Die Geisel Berlins: Versammlungsfreiheit wird der Ideologie untergeordnet
Kleiner hat er es nicht:
Der Innensenator von Berlin, Andreas Geisel, hat eine politische Entscheidung getroffen und die für Samstag geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung verboten / verbieten lassen. Das sei keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sagt Geisel, “sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz. Wir sind noch mitten in der Pandemie mit steigenden Infektionszahlen … Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversertheit des Lebens abwägen”.
Kleiner hat er es nicht, der Andreas Geisel. Er trifft nur Entscheidungen über Leben und Tod. Indes passt die angebliche Sorge, um die körperliche Unversehrtheit der Demonstrationsteilnehmer nicht dazu, dass Geisel ein paar Zeilen weiter damit angibt, dass er verhindern werde, dass “Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird”.
Kurz: Die körperliche Unversehrtheit, um die sich Berlins Innenheuchler angeblich sorgt, ist nur vorgeschoben. Er will politisch punkten und auf dem Trittbrett des Zuges mitfahren, den angebliche Journalisten, besser: als Journalisten verkleidete linksextreme Aktivisten (wir danken Dr. Steve Turley für diese Tatsachebeschreibung), schon seit Tagen befeuern, wenn sie diejenigen, die nach Berlin gehen woll(t)en, um ihrem Unmut über Masken und Einschränkungen, die mit SARS-CoV-2 verbunden sind, Luft zu machen als im Bund mit Rechtsextremisten diffamieren.
(Nach unserer Ansicht geht es mittlerweile nur noch vordergründig um die Masken und die Einschränkungen. Es geht wohl eher darum, wo die Grenze staatlicher Intervention in das tägliche Leben von Bürgern zu ziehen ist. Übergriffe wie die der Innen-Geisel aus Berlin, machen den hier schwelenden Konflikt nicht kleiner – im Gegenteil, aber vielleicht ist das ja beabsichtigt. Man kann zunehmend den Eindruck gewinnen, dass Linke mit ihren ständigen Provokationen einen dauerhaften und gewalttätigen Konflikt anzetteln wollen.).
Zurück zur Berliner Entscheidung.
Wann auch in Zeiten von Corona die Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden kann, das hat das Bundesverfassungsgericht gerade erst im April sehr deutlich gemacht: In seinem Beschluss vom 15. April 2020, also zu einem Zeitpunkt, zu dem der Lockdown in Kraft war, macht der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts deutlich, dass die Verwaltungsgerichte, die Verbote von Versammlungen, die von lokalen Behörden ausgesprochen wurden, bestätigt haben, vorschnell das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu Gunsten körperlicher Unversehrtheit aufgegeben hätten. Im konkreten Fall ging es um ein Versammlungsverbot, das die Stadt Gießen ausgesprochen hatte und das in einer Weise begründet wurde, die nun auch in Berlin, allerdings zu einem Zeitpunkt, zu dem ein Lockdown nicht mehr gegeben ist, benutzt wird.
Grundsätzlich gilt bei der Einschränkung von Versammlungsfreiheit immer, dass sie nur nach Abwägung zweier GLEICHWERTIGER Rechtsgüter vorgenommen werden kann. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages zitiert z.B. ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1969, in dem es heißt: Auflösung und Verbot von Versammlungen dürften nur “zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Gründen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen.
In einem Beschluss aus dem Jahre 2004 stellt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zudem klar:
“Die Versammlungsbehörde und das OVG haben ihre Entscheidung ausschließlich auf den Inhalt der zu erwartenden Äußerungen gestützt. Eine Rechtsgrundlage für das ausgesprochene Versammlungsverbot ist nicht erkennbar. Das OVG geht davon aus, dass Versammlungen mit demonstrativen Äußerungen neonazistischer Meinungsinhalte unter Berufung auf verfassungsimmanente Beschränkungen bzw. zum Schutz der öffentlichen Ordnung verboten werden können, und zwar unabhängig davon, ob Straftaten drohen. Auf diese Rechtsauffassung kann ein Versammlungsverbot nicht gestützt werden. Staatliche Beschränkungen des Inhalts und der Form einer Meinungsäußerung finden ihre Rechtfertigung ausschließlich in den in Art. 5 Abs. 2 GG aufgeführten Schranken auch dann, wenn die Äußerung in einer oder durch eine Versammlung erfolgt.
