Quote war gestern, heute ist Ausschluss – Die neuen Geschlechtergesetze aus Graz
ScienceFiles hat auch eine Vielzahl von Lesern in Österreich, wie wir der täglichen Statistik von WordPress regelmäßig entnehmen können. Einer dieser Leser, bei dem wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken, hat uns eine Ausschreibung von der Technischen Universität Graz geschickt – eine sehr interessante, eine unglaubliche Ausschreibung.
Vergesst alles, was Ihr über die Diskriminierung von Männern wisst. Die Quote, das Professorinnenprogramm und all die anderen Formen, die benutzt werden, um Ergebnisgleichheit herzustellen, die auf die Qualität der Positionsbesetzerinnen keinerlei Wert legt. Vergesst alles, was wir über das Bemühen von deutschen Hochschulen geschrieben haben, die sich und ihre sprachlichen Fähigkeiten überstrapazieren, um Ausschreibungen, die dem Ziel dienen, weibliche Bewerber zu berufen, so erscheinen zu lassen, dass man denken könnte, es wäre auch einem männlichen Bewerber theoretisch möglich, sich auf die entsprechende Stelle zu bewerben. Vergesst alle pseudo-legalistischen Vorgehensweisen, alle Quoten und sonstigen Regulierungen, die der Frauenbevorzugung, nein, der Bevorzugung von Frauen aus der Mittelschicht, natürlich nicht einer Bevorzugung von Kassiererinnen, Putzfrauen, Arbeiterinnen in Industrie und Handel, dienen.
Zurückhaltung war gestern, heute sind wir einen Schritt weiter.
Diese ganze Mimikry, die aufgestellt werden muss, um die Ungleichbehandlung von Männern und Arbeiterfrauen nicht deutlich werden zu lassen, diese ganze Mimikry ist heuchlerisch und anstrengend, denn die Formulierungen, die der Täuschung von Männern dienen, sprechen sich langsam aber sicher herum und sind immer schwieriger zu finden. Warum nicht gleich sagen, dass man Frauen befördern und Männer nicht haben will? Warum nicht gleich sagen: Männer raus! Das macht alles einfacher und ist ehrlicher – oder? Ich meine, die Nazis haben ja mit den Rassengesetzen auch jedem deutlich zu verstehen gegeben, wen sie fördern wollen und wen behindern.
Und so kommt wieder aus Österreich die Konsequenz, die man in Deutschland vermisst. Sie kommt in Form einer Ausschreibung an der Technischen Universität Graz, an der dortigen Fakultät für Informatik, auf die sich nur Frauen bewerben können.
Dazu heißt es kurz und bündig in dem kopiergeschützten PDF:
“Zur Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Universitätspersonal im Bereich der Professorenschaft an der TU Graz wird an der Fakultät für Informatik eine Stelle einer Universitätsassistentin mit Doktorat für Professoren-Laufbahnstelle vorerst befristet auf 6 Jahre – mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung, 40 Stunden/Woche, voraussichtlich ab 1. März 2014, am Institut für Wissenstechnologien für Frauen ausgeschrieben.”
Es ist wirklich wohltuend, dass sich endlich eine Hochschule von der ganzen Heuchelei verabschiedet und klar und deutlich schreibt, worum es ihr geht: Um die Erhöhung des Frauenanteils. Es geht also nicht um die Erhöhung des Anteils qualifizierter Wissenschaftler, nicht um die Erhöhung der Lehrqualität, der Qualität der Forschung, nicht um die Erhöhung des Anteils der Nobelpreisträger unter den eigenen Professoren, nein, es geht um mehr Frauen, um einen höheren Frauenanteil.
Dass man den Frauenanteil erhöhen will, wenn man eine Zuchtanstalt für, was weiß ich, arische Reinheit betreibt und nur Männer oder fast nur Männer in der Zuchtanstalt vorhanden sind, das kann ich nachvollziehen. Dass man den Frauenanteil an Universitäten erhöhen will, die eigentlich weniger in physischer, dafür aber in geistiger Fertilität unterwegs sind, ist mir nicht nachvollziehbar. Aber gut, an der TU Graz ist man offensichtlich der Ansicht, mit dem Geschlecht weiblich verbinde sich eine besondere, vielleicht Heiligkeit, vielleicht auch Unterordnungsfähigkeit, was auch immer, die Verantwortlichen wollen mehr Frauen.
§6 In Ausschreibungen von Planstellen und Funktionen sind die mit dem Arbeitsplatz (der Funktion) verbundenen Erfordernisse und Aufgaben so zu formulieren, dass sie Frauen und Männer gleichermaßen betreffen, es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit. Die Ausschreibung darf auch keine zusätzlichen Anmerkungen enthalten, die auf ein bestimmtes Geschlecht schließen lassen.
