Banalität des Blöden: Die Würde des Sachsen-Anhaltinischen Landtags

Ist das die Banalität des Bösen?, so fragte der Abgeordnete Hans-Thomas Tillschneider in der 13. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt am 24. Februar 2022, in der Debatte über die Impfkampagne, deren Ziel Kinder und Jugendliche im Land Sachsen-Anhalt waren. Er fragt es zum Ende seines Redebeitrags:

“Im Namen der AfD-Fraktion sage ich deshalb allen Kindern, die sich nicht impfen lassen wollen, und allen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen: Haltet durch! Gebt Euch nicht her für dieses schmutzige Experiment! Bleibt weg von der Nadel, wir stehen hinter Euch!

(Beifall – Zurufe: Jawohl!)

Wenn ich aber über die Initiatoren dieser Kampagne nachdenke, frage ich mich: Weshalb tut man das? Ist es ein  Selbstläufer? Ist es Trägheit? Ist es Feigheit? Ist es Bosheit? Ist es die Banalität des Bösen?

(Zurufe: Oh!)

Ich verstehe nicht, wie man Kinder zur Selbstschädigung treiben kann.”

Die Formulierung “Banalität des Bösen” brachte Tillschneider einen Ordnungsruf durch den Vizepräsidenten des Landtags, Wulf Gallert, seines Zeichens ein Fraktionsmitglied der LINKE ein. Tillschneiders Benutzung von Banalität des Bösen stelle eine Störung der Ordnung, der Würde und des Ansehens des Parlaments dar und verunglimpfe das Parlament und den politischen Gegner.

Und für die genaue Begründung dieses linken Ordnungsrufs an ein Mitglied der AfD-Fraktion greifen wir auf ein Urteil des Sachsen-Anhaltinischen Verfassungsgerichtshofes zurück, an den sich Tillschneier gewendet hat, mit dem Anliegen, der Verfassungsgerichtshof möge den Ordnungsruf aus der Welt schaffen, was dessen Richter natürlich nicht getan haben.

Doch der Reihe nach.
Korrekt ergangen sei der Ordnungsruf nach Ansicht des Präsidenten des Landtages Sachsen-Anhalt, aus den folgenden Gründen:

“Der Ausdruck „Banalität des Bösen“ habe aufgrund seines ideengeschichtlichen Zusammenhangs die Grenze zu einer Störung der parlamentarischen Ordnung und der Würde und des Ansehens des Parlaments weit überschritten. Geprägt von Hannah Arendt mit ihrem Buch über den Prozess gegen Adolf Eichmann, einen der Organisatoren des Holocaust (Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen, deutsch: München 1964), beziehe er seine Berühmtheit daraus, dass es bei ihm um das Böse an sich gehe, dem gleichwohl das Adjektiv „banal“ beigelegt wird.

Er beziehe sich nicht nur auf ein extremes Böses, sondern auf das schlechthin Böse an sich. Es sei der Gegensatz zwischen diesem schlechthin Bösen, bei dem man eine – mit den Worten Hannah Arendts – „teuflisch-dämonische Tiefe“ erwarten würde, und der dagegen flachen, unbefriedigenden Banalität des Täters Adolf Eichmann, der dem Ausdruck seine sprachliche Kraft gebe. Die Phrase „Banalität des Bösen“ sei somit einer der herausragenden Ausdrücke der Zeitgeschichte. Sie stehe daher insbesondere für das Böse in der Form des Menschheitsverbrechens des Holocaust, und dort insbesondere für die Figur des Adolf Eichmann, aber auch für andere, in einem engen Sinne vergleichbare Täter des Holocaust.

Mit einer Bezugnahme auf die „Banalität des Bösen“ werde daher das jeweilige Thema – hier das der Landtagsdebatte über eine angebliche „Impfpropaganda“ an Schulen – in einen vergleichenden Zusammenhang mit dem Holocaust gestellt. Die Singularität des Holocaust werde missachtet, und die schreckliche Geschichte werde in einer Weise politisch instrumentalisiert, die mit Würde und Ansehen des Parlaments nicht mehr vereinbar sei. Jede Relativierung des Holocaust stelle eine Form des (sekundären) Antisemitismus dar und sei als solche gesellschaftlich geächtet und der Würde eines obersten Verfassungsorgans grob unangemessen.”