Meinungsäußerungen können inhaltlich – außer zum Schutz der Jugend und der persönlichen Ehre – nur im Rahmen der allgemeinen Gesetze beschränkt werden. Ein solches Gesetz muss dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen. Insbesondere die Strafgesetze knüpfen Beschränkungen des Inhalts von Meinungsäußerungen nicht an das Tatbestandsmerkmal der öffentlichen Ordnung an. In der pluralistischen Demokratie des Grundgesetzes sind Meinungsäußerungen grundsätzlich frei, es sei denn, der Gesetzgeber hat im Interesse des Rechtsgüterschutzes Schranken im Einklang mit Art. 5 Abs. 2 GG festgelegt.”
Es ist schlimm, dass wir in einer Zeit leben, in der Politdarsteller mit totalitären Tendenzen versuchen, ihnen ideologisch nicht genehme Versammlungen zu unterdrücken, in der sich Innensenatoren zu einer Geisel des demokratischen Systems entwickeln. Aber so ist das eben. Schreiten wir daher zur Nachhilfe für Polit-Täter:
Der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2004 macht deutlich, dass eine Versammlung nicht aufgrund zu erwartender Inhalte verboten werden kann. Allein die Äußerung von Geisel, er wolle verhindern, dass Berlin “als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird”, ohnehin eine Äußerung, die nicht mit demokratischen Grundlagen vereinbar ist, wohl aber mit kommunistisch-totalitären Grundlagen, bringt schon einen Verstoß gegen das Grundgesetz zum Ausdruck, das Versammlungsfreiheit unabhängig von den Inhalten, die auf Versammlungen verbreitet werden, gewährleistet. Das mag Herrn Geisel nicht passen. Er wird es dennoch akzeptieren müssen. Es sei denn, er will in die Fussstapfen totalitärer Innenminister treten, die in DDR und Drittem Reich Versammlungen politischer Gegner unterbunden haben.
Was bleibt ist die Behauptung, die Versammlung am Samstag in Berlin sei eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit von Menschen.
Wir glauben nicht, dass Hysterie ein Rechtsgut ist, das vom Bundesverfassungsgericht anerkannt werden wird. Hysterie mag reichen, um im Berliner Abgeordnetenhaus eine Mehrheit zu erzielen. Hysterie wird aber nicht reichen, um eine Einschränkung von Grundrechten durchsetzen zu können. Schon weil es den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 2020 gibt, in dem die verbietende Behörde in Gießen darauf hingewiesen wird, dass man Versammlungen nicht gleich verbieten muss, man kann sie auch unter Auflagen erlauben. Wenn das Verbot gar zu schnell erfolgt, dann liegt zum einen der Verdacht nahe, dass hier eine ideologische Entscheidung getroffen wurde, zum anderen liegt der Verdacht nahe, dass keine sorgfältige Abwägung von Rechtsgütern erfolgt ist.
Geisel behauptet, dass das Grundrecht der Versammlungsfreiheit der Unversehrtheit des Lebens untergeordnet werden müsse, weil “wir mitten in der Pandemie” seien, “mit steigenden Infektionszahlen”, man daher die Grundrechte der Bürger streichen müsse. Mit dieser Argumentation ist die Stadt Gießen auf die Nase gefallen und das war Mitte April, als sich Deutschland tatsächlich im Zentrum einer Pandemie befunden hat, als noch nicht klar war, welche klinischen Ausmaße COVID-19 annehmen wird. Und schon damals hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Versammlungsfreiheit entschieden. Was ist wohl für ein Urteil zu erwarten, wenn das Bundesverfassungsgericht über das neuerliche Verbot in Berlin urteilt?
Die Berliner Aktion ist gar zu offensichtlich eine rein ideologisch motivierte Aktion und somit ein klarer Verstoß gegen die Grundlagen demokratischer Gesellschaften. Wir sind bekannter Maßen keine Freunde von Demonstrationen gegen Maskentragen und Abstandsregeln, aber wir sind noch viel weniger Freunde politisch motivierter Eingriffe in die Grundrechte, die das Grundgesetz festgeschrieben hat. Hinzu kommt, dass ein Rechtssystem, das inkonsistent entscheidet und Versammlungen von Black Lives Matter zu einem Zeitpunkt erlaubt, zu dem der Lockdown in Deutschland mehr oder weniger noch in Kraft war, Versammlungen, die in gleicher Weise von Menschen ohne Masken, die sich nicht an Abstandsregeln gehalten haben, aufgesucht wurden, wie die Berliner Senatsverwaltung dies nun – wohl auf Weisung von Geisel – im Hinblick auf die Demonstration am Samstag befürchtet, weshalb diese nun verboten wurde, ein Rechtssystem ist, das jede Glaubwürdigkeit verloren hat.
