Abschiebungsvereitelung? Guter Flüchtlingsrat kann teuer werden
Die folgenden Tweets gegen derzeit durchs Internet:
Warnung: Wir haben nun mehrere Hinweise darauf, dass die nächste Afghanistan-Abschiebung vermutlich Mo 26.o Di 27. März stattfinden könnte. Flughafen und genauer Termin sind noch unklar. Mehr Infos unter: https://t.co/Vg00vaC1Bx pic.twitter.com/WSy99qcLwj
— Flüchtlingsrat Bay (@BFR_089) March 20, 2018
Bitte warnt alle möglichen betroffenen Personen, sowie die die nicht gefährdet sind. Informationen wer betroffen sein könnte und wer nicht, findet ihr u.a. bei Informationen gegen die Angst: https://t.co/8xvW49VWOW o. unseren Warnhinweisen: https://t.co/MxNQ7YJI54
— Flüchtlingsrat Bay (@BFR_089) March 20, 2018
Nach § 258 Abs. 1 und 2 des Strafgesetzbuches begeht eine Strafvereitelung:
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
Ganze Völkerstämme von Juristen werden sich darüber streiten, ob die pauschale Vereitelung des Vollzugs eines Verwaltungszwangsmittels wie der Abschiebung als Strafvereitelung gelten kann. Das soll uns hier nicht weiter interessieren. Wir sind Sozialwissenschaftler, keine Juristen und deshalb mit Fakten und nicht mit Auslegungen beschäftigt.
Ein Faktum besteht darin, dass die Afghanen, die nun in Bayern abgeschoben werden sollen, seit Jahren, oftmals seit vielen Jahren ohne einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland leben. Deutschland leistet sich ein voluminöses Rechtssystem, darunter eine Vielzahl von Verwaltungsrichtern, die häufig zu nicht viel mehr kommen als darüber zu befinden ob Asylanträge, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abschlägig beschieden hat, rechtsgültig sind oder revidiert werden müssen.
So weist die Statistik der Verwaltungsgerichte für das Jahr 2016 90.085 anhängige Verfahren vor den Asylkammern der Verwaltungsgerichte aus, hinzu kommen 89.755 Neuzugänge im Laufe des Jahres. Zum Ende 2016 waren 94.727 Erledigungen vorzuweisen. In 26.957 Fällen wurde das Verfahren durch ein Urteil beendet, in den meisten anderen Fällen reichte ein Gerichtsbeschluss hin, um das Verfahren zu beenden. In 10.480 Fällen, also in 11,9% der 2016 vor Verwaltungsgerichten erledigten Verfahren, ist die Behörde unterlegen, was im Wesentlichen bedeutet, dass ein ablehnender Asylbescheid aufgehoben wurde. In allen anderen Fällen, also in 88,1% der Fälle wurde die Behördenentscheidung aufrecht erhalten.
Wir haben das so ausführlich dargestellt, weil es deutlich macht, dass es in Deutschland ein umfangreiches Rechtssystem gibt, das sicherstellen soll, dass das Asylrecht denen, die seines Schutzes bedürfen, nicht vorenthalten wird. Letztlich rühmt sich Deutschland eine Demokratie zu sein. Eine Demokratie ist nicht funktionsfähig, wenn sie mit einem willkürlich arbeitenden Rechtssystem ausgestattet ist.
Eine Abschiebung droht dann, wenn ein Verwaltungsweg ausgeschöpft wurde oder nicht begangen wird und ein Asylantrag abgelehnt wurde. Dass das Asylrecht nicht mit der Gießkanne an alle ausgeteilt wird, das mag man bedauern, wie es der Flüchtlingsrat in Bayern auf seiner Homepage tut, man wird sich angesichts begrenzter Ressourcen und angesichts der Tatsache, dass der Status echter Verfolgter dadurch beschädigt wird, dass sie mit unechten Verfolgten auf eine Stufe gestellt werden, aber kaum mit seiner angeblichen Menschenfreundlichkeit aus dem Dilemma herausreden können, das dadurch entsteht, dass man einerseits Ungleiche (Flüchtlinge und Opportunisten) gleich behandeln will, andererseits die Ergebnisse eines Rechtssystems in einem vermeintlichen demokratischen Rechtsstaat nicht akzeptieren will.
