Die effizienteste Zensur besteht darin, dafür zu sorgen, dass Inhalte, die man zensieren müsste, würden sie verbreitet, gar nicht erst verbreitet werden, gar nicht erstellt werden, dass sich niemand findet, der sie finanziert oder niemand, der sich traut, die entsprechenden Inhalte zu verbreiten.
Um eine derartige pre-emtive Zensur umzusetzen, sind Instanzen der Selbstkontrolle oder andere Formen der Standardisierung von Inhalten und Formaten von besonderer Bedeutung. Nehmen wir z.B. die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die die Macht hat, z.B. „Keine Jugendfreigabe“ zu erklären, weil ein Film nach Ansicht der FSK eine einfache oder eine schwere Jugendgefährdung darstellt.
Um eine einfache oder eine schwere Jugendgefährdung zu vermeiden, ist es jedoch notwendig, genau zu bestimmen, was eine einfache und was eine schwere Jugendgefährdung darstellt, denn bislang handelt es sich bei beidem, bei der einfachen wie der schweren Jugendgefährdung um Begriffe. Mehr noch: Es handelt sich um wertende Begriffe, was es umso wichtiger macht, die Kriterien, die zu einer der beiden Bewertungen geführt hat, offenzulegen.
Die Kriterien, so wird man vermuten, finden sich in den GRUNDSÄTZEN DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GMBH. Und in der Tat finden sich dort im §18 die folgenden Angaben dazu, wann einem Film die Freigabe für Kinder und Jugendliche verweigert werden kann, weil der Film einfach oder schwer jugendgefährdend ist:
Wir spielen das einmal durch:
Jugendgefährdend sind demnach Filme, die „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ beeinträchtigen.
Beeinträchtigungen, so heißt es weiter, sind Hemmungen, Störungen und Schädigungen (§ 18 Abs. 2) . Alles Klar?
Was die Frage nach der Jugendgefährdung nunmehr zu der Frage macht, wann ein Film eine Beeinträchtigung, also eine Hemmung, eine Störung, eine Schädigung der Erziehung oder Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, darstellt.
Absatz drei hilft hier weiter: Ein Film ist dann jugendgefährdend, also die Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigend, also hemmend, störend oder schädigend, wenn der Film die Nerven überreizt, übermäßige Belastungen hervorruft , die Phantasie über Gebühr erregt, die charakterliche, sittliche (einschl. religiöse) oder geistige Erziehung hemmt, stört oder schädigt oder zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführt.
Ein Film ist also dann jugendgefährdend, also die Erziehung und Entwicklung von Kindern beeinträchtigend, also hemmend, schädigend oder störend, wenn er die geistige Erziehung hemmt oder stört oder schädigt, übermäßige Belastungen hervorruft, die Phantasie über Gebühr erregt … usw.
Nehmen wir die Tautologie, ein Film ist dann jugendgefährdend, also Erziehung und Entwicklung beeinträchtigen, also hemmend und störend und schädigend, wenn er die geistige Entwicklung (der Kinder und Jugendlichen, nicht der FSKler) hemmt oder stört oder schädigt aus dem Spiel, dann bleiben als Kriterien:
Nerven überreizen,
übermäßige Belastung hervorrufen,
Phantasie über Gebühr erregen,
zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführen,
Entsprechend sind wir bei einer weiteren Erweiterung der Erweiterung der Bestimmung von jugendgefährdend, die es nunmehr verlangt zu klären, wann ein Film die Nerven von Kindern und Jugendlichen überreizt, eine übermäßige Belastung von Kindern und Jugendlichen darstellt, die Phantasie von Kindern und Jugendlichen über Gebühr erregt, und zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführt.
Aber hier endet die Bestimmung in den GRUNDSÄTZE[N] DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GMBH. Entsprechend sind die Grundsätze ein Freibrief zur Willkür, bei der jeder freiwillige Selbstkontrolleur der Filmwirtschaft seinen Grillen, Vorlieben und Abneigungen freien Lauf lassen kann.
