Furchtbare Juristen
Furchtbare Juristen, so lautet der Titel eines von Ingo Müller im Jahre 1987 publizierten Buches, in dem er die NS-Vergangenheit von Juristen untersucht, die sich nach dem Ende des tausendjährigen Reiches nahtlos an ihren jeweiligen Positionen in die nunmehr Rechtsprechung der Bonner Republik eingefügt haben. Müller sieht seine Aufgabe vornehmlich darin, die Kontinuität in z.B. Richterämtern – vom Richter unter dem Hakenkreuz zum Richter im Dienste des Grundgesetzes – aufzuzeigen. Die aus meiner Sicht viel spannendere Frage, wie diese Kontinuität individuell so nahtlos hergestellt werden konnte, lässt er leider außen vor.
Der Job von Richtern besteht darin, Recht anzuwenden, Recht, das Ihnen vom “Staat” vorgegeben wird. Gleichzeitig gibt es die richterliche Unabhängigkeit, die dafür sorgen soll, dass Richter nicht stur den Gesetzestext anwenden, sondern sich als Person einbringen und die Verwantwortung dafür übernehmen, dass sie einen Rechtssatz auf einen konkreten Fall in der Weise anwenden, wie sie das tun. Richter, so kann man mit Kant formulieren, finden sich an der Schnittstelle zwischen theoretischer und praktischer Vernunft, zwischen dem, was das gesatzte Recht vorgibt und dem, was der konkret zu beurteilende Fall erfordert. Damit wird Rechtsprechung zu einem subjektiven Unterfangen, das, wie dies im Königlich Bayerischen Amtsgericht üblich war, einen Richter erfordert, der den Gesetzestext an den von ihm konkret zu richtenden Fall anpasst – und nicht etwa umgekehrt, den zu beurteilenden Fall in die Worte des Gesetzestextes zwängt. Die Frage, warum Richter sowohl im Verlauf des tausendjährigen Reiches als auch in der Bonner Republik in Amt und Position verharren und ohne Aufmerksamkeit zu erregen, urteilen konnten, ist damit bereits beantwortet: Die entsprechenden Richter haben sich nicht als Person eingebracht, sondern sich als Sprachrohr der staatlich vorgegebenen Rechtssätze inszeniert. Man könnte Sie als moralisches Vakuum beschreiben, das immer genau die rechtlichen Schlüsse aus konkret zu verhandelnden Fällen zieht, die staatlich vorgegeben sind.
Am Freitag, den 28. September 2012 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof unter Vorsitz des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Karl-Hans Rothaug, entschieden, dass ein 12jähriges muslimisches Mädchen, das vom “ko-edukativen” Schwimmunterricht befreit werden wollte, also nicht gemeinsam mit Jungen schwimmen wollte, an diesem Schwimmunterricht teilzunehmen habe und dies, wie im Handelsblatt zu lesen ist, damit begründet, dass man zwischen Religionsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag abwägen müsse. Die Abwägung ist zu Gunsten des staatlichen Bildungsauftrags ausgegangen. Die TAZ weiß zum selben Urteil zu berichten, dass Richter Rothaug zudem konkretisiert habe, dass der staatliche Bildungsauftrag sich auf das Vermitteln sozialer Kompetenz im Umgang mit Andersdenkenden richte, dem sich auch die Schülerin nicht entziehen dürfe. Entsprechend wird im Spiegel berichtet, dass das Erziehungsziel “Integration” letztlich die Religionsfreiheit einschränke, und schließlich haben alle berichtet, dass der Richter voller Weisheit gesagt habe, die Schülerin müsse den Anblick eines halbnackten Jungenkörpers im Interesse der Integration hinnehmen.
Ich hätte die Aussagen in den verschiedenen Zeitungen gerne geprüft und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof gerne gelesen, aber leider ist der Hessische Verwaltungsgerichtshof noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen und leistet sich deshalb nur einen sehr spärlichen Internetauftritt, der sich zudem durch ein hohes Maß an Zurückhaltung (man könnte auch Geheimhaltung sagen) auszeichnet, was dazu führt, dass dem Geschäftsverteilungsplan nicht einmal die Namen von Richtern, die bestimmten “Geschäften” zugeordnet sind, entnehmbar sind. Man arbeitet wohl lieber umbemerkt und nicht verantwortlich beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof.