Es ist schon erstaunlich, wie man einen solchen Text zusammenschreiben kann, wie es die Anwälte des Landtags-Präsidenten für Sachsen-Anhalt hier in der Reproduktion durch den Berichterstattenden Richter des Verfassungsgerichtshof von Sachsen-Anhalt getan haben.

Es geht bei Arendt also um das “Böse an sich”. Der Ausdruck “Banalität des Bösen” beziehe sich nicht nur auf ein “extremes Böses”, sondern auf das “Böse schlechthin”. Und ganz so, als wäre diese Verballhornung von Hannah Arendts Gedanken nicht schon schlimm genug, bemerkt der Autor dieser “Arendt-Fehlrezeption”, dass dem nicht nur extremen, sondern schlechthin Bösen von Ahrend das Adjektiv “banal” beigegeben wird. Warum wohl. Weil es nicht um das “schlechthin Böse” geht. Er ist sogar in der Lage, die sprachliche Konstruktion “Banalität des Bösen” auf den Widerspruch, den Arendt in der Person von Eichmann und seinen “Taten” gesehen hat, zurückzuführen, aber offenkundig überhaupt nicht in der Lage, zu abstrahieren und die Banalität als Banalität Eichmanns im Dienste “des Bösen”, wenn man bei dem Begriff bleiben will, zu sehen, eine Banalität, die nicht nur Eichmann ausgezeichnet hat. Wir kommen dazu.

Der Rest ist schnell erzählt. Weil “Banalität des Bösen” auf Eichmann bezogen ist, Eichmann ein Erfüllungsgehilfe der Nazis war, die Nazis das Böse schlechthin sind, deshalb ist die Verwendung von “Banalität des Bösen” als rhetorische Frage im Zusammenhang mit der Impfkampagne gegen Kinder und Jugendliche “eine Form des (sekundären) Antisemitismus … und … als solche gesellschaftlich geächtet und der Würde eines obersten Verfassungsorgans grob unangemessen”. Die Floskelsprache hätte Arendt sicher interessiert.

Doch das ist eine andere Geschichte.
Dass die Verwendung eines Begriffs “Banalität des Bösen”, der zur FORMALEN Beschreibung (dazu kommen wir noch) auf einen Mittäter der Nationalsozialisten angewendet wurde, “(sekundäre[n]) Antisemitismus” darstellt, ist natürlich Blödsinn. Erstens benötigt Antisemitismus mindestens einen Juden zum Ziel. Zum zweiten gibt es keinen “sekundären” Antisemitismus, quasi in Form eines recycleten Antisemitismus aus früherer Verwendung, jedenfalls nicht außerhalb einer Floskelsprache, die – um es noch einmal zu betonen – Hannah Arendt sicher interessiert hätte.

Wenn Sie wissen wollen, warum, dann bleiben sie dabei!

Die sieben Richter des Verfassungsgerichtshofes in Sachsen-Anhalt haben die Klage gegen den Ordnungsruf verhandelt und zurückgewiesen. Wir stellen ihre Argumentation in der gebotenen Ausführlichkeit dar:

Natürlich habe jeder Abgeordnete Redefreiheit, aber, natürlich hat er sie doch nicht, denn sie finde “ihre verfassungsrechtlichen Schranken im Gebot, Ordnung, Würde und Ansehen des Landtages zu wahren”, so die Richter. Indes “”Ordnung“, „Würde“ und „Ansehen“ des Landtages und deren Verletzung sind unbestimmte Rechtsbegriffe”, die man nicht einfach instrumentalisieren könne, um die “Freiheit des politischen Mandats der Abgeordneten im Landtag” zu beschneiden. Vielmehr müsse “grundsätzlich der offenen parlamentarischen Auseinandersetzung im politischen Meinungsstreit Raum” gelassen werden. Auch “konfliktträchtige Positionen, scharfe Abgrenzungen, eine polemische Wortwahl und eine überspitzte Rhetorik” seien nicht “von vornherein als unvereinbar mit dem geschuldeten Respekt und daher mit Ordnung, Würde oder Ansehen des Landtages” anzusehen.