Und wir waren bislang nur bei der einfachen Jugendgefährdung. Es gibt noch die schwere Jugendgefährdung [Ob der Anklang an das Strafrecht mit einfacher und schwerer Körperverletzung Absicht ist?].
Eine schwere Jugendgefährdung durch einen Film liegt dann vor, wenn u.a. gegen § 130 StGB verstoßen wird, also gegen den Paragraphen, der die Volksverhetzung erschafft und unter Strafe stellt. Wieso sich ein Straftatbestand dazu eignet, eine schwere Jugendgefährdung zu begründen, ist eine Frage, die vermutlich niemand bei der FSK beantworten kann. Also stellen wir sie erst gar nicht und lassen statt dessen der FSK-Willkür freien Lauf:
Schwer jugendgefährdend sind Filme, die
den Krieg verherrlichen;
“Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegend berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt;“
“offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden“.
Wann wird Krieg verherrlicht? Anhand welcher Kriterien trennt man einen Kriegsfilm von einem kriegsverherrlichenden Film? Anhand welcher Kriterien kann man entscheiden, wann Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer ihre Menschenwürde verletzenden Art und Weise dargestellt werden und das, obwohl kein überwiegend berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt? Wann ist ein berechtigtes Interesse ein überwiegend berechtigtes Interesse, wann einfach nur ein berechtigtes Interesse?
Und zur Krönung: Ein schwer jugendgefährdender Film, also ein Film, der die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigt, also stört, behindert oder schädigt, ist ein Film, „der offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden“.
Wir haben uns schon häufiger gefragt, ob sich Leute, die einen solchen Unsinn in in diesem Fall die GRUNDSÄTZE DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GMBH schreiben, eigentlich in der Lage sind, sich selbst ernst zu nehmen oder noch alle Tassen im Schrank haben. Die Antwort auf beide Fragen lautet: Ja. Denn man muss anhand der Menge von Tautologien, Leerformeln, Widersprüchen oder schlicht Unsinn, die sich in Gesetzestexten oder in Grundsätzen der zitierten Art finden, annehmen, dass der Unsinn, die Tautologien und Leerformeln mit Absicht geschrieben und zu Grundsätzen oder Gesetzen erhoben werden, einfach deshalb, um die Willkür zu ermöglichen, die sich z.B. in der Einstufung des Films „Böse Saat“ (Bad Seed) als jugendgefährdend, der entsprechend erst ab 18 Jahren freigegeben ist, niederschlägt.
Gute, politisch unkorrekte und nur in Deutschland jugendgefährdende Unterhaltung
Bad Seed (Böse Saat) ist ein Film, bei dem Mervyn LeRoy Regie geführt hat. Der Film wurde 1956 in den USA veröffentlicht und hat 4,1 Millionen US-Dollar eingespielt. Es war der größte Erfolg des Jahres für Warner Brothers. Der Film wird in angelsächsischen Ländern als PG eingestuft, d.h. er soll unter Parental Guidance für Kinder aller Alter ohne Nebenwirkungen welcher Art auch immer, ansehbar sein. Der Film behandelt im Wesentlichen die Geschichte des kleinen, achtjährigen Mädchens, Rhoda. Rhoda ist das perfekte Kind, wie es sich die Sozialdienstleister aller Couleur nur wünschen können, in allem perfekt, was sie tut und sich vornimmt. Aber Rhoda hat keinerlei Empathie oder Achtung für andere und wenn andere dem, was sie für sich haben will, im Wege stehen, dann greift Rhoda auch zu drastischen Mitteln, Mord an dem gleichaltrigen Claude Daigle und Mord am geistig etwas zurückgebliebenen Hausmeister Leroy Jessup. Die Dramaturgie des Films, seine Spannung, entsteht daraus, dass der Zuschauer wie die Mutter von Rhoda erst mit der Zeit bemerkt, dass sich unter der perfekten Maske des Mädchens ein kaltblütiger Killer verbirgt, der keinerlei moralische Instanz hat, die ihn am Morden hindert.
