Läutet Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Sorgerecht das Ende des Staatsfeminismus ein?
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, namentlich des Ersten Senats in der Besetzung Dr. Ferdinand Kirchhoff, Dr. Michael Eichberger und Dr. Gabriele Britz, in dem es um die Frage geht, wann der Entzug des elterlichen Sorgerechts gerechtfertigt ist, könnte sich als Urteil entpuppen, das auch die Karten im Kampf gegen die staatsfeministische Bevormundung und Infiltrierung von Schulen neu mischt.
Im Urteil geht es um einen Vater, der um das Sorgerecht für seine Tochter kämpft, die nach Geburt in einer Pflegefamilie untergebracht wurde, weil die Mutter unter einer “gravierenden psychischen Erkrankung” leidet, die sie zwar nicht von Fertilität, wohl aber davon abhält, verantwortlich für ihre eigenen Kinder zu sein. Zu deren Glück ist der Vater aus Ghana nicht gleichgültig und hat sich entsprechend bemüht, das Sorgerecht für seine Tochter zu erhalten.
Das zuständige Jugendamt, das Amtsgericht Paderborn und das Oberlandesgericht Hamm haben es jedoch abgelehnt, dem Vater das Sorgerecht für seine Tochter zuzusprechen, und zwar weil eine Gutachterin gemutmaßt hatte, dass der Vater bestimmt eine “afrikanische Erziehungsmethode” anwenden würde, die eine “autoritäre, gewaltsame und von Unterwerfung der Kinder” geprägte Erziehungsmethode sei und mit “europäischen Erziehungsmethoden” nicht in Einklang zu bringen sei.
Es spricht für sich, dass ein derartiger rassistischer Unsinn, der übrigens keinen Aufschrei bei den üblichen Gutmenschen nach sich gezogen hat, in mehreren deutschen Gerichtssälen geäußert werden kann und von den zuständigen Richtern weder beanstandet noch der ihm gebührenden Lächerlichkeit preisgegeben wird, sondern vielmehr als Gutachten zur Grundlage des eigenen Urteils gemacht wird, in dem dem Vater das Sorgerecht nicht zugesprochen wird.
Wir haben in der letzten Zeit viel Kritik in Richtung Karlsruhe und Verfassungsgericht auf den Weg gebracht, dieses Mal ist es notwendig, die Richter vom ersten Senat zu loben. Sie haben deutlich gemacht, dass derart hanebüchene Mutmaßungen, die viel über den geistigen Zustand der angeblichen Gutachterin und der Richter, die ihrem Gutachten folgen, aussagt, aber nichts über die Frage, um die es eigentlich geht, nämlich die, ob das Kindeswohl gefährdet ist, wenn der Vater aus Ghana seine Tochter erzieht, in Gerichtssälen nichts zu suchen haben.
Vielmehr haben die Karlsruher Richter hohe Hürden für den Entzug des Sorgerechts errichtet und deutlich gemacht, dass nicht Mutmaßungen ausreichen, um eine konkrete Gefährdung des Kindeswohl anzunehmen, vielmehr müsse die Gefährdung entweder schon eingetreten sein und sich z.B. in einer Verwahrlosung des Kindes niederschlagen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten. Absurde Phantasien über afrikanische Erziehungsmethoden reichen für eine Feststellung der Gefährdung des Kindeswohls nicht aus.
Wer sich genauer für die Hürden interessiert, die die Richter für einen Sorgerechtsentzug aufgebaut haben, dem sei das Urteil empfohlen.
Wir wollen uns auf eine Passage beziehen, die sich in Zukunft und in anderen Bereichen als dem Streit um das Sorgerecht als sehr wichtig erweisen könnte:
“Außerdem folgt aus der primären Erziehungszuständigkeit der Eltern in der Sache, dass der Staat seine eigenen Vorstellungen von einer gelungenen Kindererziehung grundsätzlich nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen setzen darf (vgl. BVerfGE 60, 79 ; BVerfGK 13, 119 ; 16, 517 ” (Randnummer 29)”
Eltern haben also, wenn es um Erziehung geht, das letzte Wort.
So steht es in Urteil 1 BvR 1178/14.
Was im Bereich des Sorgerechts Recht ist, kann im Bereich der Bildung nur billig sein.