Floskeln wie Ordnung, Würde und Ansehen eines Gebäudes, in dem sich ein mehr oder minder zusammengewürfelter Haufen von Abgeordneten an bestimmten Tagen einfindet, deren Vagheit die Richter gerade noch beklagt haben, sind dessen ungeachtet eine Art Heiligtum, das immer dann besudelt werde, “sobald die inhaltliche Auseinandersetzung ganz in den Hintergrund” rücke “und im Vordergrund eine bloße Provokation, eine Herabwürdigung anderer, insbesondere des politischen Gegners, oder die Verletzung von Rechtsgütern Dritter” stehe.

Wir haben dieses Talent mancher Juristen, vage Begriffe wie Würde, Ordnung und Ansehen durch vage Begriffe wie “Provokation” und “Herabwürdigung” zu ersetzen, um sich anschließend in bequemer Selbstgefälligkeit davon überzeugt zu zeigen, eine Klärung herbeigeführt zu haben, schon häufig gewundert. Offenkundig können manche Menschen Floskeln, deren Gehalt der subjektiven Bewertung unterliegt als objektive Begriffe erkennen, wenn sie damit einen höheren Zweck  für sich verbinden können. Abermals etwas, das Hannah Arendt interessiert hätte.

Um zusammenzufassen wie weit wir bislang sind.

  1. Das Recht eines Abgeordneten, im Parlament Meinungsfreiheit auszuüben, ist umfassend.
  2. Das Recht eines Abgeordneten, im Parlament Meinungsfreiheit auszuüben, ist nicht umfassend. Es wird von Würde, Ordnung und Ansehen des Hauses begrenzt.
  3. Würde, Ordnung und Ansehen des Hauses sind vage Begriffe.
  4. Die vagen Begriffe Würde, Ordnung und Ansehen werden durch die vagen Begriffe Provokation” und “Herabwürdigung” bestimmt.
  5. Was unter Provokation und Herabwürdigung zu verstehen ist, darüber entscheiden diejenigen in Mehrheit, die sich provoziert oder herabgewürdigt fühlen.

Punkt 5 ist ein Vorgriff. Er liest sich im Urteil wie folgt:

“In erster Linie ist es die verfassungsrechtliche Aufgabe des Parlaments und seiner Organe, selbst zu bestimmen, worauf es für seine Ordnung, seine Würde und sein Ansehen anzukommen hat.”

Deshalb sei die Beanstandung der Verwendung des Begriffs “Banalität des Bösen” als eines Verstoßes gegen Ordnung, Würde und Ansehen des Sachsen-Anhaltinischen Landtags nicht zu beanstanden, denn:

“Die in seiner Rede eingesetzte Frage birgt im konkreten Zusammenhang die Unterstellung, dass die „Initiatoren“ der Impfkampagne bei Kindern und Jugendlichen moralisch denen gleichzusetzen seien, die wie Adolf Eichmann im Sinne des mit der „Banalität des Bösen“ zitierten Titels der Buchreportage Hannah Arendts durch die scheinbar banale Erfüllung bürokratischer Aufgaben dem schlechthin Bösen, wie es im millionenfachen Mord an Juden zutage getreten ist, zur Verwirklichung verholfen haben.”

Das Leidige an Ausführungen wie diesen ist, dass diejenigen, die sie vornehmen, offenkundig nicht wissen, wovon sie sprechen. Sie sind lediglich in der Lage, Arendts Begrifflichkeit als moralische Bewertung zu sehen und offenkundig außerstande, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Arendt in “Banalität des Bösen” etwas über Eichmann Hinausweisendes zum Ausdruck bringen wollte und zudem nicht so bescheuert war, wie manche der im Verlauf hier zitierten, anzunehmen, das Dritte Reich und dessen Vertreter, Deutsche, wenn man so will, hätten ein Monopol auf das “extreme Böse”, das “Böse schlechthin”, das Böse, das für manche als Entität durch den Äther zu reisen scheint, bis es sich dann wieder auf Deutschen niederlassen kann. Tatsächlich kann man argumentieren, dass sich Arendt für mehr, viel mehr als das, was im Dritten Reich an “Ideologie” als “extrem Böses” zum Tragen kam, interessiert hat.

Verhelfen wir Arendt aus dem Bann der Banalität des Blöden.