Bad Seed (Böse Saat) hat nichts mit dem Krieg zu tun. Im Film kommt keinerlei Gewalt vor. Der Film ist die Kinofassung eines Bühnenstücks und entsprechend dialoglastig. Es gibt mit Sicherheit keinen Verstoß gegen § 130 StGB im Film, die Phantasie der Zuschauer wird in keiner Weise gefordert, und es werden mit Sicherheit keine abträglichen Lebenserwartungen vermittelt. Dennoch ist der Film von der FSK als jugendgefährdend eingestuft und erst ab 18 Jahren freigegeben. Diese Einstufung ist ein hervorragendes Beispiel für die Willkür, die auf Grundlage der Tautologien, Leerformeln und dem Unsinn aus den GRUNDSÄTZEN DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE DER FILMWIRTSCHAFT GMBH, möglich ist. Die Selbstkontrolleure der FSK sind an keinerlei nachvollziehbare Kriterien gebunden. Sie können nach Lust und Laune bzw. nach Abneigung und Antipathie handeln wie sie wollen.
Und weil die FSK den Zugang der Zuschauer zu Kinos und darüber die Umsatzzahlen von Filmen beeinflusst, ist es naheliegend, dass Filmemacher bzw. die Hersteller von Filmen versuchen, den FSKler keinen Anlass zu geben, einen Film als jugendgefährdend einzustufen und damit einen Teil des Publikums abzugraben. Das ist eine Erklärung dafür, warum Filme immer langweiliger und politisch-inkorrekte Themen immer seltener aufgegriffen werden. Und es ist ein Beispiel für die Art und das Ausmaß von Zensur, wie es in Deutschland betrieben wird.
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Die Alternative ist ganz einfach benannt: Man vereinbart konkrete und klare Kriterien der Einordnung und legt offen, wie man die entsprechenden Kriterien auf Film X angewendet hat. Aufgrund der Nachvollziehbarkeit der Einordnung und der Transparenz, ist das Ergebnis für jeden prüfbar.
Eine Möglichkeit hat Hr. Klein schon benannt. Die andere sind mündige, aufgeklärte Eltern, die selbst wissen, was sie ihren Kindern zumuten können.
Für das Argument, woher die Eltern wissen könnten, was für -ggf. verstörende- Szenen ein Film enthält, gibt es Webseiten wie http://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=TV3
welche Eingriffe in Filme und Serien kenntlich machen und die entfernten Szenen auch recht genau beschreiben.
Haben Sie nie selbst die Gängelung empfunden, z.B. einem geistig reifen, aufgeklärten 15-jährigen Jugendlichen einen Film FSK16 nicht zu gestatten?
Gewiss, das ist kein Weltuntergang, zeigt aber auch wieder die vielfältigen, willkürlichen Eingriffe des Staates in das Leben seiner Bürger.
zwei, ok drei beispiele … ich habe zb peking opera blues [dao ma dan] [lt google fsk 16] damals mit 13 im spätprogramm des orf gesehen. friedhof der kuscheltiere [damals glaube ich die zensierte version mit fsk 16] ein jahr später im kino, und fand ihn eigentlich verglichen mit dem hype damals ziemlich öde. a chinese ghost story [sien nui yau wan] [lt google fsk 16] ein jahr später auf vhs, geliehen in einer videothek.
trauma? lol … nix … was mit einem kind passiert, daß das sieht … nuja … wie gesagt, der friedhof war mir eher öde [ich kann auch heute noch nichts mit hollywood-horrorfilmen anfangen. empfinde ich irgendwo zwischen öde und langweilig], die hk-filme fand ich auf einigen ebenen interessant [ich mag zb heute noch liaozhai zhiyi oder andere aus ch/th/jp/kr stammende geister/horrofilme/bücher] … es hat weder nen schaden hinterlassen noch sonst was. aber keine ahnung, wie das bei den heutigen schneeflöckchen der generation millennium so ist.