Herr Geisel sei in diesem Zusammenhang an die SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung der Stadt Berlin erinnert, die er eigentlich kennen sollte:
“2) Bei Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Verfassung von Berlin hat die die Versammlung veranstaltende Person ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, aus dem die vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands und der jeweils zu beachtenden Hygieneregeln, wie erforderlichenfalls das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder der Verzicht auf gemeinsame Sprechchöre durch die Teilnehmenden während der Versammlung, sowie die zur Gewährleistung der nach der nutzbaren Fläche des Versammlungsortes zulässigen Teilnehmendenzahl bei der Durchführung der Versammlung hervorgehen. Die Versammlungsbehörde kann die Vorlage dieses Schutz- und Hygienekonzepts von der die Versammlung veranstaltenden Person verlangen und beim zuständigen Gesundheitsamt eine infektionsschutzrechtliche Bewertung des Konzepts einholen. Bei der Durchführung der Versammlungen ist die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts von der Versammlungsleitung sicherzustellen. § 17a Absatz 2 des Versammlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1789), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2366) geändert worden ist, steht dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum Infektionsschutz nicht entgegen.”
Die Grundlage einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit wäre hier nur gegeben, wenn sich ein Veranstalter weigert, vorgegeben Hygieneregeln einzuhalten, wobei schwierig zu erkennen ist, wie Herr Geisel selbst dann, wenn Teilnehmer der Demonstration oder der Veranstalter das Tragen von Masken und das Einhalten von Abstandsregeln ablehnen, daraus die vom Bundesverfassungsgericht geforderte unmittelbare, aus erkennbaren Gründen herleitbare Gefährdung dieser Rechtsgüter, also der Unversehrtheit des Lebens gelingen soll, jenseits von Hysterie und politischem Opportunismus.
Demokratische Gesellschaften basieren u.a. auf dem Glauben, das Rechtssystem sei unparteiisch, Rechtsregeln würden ohne Ansehen der Person, deren politischer Entscheidungen usw. angewendet, jeder sei gleich, vor dem Gesetz. Ein Innensenator, der diese Basis so eklatant missachtet und gefährdet, ist nicht nur eine Geisel für Berlin, er ist eine Gefahr für das gesamte demokratische System und nun, da er gezeigt hat, dass er seine Position missbraucht, um seiner ideologischen Mission zu folgen, ist er eigentlich untragbar. Er ist auch untragbar, weil er zu solchen Sätzen fähig ist:
“Das [das Verbot] ist keine Entscheidung gegen die Versammlungsfreiheit, sondern eine Entscheidung für den Infektionsschutz.”
Wer einen solchen Blödsinn von sich gibt, der ist entweder ein politischer Opportunist, der denkt, er könne andere für dumm verkaufen oder er ist selbst dumm. Wenn man A aufgrund von B verbietet, dann ist das eine Entscheidung für B und GEGEN A, egal, welche verbalen Tricks man versucht, es ist, als wollte man einen Mord damit begründen, dass das Erschießen von X keine Entscheidung gegen das Leben gewesen sei, sondern eine für mehr Platz im Raum, abgrundtiefe Dummheit oder überheblicher Opportunismus.
Bei Schulleistungstests finden sich Berliner Schüler immer unter den schlechtesten Schülern wieder. Was wohl dabei herauskäme, wenn man das politische Personal aller Bundesländer auf dessen IQ testen würde – wo sich dann das politische Personal von Berlin wiederfinden würde?
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Der Links/links/links Senat in Berlin sieht politisch Andersdenkende vermutlich als Gegner an, die bekämpft werden müssen. Da war “guter Rat”, wie man die Veranstaltung verhindern kann, teuer. Corona “sei Dank” und schon haben “wir” die Lösung. In den USA sind doch auch nur linke Demonstrationen erlaubt. Alle anderen sind verboten. Warum? Weil das Virus nur konservative Leute befällt. Linke sind davon ausdrücklich ausgenommen. Ende Satire. Wenn`s nicht so traurig wäre, es wäre sehr lustig.
