Polizisten-„Vorurteile“ gegenüber „rassifizierten Gruppen“: Willkommen in der Welt, in der rosa Elephanten im Herbst in den Norden fliegen, um es im Sommer warm zu haben
Das Verhalten von Polizisten gegenüber ethnischen Minderheiten im Vergleich zu ethnischen Mehrheiten ist seit vielen Jahrzehnten ein ständig wiederkehrendes Thema in der öffentlichen Diskussion wie unter – überwiegend ideologisch oder politisch links von der Mitte stehenden – Akademikern.
Die ältesten systematischen empirischen Untersuchungen zu diesem Thema stammen aus den USA der 1960er-Jahre, und m.E. ist der erste im Auftrag der Regierung angefertigte Bericht über dieses Thema der Bericht der sogenannten Kerner-Kommission von 1968 (National Advisory Commission on Civil Disorders 1968), in dem bereits (auf Seite 93) von einem „double standard of justice and protection – one for Negroes and one for whites“, also einem doppelten Standard polizeilichen Handelns mit Bezug auf weiße und schwarze U.S.-Bürger, die Rede war.
Seitdem hat sich Forschung über polizeiliches Handeln gegenüber verschiedenen ethnischen Gruppen, Schwarzen und Weißen, Angehörigen verschiedener Nationalitäten etabliert. In der Zeit von den 1970er-Jahren bis in die 1990er-Jahre dominierten Arbeiten, die ethnographische Methoden verwendeten wie die teilnehmende Beobachtung z. B. von Streifenpolizisten. Danach traten die Forschung anhand quantitativer Daten, oft unter Verwendung administrativer Daten, und anhand von Experimenten und Metaanalysen in den Vordergrund der Forschung über dieses Thema.
Man sollte meinen, dass das Thema angesichts von jahrzehntelanger Forschung und unter Verwendung eines breiten methodischen Instrumentariums als gut erforscht gelten kann in dem Sinn, dass inzwischen einigermaßen verlässliches Wissen über polizeiliches Handeln gegenüber verschiedenen ethnischen Gruppen oder Nationalitäten gewonnen wurde. Tatsächlich ist aber bis heute nur eines gesichert, und dass ist, dass es Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit gibt, mit der Angehörige verschiedener ethnischer Guppen oder Nationalitäten angehalten, überprüft und festgenommen werden, und ebenso Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit, mit der Angehörige verschiedener ethnischer Guppen oder Nationalitäten Opfer krimineller Handlungen werden.
Über die Ursachen dieser Unterschiede wird jedoch seit nunmehr fast einem halben Jahrhundert gestritten.
Die meisten Studien zu diesem Thema beruhen auf unzureichenden oder ungeeigneten Daten, haben methodische Mängel oder untersuchen einen bestimmten vermuteten Zusammenhang, ohne andere mögliche erklärende Faktoren in Rechnung zu stellen, und generalisieren ihre Ergebnisse auf unzulässige Weise. Beispielsweise basieren viele Studien auf gerichtsspezifischen Daten, die eine spezifische Auswahl von Fällen darstellen und nicht verallgemeinert werden können. Situative Daten wie die Tageszeit, zu der polizeiliches Handeln erfolgt, Standortspezifika (z. B. Indikatoren für Gebiete mit hoher Kriminalitätsrate), die Erfahrung der Polizisten oder deren physischer und mentaler Zustand zur Zeit des beobachteten Handeln, das Vorhandensein von Waffen oder Widerstand auf seiten des Angehaltenen oder Festgenommenen etc. sind regelmäßig nicht erfasst, so dass ihr Einfluss auf polizeiliches Handeln nicht geprüft werden kann.
Das wäre aber wichtig, insbesondere dann, wenn die Hypothese untersucht werden soll, dass es Voreingenommenheit von Polizisten gegenüber Angehörigen bestimmter ethnischer oder nationaler Gruppen seien, die zu häufigeren Überprüfungen oder Festnahmen von Angehörigen bestimmter ethnischer Gruppen im Vergleich mit Angehörigen anderer ethnischer Gruppen, führen, oder anders ausgedrückt: dass differenzielle Behandlung von Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen das Ergebnis diskriminierenden Verhaltens von Polizisten sei, das wiederum auf Voreingenommenheit oder gar „rassistische“ Einstellungen bei den Polizisten zurückzuführen sei.
Und tatsächlich erfreut sich diese Vermutung besonderer Beliebtheit unter universitär beschäftigten Akademikern, entspricht sie doch dem Grundpostulat linker Ideologen, nach dem alles, was nicht gleichverteilt ist, nur das Ergebnis von Ungleichbehandlung von Menschen durch böswillige Akteure sein kann – vorzugsweise solcher Akteure, die traditionell mit der Einhaltung von Recht und Ordnung bzw. der Gewährleistung öffentlicher Sicherheit beauftragt sind, gilt öffentliche Sicherheit linken Ideologen doch gemeinhin als ein „rechtes“ Anliegen.
Und so kommt es, dass sich, wer sich als der linken Ideologie bzw. dem akademischen mainstream-Milieu einschließlich dessen Glaubensbekenntnisse und Denkverbote verbunden zeigen möchte, die These von der Voreingenommeheit bzw. „rassistischen“ Einstellungen von Polizisten zur Erklärung verschiedener Häufigkeit von polizeilichen Überprüfungen oder Festnahmen von Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen als ein Terrain ausmacht, auf dem ideologie-konform geforscht werden kann.
Was ideologie-konforme Forschung ist, ist aber in der Regel keine Forschung, die Wissenschaft voranbringt, ist Wissenschaft doch ein kumulatives Unternehmen, das Wissensfortschritt erbringen soll. Und das illustriert eine gerade veröffentlichte Studie, die von Marleen Stelter, Iniobong Essien, Jan Malte von Bargen und Oliver Christ, die Anstellung an den Universitäten Hagen, Lünseburg und Freiburg, gefunden haben, verantwortet wird.
Es geht in dem Text um „Araber“ und/oder „Muslime“!
Über die Studie ist bereits eine Menge gesagt, wenn man die ersten fünf Sätze betrachtet, mit denen der Text von Stelter (2026: 1-2 von 22) beginnt:
„Are police officers biased against racialized groups? A growing body of research suggests that racialized individuals experience policing differently than their non-racialized counterparts. For example, Black citizens in the United States are disproportionately stopped by police (Stelter et al., 2022) and treated with less respect than White citizens (Voigt et al., 2017). Such disparities in policing outcomes may reflect both institutional practices and individual officers‘ biases (e.g. Camp, 2024; Epp et al., 2017). While institutional factors such as policies, training and organizational culture undoubtedly shape policing outcomes, this study focuses on the role of individual biases among officers, because they represent the psychological mechanisms through which broader systemic inequalities are enacted and perpetuated in everyday policing“
D.h.