Daraus muss man wohl den Schluss ziehen, dass man an der Technischen Universität in Graz der Ansicht ist, dass zur Übernahme von Lehraufträgen am Institut für Wissenstechnologien, zur Mitarbeit in der “anwendungsorientierten Forschergruppe ‘Social Computing’ im Know-Center” sowie zur “wissenschaftlichen Erschließung des interdisziplinären angewandten Forschungsgebietes” ausschließlich Frauen geeignet sind, denn nur so ist der einzige Ausweg, den das Gleichbehandlungsgesetz der Österreicher lässt, zu begehen, der da lautet: “es sei denn, ein bestimmtes Geschlecht ist unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit”.
Vorhersehbar wird eine solche Sichtweise Probleme mit den männlichen Kollegen bringen, die bereits anwendungsorientiert social computing erforschen und sich im “Know-Center” mit wissenschaftlicher Erschließung eines nicht näher genannten, aber doch interdisziplinären Forschungsgebietes befassen.
Aber möglicherweise plant die TU-Graz hier ja größere Veränderungen. Die Nürnberger Rassegesetze dienten ja auch nicht ausschließlich der Förderung von Ariern, sondern der Beseitigung von Juden aus allen öffentlichen Positionen und dem öffentlichen Leben. Warum sollten ausgerechnet Gendergesetze, die auf dem selben geistigen Eigentum basieren, das seit dem Tausendjährigen Reich keinerlei Schutz von Copyright genießt und deshalb frei in Sekten und Netzwerken des Genderismus flottiert, eine Ausnahme machen?
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Die Stelle ist ja für das “Institut für Wissenstechnologien für Frauen” ausgeschrieben. Da kann man ja verstehen, dass die lieber eine Frau haben wollen. Das ist doch bei dem “Institut für Wissenstechnologien für Männer” genauso.
“… befristet auf 6 Jahre – mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung,” Diese Anmerkung bedeutet wohl, dass die Bewerberin noch nicht qualifiziert sein muss, sondern erst qualifiziert wird. Tu felix austria.
Und was wäre dann anders? Selbst das Frauenfördergebot, ein kanonisiertes Diskriminierungsgebot, geht nicht so weit wie die TU Graz und enthält regelmäßig die Formel, z.B.: § 42. Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend …” Das ist eine Relation, die nur dann eingehalten werden kann, wenn es männliche Bewerber gibt. Aber das ist zugegebenermaßen Logik und ich weiß, dass Genderisten es mit Logik nicht so sehr haben, aber vielleicht haben Sie ja das B-GBG nicht ganz gelesen oder verstanden…
Ich stelle in diesem Artikel fest, dass endlich klar und deutlich Stellung bezogen wird. Es werden Dinge konkret beim Namen genannt und auch naheliegende Vergleiche nicht mehr gescheut.
Es ist auch wirklich an der Zeit, die Dinge so zu nennen, wie sie sind. Auch wenn es dem “empathischen, begabteren Geschlecht” nicht gefallen mag: Wahrheit bleibt Wahrheit.
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Die Stelle ist ja für das “Institut für Wissenstechnologien für Frauen” ausgeschrieben. Da kann man ja verstehen, dass die lieber eine Frau haben wollen. Das ist doch bei dem “Institut für Wissenstechnologien für Männer” genauso.
“… befristet auf 6 Jahre – mit möglicher Qualifizierungsvereinbarung,” Diese Anmerkung bedeutet wohl, dass die Bewerberin noch nicht qualifiziert sein muss, sondern erst qualifiziert wird. Tu felix austria.
Vielleicht hätten Sie das B-GBG ganz lesen sollen. V.a. die §§ 40f, wo es um das Frauenfördergebot geht.
Und was wäre dann anders? Selbst das Frauenfördergebot, ein kanonisiertes Diskriminierungsgebot, geht nicht so weit wie die TU Graz und enthält regelmäßig die Formel, z.B.: § 42. Bewerberinnen, die für die angestrebte Planstelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend …” Das ist eine Relation, die nur dann eingehalten werden kann, wenn es männliche Bewerber gibt. Aber das ist zugegebenermaßen Logik und ich weiß, dass Genderisten es mit Logik nicht so sehr haben, aber vielleicht haben Sie ja das B-GBG nicht ganz gelesen oder verstanden…
Ich stelle in diesem Artikel fest, dass endlich klar und deutlich Stellung bezogen wird. Es werden Dinge konkret beim Namen genannt und auch naheliegende Vergleiche nicht mehr gescheut.
Es ist auch wirklich an der Zeit, die Dinge so zu nennen, wie sie sind. Auch wenn es dem “empathischen, begabteren Geschlecht” nicht gefallen mag: Wahrheit bleibt Wahrheit.