“den USA sind doch auch nur linke Demonstrationen erlaubt. Alle anderen sind verboten.”
das ist falsch.
sie meinen plünderungen, brandschatzungen, körperverletzungen und co.
diese sind derzeit, sofern diese den sozialistischen/kommunistischen zielen folgen, legitim und erwünscht. zumindest in den blue-states.
Ich weiß, was Sie meinen, aber: In den von “Demokraten” regierten Staaten sind “Politische Demonstrationen” generell nicht verboten. Dass damit Plünderungen usw. verbunden sind, interessiert diese Sozialisten nicht im Geringsten. <im Gegenteil, sie wollen den Zusammenbruch der USA. Trump will das verhindern.
Ich würd das nicht so aufbauschen. Geisel ist sicher nur ein “Einzelfall”
Das sich darüber hinaus auch noch in einem psychischen Ausnahmezustand befindet.
Bei einer politischen Entscheidung dieser Tragweite entscheidet der Herr Geisel gar nichts, sondern ist nur das Sprachrohr der Choreographen im Hintergrund.
Hätte ich eine solche Demo gerne unterbunden gesehen an dessen Stelle, wären mir ein halbes Dutzend geeigneterer Maßnahmen eingefallen.
Da im Hintergrund garantiert keine Vollidioten das Szepter führen, steht zu vermuten, dass hier eine Eskalation angestrebt wird, weil man sie hervorragend dazu benutzen kann Andersdenkende massiv zu stigmatisieren, Proteste obsolet erscheinen zu lassen und verschärfende Maßnahmen auf Dauer zu legitimieren.
Natürlich werden Tausende bis Zehntausende trotzdem auftauchen – entscheidend wird sein, wie die sich verhalten sobald agents provocateurs auftauchen bzw. wie die Polizei und evtl. das Militär die Demo methodisch verhindern, auflösen wollen.
Danach wird sich zeigen, ob die ‘Gegenbewegung’ wie ein Soufflé zusammenfällt und dann voraussichtlich auch nicht wieder sich davon erholen wird oder ob es zu einer kritischen Verhärtung der Fronten kommt.
die demonstranten können sich im nachgang auch einen spass erlauben, indem diese der polizei und den beteiligten polizisten diskriminierung vorwirft.
man stelle sich nur die freude vor, wenn auch nur 10.000 solcher vorgänge innerhalb kürzester zeit bearbeit und jeweils die unschuld des bzw. der handelnden polizisten nachgewiesen werden muss. 😂🤣😂
ich muss gestehen, ich bin ob dieser situation freudig erregt 😃
es passiert etwas und jetzt, nach diesem verbot, da kann die politik eigtl nur noch alles falsch machen.
btw, den einsatz des militärs halte ich eher für unrealistisch.
sind doch die funktionienden gerätschaften im ausland im einsatz.
und mit besenstielen bewaffnet, dass gäbe zu peinliche bilder.
AKK (Afrika Kann Kommen) mit Besenstiel (und Putzeimer)….
war da nicht so ein Faschingsbeitrag anläßlich einer Sitzung zur Verbreitung der Corona-Plandemie??
Tja, nicht alle Vorschläge dürfen hier das Licht der Welt erblicken?
Wie wäre es, wenn eine britische Abordnung aus dem Besatzungsvorbehalt schöpft und mit Nachdruck an die Einhaltung das anempfohlenen Grundgesetzes pocht – und zwar an die richtigen Türen. Es geht mitnichten nur um die Normenhirarchie und den verballhornenden Interpretationsspielraum.
SHAEF wird Freitag übernehmen…
Alexander Quade:
https://bumibahagia.com/2020/08/26/berliner-senat-schlottert-verbietet-demonstration-am-29-08-2020/#comment-211462
der vollständigkeit halber:
in deutschland gibt es KEIN grundrecht der unversehrtheit des lebens, dass sich auf die handlungen anderer bürger bezieht.
grundrechte waren und sind abwehrrechte gegenüber dem staat, nicht gegenüber den bürgern.
Aus diesem Grund hat man ja still und heimlich § 28 des Infektionssschutzgesetzes am 19.06.2020 abgeändert. Dort heißt es jetzt: “Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.” Anders ausgedrückt bedeutet das nichts anderes, als dass das IfSG das Grundgesetz kassiert. Prinzipiell ist jetzt durch eine noch so hanebüchene subjektive Konstruktion einer infektiologischen Bedrohungslage jede Form von Freiheitsentzug legalisiert. Ich bin echt gespannt, wie Gerichte entscheiden werden.