Vor allem das letztgenannte Dilemma ist eines, das man im Zusammenhang mit Gutmenschen immer wieder findet. Witzigerweise sind es gerade diejenigen, die von sich denken, sie würden die Demokratie und die Menschenrechte verteidigen, die beides mit Füßen treten. Zum einen lebt eine Demokratie von dem, was man früher einen demokratischen Grundkonsens genannt hat. Der demokratische Grundkonsens besteht darin, dass man Entscheidungen, die entweder von einer Mehrheit bejaht werden oder auf einem Rechtsweg, der nicht zu beanstanden ist, getroffen wurden, akzeptiert, egal, ob sie einem nun passen oder nicht. Wem sie nicht passen, der muss, wohl oder übel, wenn er nicht den demokratischen Rechtsweg als Ganzes in Frage stellen will, den Gang durch die Parlamente antreten, um eine Gesetzesänderung in seinem Sinne zu erlangen. So ist das nun einmal in einem demokratischen Rechtsstaat.
Man kann natürlich in Frage stellen, wie dies der Flüchtlingsrat Bayern zu tun scheint, dass man es mit einem demokratischen Rechtsstaat zu tun hat und Richtern, Verwaltungsmitarbeitern und Politikern generell unterstellen, dass sie opportunistisch auf das eine Ziel, in diesem Fall: Afghanen abzuschieben, zu gearbeitet haben und dabei alle Regeln des Rechtsstaats verletzt haben. Aber dann muss man die Konsequenz aus dieser Meinung, dass man es mit einem korrupten Rechtssystem zu tun hat, ziehen und den eigenen steuerbegünstigten und von diesem korrupten Rechtssystem privilegierten Status als eingetragener Verein zurückgeben.
Bislang hat der Förderverein Bayerischer Flüchtlingsrate e.V., der die steuerbegünstigten Spenden ab 200 Euro gegen Quittung für den Bayerischen Flüchtlingsrat einsammelt, auf seine dahingehenden Vorteile noch nicht verzichtet. Konsequenz scheint nicht die Stärke des eingetragenen Vereins, der von den Iris Ludwig und Michael Koch vertreten wird, zu sein.
Doch zurück zur Abschiebung.
Eine Abschiebung steht als mögliche Maßnahme am Ende eines langen und teuren Wegs durch die Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der, der abgeschoben werden soll, er zeichnet sich im Juristendeutsch dadurch aus, dass bei ihm die Ausreisepflicht vollziehbar ist. Die Einschränkung, dass zwar eine Ausreisepflicht besteht, wenn z.B. ein Asylbewerber mit seinem Antrag auf Asyl gescheitert ist und keine andere Form der Aufenthaltsduldung erhalten hat, diese Ausreisepflicht aber nur in bestimmten Fällen durchgesetzt wird, verweist darauf, dass viele Bescheide vom BAMF und viele Urteile von Verwaltungsgerichten letztlich eine teure Farce sind, denn obwohl beide feststellen, dass kein Aufenthaltsrecht besteht, bleiben Feststellung und Urteil ohne Folgen für denjenigen, der daraufhin nicht freiwillig ausreist, sondern in Deutschland verbleibt.
Erst wenn die Ausreisepflicht vollziehbar wird, kann der nicht freiwillig Ausgereiste ohne Aufenthaltsrecht abgeschoben werden. Vollziehbar wird die Ausreisepflicht, z.B. wenn die Ausländerbehörde eine Ausweisungsverfügung erstellt, was in vielen Fällen gar nicht erfolgt (Afghanische Frauen werden z.B. generell nicht abgeschoben. Offensichtlich werden afghanische Frauen ausländerrechtlich betrachtet nicht als Männern gleichwertig angesehen.) und sowieso nur dann erfolgen kann, wenn keiner der vielen im § 60 des Aufenthaltsgesetzes genannten Hinderungsgründe vorliegt.
Das Asylrecht gleicht also einem Trichter in der Zeit. Mit fortschreitender Zeit fallen diejenigen aus, die ein Aufenthaltsrecht in welcher Form auch immer erworben haben, dann diejenigen, die zwar ausreisepflichtig sind, weil sie kein Aufenthaltsrecht haben und sich daher unrechtmäßig in Deutschland aufhalten, bei denen aber Gründe vorliegen, die einen Vollzug der Ausreisepflicht verunmöglichen. Am Ende bleiben einige wenige und durchgängig männliche, abgelehnte Asylbewerber übrig, für die sich dann nur noch Vereine wie der Bayerische Flüchtlingsrat interessieren, während all die professionellen Gleichsteller, die ansonsten Zeter und Mordio schreien, wenn eine Quote einen Unterschied von 0,15% zwischen den Geschlechtern aufweist, angestrengt wegschauen.