Ich bitte die Leser dieses posts sich nunmehr für kurze Zeit von den Inhalten zu lösen, also nicht daran hängenzubleiben, dass es hier um eine muslimische Gymnasiastin geht, sondern mir in einem formalen Punkt zu folgen: Die 7. Kammer des Hessischen Verwaltungsgerichtshof stellt den staatlichen Bildungsauftrag und das sehr spezielle Ziel der Integration über die Religionsfreiheit und somit einen kollektiven Anspruch über individuelle Freiheit. Wer den Sprengstoff, der sich darin befindet, nicht gleich sieht, möge sich überlegen, wie die entsprechenden Richter wohl geurteilt hätten, hätte ein alleinerziehender Professor für Logik seinen Sohn vom Schulbesuch befreien lassen wollen, und dies mit der Indoktrination mit Feminismus, die an deutschen Schulen praktiziert wird, begründet. Wie hätten die Richter wohl die Klage eines evangelischen Priesters entschieden, der seinen Sohn nicht am Aufklärungskurs über sexuellen Missbrauch teilnehmen lassen will? Wie hätten die Richter entschieden, wenn ein katholisches, deutsches Mädchen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen will? Wie hätten sie im Falle eines Juden geurteilt, der nach den Rassegesetzen von 1935 aus dem Schuldienst entfernt wurde? Hätten Sie ihn wieder in den Schuldienst übernommen, oder hätten sie das staatliche Recht vor die individuelle Freiheit gesetzt? Hätten sie das Individuum vor ihnen beurteilt oder den Rechtssatz angewendet, der ihnen vorgegeben ist? Die Antworten auf diese Fragen zeigen abermals, warum sich viele Richter so nahtlos in die unterschiedlichsten Rechtssysteme einpassen können.
Nun doch zu den Inhalten: Richter Rothaug behauptet also, dass staatliche Bildung und damit vermittelte Integration wichtiger seien als individuelle Interessen oder in diesem Fall genauer: individuelle Antipathie. Er glaubt also, dass man das klagende Mädchen integrieren kann, indem man es dazu zwingt, gegen seinen Willen am Schwimmunterricht teilzunehmen? Nein, natürlich nicht, denn das wäre eine individuelle Erwägung, und es geht explizit nicht um individuelle Erwägungen, denn ginge es darum, Richter Rothaug wäre sich höchst lächerlich dabei vorgekommen, ausgerechnet Schwimmunterricht in der fünften Klasse als wichtigen Bestandteil des staatlichen Bildungsauftrags und als wesentlichen Bestandteil von Integration auszugeben. Hätte er Recht, dann wären alle Integrationsprobleme durch einmal in der Woche verpflichtendes und gemeinsames Schwimmen, also durch kollektiven Zwang zu lösen.
Aber es geht nicht um individuelle Erwägungen, es geht um das Prinzip, das Prinzip, das staatliche und kollektive Interessen über die Interessen des Einzelnen stellt. Von diesem Prinzip wird in keinem Fall abgewichen. Man fragt sich, was passiert wäre, wenn die Eltern des Mädchens regelmäßig eine Entschuldigung für ihre Tochter ausgefüllt hätten, um ihr die Teilnahme am Schwimmunterricht zu ersparen. Vermutlich wäre weder die Schwimmhalle eingestürzt noch hätte die Helene-Lange Schule in Frankfurt geschlossen werden müssen. Vermutlich hätte die ganze Angelegenheit nicht einmal über das Lehrerzimmer hinaus Aufmerksamkeit erregt. Aber nun, da die ganze Angelegenheit mediales Interesse gefunden hat, nun muss ein Exempel statuiert und der staatliche und kollektive Vorrang vor dem Individuum festgeschrieben werden. Entsprechend gilt in Deutschland: Der Staat hat einen Erziehungsauftrag, dem sich alle Schüler unterzuordnen haben. Und wenn morgen einer mit dem Segen “des Staates” auf die Idee kommt, die Ideen der Kreationisten in Schulbücher zu schreiben und Darwin als angelsächsisch-neoliberalen Volksfeind zu bezeichnen, dann werden die Richter in Kassel die ersten sein, die das gegen den Naturwissenschaftler durchsetzen, der seinen Sohn aus der Schule nehmen will.