Ok, und wer sein vermutlich ehemaliges Recht auf Demonstrations-und Versammlungsfreiheit trotzdem wahrnimmt, der kommt dann wohl in “Geisel-Haft”?
Klar, Berlin, die ehemalige Hauptstadt der DDR, ist – den wenigsten ist das wohl klar – ein Sonderfall, denn sonst könnte man ja dort eine Demo für die Freiheit einfach auch per Dekret aus Affrika rückgängig machen.
Was aber wirklich stutzig macht ist das Gefühl als würden diese rgm-Kasper – so wie sie sich geben – gar nicht mehr mit einer Wahl oder so und damit mit ihrer Entsorgung rechnen (müssen)?
Wissen die mehr als wir?
Die „Unrechten“ in DDR 2.0. und die „Unrechten“ in DDR 1.0. (Unrechte/Nichtrechte: YouTube Robert Matuschewski 😉).
DDR 1.0. „Unzufriedene und Oppositionelle in der DDR organisieren sich im Sommer 1989 zunehmend… sie wollen das politische „S y s t e m“ verändern. Ausgehend von Leipzig versammeln sich landesweit wöchentlich mehr und mehr Ostdeutsche zu friedlichen Demonstrationen.“
hdg.de/lemo/kapitel/deutsche-einheit/friedliche-revolution/montagsdemonstrationen.html
Die “Unzufriedenen” wollten verändern, mitwirken, nicht stürzen!
DDR 2.0. „Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser „S y s t e m“ verächtlich machen“, sagte Berlins Innensenator.“ (pi-news)
Klare Worte, ganz Zweifelsfrei: „Unser“! Und das heißt, wie bei Honecker&Co: Die Partei der „Unrechten“ hat immer „Recht“, oder?
Wer ist der Souverän 2020 und war es 1989?
Das Beiwerk „Infektionsschutzgesetz“ ist völlig überflüssig,
denn bei allen Großdemos, ob in der BRD oder den „illegalen“ in Weißrussland – die Leichenberge blieben aus, genau wie schon lange ohne Lockdown in Schweden!
Immer mehr Menschen erkennen das sofort wirksame Mittel gegen die angebliche Pandemie: Fernseher ausschalten!
UND Endlich wieder umschalten und „Westfernsehen“: Der Sender VOX ist im Anmarsch 😉
Klar, das Corona-Virus wird ja bevorzugt durch Wellen – insbesondere Fernsehfunk-Wellen – übertragen und jetzt kommt die Zweite Deutsche Welle an zuwenig richtig positiven und zuviel falsch positiven PCR-Ergebnissen. (letztere ca. 1-2% der steigenden Zahl an Testergebnissen, die ja eh keine Erkrankung feststellen können).
Nach den zugehörigen “Erkrankten” wird aber noch verschärft gefahndet. Diese tarnen sich allerdings mit hoher krimineller Energie und dreister Mimikry:
Sie laufen – weil sie nicht wissen, daß sie krank sind – gesund herum, kein Fieber, kein Husten. kein bisschen ermattet, einfach nichts.
Ganz Gerissene aber sonst Gesundseiende*Innen setzen sich eine Maske auf ohne die Warnung (“hilft nicht”) im Beipackzettel zu lesen. Tarnen und Täuschen wo´s geht.
Der einzige klinische Hinweis ist vielleicht, daß ihnen der wahre Hintergrund der Freiheitsentzugs nicht schmeckt und sie die Altparteienpolitik nicht mehr riechen können, verbunden mit einer ausgeprägten Fern-Sehschwäche.
Vermutlich werden diese gravierenden Symptome aber auch nicht mehr verschwinden.
Wir sollten uns diese verheerenden Langzeitschäden, die womöglich noch vererbt werden, also nicht zu Herzen nehmen 🙂
Ich habe heute 3 Zeitungen fast ungelesen entsorgt, wegen akutem Corona-Überdruß.
Und mit der Kassiererin ein bißchen über die Masken gejammert.
Die Basta Basta Merkel wird den Geisel für dessen diktatorische Maßnahme sicherlich herzlich umarmen . Sozialisten unter sich halt.
Massendemonsrationen in Weißrussland für Demokratie und Menschenrechte (überwiegend ohne Masken) : sehr gut!
Das gleiche in Berlin : bööse!