Und damit sind wir in der Politik angekommen. Die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern ist, wie die Ausführungen zeigen, kein Rechts-, sondern ein politischer Akt. Das Häuflein von potentiell Abschiebbaren, das nachdem die Politiker alle die Gruppe, die sie gerade favorisieren, aus den Rechtsfolgen herausgenommen haben, übrigbleibt, ist an sich schon das sehr kleine Häuflein der alleinstehenden Männer. Aus diesem Häuflein wird nun die Menge derer ausgewählt, die abgeschoben werden sollen, um damit zu zeigen, dass der Verwaltungs- und Rechtsweg im Rahmen des Asylverfahrens doch kein Witz ist und zumindest bei denen, die dem Innenministerium in Bayern als hartnäckige Identitätsverweigerer, Gefährder oder Straftäter gelten, die Ausreisepflicht vollzogen wird.
Und selbst in diesen Fällen gibt es Widerstand vom Bayerischen Flüchtlingsrat, der für ein „echtes Bleiberecht für alle Flüchtlinge“ kämpft und „Abschiebungen strikt ablehnt“. Und weil die Flüchtlingsräte Abschiebungen strikt ablehnen, deshalb versuchen sie, die Abschiebung zu verunmöglichen, indem sie dazu aufrufen, Afghanen, deren Asylanträge „schon vor längerem abgelehnt wurden“ vor ihrer drohenden Abschiebung zu warnen, diejenigen, die zur Identitätsfeststellung in das afghanische Konsulat geladen wurden, in Panikmodus zu versetzen, sie für maximal drei Tage zu verstecken, in Kirchenasyl zu bringen und in jedem Fall „Anwält*innen“ einzuschalten, um den Prozess der Abschiebung zu konterkarieren, z.B. in dem nach Jahren neue Fakten präsentiert werden, die eine Abschiebung verhindern und eine Neuaufnahme des eigentlich abgeschlossenen Asylverfahrens erwirken sollen.
Das ist einerseits mutig und verdient, insofern es sich gegen den Staat und seine Einrichtungen richtet, Respekt, andererseits ist es in einer demokratischen Gesellschaft der falsche Weg, denn in einer demokratischen Gesellschaft gibt es Rechtswege. Gerade Anwälte, nein Anwält*innen, sollten das eigentlich wissen. Ist der Rechtsweg ausgeschöpft, dann ist die Entscheidung zu akzeptieren, egal, wie ungerecht man sie empfindet. Sie wissen schon, der demokratische Grundkonsens und so…
Abgesehen davon sind die Flüchtlingsräte sehr mutig, denn sie stellen all denjenigen, die vom Bayerischen Innenministerium als Gefährder, also potentielle Terroristen, Straftäter, also rechtskräftig Verurteilte und hartnäckige Identitätsverweigerer, also Personen, die ein Interesse daran haben, dass ihre Identität nicht bekannt wird, eingestuft werden, einen Blankoscheck der Gutheit aus.
Nein, das ist nicht mutig, das ist dumm. Es ist das alte Dilemma der Gutmenschen, mit dem das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird, weil Gutmenschen nicht in der Lage sind, zu differenzieren. Für sie gibt es nur gute und böse Menschen und alle, die in Deutschland Asyl nachsuchen, sind per definitionem für sie gute Menschen. Die psychologische Dimension dieser Unfähigkeit, andere Menschen als Menschen mit einem Recht darauf, böse zu sein, anzuerkennen, wäre es wert von Psychiatern untersucht zu werden, aber die rechtliche und politikwissenschaftliche Dimension, die darin besteht, dass Gutmenschen durch ihre Unfähigkeit zu differenzieren, zerstören, was sie zu schützen vorgeben, ist für uns wichtiger.
Was würde wohl passieren, wenn einer der afghanischen Gefährder des Bayerischen Innenministeriums, der durch Einwirkung des Bayerischen Flüchtlingsrats der Abschiebung entgangen ist, sich tatsächlich als Terrorist entpuppt? Wer würde die Verantwortung für seine Taten übernehmen, wer wäre bereit, sich zu der Verantwortung zu stellen, die er durch seine Unfähigkeit oder Unwilligkeit, zwischen Menschen zu differenzieren, geschaffen hat?
Vermutlich niemand.
Natürlich ist dieses Beispiel ein „lifeboat experiment“, aber auch als solches hat es eine gewisse Eintritts-Wahrscheinlichkeit, die man bei seinen Handlungsentscheidungen gerade als Flüchtlingsrat berücksichtigen muss.