was hingegen etwas hinterlassen hat [jedoch weder n trauma noch sonstiges, sondern eher fragen teils wissenschaftlicher und teils logischer natur] war das buch über die nürnberger gesetze [es stammte aus der damaligen zeit und erklärte dieselbigen im sinne ihrer damaligen wissenschaftlichen grundlage], das ich ebenfalls mit 13 auf einem dachboden fand und aus neugierde [wir machten damals in geschichte gerade das leidige thema] durchblätterte; und die frage, wie leute damals so etwas glauben konnten. in dem sinne also mehrheitlich ratlosigkeit, vermutlich.
mit 8 lief mir im schlafzimmer meiner eltern die kinder vom bahnhof zoo über den weg … ebenfalls damals gelesen … ehrlich gesagt, ka was da die fsk ist, lt google beim film 16. schaden genommen?`trauma? nö … war für mich damals n buch wie jedes andere
Die Vorgaben sind Gummibestimmungen reinsten Wassers und ermöglichen, zu zensieren, was gerade an der Tagesordnung ist, zensiert zu werden.
Wenn man das schon über einen längeren Zeitraum beobachten konnte, fällt einem auf, daß in den 60er Jahren alles als jugendgefährdend galt, was zuviel nackte Haut zeigte, von Bettszenen ganz zu schweigen! Ab den 70ern aber sollte ja die Gesellschaft sexualisiert werden und gegen Ende des Jahrzehnts wurden sogar Geburten im Kinderprogramm gezeigt. Stattdessen entspann sich eine Diskussion um die Zeichentrickserie! Speedracer, die plötzlich als “gewaltverherrlichend” eingestuft wurde – was damals niemand nachvollziehen konnte! Sogar die traditionellen Kindermärchen gerieten diesbezüglich ins Gerede!
Auch ist es interessent zu beobachten, wie – während das Thema Sex immer freizügiger gehalten wurde – z.B. der Film I-wie Ikarus von 20:15Uhr immer mehr ins Nachtprogramm wanderte, da seine Aussage zunehmend politisch inkorrekt wurde.(Inzwischen wird der Film garnichtmehr gesendet.)
Nimmt man hingegen die Regelung “zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen führen” ernst, müßten sämtliche “Seifenopern, Sitcoms” u.ä. zensiert werden, da diese den Leuten einen Lebensstil vorexerzieren, der, gerade von jüngeren ohne Lebenserfahrung, als das “wahre Leben” wahrgenommen und von jenen als Vorbild imitiert werden – gerade wenn es sich dann noch um Produkte handelt, die den US-Amerikanischen Lebensstil vermitteln. Das ist aber in Wirklichkeit gewollt; denn wie sagte einst mein Wirtschaftsprof ganz richtig: Der Amerikaner exportiert erst seinen Lebensstil, dann seine Ware. – Anders würde sie niemand kaufen!
So sieht man, daß die freiwillige Selbstkontrolle nach Gummiregelungen handelt, die dem jeweiligem Zeitgeist angepaßt werden (können). Einem breitem Publikum werden Filme ohnehin erst bekannt, wenn diese im TV laufen, da nur eher jüngere Leute unter 30 ins Kino gehen. Wird aber ein Film ins Nachtprogramm zensiert, sehen ihn sich auch erheblich weniger Leute an, wenn sie am nächsten Morgen ausgeruht raus müssen.
Kinoverkaufsknüller, Dauerbrenner und künstlerische Filme sind auch selten die selben!
Im Blog von Michael Mannheimer konnte man kürzlich lesen, daß die auch gegen Blogs vorgehen und sie mit Klagen überziehen, weil diese Blogs gegen den Jugendschutz verstoßen würden. Da Blogs meist auch “kein Geld” bedeutet, mache man damit kritische Blogs fertig (Islam / Umvolkung / Invasion / Klimaschwindel / Linke / …), weil diese keine tausende Euro an Strafen und Gerichtskosten tragen könnten.
Ich denke, das ist ein SEHR treffendes Beispiel staatlicher Repressionsinstrumente!
Eigentlich mit einem guten Ansinnen (wie so oft) gestartet, ist es mittlerweile zu einem -mehr oder minder subtilen- Zensurinstrument verkommen.
Jugendschutz kann man im Netz auch anders realisieren.
Es gibt Software für alle Plattformen, mit denen Eltern Kontrolle über den Medienkonsum ihrer Kinder ausüben können.