Bleibt zum Abschluss noch ein Meisterwerk von Empathie oder Sympathie zu kommentieren, das, je nachdem ob man mehr Immanuel Kant oder Adam Smith zuneigt, von Philosophen als Grundlage der menschlichen Kooperation angesehen wird, am besten dokumentiert in Kants Imperativ. Bei den Kassler Richtern nimmt Empathie die folgende Form an: Im Schwimmunterricht wird soziale Kompetenz und Umgang mit Andersdenkenden eingeübt, dem darf sich niemand entziehen – auch keine Andersdenkende. Ich bin mir nicht sicher, ob die Richter den Widerspruch in ihrem eigenen Argument entdecken, wenn man ihn ihnen unter die Nase reibt, aber ich versuche es dennoch: Man kann Andersdenkende nicht dazu zwingen durch Kontakt mit Andersdenkenden anders zu denken, und dies als Einübung von sozialer Kompetenz bezeichnen, jedenfalls dann nicht, wenn man unter sozialer Kompetenz den Respekt vor Andersdenkenden versteht. Und da es nicht möglich ist, durch Disrespekt vor den individuellen Interessen von Andersdenkenden deren Respekt vor dem, was sie als anders ansehen, zu erreichen, sollte man davon Abstand nehmen, Andersdenkende zum Andersdenken zu zwingen.

Das, liebe Richter, nennt man Zwang, nicht soziale Kompetenz und das, liebe Richter, ist das Elend, das sich immer dann einstellt, wenn kollektive Ansprüche über die individuelle Freiheit gestellt werden. Und da es den Staat nicht gibt und kollektive Ansprüche von bestimmten Akteuren, derzeit von Staatsfeministen formuliert werden, ist es auch nur eine Frage der Zeit, bis wir wieder bei kollektiven Ansprüchen ankommen, unter die sich Individuen ordnen müssen, die schon einmal dagewesen sind. Sicher ist, dass es den Kasseler Richtern nicht auffallen wird, wenn die kollektiven Ansprüche an individuelle Unterordnung noch totalitärer, noch umfassender werden. Sie haben bereits gezeigt, dass ihnen die individuelle Freiheit nichts wert ist, denn, mal ehrlich, wenn bereits aus einer Befreiung vom Schwimmen ein prinzipieller Fall wird, der der Durchsetzung des umfassenden staatlichen Herrschaftsanspruchs über individuelle Schüler dient, dann ist eigentlich kein Fall denkbar, der das Individuum dem staatlichen Zugriff entrinnen sieht – deshalb ist die Bezeichnung “furchtbare Juristen” auch heute noch (wieder?) verdient.
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Sehr richtig erkannt: Der Staat erhebt zunehmend Anspruch auf den Primat in der Erziehung. Eltern werden zunehmend entmündigt. Nebenbei gehört Deutschland auch zu den wenigen Ländern, in denen keine Heimschulung erlaubt ist. Dies hat bereits zu erfolgreichen Asylanträgen verzweifelter Eltern geführt, denen rechtzeitig mit ihren Kindern die Flucht ins Ausland gelang.
Im Nationalsozialismus wurde die Verstaatlichung der Erziehung enorm vorangetrieben. Sie hatte aber noch nicht den Stand erreicht, der heute herrscht, wo Jugendämter und Gerichte die natürlichen Elternrechte nicht nur aushebeln, sondern sogar formell aufheben können. So ist z.B. mir und der Mutter meines Kindes gleichzeitig das Sorgerecht abgesprochen und einer Vormünderin übertragen worden.
