Der strafwütige Staat: Dr. Ronald Weikl zu Bewährungsstrafe verurteilt [Reihe Furchtbare Juristen]
Nicht nur das politische System wird derzeit de-legitimiert und zerstört, auch das Rechtssystem. In unserer Reihe “Furchtbare Juristen” haben wir schon eine Vielzahl von Beiträgen veröffentlicht, die die Strafwut, mit der Staatsanwälte ideologische Abweichung von politischen Vorgaben verfolgen, darstellen. Eine LIste der bisherigen Veröffentlichungen findet sich am Ende dieses Posts.
Die Urteile zeichnen sich im Wesentlichen dadurch aus, dass kein herbeigeführter Schaden per Urteil bestraft werden soll, vergleichbar dem gebrochenen Nasenbein bei schwerer Körperverletzung oder dem fehlenden Auto, nach Diebstahl, es wird auch nicht bestraft, dass ein Schaden mit einer Handlung in Kauf genommen oder angedroht wird, nein es wird bestraft, dass ein Bürger in Abweichung zu ideologischen Vorgaben handelt, ohne dass durch diese Handlung ein Schaden entstanden wäre.
Um es noch einmal in Erinnerung zu rufen, obschon wir das an dieser Stelle fast regelmäßig sagen:

Ein Rechtssystem dient nicht denen, die sich den Staat gerade zur Beute genommen haben. Ein Rechtssystem dient dazu, Bürger zu schützen, ihr Eigentum, ihre Sicherheit zu gewährleisten und Übergriffe darauf, unter Strafe zu stellen – auch Übergriffe, die bei Regierenden ihren Ausgangspunkt nehmen. Im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags treten Bürger Rechte an – in den Worten von Thomas Hobbes – den Leviathan ab und erhalten im Gegenzug eben diese Garantie von Sicherheit nach innen und außen und von Eigentum. Entfällt diese Garantie, entfällt damit auch die Grundlage des Gesellschaftsvertrags und wir kommen zu der Frage, ob ein Bürger einem vertragsbrüchigen Staat gegenüber noch zur Loyalität verpflichtet ist. Neil Oliver hat diese Frage gerade im britischen Fernsehen und zur besten Sendezeit beantwortet.
Ein Rechtssystem dient den Bürgern, IHRER Sicherheit, IHREM Eigentum.
Dessen ungeachtet beschreiben wir in unserer Serie “Furchtbare Juristen” seit geraumer Zeit den Trend, das Rechtssystem zum ideologischen Büttel zu reduzieren, der im Auftrag seiner ideologischen Herren diejenigen jagt und bestraft, die es wagen, eine andere politische Ansicht zu vertreten oder die es wagen, von ideologischen Vorgaben abzuweichen.
Damit sind wir bei Dr. Ronald Weikl, der heute vor dem Landgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 50.000 Euro Geldbuße verurteilt wurde. Ein Urteil in zweiter Instanz, mit dem das Urteil in erster Instanz im Strafmaß reduziert, ansonsten aber aufrecht erhalten wurde.
Verurteilt wurde Dr. Weikl wegen Verstoß gegen § 273 StGB (alte Fassung), und zwar in 24 Fällen:
“Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Dr. Weikl hat Atteste ausgestellt, die von den Inhabern der Atteste genutzt wurden, um der ideologisch motivierten Maskenpflicht zu entgehen, jenem Fetisch, der als geradezu letzter Halt nun langsam aber sicher selbst in Deutschland beseitigt wird, obschon Minister Karl sein Möglichstes tut, um ihn weiterhin anbeten zu können. Dass Masken ein Fetisch sind, der genutzt wird, um die Bevölkerung per “Unterwerfungsritual” gefügig zu machen, ein Ritual, das Harold Garfinkel in seinen Studies on Ethnomethodology ausführlich als Ritual beschrieben hat, das geradezu seine materielle Nutzlosigkeit voraussetzt, um ideell nützlich zu sein, ist schon seit längerem nicht nur klar, sondern Stand der Wissenschaft:
Die Studien, die zeigen, dass Masken über die Veränderung der Atemluft zu gesundheitlichen Problemen führen, denn unter der Maske reichert sich CO2 an, und CO2 einzuatmen, ist ungesund, sind zwischenzeitlich so zahlreich, dass man vom Stand der Forschung sprechen kann:
- Die CO2-Konzentration der Atemluft wird durch Masken im allgemeinen und FFP2-Masken im Besonderen so stark erhöht, dass sie für chirurgische Masken in 40% der Fälle und für FFP2-Masken in 99% der Fälle über der zulässigen “Langzeitgrenze” von 5.000 ppm liegt.