„Sind Polizisten voreingenommen gegenüber rassifizierten Gruppen? Immer mehr Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass rassifizierte Personen Polizeiarbeit anders erleben als ihre nicht rassifizierten Pendants. Beispielsweise werden schwarze Bürger in den Vereinigten Staaten überproportional häufig von der Polizei angehalten (Stelter et al., 2022) und mit weniger Respekt behandelt als weiße Bürger … Solche Unterschiede bei den Ergebnissen der Polizeiarbeit können sowohl auf institutionelle Praktiken als auch auf die Vorurteile einzelner Beamter zurückzuführen sein … Während institutionelle Faktoren wie Richtlinien, Ausbildung und Organisationskultur zweifellos die Ergebnisse der Polizeiarbeit beeinflussen, konzentriert sich diese Studie auf die Rolle individueller Vorurteile unter den Beamten, da sie die psychologischen Mechanismen darstellen, durch die umfassendere systemische Ungleichheiten in der alltäglichen Polizeiarbeit entstehen und aufrechterhalten werden“.
Dieser Absatz kann als programmatisch für die Begriffs- und kognitive Verwirrung angesehen werden, die den gesamten Text prägt und durchzieht, denn eine statistische Größe wie die Häufigkeit, mit der Polizisten in den USA schwarze Bürger anhalten, hat nichts damit zu tun, wie „rassifizierte Personen“, als die schwarze Bürger der USA hier in bemerkenswert nonchalanter Weise eingeordnet werden, etwas erleben, und selbst dann, wenn es etwas damit zu tun hätte, wäre damit nicht gezeigt, dass schwarze Bürger es anders erleben, wenn sie von der Polizei angehalten werden, als weiße Bürger.
Erleben ist per se etwas, was einen individuellen Wahrnehmungsapparat voraussetzt. Statistisch zu Gruppen zusammengefasste Personen haben einen solchen, aber ihr Erleben ist und bleibt notwendigerweise ein individuelles. Dass sie von Statistikern, Soziologen oder Imitatoren sozialwissenschaftlicher Forschung zu Gruppen zusammengefasst werden, macht ihr Erleben nicht zu einem „Gruppenerleben“. In jedem Fall wäre es eine Frage, die nur empirisch zu klären wäre, wenn man wissen wollte, ob mehr schwarze als weiße Menschen eine bestimmte Situation in einer bestimmten (vorher klar zu definierenden!) Weise erleben bzw. sie auf bestimmte Weise interpretieren. Die Autoren haben offenbar Schwierigkeiten, mit abstrakten Begriffe und Konstrukten umzugehen bzw. sie in angemessener Weise mit der beobachtbaren Realität in Zusammenhang zu bringen.
Gruppen erleben nicht!
Das zeigt sich schon in diesem ersten Absatz des Textes auch darin, dass man sich dann, wenn man auf die Art und Weise wert legt, wie jemand etwas erlebt, fragen muss, inwieweit es überhaupt relevant ist, wenn jemand in einer Studie Normen für respektvolles Verhalten aufstellt und feststellt, dass diese Normen von Anderen nicht bei allen Menschen gleichermaßen erfüllt werden. Denn die Frage ist dann logischerweise nicht, wie jemand jemand anderen in den Augen eines Dritten behandelt, sondern wie der so oder so Behandelte seine Behandlung erlebt.
„… den Prozess der Kategorisierung und Hierarchisierung sozialer Gruppen sowie die Aufladung bestimmter Merkmale dieser Gruppen mit Bedeutung [bechreibt]“.
Davon abgesehen, dass ein Begriff, der einen Prozess beschreibt, grundsätzlich keinen Zustand beschreiben kann, jedenfalls nicht in dem Sinn, dass ein Prozess sich auf quasi-alchemistische Weise in eine Eigenschaft von Individuen verwandeln könnte oder notwendigerweise irgendwelche Eigenschaften ihn ihnen erschaffen könnte, bezeichnet das Konstrukt der „sozialen Gruppe“ eine Mehrzahl von Personen, die miteinander interagieren und bestimmte (zu benennende) Merkmale teilen und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit haben. Wären bestimmte Merkmale nicht „aufgeladen“, wäre bereits die Vorstellung von der Existenz sozialer Gruppen eine Unmöglichkeit.
Und das ist, was diesen Text von Stelter, Essien, von Bargen und Christ, charakterisiert: die mehr oder weniger sinnlose, teilweise offen widersprüchliche Benutzung von abstrakten Begriffen, die offenbar einem grundsätzlichen Unverständnis derselben bzw. ihres Sinnes und Zweckes geschuldet sind. (Später im Text meinen die Autoren, „Vorurteile“ messen zu können, indem sie nach einer Präferenz fragen u.ä.m.; s. unten) Auf gewisse Weise „Sinn“ hat dieser Text nur, wenn man ihn gar nicht erst als einigermaßen ernsthaften Versuch, wissenschaftlich zu arbeiten, ansieht, sondern als Hinterlassen einer Geruchsmarke insofern als in gewissen Kreisen ersonnene Sprachfloskeln abgesondert werden, die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe (im Sinn der oben beschriebenen soziologischen Standard-Definition) signalisieren sollen.
So macht der Ausdruck „rassifizierte Gruppen“ hinreichend deutlich, dass die Autoren Angehörige verschiedener Ethnien oder Nationen nicht als eben das, schlicht als Individuen, die gleichermaßen Angehörige verschiedener Ethnien oder Nationen sind, ansehen, sondern eben als irgendwie und von wem auch immer „rassifiziert“, was immer das auch außerhalb des amerikanischen Kontextes, in dem der Begriff erfunden wurde, oder mit Bezug auf Deutschland außerhalb des rassentheoretischen Kontextes des 19. Jahrhunderts bedeuten soll. Offenbar meinen sie, dass es für Angehörige verschiedener Ethnien oder Nationen gefälligst relevant zu sein habe, dass einige weiße Leute bestimmter ideologischer Ausrichtung sie als „rassifiziert“ ansehen, und/oder es einfach nicht möglich oder falsch sei, sie anders zu betrachten, so dass z.B. Einstellungen, die Polizisten gegenüber Angehörigen verschiedener Ethnien oder Nationen haben mögen, von vornherein als irgendwie auf Vorstellungen von Kategorisierung und Hierarchisierung sozialer Gruppen aufgrund irgendwie aufgeladener Merkmale, die vielleicht irgendwie mit dem Konzept „Rasse“ zu tun haben mögen, geprägt sein müssten.
Begriffsverwirrung und ein grundsätzliches Unverständnis davon, dass ein Konstrukt bzw. abstrakter Begriff keine Existenz hat, nicht „ist“ – und deshalb als solcher auch keine Relevanz hat, ist nicht der einzige Beleg dafür, dass die Autoren von wissenschaftlichem Arbeiten nur eine sehr vage Vorstellung haben.