Übertragen auf den Bereich der Bildung folgt entsprechend, dass Eltern nicht stumm und anomisch am Rand stehen müssen, wenn ihre Kinder in öffentlichen Schulen indoktriniert werden oder mit Inhalten traktiert werden, die aus Sicht der Eltern ihren Kindern nicht zumutbar sind. Wenn Kinder entsprechend in frühen Jahren mit ideologischem Ballast belastet werden, wenn sie in sexuelle Techniken eingeführt werden sollen, die nicht einmal ihre Eltern kennen, und Schulen von Stätten der Bildung zu Stätten der ideologischen Gleichschaltung gemacht werden sollen, dann haben Eltern nunmehr eine Handhabe, um ihre Kinder aus dem Unterricht zu nehmen und deren Teilnahme am Unterricht auf nicht-ideologische Bestandteile wie Mathematik, Chemie, Physik und Sport zu beschränken.
Nachtrag:
Für diejenige, die es interessiert, die Oberlandes-Richter in Hamm, die sich dem rassistischen Gutachten über eine “afrikanische Erziehungsmethode” angeschlossen haben, es ihrem Urteil zu Grunde gelegt haben und damit zum einen eine unglaubliche Unkenntnis über einen Kontinent, der vielfältiger kaum sein kann, zur Schau stellen und zum anderen einen gelebten Rassismus, der Rechtsextreme mit Neid erfüllen dürfte, sitzen in der 11. Kammer des Oberlandesgerichtes. Der Geschäftsverteilungsplan des Oberlandesgerichts Hamm benennt die entsprechenden Richter als Richter Grothe, Richterin Feldkemper-Bentrup, Richterin Dr. Watrin und Richter Wissel.
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http://journalistenwatch.com/cms/2014/11/28/die-tote-junge-frau-und-die-politisch-korrekten/
Leicht OT
Die Schlussfolgerung “Übertragen auf den Bereich der Bildung folgt entsprechend, dass Eltern nicht stumm und anomisch am Rand stehen müssen, wenn ihre Kinder in öffentlichen Schulen indoktriniert werden oder mit Inhalten traktiert werden, die aus Sicht der Eltern ihren Kindern nicht zumutbar sind.” ist wohl zu euphorisch. Hat doch das Verfassungsgericht kürzlich die Klage von Eltern (aus Nordhessen) zurückgewiesen, die ihre Kinder selbst und mit grossen Erfolg unterrichtet haben und die vom zuständigen Schulamt mit mit Bussgeldbescheiden überzogen worden waren und auch Polizeibesuche mit Vorführung der Kinder in eine öffentlichen Schule erfolgt waren.
Stimmt. Darüber haben wir berichtet:
http://sciencefiles.org/2014/11/07/bundesverfassungsgericht-stellt-eindeutig-fest-kinder-gehoren-dem-staat/
Aber:
1) Das Urteil kommt aus dem 2. Senat, und man soll nie annehmen, dass alle Richter am BVerfG in das selbe Horn blasen.
2) Hat das Urteil nichts mit Inhalten, sondern mit Schulpflicht zu tun.
Senate am Bundesverfassungsgericht haben 5 Richter, am Oberlandesgericht 3 oder 5.
In der Tat.
Und die Kammern beim BVerG 3 Richter
Nein, BVerfG 8.
Das Pferd springt erst, wenn die Hürde kommt. Von daher scheint es wenig sinnvoll, vor dem Urteil zu spekulieren. Immerhin ist mir aber dies hier noch aufgefallen:
“Im Urteil geht es um einen Vater, der um das Sorgerecht für seine Tochter kämpft, die nach Geburt in einer Pflegefamilie untergebracht wurde, weil die Mutter unter einer “gravierenden psychischen Erkrankung” leidet, # die sie zwar nicht von Fertilität, wohl aber davon abhält, verantwortlich für ihre eigenen Kinder zu sein.#”
Ja, leider braucht man in Deutschland noch keine Fortpflanzungserlaubnis. Obwohl das sicherlich notwendig ist, denn was sich heutzutage so fortpflanzt, ist ja nicht auszuhalten. Und danach sehen ja dann auch die Kinder aus. Aber wer soll so eine Fortpflanzungserlaubnis ausstellen? Ich schlage Soziologen oder Betriebswirtschaftler vor. Oder vielleicht beide, so könnte man fachlich wasserdichte Fortpflanzungserlaubnisse erteilen oder ausschlagen. Die Kosten (ich schlage 1000 Euro vor) muss natürlich der Patient übernehmen, versteht sich. Das hätte den eleganten Vorteil, das die ganz armen Schlucker sowieso keine Fortpflanzungserlaubnis beantragen können.
