Beim Gunda-Werner-Institut, dem Feminismus- und Geschlechter-Ableger der Heinrich-Böll-Stiftung hat die Technik Einzug gehalten. Scheinbar gibt es einen Praktikanten, der von HTML und Java-Script ein wenig versteht und deshalb gibt es bei der Stiftung eine Online-Umfrage, eine Online-Umfrage zum Thema „Hasskommentare“.
Welch‘ anderes Thema als „Hasskommentare“ könnte man bei der Gunda-Werner-Stiftung schon bearbeiten wollen?
Wo früher Studenten in Methodenvorlesungen geschwitzt und versucht haben, die Kunst der empirischen Sozialforschung zu erlernen, da denkt heute jeder dahergelaufene Hempel, er könne selbst eine Umfrage machen, eben einmal drauflos fragen, so wie beim Gunda-Werner-Institut, bei dem man die Umfrage zu Hasskommentaren offensichtlich benötigt, um das zu bestätigen, was die Gundas sowieso schon wissen:
“Hasskommentare sind in Deutschland ein Tatbestand des Strafrechts, auch im Internet. Trotzdem werden sie kaum geahndet. Allzu oft antworten Polizei oder Staatsanwaltschaft auf Anzeigen mit „Täter*innen nicht ermittelbar“. Betroffen sind diejenigen, die ohnehin Diskriminierungserfahrungen machen: Frauen* und/oder rassifizierte Menschen, Menschen mit Behinderung, jüdische Menschen, LGBTIQ…“
Das ist der erste Absatz auf der Umfrage-Seite der Gundas. Der Absatz erweckt den Eindruck, dass längst bekannt sei, wer Opfer und Täter von Hasskommentaren sind, wie viele davon es gibt, was Hasskommentare überhaupt sein sollen usw. Drei Absätze weiter sind die Gundas dann plötzlich auf dem Boden der Realität, sie, die eben noch genau wussten, dass es „Frauen* und/oder rassifizierte Menschen, Menschen mit Behinderung, jüdische Menschen, LGBTIQ…“ sind, die Opfer von Hasskommentaren werden, sie schreiben nun in einem beispiellosen Akt des Selbst-Widerspruchs innerhalb von zwei Absätzen:
“Bislang mangelt es an verlässlichen Daten zu Täter*innenprofil, den betroffenen Diskussionsteilnehmer*innen und den Auswirkungen auf das Verhalten im Netz.“
Es gibt eben Dumme und die Gundas. Die Gundas, die wissen alles über etwas, von dem sie selbst sagen, dass sie nichts davon wissen. Besser kann man die eigene Beschränktheit eigentlich nicht auf den Punkt bringen. Aber weil das noch nicht reicht, demonstrieren die Dilettanten in empirischer Sozialforschung gleich noch mit einer einzigen Abbildung, dass sie zu den absoluten Ahnungslosen auf dem Gebiet der empirischen Sozialforschung gehören.
Die Abbildung ist vollkommen wertlos, denn es fehlt jede Angabe zur Grundgesamtheit. Ohne diese Angabe machen Prozentangaben aber keinen Sinn. Besonders lustig ist die Überschrift „repräsentative Ergebnisse“. Wir halten zwar nicht viel von Repräsentativität, aber diejenigen, die sich seit Jahren bemühen, mit Auswahlverfahren, Gewichtungsverfahren und allerlei mathematischen Verrenkungen sicherzustellen, dass die Befragten, die sie zusammen bekommen haben, repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sein sollen, nicht einmal sie haben verdient, dass die Gundas auf ihrem Zug Trittbrett fahren, die Gundas, die denken, man macht eine Umfrage, sammelt die Antworten, prozentuiert und schreibt „repräsentatives Ergebnis“ darüber.
Und natürlich, daran haben wir keinen Zweifel, wird es eine ganze Reihe von Journalisten, die so ungefähr dasselbe intellektuelle Niveau erreicht haben, wie die Gundas, geben, die die Ergebnisse für bare Münze, für repräsentative bare Münze nehmen.
Schuster, bleib‘ bei Deinen Leisten, können wir nur sagen und die Gundas zurückschicken, zu dem, was sie können. Was war das noch einmal? Kochen? Nein, kochen war es wahrscheinlich auch nicht?
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Man kann es einfach nicht oft genug klarstellen:
Hasskommentare sind kein Tatbestand des Strafrechts!
Weder ist Hass strafbar, noch Kommentare dazu. Sämtliche Straftatbestände sind auch für einfach gestrickte „Studierende“ im Strafgesetzbuch der BRD vollständig aufgezählt nachlesbar!