Sie berichten im zweiten Satz des Textes, dass schwarze Bürger in den Vereinigten Staaten überproportional häufig von der Polizei angehalten werden, so, als sei das eine neue Entwicklung oder neue Erkenntnis, gewonnen und verbreitet durch eine Deutsche, Marleen Stelter, im Jahr 2022, denn die einzige Zitation, die sie diesem mehrere Jahrzehnte alten Befund aus den USA anfügen, ist Stelters Selbst-Zitation, mit einem Text aus dem Jahr 2022. Das ist mindestens schlechter Stil – mindestens, denn es unterschlägt die Tatsache, dass sehr viele Forscher sehr lange vor Stelter diesen empirischen Befund erbracht haben. Ein eigenständiger Beitrag von Stelter (oder Stelter et al.) hätte darin bestehen können, sich zu überlegen, ob und ggf. in welcher Weise dieser Befund aus den USA mit Bezug auf schwarze Bürger auf irgendein anderes Land oder speziell auf Deutschland und auf irgendwelche ethnischen oder nationalen Minderheiten oder speziell auf „Araber“ oder Muslime übertragbar sein sollte. Aber hierzu sind keinerlei eigene Überlegungen zu finden; offenbar haben die Autoren dies nicht einmal als ein Problem (der ggf. unzulässigen Verallgemeinerung) erkannt.
Fest steht indes, dass der Befund ein statistischer ist, der einer Erklärung harrt und durchaus nicht von vornherein mit „Rassifizierung“ (was immer dies für die Auoren genau sein sollte) zu tun haben muss, wie die Autoren suggerieren, wenn sie das Faktum direkt nach ihrer Frage berichten, die lautet: „Sind Polizisten voreingenommen gegenüber rassialisierten Gruppen?“ – und dies, obwohl sie selbst gleich zu Beginn einräumen, dass dieser Befund „undoubtedly“, d.h. zweifellos (auch?) institutionellen Faktoren geschuldet ist. Nur – sie sind eben nicht an der Erklärung dieses Befundes oder eines vielleicht irgendwie vergleichbaren Befundes, der sich für Deutschland finden lässt, interessiert, sondern sie sind daran interessiert, zu illustrieren, was sie meinen, ohnehin schon zu wissen:
„… this study focuses on the role of individual biases among officers, because they represent the psychological mechanisms through which broader systemic inequalities are enacted and perpetuated in everyday policing“ (Stelter et al. 2026: 2 von 22),
d.h.
„… diese Studie konzentriert sich auf die Rolle individueller Vorurteile unter Beamten, da sie die psychologischen Mechanismen darstellen, durch die umfassendere systemische Ungleichheiten in der alltäglichen Polizeiarbeit entstehen und aufrechterhalten werden“ (Stelter et al. 2026: 2 von 22).
Wenn wir bereits wissen, dass „Vorurteile unter Beamten“ bzw. psychologische Mechanismen, die ihnen zugrundeliegen sollen, eine Rolle dabei spielen, dass „systemische“ Ungleichheiten – ungeachtet der Tatsache, dass so etwas nicht existiert, sondern lediglich systematische Ungleichheiten als statistische Größen existieren können – in der alltäglichen Polizeiarbeit produzert werden, wozu dann diese Forschung?!
Geht es den Autoren letztlich darum, Polizisten als „Böse“ auszumachen, weil sie (angeblich) bestimmte Voruteile haben, die die Autoren nach eigener Anschauung offenbar nicht haben oder überwunden haben, während Polizisten – vielleicht als eine niedrigere, weil uneinsichtige – Lebensform dies nicht getan haben? Wollen Sie darauf hinarbeiten, Polizisten dabei zu „helfen“ auf den grandiosen Erkenntnisstand der Autoren zu kommen, auch, wenn sie weder von Kriminalität noch von Kriminologie (oder von wissenschaftlichem Arbeiten) eine Ahnung haben? Wollen sie am Ende vorschlagen, Polizisten einer Gehirnwäsche zu unterziehen?
Wir werden es nie erfahren, denn die Befunde, die die Autoren erzielen, müssen sie sehr enttäuscht haben; doch dazu später mehr.
An dieser Stelle soll festgehalten werden, dass die Frage nach einer Voreingenommenheit von Polizisten aufgrund von „Rassifizierung“ von ethnischen oder nationalen Minderheiten (die im Übrigen durchaus nicht soziologisch sinnvoll als „Gruppen“ bezeichnet werden können, obwohl sich dieser Begriff in falscher Verwendung für sie eingebürgert hat), vielleicht eine einigermaßen sinnvolle Fragestellung sein könnte, wenn gezeigt würde, dass die Tatsache, dass schwarze Bürger in den Vereinigten Staaten überproportional häufig angehalten werden, nicht oder nicht vorrangig darauf zurückzuführen ist, dass schwarze Bürger in den Vereinigten Staaten überproportional häufig kriminelle Taten begehen.
Tatsächlich hat die Forschung gezeigt, dass ein Teil der statistischen Varianz zu erklären bleibt, wenn dieser Umstand berücksichtigt wird, aber die Autoren verlieren hierüber kein Wort, und ihr Text enthält nicht einmal den Versuch, das problematische Feld der Forschung über die Ursachen – gegenenfalls! – dafür, dass Angehörige ethnischer oder nationaler Minderheiten häufiger angehalten oder festgenommen werden als Angehörige der ethnischen oder nationalen Mehrheit (oder als Angehörige anderer ethnischer oder nationaler Mindhereiten, aber das ist ein Thema, das in der Forschung systematisch ignoriert wird; warum nur?!) zumindest kurz darzustellen.
Das, was wohl als eine Art theoretischer Teil des Textes gelten soll, ist eingeschränkt auf eine Darstellung von „Formen von Voreingenommenheit im polizeilichen Handeln“ und von „psychologischen Prozessen, die der Voreingenommenheit von Polizisten unterliegen“ (s. 2-4 von 22). Berichtet wird über Studien, die Voreingenommenheiten untersucht haben, aber deren (ggf. mangelnde) Qualität wird an keiner Stelle gewürdigt, und es wird kein Beleg anhand von vorhergehender Forschung dafür geliefert, dass „Voreingenommenheiten“ überhaupt relevant erscheinen für die Erklärung der Tatsache, dass „schwarze Bürger in den Vereinigten Staaten“ häufiger von der Polizei angehalten werden als Weiße, geschweige denn, dass sie für polizeiliches Handeln in anderen Ländern gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen relevant erscheinen.
Der Beleg für deren Relevanz würde ggf. durch ein statistisches Modell erfolgen, in dem alle theoretisch sinnvoll begründbaren Faktoren gleichermaßen berücksichtigt sind und „Voreingenommenheiten“ bei gleichzeitiger Kontrolle aller anderen Faktoren einen nennenswerten statistisch signifikanten Effekt auf die Häufigkeit, mit der Leute mit bestimmten Merkmalen angehalten oder festgenommen werden, aufweist. Ein solches Modell ist aber datentechnisch kaum realisierbar, und wenn es das wäre, müsste es offenbar ein mehrebenenanalytisches Modell sein; unnötig anzufügen, dass ein solches Modell bis jetzt nicht existiert bzw. geprüft wurde.
Jedenfalls postulieren die Autoren, „individuals perceived as Arab or Muslim“ [zur Erinnerung: Es geht den Autoren um Araber oder Muslime, nicht um Schwarze in den USA], also „Individuen, die als Araber oder Muslime wahrgenommen werden“ (von wem und warum so „wahrgenommen“ werden?) seien „racialized groups that are highly stigmatized in many European countries“ (Stelter et al. 2026: 4 von 22), d.h. „rassifizierte Gruppen, die in vielen Ländern stark stigmatisiert“ seien (so als könne es „rassifizierte“ Gruppen geben, die nicht „stigmatisiert“ sind!), und berufen sich dabei auf eine einzige Studie.