Auch die Landesmedienanstalten spielen – als Exekutoren des Jugendschutzes – eine verhängnisvolle Rolle. Mir als Feminismuskritiker wurde ein Bußgeld auferlegt, und zwar aus Gründen des Jugendschutzes (Aufruf zu Frauen-Haß), siehe:
http://mann-pass-auf.de/mpaLandesmedienanstalt.php
Mein Eindruck von der Situation der Richter ist, dass sie eine entweder-oder-Entscheidung zu fällen hatten. Ist die Schulpflicht (im weiteren Sinne) der Religionsfreiheit vor- oder nachzuordnen? Dabei ist hier keine generelle Aussage getroffen worden, sondern lediglich eine auf den Schwimmunterricht bezogene. Und dann kann man die Moschee auch im Dorf lassen: Wer hier das hohe Gut der persönlichen Freiheit beschädigt sieht, muss dies in jedem Fall ebenfalls tun, der vergleichsweise kleine Fragen des Alltagslebens berührt, die auch religiösem Brauch unterliegen.
Wollen wir das Vermummungsverbot abschaffen, weil manche Menschen glauben, ihre Gesichtshaut nicht öffentlich zeigen zu dürfen? Wollen wir denjenigen die Steuern erlassen, die nicht an den Kapitalismus glauben? Oder denen anteilig die Kosten von Polizeieinsätzen zu DFB-Veranstaltungen erlassen, die nicht den Fußballgott anbeten?
Meiner (nicht akademisch juristischen) Meinung nach wird die “Religionsfreiheit” schon oft weit gefasst, gerade wenn man die minimale Auslegung “darf glauben, was er will” gegenüber dem “Darf jegliche Marotte ausleben, die er seiner persönlichen Heiligen Schrift zu entnehmen beliebt” als Maximum betrachtet: Meine persönliche Meinung in der Beschneidungsdebatte ist etwa, dass hier die Religionsfreiheit meines (Richtung Minimum) gehenden Verständnisses nach kein Stück weit eingeschränkt wird. Die Eltern dürfen glauben, dass der Knabe beschnitten werden soll. Sie dürfen auch glauben, dass alle Ungläubigen getötet werden sollen. Sie dürfen nur nicht so handeln, weil sie in beiden Fällen in ihren Freiheiten dort begrenzt werden, wo die Freiheiten anderer ins Spiel kommen.
In diesem Sinne sollte (wie offensichtlich geschehen) der Schulbesuch als Pflicht hier rechtlich den Vorrang erhalten.
Ein ganz anderes Thema ist die Menge der Vorschriften, die das Leben der Bürger bestimmen. Sicher lässt sich ein Staat vorstellen, der sparsamer eingreift – ebenso auch das überregulierende Gegenstück. Ich finde es nicht wünschenswert, eine dauerhafte Schuld der Bürger zu erzwingen (weil sich kaum vermeiden lässt, irgendwo gegen Gesetze oder Regeln zu verstossen), stimme insofern Herrn Lentze zu. Das bedeutet jedoch nicht, dass man allgemeine Regeln für einzelne Personen aufweichen muss; man sollte stattdessen lieber unnütze Regeln ganz entfernen.
Das regelmässige Schreiben von “Entschuldigungen” hilft übrigens nicht, wenn der Lehrer nicht alle Augen zudrückt. Es handelt sich dabei nämlich um die “Bitte der Entschuldigung” (denn man kann sich nicht selbst entschuldigen, sondern nur darum bitten), und die darf der Lehrer nur bei plausiblen Gründen akzeptieren. Krankheit gehört dazu, akute Unlust wohl nicht. Wer mit 18 in der Schule das erste Mal eine Unlustbedingte Fehlzeit selbst zu “entschuldigen” versucht, wird darauf normalerweise auch hingewiesen.
Interessant, dass – auch – Juristen / Richter nach 1945 wieder in gleiche oder ähnliche Ämter gelassen wurden; bisher war mir das nur von PSYCHIATERN geläufig, die in der Zeit davor für die Zwangssterilisation oder Tötung von einigen Hunderttausend “psychisch Kranken” verantwortlich gezeichnet hatten. Die Entscheidungen wurden nach LISTEN getroffen und nach Diagnosen – nicht nach persönlicher Inaugenscheinnahme – wie ich aus dem Umfeld des Verbandes der Euthanasiegeschädigten und Zwangssterilisierten weiß.
Die Ausbreitung der “braunen Soße” nach 1945 hat auch an anderen Stellen stattgefunden.
Von meinem Großvater mütterlicherseits weiß ich, dass er aus tiefer Überzeugung nie “Nazi” war – obwohl seine Schwäger ihn dorthin locken wollten mit “Vorteilen”, die in Aussicht gestellt wurden. Nach 1945 konnte dieser Großvater bei der Polizei Anstellung finden – weil er KEIN Nazi gewesen war.