Habe folgendes auf der Kommentarseite der „haters gonna hate-… Seite geschrieben: (Fr, 03/17/2017 – 23:46)
„Liebe Mitarbeiter der Heinrich-Böll-Stiftung/ des Gunda-Werner-Instituts,
wären sie bitte so gut mir mitzuteilen wo, in welchem (gültigen!) Gesetz (Bitte Gesetz und Paragraph(en) angeben!) „Haßkommentare“ als Straftat bestimmt, wie sie definiert (Also was genau „Haßkommentare“ sind und welche Bedingungen erfüllt sein müssen um einen Kommentar als „Haßkommentar“anzusehen!) werden und welche Strafen vorgesehen sind?
MfG (mein Name)“
Antwort: (Mo, 03/20/2017 – 11:37)
„Lieber (mein Name),
Es gibt bisher nicht genau ein Gesetz, welches sich ausschließlich mit „hate speech“ beschäftigt. Der Begriff „hate speech“ ist bisher auch kein definierter Rechtsbegriff. (Es gibt eine Definition des Ministerkomitee des Europarats von 1997 https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?do…) Hasskriminalität wird im Allgemeinen als politisch motivierte Kriminalität verstanden.
Weitere Ausführungen zu möglichen Definitionen: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/hatespeech/was-ist-ueberhaupt-hate…
Für den deutschen Kontext gilt: je nachdem, wie sich der Text, Kommentar oder die E-Mail, das Bild gestaltet, könnten verschiedene Gesetze zur Anwendung gebracht werden. Zum Beispiel §130 StGB Volksverhetzung oder Nachstellung (§238 StGB), Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB) und üble Nachrede (§186 StGB).
Es gibt natürlich auch zivilrechtliche Möglichkeiten sich gegen Digitale Gewalt bzw. „hate speech“ zur Wehr zu setzen.
Für genaue juristische Ausführung, müssten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Herzliche Grüße“
Mein Absicht war nicht anwaltliche Beratung, sondern ob sie zugeben würden, daß „hate speech“, Haßkommentare und Haßkriminalität (die sie auffälligerweise völlig synonym benutzen) in keinem deutschen Gesetz definiert sind und somit die Behauptung „Hasskommentare sind in Deutschland ein Tatbestand des Strafrechts“ falsch ist!
(Und selbst wenn es so wäre, wären für die Beurteilung ob ein Kommentar/Post ein Haßkommentar ist, und welches Strafmaß zu verhängen, immer noch ausschließlich Gerichte zuständig!)
Habe mir daraufhin den Link zum Europarat (hat nix mit der EU zu tun, im Europarat ist auch die Türkei Mitglied, Chef ist Donald Tusk) angesehen und das pdf runtergeladen.
Es ist eine Empfehlung des Ministerkomitees, nicht mehr, und die dort zu findende Definition ist sogar ziemlich neutral gehalten. Nur, damit wäre auch das was z.B. die Antifa, Nika, u.ä. treiben unbedingt Haßkriminalität, ja selbst die Beschimpfung Andersdenkender durch „unsere“ Politiker fiele darunter!
Im Link zu AAS ( der „geliebten“ Amadeu-Antonio-Stiftung, die schon wieder!) steht am Anfang auch nix anderes als eine Übersetzung der Definition der Ministerkomitee-Empfehlung, dann jedoch eine ellenlange Abhandlung über Sprachwissenschaftliches zu „Haßrede“ und die Anmerkung das sich sprachwissenschaftliche Definitionen häufig an politischen Definitionen orientieren!
Ins Auge stach mir der Begriff „Haßkriminalität“ (=politisch motivierte Kriminalität), also „Haßverbrechen“! Die sprachliche Nähe zu Orwells „Gedankenverbrechen“ ist sicher nicht zufällig!
Ich schlage hier das gleiche Verfahren wie mit dem Humbug-Sanatorium vor, eine Umfunktionierung des Gebäudes in eine psychiatrische Anstalt bzw. ein Panoptikum, ein Bedlam derer, die der Realität entrückt sind.
Ich meine ganz ehrlich, wer Deppen-Deutsch wie „Täter*innen“ oder „Frauen*“ (Wenn Frauen sowieso durch den Opfer-* markiert sind, wieso dann noch extra die weibliche Version eines Wortes gendern?) verwendet, der hat sich damit für einen möglichst langen Aufenthalt innerhalb des Gunda-Werner-Bedlams Of The Mentally Challenged And Fully Lunatic qualifiziert. Mein Namensvorschlag ist doch wohl nach diesem Post als adequat, wenn nicht perfekt einzuordnen? 😉
War Gundas Name Werner oder umgekehrt? Man wird doch mal fragen dürfen.