Und irgendwie soll das Araber und Muslime in Deutschland – oder in allen europäische Ländern gleichermaßen? – mit schwarzen Bürgern in den USA vergleichbar machen, was einigermaßen unplausibel ist angesichts der Tatsache, dass schwarze Bürger in den USA einen sehr alt eingesessenen Bevölkerungsanteil, seit Jahrzehnten mit vollen Bürgerrechten ausgestattet und integraler Bestandteil der U.S.-amerikanischen Gesellschaft, darstellen, weshalb sie in den USA eben nicht „stark stigmatisiert“ sind.
In jedem Fall beziehen die Autoren ihre Frage nach „Voreingenommenheiten“ auf Seiten von deutschen Polizisten allein auf „Araber und Muslime“ und nicht etwa auf Polen oder Buddhisten, anscheinend deshalb, weil die Autoren selbst Voreingenommeheiten gegenüber Arabern und Muslimen haben und sich deshalb vorstellen, dass diese Minderheiten auch durch andere Leute „stark stigmatisiert“ würden, so dass die Autoren eine vergleichsweise hohe Wahrscheinlichkeit vermuten, auch bei Polizisten entsprechende Voreingenommenheiten feststellen zu können.
Zu „Vorgeingenommenheiten“ bzw. „bias“ zählen die Autoren „negative prejudice“, d.h. „negative Vorurteile“, „stereotypes“, d.h. „Stereotype“, und „discriminatory behavioural tendencies“, d.h. „diskriminierende Verhaltenstendenzen“. „Negative Vorurteile“ gegenüber Arabern oder Muslimen meinen sie, durch eine einzige Frage messen zu können, nämlich durch die Frage, ob man „… preferences for Arab versus White individuals“ (Stelter 2026: 5 von 22; Hervorhebung d.d.A.) habe, d.h. „Präferenzen für arabische versus weiße Individuen“ habe. Nicht nur ist die Vorstellung, zur Messung von Vorurteilen gehörten nicht immer auch positive Vorurteile, verfehlt, ebenso wie die Vorstellung, man könne negative Vorurteile durch eine einzige Frage messen, es ist auch ein grundsätzlicher Fehler, eine Präferenz mit einem Vorurteil zu verwechseln. Das ist ein Fehler, wie ihn, wenn überhaupt, nur Dilettanten in empirischer Sozialforschung oder ideologisch hoffnungslos Verblendete machen können. Es sollte doch einfach zu verstehen sein, dass ich dann, wenn ich meinen Partner allen anderen Männern vorziehe, nicht ungedingt negative Vorurteile gegen alle andere Männer haben muss, oder ?!
Dieser Fehler ist schon erschreckend genug, aber es wird nicht besser: „Stereotype“ werden für die Autoren dadurch abgebildet, dass ein Befragter angibt, Araber oder Muslime einerseits und Weiße (aber nicht Christen!) andererseits nicht für gleichermaßen „trustworthy“, d.h. vertrauenswürdig, zu halten. Auch hier wird die ideologische Verblendetheit der Autoren deutlich erkennbar, denn sie gehen anscheinend davon aus, dass alle Menschen auf diesem Planeten für alle anderen Menschen auf diesem Planeten grundsätzlich gleichermaßen vertrauenswürdig sein müssten, so dass im Aggregat jede nach einem beliebigen Merkmal definierte Menge von Personen für jede und jeden gleichermaßen vertrauenswürdig zu sein habe – eine absurde Vorstellung, die natürliche charakterliche Variationen unter Menschen, die in der Lebenspraxis erworbenen Erfahrungen von Menschen sowie Variationen in der Beschaffenheit von Beziehungen zwischen Menschen völlig außen vor läßt, Menschen als ganz und gar unbeschriebene Blätter, gänzlich leere Hülsen, vorstellt, frei von persönlichen Eigenschaften, frei von ihren eigenen Lebenserfahrungen, frei von jeglicher realer Existenz.
Um „diskriminierende Verhaltenstendenzen“ zu messen, haben die Autoren gezählt, wie oft sich Befragte, die für eine in jeweils verschiedenen Szenarios als „Arab“ oder „White“, also als „arabisch“ oder „weiß“, abgebildete männliche Person entscheiden sollten, ob sie eine Waffe oder einen harmlosen Gegenstand halte, bei Weißen und bei „Arabern“ für die Waffe oder den harmlosen Gegenstand entscheiden. Was diese Messung von Wahrnehmungen mit Verhaltenstendenzen zu tun haben soll, bleibt das Geheimnis der Autoren. Und es bleibt ihr Geheimnis, warum diesbezüglich ggf. beobachtbare Unterschiede automatisch „diskriminierend“ sein sollen.
Im eigentlichen Sinn trifft zu, dass alle Unterschiede das Ergebnis von Diskriminierung sind, weil die Wahrnehmung von Unterschieden auf Diskriminierung basiert, also auf dem Vornehmen einer Unterscheidung, und genau das bedeutet das aus dem Lateinischen abgeleitete Word „Diskriminierung“ (s. hierzu). Aber das ist offenbar nicht, was die Autoren mit „diskriminierend“ meinen; sie benutzen den Begriff in der Tradition des westlichen sozialen Aktivismus‘ als einen negativen Begriff, der die Herstellung oder Nicht-Behebung einer Ungleichheit negativ bewertet soll, wobei Gleichheit, gewöhnlich im Gegensatz zu Gerechtigkeit, als ein Wert an sich angesehen wird, und dies gewöhnlich ohne Begründung.
Keiner der von den Autoren verwendeten Indikatoren ist also dazu geeignet, zu messen, was die Autoren gerne gemessen hätten, und man fragt sich, warum sie keine der ernstzunehmenden Messinstrumente verwendet haben, die in den Sozialwissenschaften inzwischen doch nun wirklich in hinreichender Zahl vorliegen. Mit ihren ganz und gar untauglichen Indikatoren und ein paar anderen, gleichermaßen untauglichen und teilweise rührend naiven Indikatoren – wie der Frage danach, ob bzw. inwieweit ein Befragter der Aussage „Keine Gruppe sollte in einer Gesellschaft dominieren“ zustimmt, um „soziale Dominanzorientierung“ zu messen – rückten die Autoren 208 Polizisten, die irgendwie – die Autoren beschreiben in ihrem Text nicht, wie – aus „Polizisten-Netzwerken“ in Süddeutschland rekrutiert wurden, und 237 „zivilen“ Befragten, die aus einem Pool von (ehemaligen? aktuellen?) studentischen Teilnehmern an Angeboten der Fern-Universität Hagen rekrutiert wurden, zu Leibe. Und die Ergebnisse? Wie oben bereits bemerkt, dürften die Autoren enttäuscht gewesen sein.