Seltsamerweise konnte aber auch einer jener Schwäger WIEDER bei der Polizei – und in höherer Funktion – arbeiten, der sogar Adjutant von Hitlers Statthalter in Hamburg gewesen war.
Der GENOZID von damals läuft übrigens noch immer!
Zwar nicht mehr so “offen”, mit politischer und/oder sonstwessen Billigung, sondern subtiler, perfider. Die “psychisch Kranken” werden durch die subtile Unmenschlichkeit des Systems, speziell des “psychiatrischen Versorgungssystems” dezimiert. Statt ihnen zu sagen, was die wahren, tieferen, Ursachen ihrer Störungen / Erkrankungen sind und statt sie der grundlegenden, nachhaltigen HEILUNG zuzuführen, speist man sie mit Fehlinformationen und negativen Prognosen ab und verschreibt ihnen “Medikamente” (“Neuroleptika”), die mehr verschleppen, verschlimmern und den frühen Tod fördern als dass sie wahrhaft hilfreich sind.
Aufgrund der gesellschaftlichen Vorurteile – die in der Hauptsache aus dem Kreis der Psychiater (Schulmedihziner), Wissenschaftler usw. kommen – besteht weiterhin viel Unwissen und Falschwissen sowie Angst in der Bevölkerung und entsprechend Neigung zu Stigmatisierung und Ausgrenzung und dementsprechend auch SELBST-Stigmatisierung bei Betroffenen und die Neigung, sich selbst für unwert, unheilbar und ähnliches zu halten – was die Neigung zum Selbstmord fördert.
Ich bin seit 1987 mit dieserlei Dingen konfrontiert und seit 1994 ehrenamtlich engagiert im Umfeld von Menschen mit psychischen Störungen / Erkrankungen. Ein Skandal! Den gibt es nicht IN diesem Bereich “Psychiatrie”, sondern das IST dieser Bereich “Psychiatrie”!
Aber niemand hört / schaut hin. Die Psychiater haben halt die “Definitions-Macht” – obwohl sie selber schwer gestört sind: “Kollektive Zivilisations-Neurose”. Genau so wie die Juristen, Politiker, Polizisten usw. usw. usw….
@ heureka47: Was speziell die Psychiatrie betrifft – eigentlich nicht unser Thema -, so möchte ich kurz anmerken, daß ich mich damit früher recht gründlich auseinandersetzt habe und zur Überzeugung gelangt bin, daß die “Antipsychiatrie” zu weit geht, wenn sie endogene Psychosen leugnet. Es gibt Mißstände in der Psychiatrie, sogar Mißbrauch der Psychiatrie durch mißgünstige Verwandte, die jemanden enterben wollen, oder Mißbrauch durch den Staat, der sich seiner Gegner entledigen will. – Es gibt auch wirklich endogene Psychosen (Schizophrenie, manisch-depressives Irresein), die vielleicht zwar durch die Umwelt verstärkt oder gemildert werden können, keineswegs aber durch diese Einflüsse erzeugt werden. Vielleicht aber werden Neuroleptika zu häufig verabreicht, weil es bequem ist.
Jetzt übertreiben Sie aber, heureka: wie Lentze schon anmerkte, sind endogene Psychosen nie von außen in irgend einer Weise übergestülpt, sondern eben ‘endogen’.
Und Neuroleptika wirken beim Nichtpsychotiker gar nicht, lediglich die Nebenwirkungen kommen zur Geltung (was in manchen Fällen sogar erwünscht ist): der neuroleptisch erzeugte Zombie ist ein Gruselmärchen.
Die große Crux der Psychiatrie sind die Neurosen und Persönlichkeitsstörungen, die eine enge Anpassung an gesellschaftliche Fehlentwicklungen zeigen: sanken im 19 Jhdt. die Damen im Ohnmachtsanfall reihenweise dahin, so klagten zigtausende schluchzende Damen in den USA der Neunziger nach ‘Aufdeckung’ durch ‘Experten’ den sexuellen Mißbrauch durch ihre eigenen Väter und Großväter im zarten Säuglingsalter an- jenes ominöse ‘Hidden Memory Syndrome’ verschwand rasch aus dem Diagnoserepertoire, nachdem sämtliche Prozesse verloren waren und im Backlash die Versicherungsprämien der Psychos in den Himmel schossen.