- Kinder weisen unter Maske dramatisch höhere Konzentrationen von CO2 in ihrer Atemluft auf. Nimmt man den Wertebereich für FFP2-Masken , dann liegt der Spitzenwert bei 14.920 ppm, das sind 80 ppm weniger als die Britische Gesundheitsbehörde für maximal 15 Minuten als Expositionszeit zulässt, weil ansonsten mit einer gesundheitlichen Schädigung gerechnet werden muss.
- Die CO2-Konzentrationen, die sich bereits nach maximal 5 Minuten unter einer FFP2-Maske einstellen, liegen für Kinder (10-18 Jahre) zu 100%, für Erwachsene (19-64 Jahre) und für Alte (65+ Jahre) um ein Vielfaches über der Grenze von 5.000 ppm, ab der die CO2-Konzentration nicht mehr als bedenkenlos angesehen wird.
Das sind die besorgniserregenden Ergebnisse einer Studie, die Martelucci et al. (2022) durchgeführt haben.
Martellucci, Cecilia Acuti, Flacco, Maria Elena, Martellucci, Mosè, Violante, Francesco Saverio und Mazoli, Lamberto (2022). Inhaled CO2 Concentration while Wearing Face Masks: A Pilot Study Using Capnography. medRxiv.
Die Autoren bestätigen damit Ergebnisse, zu denen bereits zuvor Walach et al (2021) gelangt sind
Walach, Harald et al. (2021). Experimental Assessment of Carbon Dioxide Content in Inhaled Air With or Without Face Masks in Healthy Children: A Randomized Clinical Trial. Journal of the American Medical Association.
Um die Reihe zu vervollständigen, auch die folgenden beiden Studien zeigen, dass das Tragen von Masken mit gesundheitlichen Schäden einhergeht.
Kisielinski, Kai et al. (2021). Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards? International Journal of Environmental Research and Public Health.
Schwarz, Silke et al. (2021). Corona Children Studies: “Co-Ki”: First Results of a Germany-wide Registry on Mouth and Nose Covering (Mask) in Childeren. Research Square.
Die berichteten Studien beziehen sich, wenn man so will, auf das Problem, das sich durch Aus-Atemluft-Recycling unter Masken ergibt. Um die Sprengkraft der Ergebnisse, die sie berichten, würdigen zu können, muss man sie in den Rahmen der Studien stellen, die zeigen, dass von Masken, egal von welchen, im Hinblick auf die Abwehr von SARS-CoV-2 keinerlei Nutzen ausgeht, also z.B. diese Studien:
Chu, Derek K., Akl, Elie A., Duda, Stephanie, et al., 2020: Physical Distancing, Face Masks, and Eye Protection to Prevent Person-to-Person Transmission of SARS-CoV-2 and COVID-19: A Systematic Review and Meta-analysis. The Lancet 395(10242): 1973-1987.
Kisielinski, Kai, Giboni, Paul, Prescher, Andreas, et al., 2021: Is a Mask That Covers the Mouth and Nose Free from Undesirable Side Effects in Everyday Use and Free of Potential Hazards? International Journal of Environmental Research and Public Health 18(8): 4344; https://doi.org/10.3390/ijerph18084344.