Lukaschenko wäre bereit, zwischen Geisel und den Masken-Menschenrechtlern zu vermitteln. Genau wie zwischen Macron und den Gelbwesten. Er nannte ausdrücklich die Berliner Corona-Demos als eine Krise, um die sich die westlichen Kollegen, deren Telefonate er nicht annimmt, zuerst kümmern sollen.
Die Sache ist doch ganz einfach. Dann machen wir eben keine Demonstration sondern einen Städteausflug nach Berlin. Hunderte oder Tausende von Reisebussen, die ruhig und gemächlich die Städtetouristen auf Sightseeingtour durch Berlin karren. Dazu Tausende Privat-Pkw, deren Insassen ruhig und gemütlich die Sehenswürdigkeiten von Berlin bewundern. Tausende von Fußgängern, die den gesamten U-Bahn- und S-Bahn-Verkehr zum Erliegen bringen, weil so viel gehbehinderte Personen dabei sind, die halt nicht schneller ein- oder aussteigen können. Hier gilt es, kreativ zu sen. “Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin“ ist ein Schlachtengesang deutscher Fußballfans von 1985 und sollte auch das Motto für den 29.08.2020 sein.
Zitat: “Wir sind bekannter Maßen keine Freunde von Demonstrationen gegen Maskentragen und Abstandsregeln”
Ja, genau deswegen, weil ihr euch nicht bei unabhängigen Wissenschaftlern über Dinge wie Exosome und deren Ähnlichkeit mit und damit Erkennung als Covid-Viren beschäftigt, habe ich SF verlassen. Habe obigen Artikel heute zufällig mal aufgegriffen. Aber in der Corona-Story seid ihr hinter dem Mond! Beschäftigt euch mal mit dem “außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss” mit den “Ärzten für Aufklärung” und den “Rechtsanwälten für Aufklärung”. Oder bleibt einfach doof!
Wenn Sie uns verlassen haben, wer schreibt dann hier, der Geist von Karl Brandt?
🙂
Es scheint, dass die Beschäftigung mit “unabhängigen Wissenschaftlern” – wobei mir unklar gebblieben ist, was Rechtsanwälte mit Wissenschaft zu tun haben sollen – bei manchen zu tiefer geistiger Verwirrung führt; vielleicht sollten sie damit anfangen, sich einfache logische Zusammenhänge zu erarbeiten – damit sie nicht so sehr viel doofer bleiben als wir es sind!
Vielleicht sollte man eine neue Demo an dem Tag anmelden, mir einem neuen Motto: Rücktritt des Spree-Lukaschenkos.
Und schlagartig wird mir klar was in Berlin unter “Ballast der Republik” gemeint sein könnte.
Bitte seid so gut und setzt im Text manchmal ein (s) hinter das s von Geisel.
Weil: Geisel (Gefangener) = hostage; Geissel (Peitsche) = whip.
Eins für das andere zu nehmen funktioniert nicht mal mündlich so richtig, weil auch da der s-Laut verschieden ist. Man muß also den s-Laut etwas abändern, um das Wortspiel machen zu können.
Wenn da genügend Leute hinfahren, gibt es Massenauflauf, egal was da abgesagt wird.
Endlich hat Berlin wieder mal was Verbotenes an sich, wie zu Mauerzeiten…
Tipp für die Anmelder der Berlin-Demo : deklariert das Ganze um in eine Freiheit für “Belarus”-Demo! Genehmigung sicher, Maskenpflicht interessiert keinen und am Ende gewinnt Ihr!
Wie wärs mit “Belarus Lives Matter” ?
Oder verliert man dann auch seinen job?
Ich bin entschieden für das Tragen von Gesichtsmasken! Dass es sich allerdings hier um einen Gesinnungsentscheid unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes handelt, zeigt allein schon die Tatsache, dass derselbe Berliner Senat Versammlungen von bis zu 500 Personen in Innenräumen (!!) erlaubt – von der ausdrücklich erwünschten “Nähe” der BLM-Demos einmal abgesehen. By the way: Herr Geisel (SPD) war noch bis 1989 Mitglied der SED. Einen Herrn Sarazzin hingegen hat man erst kürzlich endgültig aus der Partei geworfen. Kurt Schumacher würde sich im Grabe umdrehen!
Gerade frisch in den Radionachrichten:
“Gegendemos sind von dem Verbot ausgenommen” ( 27.08 8:45 auf StarFM- Berlin )
+100 Punkte auf der Hypocrisy Scale
Einmal SED, immer SED…