Berücksichtigen müssten die Flüchtlingsräte auch die Meldung, die sie mit ihren Versuchen, die Abschiebung von Afghanen zu vereiteln, aussenden. Sie mögen sich als gute Menschen inszenieren, denen die Menschenrechte ein Anliegen sind, aber Teil der Menschenrechte ist auch, dass es keine Pflicht für Steuerzahler gibt, ihr Einkommen mit Flüchtlingen zu teilen. Es ist auch ein Menschenrecht, dass zwischen Personen, deren Status als politisch Verfolgter gerichtlich festgestellt wurde und denen, denen er gerichtlich verweigert wurde, unterschieden wird. Schließlich ist es ein Menschenrecht, den Zugang zu Ressourcen, der denen in einer Gesellschaft gewährt wird, die von sich behaupten, asylberechtigt zu sein, von der Einhaltung gewisser Spielregeln abhängig zu machen: keine Straftaten zu verüben, keine Pläne dahingehend zu schmieden, Mitglieder der autochthonen Bevölkerung in die Luft zu sprengen, seine wahre Identität preiszugeben.
Asylrecht ist nicht nur ein Recht, es ist auch eine Pflicht für denjenigen, der es genießen will, Spielregeln einzuhalten und sein Anrecht auf Asyl deutlich zu machen. Es ist eine Perversion des Asylrechts, wenn es generell gewährt wird und ein Schlag ins Gesicht tatsächlicher Flüchtlinge, die selbst im Land, in dem sie politisches Asyl gewährt bekommen haben, Gefahr laufen, mit einem ihrer Peiniger konfrontiert zu werden, nunmehr asylberechtigt wie sie selbst.
Aber das überlegen sich die Herrschaften vom Flüchtlingsrat so wenig, wie sie sich die Perversion ihres Finanzierungsmodells überlegen, mit dem steuerbegünstigte Spenden eingesammelt werden, um u.a. Aktionen zu finanzieren, die dazu dienen, den Rechtsstaat (der die Steuerbegünstigung ausgesprochen hat) zu untergraben.
Demokratie stirbt in kleinen Schritten.
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Das Problem des Asylrechts ist seine falsche Auslegung durch den Durchschnittsmenschen. Das Asylrecht ist kein(!) Einwanderungsrecht und es differenziert auch nicht danach, ob jemand sich in seinem direkten Umfeld sozial verhält, oder nicht. Es geht nur darum, ob jemand politisch verfolgt wird und in seiner Heimat deswegen eine Strafe zu erwarten hat oder nicht.
Es werden deshalb durchaus Menschen abgeschoben, die sich wunderbar bei uns integriert haben, während asoziales Gesindel aufgrund der anstehenden strafrechtlichen Verfolgung im Heimatland bei uns oftmals Asyl erhält. Diese Diskrepanz zwischen einer gefühlten Ungerechtigkeit und einem schnöden Gesetz, welches nach stark eingeschränkten Kriterien die Zuwanderung garantiert oder beschränkt, führt zu solchen Auswüchsen, wie im obgen Artikel beschrieben.
Unser Asylrecht spiegelt nicht das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung wieder, gehört deswegen komplett abgeschafft und durch ein Zuwanderungsgesetz ersetzt, dass die Frage in den Mittelpunkt stellt, ob der Zuwanderer ein potentiell wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft werden kann. Ob jemand in seinem Heimatland verfolgt wird oder nicht, darf dabei nicht die entscheidende Frage sein. Denn damit öffnet man dem kriminellen Auswurf fremder Gesellschaften bei uns unbeschränkt die Tür, während man sie potentiell wertvollen Neumitgliedern oftmals vor der Nase zuschlägt, nur weil diese bei sich zuhause nicht verfolgt werden.
Das Asylrecht war eine gut gemeinte Idee, die in der Praxis total versagt hat und oftmals das Gegenteil von dem bewirkt, wofür es eigentlich gedacht war und deswegen permanent unterlaufen wird.
Die verblödeten Konsumhomoniden der BRD West dulden solchen Irrsinn. Würden diese Vollidioten massenhaft auf die Srasse gehen, so wie einst 1989 die DDR, wär der Spuk schnell zu Ende. So wird es aber Bürgerkrieg geben und die Namen und Adressen der Verantwortlichen
sind bekannt. Dagegen stehen 7 Mio Russlanddeutsche + 6 Mio deutsche Patrioten + russische Waffen. Gnade dem, der dann auf der falschen Seite steht.