Nanda, Akriti, Hung, Ivan, Kwong, Ava, et al., 2021: Efficacy of Surgical Masks or Cloth Masks in the Prevention of Viral Transmission: Systematic Review, Meta-analysis, and Proposal for Future Trial. Journal of Evidence-Based Medicine 14(2): 97-111. https://doi.org/10.1111/jebm.12424.
Wang, Yu, Tian, Huaiyu, Zhang, Li, et al., 2020: Reduction of Secondary Transmission of SARS-CoV-2 in Households by Face Mask Use, Disinfection and Social Distancing: a Cohort Study in Beijing, China. BMJ Global Health 5: e002794. https://gh.bmj.com/content/5/5/e002794
Eine Diskussion der Ergebnisse, der angesprochenen Studien findet sich hier.
Ein weiterer Aspekt, der sich mit Masken verbindet: Sie sind der optimale Nährboden für Bakterien und Pilze aller Art. Das haben Park et al. (2022) im Rahmen einer Studie, die wir hier besprochen haben, gezeigt (Semmelweis lässt grüßen).
Park, Ah-Mee, Sundar Khadka, Fumitaka Sato, Seiichi Omura, Mitsugu Fujita, Kazuki Hashiwaki, and Ikuo Tsunoda (2022). Bacterial and Fungal Isolation from Face Masks: Newly Emerged Hygiene Issues Under COVID-19 Pandemic. Nature Scientific Reports – 18. Juli 2022.

Die Masken von 108 Freiwilligen, es waren in 80% der Fälle “non-woven” Masks, dazu zählen auch FFP2-Masken, wurden vom Wissenschaftlerteam nach ein, zwei oder drei Tragetagen eingesammelt und auf die Bewohner, die sich in der Zwischenzeit dort eingenistet hatten, untersucht. Es sind viele, sehr viele Bewohner, die die Autoren gefunden haben. Aber beginnen wir zunächst mit dem, was sie nicht gefunden haben:
- Egal, wie lange sie Masken tragen, die Anzahl der Bakterien ist mehr oder weniger gleich.
- Welche Art von Maske sie tragen, macht für die Anzahl der Bewohner keinen Unterschied, ob Wolle, synthetische Materialien oder Polyurethane, Bakterien und Pilze fühlen sich in gleicher Weise wohl.
- Ob sie vor dem Maskentragen eine Mundspülung vornehmen oder nicht hat keinen Effekt auf Bakterien oder Pilze – innen wie außen.
- Egal, wie sie sich ihrem Arbeitsplatz nähern, mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem privaten Auto oder dem Fahhrad (oder zu Fuß), die Bakterien und Pilze interessiert es nicht.
Masken kommen, egal, welchem Verwendungstyp und welcher Verwendungsdauer sie zugeführt werden, mit einer Bakterien und Pilz-Garantie.
Nun zu den Unterschieden, die die Autoren gefunden haben.
- Bakterienkulturen sind die Regel, finden sich für 99% der Fälle auf der Innenseite der Masken, unabhängig vom Maskentyp, sie finden sich nur marginal seltener, nämlich in 94% der Fälle auf den Außenseiten der Masken.
- Die Anzahl der Bakterienkulturen differiert: Auf der Innenseite finden sich im Durchschnitt [wir hoffen Sie sitzen gut;] 168,6 [+/- 24,7] Bakterienkulturen, auf der Außenseite 36 [+-7] – Maske ab und zu invertieren?
- 80% der Bakterienkulturen sind kleine weiße [keine großen weißen] Bakterienkulturen – falls es Sie beruhigt.
- Pilze sind etwas seltener: Sie nisten sich auf 79% der Innenseiten der Masken ein und auf 95% der Außenseiten.
- Im Durchschnitt finden sich 4,6 [+/- 1,9] Pilzkulturen auf der Innenseite und 6,1 [+/- 1,9] Pilzkulturen auf der Außenseite.
- Im Gegensatz zu Bakterien nimmt die Anzahl der Pilzkulturen mit der Dauer des Tragens zu, ein Umstand, den die Autoren damit erklären, dass Pilzkulturen auch Trockenheit überstehen, Bakterien nicht.