Arendt schildert Eindrücke, die aus ihrer Tätigkeit als Beobachter des Prozesses gegen Eichmann resultieren. Dabei beschäftigt Arendt vor allem der Kontrast zwischen Eichmanns ungeheuerlichen Taten und seiner Wirkung auf Arendt, die weder böse noch dämonisch, sondern gewöhnlich war. Arendt hat offenkundig erwartet, einen durch und durch bösen Menschen zu treffen, getroffen hat sie einen durch und durch gewöhnlichen Menschen.

Eichmann sei nicht dumm, indes fehle ihm jede Fähigkeit, eigenständig oder gar kritisch zu denken. Er erinnert sich (angeblich) nur an Ereignisse, die seine eigene Karriere betroffen haben, und ist ansonsten der Meinung, er habe keinerlei Schuld, da er nicht einen Juden ermordet habe. Seine Sprache ist, wie Arendt berichtet, eine Verwaltungssprache, die eine eklatante Distanz zur Realität zum Ausdruck bringt, ein Faktum, das die Frage aufwirft, ob Eichmanns offenkundige Unfähigkeit, Alltagssprache zu verwenden, einen geistigen Defekt darstellt, der auf seine vollständige Unterordnung unter das Regime zurückzuführen ist, die dann zwangsläufig die eigene Persönlichkeit beseitigt hat. Insofern wäre Eichmann wohl der Extremfall eines Menschen, der es nicht schafft, eine eigene Persönlichkeit zu entwickeln, deshalb das Angebot annimmt, eine soziale Persönlichkeit nach Maßgabe der Vorgaben des Nazi-Regimes zu übernehmen.

DIESE Verhaltensmuster sind Anlass für Arendt von der Banalität des Bösen zu sprechen. Die Banalität bezieht sich auf das Auftreten Eichmanns, eines am Massenmord Beteiligten, der sich keinerlei Schuld bewusst ist, weil ihm die Fähigkeit, kritisch und eigenständig zu denken, und konsequenter Weise auch die Fähigkeit zu jeder Form von Empathie nahezu vollständig fehlen. Was Arendt damit zum Ausdruck bringen will, lässt sich vielleicht am besten in sozialpsychologischer Sprache ausdrücken: Eichmann gewinnt seine gesamte Existenz aus seiner Nützlichkeit für das Regime. Er hat keinerlei eigenen Anspruch auf Menschsein, hinterfragt keine Vorgaben und versucht auf diese Weise jede Form von Verantwortung für seine Mitwirkung im Massenmord an Juden, Zigeunern, politischen Gegnern, abzuwehren. Er ist, im wahrsten Sinne des Wortes ein NICHTS, eine Existenzform, die sich einzig aus ihrer Funktion für ein Regime konstituiert, dessen Anweisungen er nicht hinterfragt, die er umsetzt wie ein Verwaltungsapparat, ohne Antrieb und eigene Motivation, ohne einen Gedanken an die Folgen seiner Tätigkeit zu verschwenden, ohne auch nur einen Ansatz von Empathie für die Opfer seiner Tätigkeit aufzubringen.

Mann könnte Personen wie Eichmann treffend als Unmenschen, Nichtmenschen, als gescheiterte Exemplare des Projekts “Mensch” bezeichnen, weil sie jede Teilnahme am Projekt “Mensch” verweigern. Arendt hat sich mit Blick auf Eichmanns Beteiligung am Holocaust für die moralische Beschreibung als “Banalität des Bösen” entschieden, um das komplette menschliche Scheitern des Organismus “Eichmann” in Worte zu fassen. Die “Banalität des Bösen” beschreibt die (nicht vorhandene) Persönlichkeit Eichmanns, seine Oberflächlichkeit, seine Unfähigkeit, eigenes Handeln zu reflektieren und damit zwangsläufig seine Unfähigkeit zum moralischen Urteil, was bedeutet, dass Eichmanns moralische Entwicklung auf dem Stand eines vierjährigen Kindes arretiert ist. Eichmanns Weg in den Massenmord ist der Weg eines Instruments, das darauf wartet, verwendet zu werden, ein Instrument, das sich durch

  • die Unfähigkeit, kritisch zu denken und damit
  • die Unfähigkeit, eigene Handlungen zu hinterfragen und damit
  • die Unfähigkeit, die Folgen eigener Handlung zu erfassen und damit
  • die Unfägigkeit zur Empathie auszeichnet.

Das ist die Banalität des Bösen.