„In line with our hypotheses, police officers reported a preference for White people over those perceived as Arabs … and rated Arab individuals as untrustworthy compared to White individuals … Additionally, in a first-person shooter task, police officers responded faster and made fewer errors when reacting to armed Arab versus armed White targets and were more likely to indicate the presence of a weapon for Arab than for White targets“ (Stelter et al., 2026: 17 von 22).
D.h.
„In Übereinstimmung mit unseren Hypothesen berichteten Polizisten von einer Präferenz für Weiße [seltsamerweise scheinen die Autoren nun plötzlich zu wissen, dass sie Präferenzen gemessen haben und nicht Vorurteile!] gegenüber denen, die als Araber wahrgenommen wurden … und bewerteten arabische Personen im Vergleich zu weißen Personen als nicht vertrauenswürdig … [Muslime kommen im empirischen Teil des Textes nicht vor, scheinen für die Autoren dasselbe zu sein wie Araber, ungeachtet der Existenz von Kopten oder anderen Varianten christlicher Religion, die unter „Arabern“ verbreitet sind.]
Dies ist irreführend, denn die Autoren unterschlagen hier erstens, dass sie „Vertrauenswürdigkeit“ gar nicht dichotom gemessen haben, wie die hier von ihnen gewählte Formulierung suggeriert, sondern auf einer 7-Punkte-Skala mit „4“ als neutralem Mittelpunkt, so dass Mißtrauen nicht per se, sondern in Form eines Mehr-oder-Weniger, geäußert werden konnte (und wurde!). Darüber hinaus machten die Befragten ihre Angaben in Reaktion auf Bilder von 14 männlichen Personen, die ihnen gezeigt wurden und von denen nach Auffassung der Autoren sieben „prototypisch Weiße“ waren und sieben „prototypisch Araber“ (Stelter et al. 2026: 7 von 22).
Davon abgesehen, dass niemand weiß, wen genau andere Leute zu „Arabern“ zählen (denken die Leute in Deutschland z.B. (auch) an Nordsudanesen, wenn sie „Araber“ hören, oder denken sie gleichermaßen an Leute aus dem Irak und dem Iran? Niemand weiß es ….), reagierten die Befragten also offensichtlich auf konkrete optisch wahrnehmbare, aber notwendigerweise individuelle Eigenschaften der abgebildeten Personen, deren Aussehen ihnen mehr oder weniger vertrauenswürdig vorkam, ohne dass bekannt wäre, welche wie wahrgenommenen Merkmale genau sie ihrer Einschätzung jeweils zugrundegelegt hatten. Die Autoren interpretieren umstandslos jede von den Befragten vorgenommene Einschätzung anderer Personen (aufgrund eines Bildes) als Reaktion auf von den Autoren konstruierte „rassifizierte“ Gruppen.
Die Polizisten [oder von den Autoren als Polizisten wahrgenommene Personen?; okay, das war ein Witz …] reagierten bei einer Ego-Shooter-Aufgabe schneller und machten weniger Fehler, wenn sie auf bewaffnete „arabische“ versus bewaffnete weiße Ziele reagierten, und deuteten eher auf das Vorhandensein einer Waffe für arabische als für weiße Ziele hin“ (Stelter et al., 2026: 17 von 22). Dieser Befund gibt den Autoren aber in keiner Weise zu denken. Für Stelter et al. (2026: 17 von 22) bedeutet das – als Folgefehler der untauglichen Indikatoren, die sie zur Messung der sie interessierenden Konstrukte verwendet haben,
„… that police officers display biases towards Arab individuals“
d.h.
„… dass Polizisten Voreingenommenheiten gegenüber arabischen Personen zeigen“.
Wenn „Voreingenommenheiten“ zur Reduktion der Fehlerquote beitragen, muss sich, so würde man vermuten, ein Mensch mental normaler Beschaffenheit fragen, ob es sich hier tatsächlich um „Voreingenommenheiten“ handelt, ist ihre Einschätzung doch offenbar der Realität angemessen(/-er) und ist vermutlich aufgrund von Erfahrungs-/oder Vorwissen über die Realität gebildet worden. Aber die Autoren fragen sich nichts dergleichen. Für sie scheint Wissen über eine Realität, die für eine bestimmte Menge von Menschen gegenüber einer anderen nachteilig ist, automatisch als Diskriminierung oder Rassifizierung oder vorurteilsvoll oder BELIEBIGE NEGATIVE WERTUNG EINSETZEN zu sein.
Und es sei angefügt, dass selbst dann, wenn die Autoren „Voreingenommenheiten“ sinnvoll gemessen hätten, der oben zitierte Satz hinsichtlich ihres Befundes angesichts der Auswahl von Polizisten durch „Polizei-Netzwerke“ in „Süddeutschland“ eine unzulässige Verallgemeinerung und damit unhaltbar wäre.
Nun haben die Autoren aber auch festgestellt, dass sich die Polizisten in zwei ihrer drei „Voreingenommenheits“-Indikatoren nicht statistisch signifikant von den „Zivilisten“ unterscheiden:
„There were no significant differences between these samples in terms of prejudice or behavioural tendencies in the first-person shooter task. The only notable difference emerged in trust-related judgements: police officers rated Arab individuals as untrustworthy than White individuals [?!?], and this difference [?!?] in perceived trustworthiness between Arab and White individuals was slightly more pronounced than in the civilian sample“ (Stelter et al. 20026: 17 von 22).
Dieses Zitat ist aufgrund sprachicher Fehler unverständlich. Bei der folgenden deutschen Übersetzung wurde der offensichtliche Fehler im Zitat in Abgleichung mit dem vorhergehenden detaillierteren Ergebnisbericht korrigiert:
„Es gab keine signifikanten Unterschiede zwischen diesen Stichproben mit Bezug auf Vorurteile oder Verhaltenstendenzen bei der Ego-Shooter-Aufgabe. Der einzige nennenswerte Unterschied zeigte sich bei vertrauensbezogenen Urteilen: Polizeibeamte bewerteten arabische Personen als nicht so vertrauenswürdig wie weiße Personen, und dieser Unterschied in der wahrgenommenen Vertrauenswürdigkeit hinsichtlich arabischer und weißer Personen war [bei Polizisten] etwas ausgeprägter als in der zivilen Stichprobe“ (Stelter et al. 2026: 17 von 22).
Und die Schlussfolgerung, die die Autoren hieraus ziehen, lautet:
„Although modest in size, this pattern suggests that trust-related perceptions may play a distinct role in officers‘ evaluations of racialized individuals“ (Stelter et al. 2026: 17 von 22),
d.h.
„Obwohl dieses Muster [welches Muster? Gefunden haben die Autoren einen Unterschied hinsichtlich einer einzigen Größe!] von bescheidenem Ausmaß ist [und damit in der Praxis sehr weitgehend irrelevant sein dürfte], deutet es darauf hin, dass vertrauensbezogene Wahrnehmungen bei der Beurteilung rassifizierter Personen durch Polizeibeamte eine besondere Rolle spielen könnten“ (Stelter et al. 2026: 17 von 22).