Gunda Werner hatte es als Mann im Frauenkörper sicher nicht leicht, einen Platz im Leben zu finden. Mit ihr bekam die Forderung nach Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern ein Gesicht, denn sie stand offensichtlich wirklich dazwischen. Die allgemein übliche Überblendung von Liebe und Sex machte es ihr sicher nicht leichter und schon so mancher Einfachgestrickte ist an dem verzweifelt, wo sie endlich ein Zuhause fand.
Mit etwas Nachsicht erklärt sich vieles. Daher erscheint es nicht nur dumm, sondern geradezu selbstzerstörerisch, wenn sich das Gunda-Werner-Institut jetzt auch schon dem Thema HateSpeach widmet. Sie wollen sicherlich keine schlafenden Hunde wecken, sollten in ihrem mühsam erkämpften Habitat jedoch vor allem der Verstàndigung dienen, anstatt Hass breitzutreten. Weil aber Hass wieder in ist und sich damit Geld verdienen lässt, gibt es von Staat und Politik für Verständigung keine Fördermittel.
63,2 % antworten „Ich nutze kein Facebook“ – da haben sie wohl die falsche Zielgruppe befragt.
4,2 % antworten „Weiß nicht“ – wissen nicht, ob sie einen Hasskommentar gemeldet haben oder wissen nicht, was passiert ist?
Festzuhalten ist, dass
– 72,8 % derer, die anscheinend Facebook nutzen (und auch wissen, was sie getan haben), bisher wohl keinen Anlass hatten einen Kommentar zu melden.
– 5 % derer, die anscheinend Facebook nutzen (und auch wissen, was sie getan haben), es geschafft haben, dass ein Kommentar gelöscht wird. Ob die Löschung gerechtfertigt war oder nicht, das weiß man nicht.
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[…] https://sciencefiles.org/2017/03/17/haters-gonna-hate-und-spinners-gonna-spin/ […]
Man kann es einfach nicht oft genug klarstellen:
Hasskommentare sind kein Tatbestand des Strafrechts!
Weder ist Hass strafbar, noch Kommentare dazu. Sämtliche Straftatbestände sind auch für einfach gestrickte „Studierende“ im Strafgesetzbuch der BRD vollständig aufgezählt nachlesbar!
Geben sogar die Gundas zu!
Habe folgendes auf der Kommentarseite der „haters gonna hate-… Seite geschrieben: (Fr, 03/17/2017 – 23:46)
„Liebe Mitarbeiter der Heinrich-Böll-Stiftung/ des Gunda-Werner-Instituts,
wären sie bitte so gut mir mitzuteilen wo, in welchem (gültigen!) Gesetz (Bitte Gesetz und Paragraph(en) angeben!) „Haßkommentare“ als Straftat bestimmt, wie sie definiert (Also was genau „Haßkommentare“ sind und welche Bedingungen erfüllt sein müssen um einen Kommentar als „Haßkommentar“anzusehen!) werden und welche Strafen vorgesehen sind?
MfG (mein Name)“
Antwort: (Mo, 03/20/2017 – 11:37)
„Lieber (mein Name),
Es gibt bisher nicht genau ein Gesetz, welches sich ausschließlich mit „hate speech“ beschäftigt. Der Begriff „hate speech“ ist bisher auch kein definierter Rechtsbegriff. (Es gibt eine Definition des Ministerkomitee des Europarats von 1997 https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?do…) Hasskriminalität wird im Allgemeinen als politisch motivierte Kriminalität verstanden.
Weitere Ausführungen zu möglichen Definitionen: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/hatespeech/was-ist-ueberhaupt-hate…
Für den deutschen Kontext gilt: je nachdem, wie sich der Text, Kommentar oder die E-Mail, das Bild gestaltet, könnten verschiedene Gesetze zur Anwendung gebracht werden. Zum Beispiel §130 StGB Volksverhetzung oder Nachstellung (§238 StGB), Beleidigung (§185 StGB), Verleumdung (§187 StGB) und üble Nachrede (§186 StGB).
Es gibt natürlich auch zivilrechtliche Möglichkeiten sich gegen Digitale Gewalt bzw. „hate speech“ zur Wehr zu setzen.
Für genaue juristische Ausführung, müssten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Herzliche Grüße“
Mein Absicht war nicht anwaltliche Beratung, sondern ob sie zugeben würden, daß „hate speech“, Haßkommentare und Haßkriminalität (die sie auffälligerweise völlig synonym benutzen) in keinem deutschen Gesetz definiert sind und somit die Behauptung „Hasskommentare sind in Deutschland ein Tatbestand des Strafrechts“ falsch ist!