Ein Beispiel ist z.B. das kostenlose Addon “MyWOT” (Web of Trust) https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/wot-safe-browsing-tool/reviews/
welches Schwarmintelligenz nutzt, um die Gefählichkeit von Webseiten zu beurteilen.
Für deutsche Seiten ist es allerdings NICHT zu empfehlen, da dort durch semi-professionelle Abwerter beispielsweise alternative Nachrichtenseiten oder “Klimaleugner” schnell als “Verschwörungstheoretiker” bzw. “Ewiggestrige Kohlestromfans” gebrandmarkt werden oder einfach behaupted wird, die Seite enthalte “Pornografie” (na sicher doch).
Ich habe es längst wieder deinstalliert, wirkliche Gefahren für die Systemsicherheit (des Rechners!!) vermeidet man besser durch Abschalten von Scipting.
Prinzipiell kann es aber funktionieren.
aber im ernst … beim lesen kamen mir zwei fragen …
– Phantasie über Gebühr erregen [was genau ist darunter zu verstehen?]
– zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführen [müßte man dann nicht auch alle rom/coms, alles-wird-gut-filme und dergleichen auf den index setzen eben genau deswegen?]
ach ja und ad krieg verherrlichen … einiges fiele mir dazu ein, aber lassen wir das
“The Walking Dead” und “Game of Thrones” sind die besten Beispiele, dass die FSK niemand interessiert. Dann holen sich die interessierten Konsumenten die unzensierte Fassung aus entsprechenden Quellen.
Die “FSK “ist eher so eine Art überbleibsel aus einer Welt, in der es nur Monologmedien gab. Ich muss aber zugegeben, dass ich das Sprachniveau der damaligen Produktionen deutlich angenehmer empfinde. Die einzige Neuproduktion, die mit den alten Klassikern da mithalten konnte, war ein Spatenprojekt auf der Videoplattform “Youtube” für interessierte Laien- und Amateurastronomen: “Sternstunde”. Qualitativ hochwertig und daher nichts für deutsche Medien.
Medienproduktionen, wie halt der Film, sind in Deutschland, abgesehen vom aufgeblähten ÖR, nahezu nicht vorhanden. Daher versinkt die FSK in der Bedeutungslosigkeit.
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Das ist ja alles ganz wohlfeil gesagt und sicherlich nicht von der Hand zu weisen, aber es stellen sich mir dabei zwei Fragen.
Was ist die Alternative? Wir werden immer eine Grauzone haben, das bringen die Materie und die Mittel mit sich.
Wenn wir alles frei- und keine HInweise mehr geben, was passiert in einem Kind, das dann etwas sieht? Im Zweifel vermutlich ein massives Trauma.
Die Alternative ist ganz einfach benannt: Man vereinbart konkrete und klare Kriterien der Einordnung und legt offen, wie man die entsprechenden Kriterien auf Film X angewendet hat. Aufgrund der Nachvollziehbarkeit der Einordnung und der Transparenz, ist das Ergebnis für jeden prüfbar.
Eine Möglichkeit hat Hr. Klein schon benannt. Die andere sind mündige, aufgeklärte Eltern, die selbst wissen, was sie ihren Kindern zumuten können.
Für das Argument, woher die Eltern wissen könnten, was für -ggf. verstörende- Szenen ein Film enthält, gibt es Webseiten wie
http://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=TV3
welche Eingriffe in Filme und Serien kenntlich machen und die entfernten Szenen auch recht genau beschreiben.
Haben Sie nie selbst die Gängelung empfunden, z.B. einem geistig reifen, aufgeklärten 15-jährigen Jugendlichen einen Film FSK16 nicht zu gestatten?