Nun, nachdem klar ist, dass es “Goodies” auf Masken gibt, stellt sich die Frage, welche Goodies das eigentlich sind. Es findet sich zum Beispiel die folgende Herausforderung für das jeweilige Immunsystem:
“We detected B. cereus, a foodborne pathogen, on the outer-side of masks in 5% of the participants (Fig. 4c), suggesting that B. cereus might adhere to the face masks through hands from feces. Intensive handwashing is recommended, since handwashing is effective in reducing the incidence of diarrhea”.
Und als Höhepunkt der Nutzlosigkeit kann man zwischenzeitlich davon ausgehen, dass Masken ein Virus nicht etwa eingrenzen und in seiner Übertragbarkeit reduzieren, seine Verbreitung somit zeitlich und räumlich einschränken. Nein, im Gegenteil, Masken verlängern den Zeitraum, in dem ein Virus durch eine Bevölkerung geht. Jarnig et al. haben das gezeigt.
Jarnig, Gerald, Kerbl, Reinhold, van Poppel, Mireille N.M. (2022). Effects of wearing FFP2 masks on SARS-CoV-2 infection rates in classroom. medRxiv.
Stand der Forschung:
- Masken haben keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Verbreitung von SARS-CoV-2.
- Masken fügen denen, die sie tragen (müssen), gesundheitlichen Schaden zu.
- Masken ziehen die Zeitperiode, in der ein Virus durch eine Bevölkerung geht, in die Länge, sorgen also dafür, dass mehr Menschen, länger Zeit haben, sich mit dem Virus zu infizieren.
Nun zeigt die Forschung eindeutig, dass Masken nicht nur nichts nutzen, sondern vielmehr schaden, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die gezwungen werden, sie zu tragen, schaden. Insofern müsste man Dr. Weikl, der Atteste ausgestellt hat, um vom Maskentragen zu befreien, eigentlich zu einem Helden der Gesundheit ernennen, hat er doch die Wahrscheinlichkeit, von Masken verursachter Gesundheitsbeschwerden reduziert, ohne Nebenwirkungen hervorzurufen, was im Kontext von SARS-CoV-2 eine sehr seltene Fügung ist.
Aber Dr. Weikl hat gegen die Religion der Jünger Coronas, gegen ihre Ideologie verstoßen, deren elementarer Bestandteil das Anbeten von Stofflappen ist. Entsprechend wird der Häretiker von einem sich eigens berufen fühlenden Oberstaatsanwalt Namens Feiler verfolgt und vor Gericht gebracht. Ziel: Drei Jahre Betätigungsverbot, Inhaftierung (was ab Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monaten automatisch das Ergebnis ist) und Geldbuße. Der Beweggrund für diese weit überzogene Strafforderung, die einen nicht unbedenklchen Strafeifer zum Ausdruck bringt, liegt wohl unter anderem in der Prominenz von Dr. Weikl begründet, der gemeinsam mit Sucharit Bhakdi den Verein “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.” gegründet hat, einen der Stachel in der Seite der Jünger Coronas, weil er sich der Verbreitung von Faktenwissen verschrieben hat, was ihn notwendig in Gegensatz zu Ideologen und den von ihnen präferierten Unterwerfungsritualen bringen muss.