Wer der Ironie nicht mächtig und zu Ihr nicht fähig ist, der sollte es lassen. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie kein Problem damit haben, wenn Frauen mit gravierenden psychischen Problemen Kinder in die Welt setzen und vermutlich haben Sie auch keine Probleme damit, dass Kinder von Leuten in die Welt gesetzt werden, die sich Kinder nicht leisten können.
Sicher leben Sie gut davon, dass andere für die Kinder anderer (vielleicht auch Ihre) bezahlen und natürlich freut sich die relative Armuts-Industrie darüber, wen wollten die sonst betreuen. Also freuen wir uns doch über jedes Kindlein, das hoffentilch liebenden, aber leider finanziell, psychisch oder sonstwie deprivierten oder gestörten Eltern geboren wird, denn es kommt alleine auf das Lebendfleisch an, dessen sich andere dann bedienen dürfen.
@Bundschuh
Wenn Sie schreiben:
dann finden Sie das vielleicht rhetorisch ganz nett, aber was, meine Sie, sagt das dem Leser oder uns bei ScienceFiles? Mir jedenfalls ist das ARGUMENT in dieser kleinen rhetorischen Figur glatt entgangen.
Wenn es Ihre rhetorischen Fähigkeiten erlauben, dann können Sie vielleicht zur Klärung Ihr sachliches Argument in einer sachlichen Sprache formulieren, damit es als solches erkennbar wird!?
In der Tat besteht Hoffnung, daß mit diesem Urteil die aktuelle Situation in der Anwendung des Sorgerechtes durch Jugendämter eine Veränderung erfährt. Zumindestens wurden die Kriterien für die Entziehung der elterlichen Sorge klar definiert. Von verschiedenen Jugendamtsmitarbeitern weiß ich, dass unter dem Vorwand der Kindeswohlgefährdung sehr schnell Kinder aus Elternhäusern entfernt werden. Dies ist aber dem Umstand geschuldet, das Jugendämter unter allen Umständen vermeiden wollen, in den Medien zerrissen zu werden, weil sie eventuell mal zu spät gehandelt haben. Dies ist vorauseilender Gehorsam.
Interessant auch die Begründung des Jugendamtes, warum das Kind bei den Pflegeeltern verbleiben soll.
” Das Jugendamt sprach sich dafür aus, das Kind in der Pflegefamilie zu belassen. Es äußerte Zweifel an der Erziehungseignung des Beschwerdeführers. Außerdem stelle ein Beziehungsabbruch mit den Pflegeeltern eine deutliche Kindeswohlgefährdung dar. Einen Wechsel zum Beschwerdeführer solle erst geprüft werden, wenn die Tochter die nötige Reife erlangt habe, tragfähige Entscheidungen zu treffen, und sie dann beim Beschwerdeführer leben wolle.”
Wenn ein Kind erst mal bei Pflegeeltern ist, wird es für die Eltern schwierig, das Kind wieder zurück zu erlangen, da der “Beziehungsabbruch” zu den Pflegeeltern eine angebliche Kindeswohlgefährdung ist!
„Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm wird aufgehoben und die Sache wird an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen.“
Nun, die Entscheidung der BvfG interessiert keinen Richter. Die des OLG Hamm genau so wenig wie vormals die Richter des OLG Naumburg.
Darüber ist 2009 in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik ein Artikel erschienen. Das legendäre Verfahren: 50, in 6 Instanzen, in 9 Jahre (Sorgerecht/Adoption) :
http://www.zis-online.com/dat/artikel/2009_4_304.pdf
Übrigens gab es 2004 contra OLG Hamm bereits eine ähnliche Entscheidung des BvfG.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20060823_1bvr047604.html
Auch ich werte die Entscheidung so wie die hier:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=6445&pid=148742#pid148742
http://www.cicero.de/frauenquote-die-frauenquote-ist-enteignung/58554
Lesetipp
https://www.freitag.de/autoren/rotebrezel/ich-haenge-nicht-an-der-x-form
Da bewegt sich was..
Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Hauptverantwortlich für das perfide Rechtschaos mit Methode sind die Parlamentsabgeordneten, das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Einzelfallgerechtigkeit gibt es selbst in schwersten Fällen für die meisten Betroffenen nicht. Das bedeutet, sie sind hilflos der Willkür des Staates und den schweren Folgen dieser Willkür ausgeliefert. Der Schutz des Grundrechts steht zwar auf dem Papier, wird aber in der Praxis weitgehendst ignoriert (von http://unschuldige.homepage.t-online.de/ ).