Gewiss, das ist kein Weltuntergang, zeigt aber auch wieder die vielfältigen, willkürlichen Eingriffe des Staates in das Leben seiner Bürger.
zwei, ok drei beispiele … ich habe zb peking opera blues [dao ma dan] [lt google fsk 16] damals mit 13 im spätprogramm des orf gesehen. friedhof der kuscheltiere [damals glaube ich die zensierte version mit fsk 16] ein jahr später im kino, und fand ihn eigentlich verglichen mit dem hype damals ziemlich öde. a chinese ghost story [sien nui yau wan] [lt google fsk 16] ein jahr später auf vhs, geliehen in einer videothek.
trauma? lol … nix … was mit einem kind passiert, daß das sieht … nuja … wie gesagt, der friedhof war mir eher öde [ich kann auch heute noch nichts mit hollywood-horrorfilmen anfangen. empfinde ich irgendwo zwischen öde und langweilig], die hk-filme fand ich auf einigen ebenen interessant [ich mag zb heute noch liaozhai zhiyi oder andere aus ch/th/jp/kr stammende geister/horrofilme/bücher] … es hat weder nen schaden hinterlassen noch sonst was. aber keine ahnung, wie das bei den heutigen schneeflöckchen der generation millennium so ist.
was hingegen etwas hinterlassen hat [jedoch weder n trauma noch sonstiges, sondern eher fragen teils wissenschaftlicher und teils logischer natur] war das buch über die nürnberger gesetze [es stammte aus der damaligen zeit und erklärte dieselbigen im sinne ihrer damaligen wissenschaftlichen grundlage], das ich ebenfalls mit 13 auf einem dachboden fand und aus neugierde [wir machten damals in geschichte gerade das leidige thema] durchblätterte; und die frage, wie leute damals so etwas glauben konnten. in dem sinne also mehrheitlich ratlosigkeit, vermutlich.
mit 8 lief mir im schlafzimmer meiner eltern die kinder vom bahnhof zoo über den weg … ebenfalls damals gelesen … ehrlich gesagt, ka was da die fsk ist, lt google beim film 16. schaden genommen?`trauma? nö … war für mich damals n buch wie jedes andere
Die Vorgaben sind Gummibestimmungen reinsten Wassers und ermöglichen, zu zensieren, was gerade an der Tagesordnung ist, zensiert zu werden.
Wenn man das schon über einen längeren Zeitraum beobachten konnte, fällt einem auf, daß in den 60er Jahren alles als jugendgefährdend galt, was zuviel nackte Haut zeigte, von Bettszenen ganz zu schweigen! Ab den 70ern aber sollte ja die Gesellschaft sexualisiert werden und gegen Ende des Jahrzehnts wurden sogar Geburten im Kinderprogramm gezeigt. Stattdessen entspann sich eine Diskussion um die Zeichentrickserie! Speedracer, die plötzlich als “gewaltverherrlichend” eingestuft wurde – was damals niemand nachvollziehen konnte! Sogar die traditionellen Kindermärchen gerieten diesbezüglich ins Gerede!
Auch ist es interessent zu beobachten, wie – während das Thema Sex immer freizügiger gehalten wurde – z.B. der Film I-wie Ikarus von 20:15Uhr immer mehr ins Nachtprogramm wanderte, da seine Aussage zunehmend politisch inkorrekt wurde.(Inzwischen wird der Film garnichtmehr gesendet.)
Nimmt man hingegen die Regelung “zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen führen” ernst, müßten sämtliche “Seifenopern, Sitcoms” u.ä. zensiert werden, da diese den Leuten einen Lebensstil vorexerzieren, der, gerade von jüngeren ohne Lebenserfahrung, als das “wahre Leben” wahrgenommen und von jenen als Vorbild imitiert werden – gerade wenn es sich dann noch um Produkte handelt, die den US-Amerikanischen Lebensstil vermitteln. Das ist aber in Wirklichkeit gewollt; denn wie sagte einst mein Wirtschaftsprof ganz richtig: Der Amerikaner exportiert erst seinen Lebensstil, dann seine Ware. – Anders würde sie niemand kaufen!
So sieht man, daß die freiwillige Selbstkontrolle nach Gummiregelungen handelt, die dem jeweiligem Zeitgeist angepaßt werden (können). Einem breitem Publikum werden Filme ohnehin erst bekannt, wenn diese im TV laufen, da nur eher jüngere Leute unter 30 ins Kino gehen. Wird aber ein Film ins Nachtprogramm zensiert, sehen ihn sich auch erheblich weniger Leute an, wenn sie am nächsten Morgen ausgeruht raus müssen.