(Und selbst wenn es so wäre, wären für die Beurteilung ob ein Kommentar/Post ein Haßkommentar ist, und welches Strafmaß zu verhängen, immer noch ausschließlich Gerichte zuständig!)
Habe mir daraufhin den Link zum Europarat (hat nix mit der EU zu tun, im Europarat ist auch die Türkei Mitglied, Chef ist Donald Tusk) angesehen und das pdf runtergeladen.
Es ist eine Empfehlung des Ministerkomitees, nicht mehr, und die dort zu findende Definition ist sogar ziemlich neutral gehalten. Nur, damit wäre auch das was z.B. die Antifa, Nika, u.ä. treiben unbedingt Haßkriminalität, ja selbst die Beschimpfung Andersdenkender durch „unsere“ Politiker fiele darunter!
Im Link zu AAS ( der „geliebten“ Amadeu-Antonio-Stiftung, die schon wieder!) steht am Anfang auch nix anderes als eine Übersetzung der Definition der Ministerkomitee-Empfehlung, dann jedoch eine ellenlange Abhandlung über Sprachwissenschaftliches zu „Haßrede“ und die Anmerkung das sich sprachwissenschaftliche Definitionen häufig an politischen Definitionen orientieren!
Ins Auge stach mir der Begriff „Haßkriminalität“ (=politisch motivierte Kriminalität), also „Haßverbrechen“! Die sprachliche Nähe zu Orwells „Gedankenverbrechen“ ist sicher nicht zufällig!
„Rassifizierte Menschen“ – made my day.
Ich schlage hier das gleiche Verfahren wie mit dem Humbug-Sanatorium vor, eine Umfunktionierung des Gebäudes in eine psychiatrische Anstalt bzw. ein Panoptikum, ein Bedlam derer, die der Realität entrückt sind.
Ich meine ganz ehrlich, wer Deppen-Deutsch wie „Täter*innen“ oder „Frauen*“ (Wenn Frauen sowieso durch den Opfer-* markiert sind, wieso dann noch extra die weibliche Version eines Wortes gendern?) verwendet, der hat sich damit für einen möglichst langen Aufenthalt innerhalb des Gunda-Werner-Bedlams Of The Mentally Challenged And Fully Lunatic qualifiziert. Mein Namensvorschlag ist doch wohl nach diesem Post als adequat, wenn nicht perfekt einzuordnen? 😉
Als perfekt einzuordnen*
War Gundas Name Werner oder umgekehrt? Man wird doch mal fragen dürfen.
Gunda Werner hatte es als Mann im Frauenkörper sicher nicht leicht, einen Platz im Leben zu finden. Mit ihr bekam die Forderung nach Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern ein Gesicht, denn sie stand offensichtlich wirklich dazwischen. Die allgemein übliche Überblendung von Liebe und Sex machte es ihr sicher nicht leichter und schon so mancher Einfachgestrickte ist an dem verzweifelt, wo sie endlich ein Zuhause fand.
Mit etwas Nachsicht erklärt sich vieles. Daher erscheint es nicht nur dumm, sondern geradezu selbstzerstörerisch, wenn sich das Gunda-Werner-Institut jetzt auch schon dem Thema HateSpeach widmet. Sie wollen sicherlich keine schlafenden Hunde wecken, sollten in ihrem mühsam erkämpften Habitat jedoch vor allem der Verstàndigung dienen, anstatt Hass breitzutreten. Weil aber Hass wieder in ist und sich damit Geld verdienen lässt, gibt es von Staat und Politik für Verständigung keine Fördermittel.
[…] Quelle: Haters gonna hate und Spinners gonna spin […]
[…] Nachtrag: Empirische Sozialforschung bei den Grünen […]
63,2 % antworten „Ich nutze kein Facebook“ – da haben sie wohl die falsche Zielgruppe befragt.
4,2 % antworten „Weiß nicht“ – wissen nicht, ob sie einen Hasskommentar gemeldet haben oder wissen nicht, was passiert ist?
Festzuhalten ist, dass
– 72,8 % derer, die anscheinend Facebook nutzen (und auch wissen, was sie getan haben), bisher wohl keinen Anlass hatten einen Kommentar zu melden.
– 5 % derer, die anscheinend Facebook nutzen (und auch wissen, was sie getan haben), es geschafft haben, dass ein Kommentar gelöscht wird. Ob die Löschung gerechtfertigt war oder nicht, das weiß man nicht.