Ronald Weikl ist ein High Profile Target, und dass er als solches gehandelt wird, das zeigt sich daran, dass ein Oberstaatsanwalt, eine staatsanwaltschaftliche Charge, die sich normalerweise nicht um Rechtsangelegenheiten kümmert, die ihren Ausgangspunkt vor einem Amtsgericht nehmen, persönlich involviert ist. Tritt man einen Schritt zurück und bewertet den Fall Weikl unter der Prämisse, dass er Befreiungen vom Tragen einer Maske ausgestellt hat, ohne den Befreiten zu Gesicht zu bekommen, dann kommt man nicht umhin, den fehlenden Schaden, der durch das, was selbst geübte staatsanwaltschaftiche Rabulisten nur mit einiger Mühe unter § 273 StGB subsumieren können, gesühnt werden soll, in den Schluss münden zu lassen, dass hier ein Schauprozess durchgeführt wird, der unter normalen Umständen schon durch die Floskel “wider besseres Wissen”, die in den Gesetzetext geschrieben wurde, beendet wäre, denn – wie soll ein Arzt, der nach telefonischer Konsultation, wie sie in der Telemedizin üblich ist, der der Ansicht ist, demjenigen, der ihn angerufen hat, sei eine Maske nicht zuzumuten, weil er neben dem garantierten gesundheitlichen noch psychischen Schaden nimmt, wider besseres Wissen handeln?
Im normalen Leben ist das die Hürde, die nicht genommen werden kann.
Aber das juristische Leben ist seiner Normalität entwöhnt. Es findet in einem Universum das ganz eigenen Unterwerfungsritualen folgt, statt, eines, das zunehmend ideologisch inkubiert und unterminiert wird, so dass das Fortkommen von Richtern, das Sichern einer Vorsitzenden Stelle am Landgericht zum Beispiel oder die Berufung zum Oberlandesgericht nicht mehr nur von rechtlicher Gefügigkeit, sondern zunehmend von ideologischer Gefügigkeit abhängt. Nur so kann man erklären, dass ein Arzt, der niemandem geschadet hat, der letztlich nur Ungehorsam gegenüber unsinnigen staatlichen Vorgaben gezeigt hat, ein Recht, das ihm als Bürger des Staates zusteht, verurteilt wird, wegen Verstoßes gegen die Ideologie der Manischen, die versuchen, ihre Krankheiten zur Normalität zu erklären und dazu – wie im Totalitarismus so üblich – die Organe des Staates missbrauchen.
Dr. Weikl hat übrigens Revision gegen das Urteil angekündigt.
Es gibt also eine Neuauflage vor dem Oberlandesgericht München.
Bisher in der Reihe “Furchbare Juristen” erschienen:
- Hildesheimer Staatsanwalt auf Impfgegner-Hexenjagd
- Rechtsbeugung am Verwaltungsgericht Osnabrück
- Aus der Bibel zu zitieren, ist in Zürich strafbar
- Eine Phantasie in Mengel
- Der Buchstabe Z im deutschen Kriegsrecht
- Strafbefehl wegen Besitz eines “N”
- Staatsanwalt beschimpft Angeklagten als Schwurbler
- Kriegsverbrechen als Mittel zum Tugend wedeln
- Habrth fährt auf dem Gleis 1000jähriger deutscher Ideologie
- Unrichtige Corona-Atteste
- Die Politisierung des Strafrechts
- Strafe bestimmt, Anklage und Belege gesucht – Das Verfahren gegen Michael Ballweg
- Toxisch: Bundesrichter mit Blut an den Händen
- Ist das noch normal? Von der versuchten Zersetzung Sucharit Bhadis
- Verantwortungslos: Richter bestätigen Lauterbach, dass seine Aussagen belanglos sind.
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Vielleicht hat Dr. Weikl ja noch Schlimmeres getan, das aber zu heikel ist, um offen besprochen zu werden. Vielleicht hat er von der Teilnahme an dem Versuch abgeraten, bei dem es nicht um eine “Impfung”, also Infektionsverhinderung ging, sondern um ein noch nicht sicher bekanntes “größeres Ganzes”, bzw. “höheres Ziel” . . .? In dem Fall hätte er nicht “nur” eine unsinnige Ideologie zurückgewiesen, sondern auch ihrer Umsetzung aktiv geschadet. Dass der Herr Oberstaatsanwalt den Fall übernommen hat, lässt vermuten, dass Dr. Weikl mehr getan hat als nur Atteste für “Maskenverweigerer” auszustellen.