„Erschießen, alle erschießen…“
Ja, sie könnten es. D.h. sie würden vielleicht eine Rolle spielen, wenn sie gemessen worden wären, vielleicht auch nicht. Ob diese Rolle ggf. eine „besondere“ wäre, ist völlig irrelevant angesichts der Tatsache, dass wir uns hier ohnehin im Reich der Spekulation befinden, in dem es auch möglich ist, dass rosa Elephanten im Herbst in den Norden fliegen, um es im Winter warm zu haben.
In jedem Fall hat diese Studie nichts, aber auch gar nichts, zur Forschung darüber beigesteuert, wie die Restvarianz zu erklären ist, die für die häufigere Überprüfung oder Festnahme von Angehörigen ethnischer nationaler Minderheiten – oder von Schwarzen in den USA – verbleibt, wenn man nach Überrepräsentation der entsprechenden Minderheiten unter Straffälligen oder Kriminellen kontrolliert.
Übrigens:
In den Zusatzmaterialien zur Studie schreiben die Autoren, sie hätten detaillierte berufsbezogene Informationen über die teilnehmenden Polizisten erfragt einschließlich Dienstantritt, Karriereweg, Position, Arbeitsplan, aktuellen Aufgaben, berufsspezifischer Ausbildung und Arbeitsumfeld (s. Tabellen S1–S4 in den Zusatzmaterialien). Aber in den im Artikel berichteten Datenauswertungen kommen diese Größen überhaupt nicht vor, weder in der rein deskriptiven Darstellung der Verteilung soziaodemographischer Größen in Tabelle 1 des Textes noch in irgendeiner der folgenden Zusammenhangsauswertungen.
Warum nicht?
Hätte die Berücksichtigung dieser Größen vielleicht ergeben, dass die Angaben, die die befragten Polizisten zu ihrer Präferenz (den „Vorurteilen“ bei Stelter et al.), zu ihrer Einschätzung der Vertauenswürdigkeit von Personen, die wie Weiße oder wie „Araber“ aussehen, oder ihre schnellere und weniger fehlerhafte Reaktion im Rahmen des Shooter-Spieles ihrer (jeweiligen) Berufserfahrung geschuldet sind? Man darf spekulieren ….
Bleibt zu erklären, warum die Autoren ihrem Text den Titel gegeben haben, den sie ihm gegeben haben: „Police Officers‘ Prejudice and Distrust towards Racialized groups is Related to Internal Motivation to Suppress Prejudice and Negative Intergroup Contact“.
Klar ist: Er ist dem Inhalt schon deshalb nicht angemessen, weil er eine zweifache unzulässige, weil durch die Daten nicht gestützte, Generalisierung enthält: es wurden Reaktionen von gut 200 Polizisten in Süddeutschland auf vorgestellte oder per Bild als Araber (und irgendwie anscheinend auch Muslime?!) oder alsWeiße präsentierte Personen untersucht, sonst nichts. Es sind deshalb weder Aussagen über „police officers“, also Polizisten generell, noch über „racialized groups“, also „rassifizierte“ Gruppen generell möglich.
Der Titel ist dem Inhalt auch nicht angemessen, weil einem sozialwissenschaftlich einigermaßen gebildeten Publikum durch den Titel suggeriert wird, es handle sich (zumindest auch) um eine Studie über Vorurteile („prejudice“), die in ihr jedoch – außer in Form missbräulicher Benutzung des Begriffs – tatsächlich nicht vorkommen. Und wenn Vorurteile in der Studie überhaupt nicht vorkommen, dann kann es auch keine Studie sein, in der gezeigt würde, dass just diese, also Vorurteile von Polizisten generell, mit irgendetwas auf Seiten von Polizisten generell verbunden („related“) seien. Der Titel ist so betrachtet grober Unfug.
Im Titel werden erwähnt „internal motivation to suppress prejudice and negative intergroup contact“, d.h. „interne [oder innere] Motivation, Vorurteile zu unterdrücken und negative Kontakte zwischen Gruppen“ – oder, wahlweise, „interne [oder innere] Motivation, Vorurteile und negative Kontakte zwischen Gruppen zu unterdrücken“. Ungenauigkeiten wie diese, die Mißverständnisse geradezu herausfordern, sind – wie inzwischen sehr deutlich geworden sein sollte – sprachlichen und kognitiven Defiziten geschuldet und disqualifizieren einen Text vollumfänglich.
Aber sei’s drum: Die „innere Motivation, Vorurteile zu unterdrücken“ im Titel entstammt bezieht sich auf eine einzige Variable, „internal and external motivation to suppress prejudice“, also etwa „interne und externe Motivation, Vorurteile zu unterdrücken“, die die Autoren durch eine 10 Aussagen umfassende Itembatterie gemessen haben, denen Befragte anhand einer 7-Punkte-Skala zustimmen oder sie ablehnen konnten. Sie bildet u.a. den Willen ab, sich möglichst vorurteilslos „… towards ethnic and religious minorities“ zu verhalten, „because it is personally important to me“, d.h. (Stelter et al. 2026: 8 von 22),
Das Item ist untauglich, weil es zwei Stimuli enthält und daher die Interpretation der Antworten unklar bleibt – das ist die hinreichend bekannte Todsünde in der empirischen Sozialforschung, aber es tauchen immer wieder Leute auf, die meinen, forschen zu können und dann dokumentieren, dass die keine Ahnung von empirischer Sozialforschung haben. Das Problem liegt darin: Jemand, der dieser Aussage zustimmt, kann dem ersten Teil der Aussage zugestimmt und den zweiten Teil ignoriert haben, oder er kann beiden Teilen zugestimmt haben, und im umgekehrten Fall, im Fall der Ablehnung der Aussage, bleibt unklar, warum ein Befragter die Aussagen ablehnt; vielleicht bemüht er sich durchaus, sich gegenüber „ethnischen und religiösen Minderheiten“ möglichst vorurteilslos zu verhalten, hat der Aussage aber nicht zugestimmt, weil es nicht für ihn persönlich wichtig ist, sondern er es tut, weil er weiß, dass es Ärger mit dem Vorgesetzten gibt, wenn dieser einen anderen Eindruck gewinnt. Oder er drückt mit seiner Ablehnung aus, dass er es erst gar nicht versucht. Niemand außer dem Antwortenden selbst kann wissen, wie die Zustimmung oder Ablehnung von Aussagen, die mehrere Stimuli enthalten, angemessen zu interpretieren ist, weshalb man als Sozialforscher solche Aussagen vermeidet wie der Teufel das Weihwasser.
Wie es möglich ist, dass man das m.E. doch recht offensichtlich Problem mit Aussagen, die mehr als einen Stimulus enthalten, nicht erkennt oder nicht begreifen kann, ist mir ein Rätsel. Aber es scheint, dass auch Leute, denen dies nicht möglich ist, heutzutage mit einem Abitur und sogar mit einem akademischen Titel ausgestattet werden und zu allem Überfluß auch noch eine Anstellung an einer Hochschule finden können. Vielleicht ist damit schon alles wichtige, was es über das derzeitige Bildungssystem und den Zustand von Hochschulen, zumindest im Bereich der Sozialwissenschaften, zu wissen gibt, ausgedrückt.
