gewertet wird, und die Einschränkung der Freiheit erlaubt.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-012.html
Ich muß mich verbessern. Ich sollte nicht schreiben, wenn ich es eilig habe. Ich meine, dass die Zensur wegen Hate Speech willkürlich und unangemessen erscheint vor dem Hintergrund, dass mit den gleichen Werten die im Kampf gegen Hate Speech übergangen werden, die Selbsttötung und die aktive Sterbehilfe als verfassungsgemäß erklärt werden.
„Die Aussage basiert auf zwei Annahmen: Deutschland sei eine Demokratie,….“ „Was meinen Sie?“
Der „Bund“, ich scheue das Wort Deutschland (siehe GG, Art. 133), ist eindeutig keine Demokratie. So gibt es keine Gewaltenteilung. Das Parlament ist die Legislative, die Regierung zählt zur Exekutive. Da die Mitglieder der Regierung gleichzeitig Mitglieder des Parlamentes sind gibt es hier keine Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Sogar noch schlimmer, bestimmt doch eine Mehrheit im Parlament die Regierung, womit faktisch die Regierung das Parlament kontrolliert und nicht anders herum, wie es eigentlich sein müsste. Auch Exekutive und Judikative sind nicht getrennt, da der zuständige Justizminister gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt ist. Wenn der Justizminister ein Weib ist, so gilt das gleiche! Also auch hier keine Trennung der Gewalten.
Soweit die kurzform, ich will ja kein Buch schreiben.
Gehabt euch wohl und vielen Dank für die Mühen, die ihr euch macht!