–
Übrigens nehme ich an, dass die medizinische Maske in Arztpraxen und für Besucher in Krankenhäusern durchaus Sinn macht. In dem Fall zieht man sie an und wirft sie einige Stunden später wieder weg. Zur Bakterien- und Pilzkulturmatte wird der Maulkorb erst, wenn man ihn dauerhaft oder immer wieder tragen muss. Die medizinischen Masken sind billig, die gebraucht man meist nur einmal. Die teuren Staubmasken werden dagegen meist ein paar Tage lang benutzt. Bis dahin atmet man durch dichte Bakterienkulturen. Obwohl das den Machthabern unmöglich unbekannt sein kann, bestehen sie mancherorts noch heute auf Staubmasken in den Öffis. Zum Glück sagt keiner etwas, wenn die Fahrgäste nur medizinische Masken tragen (vielleicht ein Drittel bis die Hälfte der Menschen in den Bussen), und meist reagiert auch keiner, wenn man sich die Maske unter die Nase zieht (vielleicht ein Sechstel bis Fünftel der Fahrgäste).
Mach dir mal den Spaß und schneide eine von diesen Staubmasken einfach in der Mitte durch und guck dir an, was da drin ist bzw. rauskommt, (FPP2, “Kaffeefilter-Maske”).
Die Bakterien- bzw. Pilzkontzentration in der Luft, die du einatmest, macht den Unterschied und natürlich, wie lange du bakteriell, virus- und pilzmäßig hoch verseuchte Luft einatmest. Je länger man hohen Konzentrationen dieser Sachen ausgesetzt ist, desto wahrscheinlicher sind Infektionen, Erkrankungen und Schäden.
Denn Pilze und Bakterien und Viren sind IMMER in der Luft, nur eben in einer Konzentration, mit denen dein Immunsystem fertig wird. Aber wenn du eine Maske trägst und die dann auch noch mehrere Stunden trägst, dann wächst so einiges in der Maske und du atmest lange hohe Konzentrationen ein.
Die “Hersteller” von passenden Medikamenten gegen solcherart provozierte Lungenkrankheiten haben sich natürlich schon seit Längerem darauf vorbereitet (ebenso wie bei Gürtelrose & Co) und ich denke das wird dann wieder ein gutes Folgegeschäft, denn sonst würden sie es ja nicht tun.
Da ist es doch klar und verständlich, daß auch jene Planungssicherheit brauchen
und insoweit dem Rechts-Staat vertrauen dürfen.
Also:
Alles im Grünen Bereich!
Zur Wirksamkeit von medizinischen Masken generell, gibt es, nach meiner Erinnerung, ebenfalls Untersuchungen.
Bei diesen machte es für das Infektionsgeschehen am offenen Patienten keinen Unterschied, ob der Operateur eine Maske trug oder nicht.
Ich meine, die wurden im skandinavischen Raum durchgeführt, könnte mir aber auch gut vorstellen, dass die mittlerweile aus dem Netz getilgt wurden, da die Masken sich zu einem Politikum entwickelten.
“Übrigens nehme ich an, dass die medizinische Maske in Arztpraxen und für Besucher in Krankenhäusern durchaus Sinn macht.”
Der Glaube gibt vor, daß die Masken beim Passieren der KKH-Eingangstür plötzlich Funktionen haben, welche einen ansonsten nicht gegebenen Nutzen haben.
Gleiche Funktionsänderung tritt ein beim Passieren der Pforte von innen nach außen.
Die gleiche Funktionsänderung tritt jeweils auch ein in Bezug auf Schädlichkeit.
Liabs Hergottle von Biberach, schlag ra, schlag ra.
Meine Beobachtung ist, dass es sich bei Dr. Weikl um einen nicht mehr ganz jungen Herrn mit hervorragender Ausbildung handelt, der hoffentlich finanziell seine Schäfchen im Trockenen hat. Ich hoffe und wünsche ihm, dass er in Revision gewinnt. Es besteht ja die Hoffnung, dass es dem Staat zu peinlich wird, in der Öffentlichkeit mehrere Urteile gegen wissenschaftliche Erkenntnis und gesunden Menschenverstand durchzudrücken.