Und dann ist da natürlich noch die Tatsache, dass man sich „Gruppen“ gegenüber nicht verhalten kann, sondern nur Menschen gegenüber, und dass für die Autoren offenbar unwichtig ist, ob sich jemand (auch?) weißen Menschen bzw. der ethnischen oder religiösen Mehrheit gegenüber möglichst vorurteilslos verhalten will oder nicht.
Und inwiefern hat das mit dem zu tun, was im Text von Stelter et al. „Vorurteile“ genannt wird (aber, wir erinnern uns: bloß eine durch eine einzige Frage gemessene Präferenz darstellt)?
„Results showed that motivation to suppress prejudice as another predictor predicted preference for Whites and trustworthiness of Arab individuals“ (Stelter et al. 2026: 13 von 22),
d.h.
„[d]ie Ergebnisse zeigten, dass die Motivation zur Unterdrückung von Vorurteilen als weiterer Prädiktor die Präferenz für Weiße und die Vertrauenswürdigkeit arabischer Personen vorhersagte“ (Stelter et al. 2026: 13 von 22).
Nicht mehr, nicht weniger. Dabei bleibt allerdings unklar, ob es sich bei der „Motivation zur Unterdrückung von Vorurteilen“, die im Übrigen lediglich eine Motivation zur Unterdrückung von Vorurteilen gegenüber ethnischen und religiösen Minderheiten zu sein scheint (wenn man dem Glauben schenken darf, was Stelter et al. weiter vorne im Text (wie oben zitiert) schreiben), um die Auswertung des einzelnen Items handelt, das oben benannt und kritisiert wurde, oder um eine Index-Variable, die aus der gemeinsamen Auswertung der 10 Aussagen in der entsprechenden Item-Batterie gewonnen wurde, durch die angeblich die interne und/oder externe Motivation zur Unterdrückung von Voruteilen … gemessen wurde. Die Autoren berichten jedenfalls nicht von einer irgendwie gearteten Indexbildung, so dass man annehmen muss, dass sie einfach auf beliebige Weise eine einzige Aussage aus dem 10 Aussagen umfassenden Messinstrument herausgelöst haben. Man fragt sich, ob dies ggf. mangelnder methodischer Kenntnis geschehen ist – wie bilde ich einen Index aus einer Itembatterie? ist ein Thema, das – zumindest früher – im Anfänger-Methodenkurs behandelt wird/wurde. Warum sonst?
Mit Bezug auf den Titel des Textes wichtiger ist allerdings, dass dieser Befund – wie auch immer er genau geartet sein sollte – einer unter anderen ist, einer der von keiner besonderen Relevanz ist, weder theoretisch noch aufgrund der statistischen Stärke des Zusammenhangs. Es bleibt unbekannt, warum die Autoren gerade diesen Befund (und denjenigen zu „negativ intergroup contact“, der im Titel ebenfalls vorkommt, aber auch nicht in irgendeiner Weise „besonders“ ist, wie die Ergebnisse zeigen) für die Erwähnung im Titel des Textes ausgewählt haben statt irgendeines anderen, der mit der Präferenz für „Araber“ oder Weiße zusammenhängt – oder nicht zusammenhängt, denn ebensogut hätte man ja z.B. titeln können „Police officers‘ prejudice against racialized groups is not related to social dominance orientation“, d.h. „Die Vorurteile der Polizeibeamten gegenüber rassifizierten Gruppen hängen nicht mit sozialer Dominanz-Orientierung zusammen“.
Die Autoren haben einfach irgendeinen ihrer insgesamt gesehen sehr schwachen Zusammenhänge, die sie produziert haben, herausgegriffen. Oder vielleicht nicht irgendeinen. Vielleicht solche, von denen sie dachten, dass sie durch sie am besten suggerieren könnten, dass Polizisten „Vorurteile“ hätten, die wiederum mit anderen von den Autoren als irgendwie schlimm bewerteten Dingen zusammenhängen würden. Immerhin suggeriert der Titel dem Leser desselben (aber nicht des gesamten Textes!), dass „Vorurteile“ von Polizisten gegenüber „rassifizierten Gruppen“ „verbunden“ seien mit der „inneren Motivation, Vorurteile zu unterdrücken“, was ohne weitere Information schwerlich anders aufgefasst werden kann als dass Polizisten Schweine sind, die Vorurteile“ gegenüber „rassifizierten Gruppen“ hätten, weil sie mangels „innerer Motivation“ überhaupt keinen Versuch machen würden, diese Vorurteile zu unterdrücken.
Den Autoren geht es offenbar nicht darum, eine ernstzunehmende wissenschaftliche Arbeit vorzulegen, sondern bloß darum, all die Worthülsen unterzubringen, die linksextreme Sozialaktivisten hören wollen, und die „bösen“ Kräfte zu benennen, die traditionell zu den Lieblingsfeindbildern linksextremer Sozialaktivisten gehören. Der Text von Stelter et al. mag den Autoren als Eintrittskarte in eine „Karriere“ vielleicht bei Amnesty International dienen oder bei irgendeinem abgehalfterten Faktenerfinder; in jedem Fall markiert er für sie das Ausscheiden aus jeder ernstzunehmenden sozialwissenschaftlichen Betätigung (es sei denn, sie erfinden sich völlig neu, entwickeln eine interne Motivation, ihre Vorurteile zu bekämpfen und eine Präferenz für Wissenschaft gegenüber Ideologie, entrümplen vor diesem Hintergrund den Wust sinnloser Aktivisten-Floskeln aus ihrem Sprachschatz und ihrem Gehirn und lernen Soziologie und empirische Sozialforschung von der Pike auf).
Es spricht jedenfalls einmal mehr für den bemitleidenswerten Zustand der institutionalisierten Wissenschaft, dass ein solcher Unsinnstext in irgendeiner Zeitschrift, die als Fachzeitschrift gelten will, hier: dem British Journal of Clinical [!] Psychology, veröffentlicht werden konnte. Leider haben wir uns inzwischen daran gewöhnt, dass solcher Mist Zeitschriften bestückt, die einmal als wissenschaftliche Fachzeitschriften gedacht waren.
Aber es ist nicht zu rechtfertigen, dass Steuergelder, durch die an Universitäten Angestellte finanziert werden, auf eine Weise, für die diese Studie ein Beispiel ist, verbrannt, um nicht zu sagen: veruntreut, werden Hochschulen und Universtitäten sind dafür verantwortlich, dass ihr Personal ein Mindestmaß an Kompetenz mitbringt, das ihnen ermöglicht, ihre fachspezifischen Aufgaben zu erfüllen. Wenn solches Personal nicht (mehr) zu finden ist, dann ist allen Bürgern mehr damit gedient, wenn die entsprechenden Stellen unbesetzt bleiben bzw. gestrichen werden (schon, weil dann Steuergelder frei werden, die woanders sinnvoll eingesetzt werden können), als wenn ehemals wissenschaftliche Disziplinen nur noch der Form halber weiterbestehen, in der Realität lediglich eine Ansammlung sinnentleerter, unverstandener ritueller Handlungen sind, für die dennoch anspruchsvolle Bezeichnungen wie „empirische Sozialforschung“ beansprucht werden.