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Für Arendt besteht die Banalität des Bösen in der Willigkeit von Menschen wie Eichmann, sich instrumentalisieren zu lassen, ihre Leistungen ohne Rücksicht auf deren Verwendung und in Dankbarkeit für die Nachfrage durch im Falle des Dritten Reiches, das Nazi-Regime, anzubieten und willig alles auszuführen, was ihnen aufgetragen wird.

Das Besondere an Leuten wie Eichmann besteht demnach darin, eine eng umrissene Tätigkeit, bringe ein paar Millionen Juden mit Zügen von unterschiedlichen Orten in unterschiedliche Konzentrationslager in einer Weise auszuführen, die ohne jede Frage nach den Motiven/Gründen dafür, Juden von A nach B zu transportieren und ohne jegliches Interesse an deren Schicksal erfolgt. Diese EIGENE FUNKTIONALITÄT wird mit Floskeln, dem, was Arendt als die künstliche Sprache von Eichmann beschrieben hat, Floskeln, die die Wichtigkeit seiner Tätigkeit für den Fortbestand des Deutschen Reiches, das Glück der Deutschen, für Volk und Führer zum Ausdruck gebracht haben, unterfüttert. Arendt macht also ein FORMALES, kein Inhaltliches Argument. Die Banalität des Bösen besteht darin, dass Leute wie Eichmann sich für BÖSES INSTRUMENTALISIEREN lassen.

Man kann durchaus argumentieren, dass diejenigen, die sich im Eifer, Gutes zu tun, für eine politische Obrigkeit verfügbar machen, um deren Ziele durchzusetzen und diese Ziele verfolgen ohne die Frage, warum soll man Personen einer medizinischen Prozedur unterziehen, die sie vor nichts schützen, auch nur zu stellen und sich für die negativen Folgen, die mit dieser medizinischen Prozedur einhergehen, auch nur zu interessieren, das Material sind, aus dem die Banalität des Bösen geschmiedet wird. Man darf das aber nicht als rhetorische Frage verpacken, denn die rhetorische Frage führt zu einem Ordnungsruf von denen, die sich funktional gemacht haben..

Wo sich Leute, die diese vier Kriterien erfüllen, einfinden, wo Leute, die diese vier Kriterien erfüllen auf ein System treffen, das sie ausnutzt, um Ziele zu erreichen, die ein normaler Mensch als Ausdruck des Bösen ansehen würde, ist Disaster am Horizont. Darunter  könnte man durchaus die Bereitschaft subsumieren, Kinder und Jugendliche und natürlich auch Erwachsene mit einer COVID-19 Gentherapie zu traktieren, von der weder die Wirksamkeit noch die Nebenwirkungen noch die langfristigen Gesundheitsschäden bekannt sind und für die es keinerlei Bestimmung der Toxizität gibt.

Denn ein Mensch, der kritisch denken kann, weiß, dass medizinische Produkte Nebenwirkungen haben, dass diese Nebenwirkungen erst nach umfangreicher Erforschung der medizinischen Produkte, die mindestens drei Jahre in Anspruch nimmt, bekannt sein können. Ein kritisch denkender Mensch weiß, dass es daher keinerlei verlässliche Informationen über die Wirksamkeit und vor allem die Schädlichkeit von COVID-19 Gentherapien geben kann, dass man vor diesem Hintergrund geradezu fahrlässig ist, an einer Impfkampagne mitzuwirken, sie zu befördern, die Milliarden Menschen ins Unbekannte schickt. Das einzige, was man weiß: Kindern, die dieser Ungewissheit ausgesetzt werden, droht so gut wie keine Gefahr von dem, wogegen sie mit der medizinischen Prozedur geschützt werden sollen. Die Grenze zur “Banalität des Bösen” ist damit zimdest erreicht.

Ein kritischer Denker weiß darüber hinaus, dass für den Fall, dass sich das Unbekannte als Impfschaden manifestieren sollte, damit eine eigene Verantwortung verbunden ist, weil man die Impfkampagne mitbetrieben hat und dass diese Verantwortung LEID von Menschen, die vertraut haben, zum Gegenstand hat, Leid, für das man MITVERANTWORTUNG trägt.

Deshalb lässt er die Finger von seiner Mitwirkung.

Ob Hannah Arendt das Urteil der Richter in Dessau so einfach unterschrieben hätte, wie diese sieben Richter es getan haben?


 

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