“…dass es dem Staat zu peinlich wird,..”
Der Staat kann nicht handeln und werten. Es sind Personen.
Hier eben die Systemlinge in der Richterschaft.
Im wiederum ziemlich gleich marschierenden Österreich kommt das auch und es ist auch klar genannt, daß es um die wirtschaftliche Zerstörung prominenter Gegner (sagen wir mal der Ausführenden der Pharmalobby) geht und es wird zu Spenden aufgerufen.
Schön, daß es in Österreich auch noch Normale und/oder Bürger gibt.
https://www.wochenblick.at/corona/ein-jahr-auf-bewaehrung-mut-arzt-weikl-wegen-masken-attesten-verurteilt/
Intersessant bei diesen Urteilen ist immer die Begründung,der Arzt habe den Patienten nicht gesehen bzw. untersucht;deshalb könne sein Attest nicht auf erhobenen ärztlichen Befunden beruhen und sei daher von vornherein unrichtig bzw. fehlerhaft. Während der grassierenden “Plandemie”-Panik war es dagegen dem Arzt mit staatlicher Erlaubnis möglich, o h n e Untersuchung und lediglich nach telefonischem Patientienkontakt Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit mit der Verdachtsdiagnose COVID-19 ausszustellen,sofern der Patient am Telefon Symptome einer Erkältung geschildert hatte. Finde den Fehler…
Richtig, Herr Kollege. Aber es kommt anscheinend darauf an, welchen erzieherischen Zweck das Gericht , angestiftet vom Herrn Oberstaatsanwalt verfolgt. Es geht um die Bestrafung einer abweichenden Haltung in elementaren Glaubensfragen des Regimes und nicht um eine nüchterne juristische Bewertung der Sache an sich. Daher auch dieses in meinen Augen rein politische Urteil.
Mittlerweile sollte selbst dem Dümmsten klargeworden sein, dass die Maulkorbpflicht ein äußerst wichtiges Symbol von Unterwerfung war und ist (heute erst wieder die armen Kinder im Schulbus damit traktiert gesehen) und wenig mit medizinischer Notwendigkeit zu tun hat. Der angeklagte Kollege hat nicht wider besseres Wissen gehandelt. Das Gericht tut dies meines Erachtens.
betrachten sie einfach mal 3 Fälle – wie sie die Justiz vollbracht hat :
– Gustl Mollath – der Mann, der 10 Jahre in der Klapse saß, um Steuerhinterziehungen so lange zu vertuschen, bis sie verjährt waren
– die Verkäuferin, die wegen eines gefundenen 25-Cent Pfandbon mit der “ganzen Härte des Gesetzes” – wie es der Staatsanwalt stolz verkündete – verfolgt wurde
– und der Cum-EX der einen unbekannten Betrag – von Millionen bis Milliarden – veruntreut und einer Bank nachgetragen hat
und dann sagen sie mir ernsthaft, daß sie im Fall Weikl – oder anderen ähnlich gelagerten Fällen – ein anderes Urteil erwartet haben !
Und also:
Wer eigentlich deligitimiert hier wen oder was?:
Die Gesinnung der deutschen Justiz hat sich in den letzten 100 JKahren nie geändert. Devot und bis zur Selbstaufgabe werden sie jedem Regim dienen!
Gesinnungsjustiz muss man nicht weiter kommentieren, sie spricht für sich selbst. Als spirituell ausgerichteter Mensch tröstet es mich, dass die Täter zwar vor anderen, aber nicht vor sich selbst davonlaufen können. In der geistigen Welt wird jedem vor Augen stehen, was seine Handlungen für andere bedeuteten. Dann wird in den Gesinnungstätern der Wunsch entstehen, die Konsequenzen auch an sich selbst zu erfahren, um daran zu wachsen. Mit diesem Ziel kehren sie dann zurück in das Spiel wie wir alle. Bis es hier nichts mehr zu lernen gibt.