Kinoverkaufsknüller, Dauerbrenner und künstlerische Filme sind auch selten die selben!
Im Blog von Michael Mannheimer konnte man kürzlich lesen, daß die auch gegen Blogs vorgehen und sie mit Klagen überziehen, weil diese Blogs gegen den Jugendschutz verstoßen würden. Da Blogs meist auch “kein Geld” bedeutet, mache man damit kritische Blogs fertig (Islam / Umvolkung / Invasion / Klimaschwindel / Linke / …), weil diese keine tausende Euro an Strafen und Gerichtskosten tragen könnten.
http://michael-mannheimer.net/2016/07/29/nach-mannheimer-blog-und-pirincci-nun-auch-der-islamkritische-blog-zukunftskinder-im-visier-des-merkelschen-gesinnungsterror/
http://michael-mannheimer.net/2016/07/26/merkelmaas-nun-mit-jugendschutzaemtern-gegen-islam-systemkritiker-und-gegen-das-grundrecht-auf-meinungsfreiheit/
Was da nun wirklich dran ist, keine Ahnung, aber ich will es mal trotzdem hier einstellen.
Ich denke, das ist ein SEHR treffendes Beispiel staatlicher Repressionsinstrumente!
Eigentlich mit einem guten Ansinnen (wie so oft) gestartet, ist es mittlerweile zu einem -mehr oder minder subtilen- Zensurinstrument verkommen.
Jugendschutz kann man im Netz auch anders realisieren.
Es gibt Software für alle Plattformen, mit denen Eltern Kontrolle über den Medienkonsum ihrer Kinder ausüben können.
Ein Beispiel ist z.B. das kostenlose Addon “MyWOT” (Web of Trust)
https://addons.mozilla.org/de/firefox/addon/wot-safe-browsing-tool/reviews/
welches Schwarmintelligenz nutzt, um die Gefählichkeit von Webseiten zu beurteilen.
Für deutsche Seiten ist es allerdings NICHT zu empfehlen, da dort durch semi-professionelle Abwerter beispielsweise alternative Nachrichtenseiten oder “Klimaleugner” schnell als “Verschwörungstheoretiker” bzw. “Ewiggestrige Kohlestromfans” gebrandmarkt werden oder einfach behaupted wird, die Seite enthalte “Pornografie” (na sicher doch).
Ich habe es längst wieder deinstalliert, wirkliche Gefahren für die Systemsicherheit (des Rechners!!) vermeidet man besser durch Abschalten von Scipting.
Prinzipiell kann es aber funktionieren.
aber im ernst … beim lesen kamen mir zwei fragen …
– Phantasie über Gebühr erregen [was genau ist darunter zu verstehen?]
– zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführen [müßte man dann nicht auch alle rom/coms, alles-wird-gut-filme und dergleichen auf den index setzen eben genau deswegen?]
ach ja und ad krieg verherrlichen … einiges fiele mir dazu ein, aber lassen wir das
“The Walking Dead” und “Game of Thrones” sind die besten Beispiele, dass die FSK niemand interessiert. Dann holen sich die interessierten Konsumenten die unzensierte Fassung aus entsprechenden Quellen.
Die “FSK “ist eher so eine Art überbleibsel aus einer Welt, in der es nur Monologmedien gab. Ich muss aber zugegeben, dass ich das Sprachniveau der damaligen Produktionen deutlich angenehmer empfinde. Die einzige Neuproduktion, die mit den alten Klassikern da mithalten konnte, war ein Spatenprojekt auf der Videoplattform “Youtube” für interessierte Laien- und Amateurastronomen: “Sternstunde”. Qualitativ hochwertig und daher nichts für deutsche Medien.
Medienproduktionen, wie halt der Film, sind in Deutschland, abgesehen vom aufgeblähten ÖR, nahezu nicht vorhanden. Daher versinkt die FSK in der Bedeutungslosigkeit.