Der Quatsch hat sich nur im Kassenabrechnungs- Europa gehalten:
http://www.induzierte-erinnerungen.com/
Das Auftreten solchen Unfugs ist geradezu pathognomonisch für den Siegeszug der feministischen Ideologie, ein schöner Höhepunkt war der Kachelmannprozess mit dem Auftritt des Heidelberger ‘Traumaexperten’, der vermeinte, bei Fräulein Simone D. stattgehabte Todesangst gerochen zu haben- RA Schwenn fand für sowas die richtige Bezeichnung: scharlatanesk!
Als der derzeitige Diagnosehit ‘posttraumatische Belastungsstörung’ lebt all der Unsinn weiter, wiederum sind fast ausschließlich Damen Symptomträger und fragen Sie mal bei den Rentenversicherern nach, wie übel doch diese Armen dran sind, daß sie schon in zartem Alter eine Erwerbsunfähigkeitsrente begehren.
Leute wie Sie sind nicht ganz unschuldig an dieser Entwicklung.
Der Kern des Problems ist natürlich nicht der Schwimmunterricht, sondern die allgemeine Schulpflicht. Den Begriff hätten Sie vielleicht erwähnen sollen. Insofern beweist das Handelsblatt nur einmal mehr, dass Journalismus nicht von Tiefen- sondern von Flächenwissen lebt. Die juristisch in diesem Fall entscheidende Abwägung läuft nicht zwischen den Grundrechten der Religionsfreiheit und des staatlichen Bildungsauftrags, weil der staatliche Bildungsauftrag überhaupt kein Grundrecht ist. Grundrechte sind immer Rechte des Einzelnen _gegen_ den Staat. Was hier zur Abwägung gegen die Religionsfreiheit steht, ist das Recht des Mädchens auf Bildung. Und dabei wird es dann ja wirklich schwierig: die allgemeine Schulpflicht ist zwar Ausfluss des Grundrechts auf Bildung. Aber fällt staatlicher Schwimmunterricht überhaupt noch unter dieses Bildungsrecht? Und hier kann man mit guten (wohl auch: den besseren) Argumenten zu dem Schluss kommen, dass das zu weit geht.
Wenn Sie daran eine automatische Entwicklung aufhängen, nach der staatliche Beschränkungen individueller Freiheit ins Elend führen, ist es jedenfalls nicht stringent dargelegt. Ich teile Ihre Skepsis gegenüber staatlichem Handeln, aber schon bei der allgemeinen Schulpflicht als ganzen lässt sich trefflich streiten. Wenn mich der Staat mit meinen Kindern alleine lässt, können die den Staat nachher verklagen, er hätte ihr Recht auf Bildung nicht geachtet, wenn ich sie versauern lasse anstatt ihnen etwas beizubringen. Ich persönlich halte eine Bildungs- bzw. (Selbst)Unterrichtspflicht, wie sie die meisten Staaten der westl. Welt besitzen, für der deutschen Schulpflicht überlegen, aber auch hier gilt: der Staat zwingt mich, meine Kinder zu bilden.
Dass aus solchen Einschränkungen im Laufe der Zeit zwangsläufig ein totalitärer Staat entsteht, der immer und immer mehr regeln will, bleibt nachzuweisen. Die Entwicklungen, die wir momentan erleben, sind fast ausschließlich Ausflüsse großer technischer Neuerungen und der sich daraus ergebenden gesellschaftlichen und eben auch staatlichen Möglichkeiten (insb: das Internet) für die sich ein Konsens nicht in einer Dekade entwickeln kann. Die Abwägung zwischen individueller Freiheit und staatlichen Eingriffspflichten ist immer ein Spannungsfeld, in dem sich der einzelne ein Stück weit einer Elite der Entscheidungsträger ausliefert, aber das BVerfG z.b. zeigt eher, dass eine immer weitergehende Einschränkung der Individualfreiheit gerade kein Automatismus ist.