Zitierte Literatur:
National Advisory Commission on Civil Disorders, 1968: Report of the National Advisory Commission on Civil Disorders. New York: Bantam Books.
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Vielen Dank, dass sie diese als Wissenschaft ausgegebene wokoide Propaganda sezieren. Bemerkenswert finde ich immer wieder, dass niemals die Frage auftaucht, ob „Vorurteile“ eine sachliche Grundlage haben könnten. Die Autor-Sprachpause-innen hätten ja auch die Polizisten nach der (geschätzten) Anzahl ihrer Einsätze gegen Araber/Moslems befragen können, und da wären sicher je nach Ort interessante Befunde herausgekommen. Oder halt einfach die Kriminalstatistik speziell auf Gewaltverbrechen anschauen, den Prozentsatz der halal-Essen in Gefängnissen eruieren können usw. Es wird aber noch grotesker.
Zum einen gehört zu den fundamentalen, verbindlichen (Qur’an, Hadithe) Geboten des Islam, sich von den Ungläubigen (kuffar) zu separieren und unter ihnen keine Freunde zu suchen, und wenn doch, dann nur aus Berechnung und über begrenzte Zeit. Die Diskriminierung (im Sinne der Abwertung als Untermenschen) geht also von dort aus. Angesichts einer ultra-tribalistischen Ideologie wie dem Islam ist die Rede von „rassifizierten Gruppen“ einfach nur astros und stellt den „Sozialwissenschaftler“-Klicklaut-innen sozusagen ein Diplom profunder Ignoranz aus.
Weiter geht es, denn zum zweiten ist das Recht auf Täuschung anderer ebenfalls kodifiziert. Wenn islamisch dominierte Gesellschaften eher „low trust“-Gesellschaften und clanistisch orientiert sind, hat das seinen Grund. Zum Beleg sehe man beispielsweise das zentrale Lehrwerk „Reliance of the Traveller“ und darin „Chapter R8.0: LYING […] R8.2: Permissible Lying […] Obligatory lying R8.2 […]“, mit der Ergänzung: „R10.3. Scholars say that there is no harm in giving a misleading impression if required by an interest countenanced by Sacred Law that is more important than not misleading the person being addressed, or if there is a pressing need which could not otherwise be fulfilled except through lying.“. Da das „Sacred Law“ an allererster Stelle die Ausbreitung des Islam vorschreibt, hat man damit eine weitgefasste Lizenz insbesondere gegenüber „Ungläubigen“, und zwar im Sunni- und im Shia-Islam. Dabei ist der Ratschlag, lieber missverständlich zu formulieren statt direkt zu lügen, lehrreich. Als Araber/Moslem gibt man damit einen explizit ausformulierten, begründeten Anlass zu Misstrauen weit über die konkreten Entscheidungs-Situationen von Polizisten hinaus.
Will man also „Vorurteil“ und „Diskriminierung“ untersuchen, und zwar gerade auf die oberflächliche Weise wie geschehen, ist m.E. die Gruppe der Araber/Moslems die am wenigsten geeignete, die man sich aussuchen kann. Die Autor-Klicklautpause-innen leben offenbar in der Wahnwelt des marxoiden Konstruktivismus mit seinen Äquivalenz-Postulaten. Ich denke aber, auch ihnen könnte in den nächsten Jahren die Realität vor allem dann, sollten sie schulpflichtige Kinder oder Enkel haben, derart nahe treten, dass sie ganz ganz ganz tapfer sein müssen. Deutsch sein heißt allerdings, seine Unbelehrbarkeit zu der Tugend erklären, sich treu zu bleiben.
Vielen Dank, dass sie diese als Wissenschaft ausgegebene wokoide Propaganda sezieren. Bemerkenswert finde ich immer wieder, dass niemals die Frage auftaucht, ob „Vorurteile“ eine sachliche Grundlage haben könnten. Die Autor-Sprachpause-innen hätten ja auch die Polizisten nach der (geschätzten) Anzahl ihrer Einsätze gegen Araber/Moslems befragen können, und da wären sicher je nach Ort interessante Befunde herausgekommen. Oder halt einfach die Kriminalstatistik speziell auf Gewaltverbrechen anschauen, den Prozentsatz der halal-Essen in Gefängnissen eruieren können usw. Es wird aber noch grotesker.
Zum einen gehört zu den fundamentalen, verbindlichen (Qur’an, Hadithe) Geboten des Islam, sich von den Ungläubigen (kuffar) zu separieren und unter ihnen keine Freunde zu suchen, und wenn doch, dann nur aus Berechnung und über begrenzte Zeit. Die Diskriminierung (im Sinne der Abwertung als Untermenschen) geht also von dort aus. Angesichts einer ultra-tribalistischen Ideologie wie dem Islam ist die Rede von „rassifizierten Gruppen“ einfach nur astros und stellt den „Sozialwissenschaftler“-Klicklaut-innen sozusagen ein Diplom profunder Ignoranz aus.
Weiter geht es, denn zum zweiten ist das Recht auf Täuschung anderer ebenfalls kodifiziert. Wenn islamisch dominierte Gesellschaften eher „low trust“-Gesellschaften und clanistisch orientiert sind, hat das seinen Grund. Zum Beleg sehe man beispielsweise das zentrale Lehrwerk „Reliance of the Traveller“ und darin „Chapter R8.0: LYING […] R8.2: Permissible Lying […] Obligatory lying R8.2 […]“, mit der Ergänzung: „R10.3. Scholars say that there is no harm in giving a misleading impression if required by an interest countenanced by Sacred Law that is more important than not misleading the person being addressed, or if there is a pressing need which could not otherwise be fulfilled except through lying.“. Da das „Sacred Law“ an allererster Stelle die Ausbreitung des Islam vorschreibt, hat man damit eine weitgefasste Lizenz insbesondere gegenüber „Ungläubigen“, und zwar im Sunni- und im Shia-Islam. Dabei ist der Ratschlag, lieber missverständlich zu formulieren statt direkt zu lügen, lehrreich. Als Araber/Moslem gibt man damit einen explizit ausformulierten, begründeten Anlass zu Misstrauen weit über die konkreten Entscheidungs-Situationen von Polizisten hinaus.
Will man also „Vorurteil“ und „Diskriminierung“ untersuchen, und zwar gerade auf die oberflächliche Weise wie geschehen, ist m.E. die Gruppe der Araber/Moslems die am wenigsten geeignete, die man sich aussuchen kann. Die Autor-Klicklautpause-innen leben offenbar in der Wahnwelt des marxoiden Konstruktivismus mit seinen Äquivalenz-Postulaten. Ich denke aber, auch ihnen könnte in den nächsten Jahren die Realität vor allem dann, sollten sie schulpflichtige Kinder oder Enkel haben, derart nahe treten, dass sie ganz ganz ganz tapfer sein müssen. Deutsch sein heißt allerdings, seine Unbelehrbarkeit zu der Tugend erklären, sich treu zu bleiben.