Parteienkorruption: Staatlich verschaffte Wettbewerbsvorteile für MS-Medien per Medienstaatsvertrag

§ 19Sorgfaltspflichten(1) 1Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. 2Gleiches gilt für andere geschäftsmäßig angebotene, journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien, in denen regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten sind und die nicht unter Satz 1 fallen. 3Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.(2) Bei der Wiedergabe von Meinungsumfragen, die von Anbietern von Telemedien durchgeführt werden, ist ausdrücklich anzugeben, ob sie repräsentativ sind.
Soll man lachen oder weinen?
Würden diese “Sorgfaltspflichten” an das Angebot der ARD-Tagesschau angelegt, es wäre sehr dünn, denn insbesondere die Berichterstattung über den politischen Feind der Redaktionsangehörigen, die Republikaner in den USA, die AfD in Deutschland oder Berichterstattung zu den linken Lieblingsthemen der Redaktionsangehörigen, von Rassismus bis zu Antisemitismus zeichnet sich in der Regel durch eine heftige ideologische Schlagseite, selektive Berichterstattung und eine Reihe von Auslassungen und Falschheiten aus, die mit der “journalistischen Sorgfaltspflicht” nicht in Einklang zu bringen sind.
Dazu unser ARD-Dossier der systematischen Manipulationsversuche
Aber natürlich sind Landesmedienanstalten nicht dazu da, den Staatsfunk zu kontrollieren.
Das wäre nicht im Sinne der Erfinder, die § 19 Medienstaatsvertrag nicht erfunden haben, um ihren eigenen Claqueuren auf die Finger zu schauen, sondern dazu, die Konkurrenz, diejenigen, die unliebsame Beiträge verbreiten, zu zensieren, kritische Blogs, alternative Medien … Diese Form der Kollusion von Wettbewerbern soll eigentlich das Kartellamt verhindern. Aber in einem korrupten Parteienstaat, demgegenüber die Mafia ein Sozialverein ist, ist das Kartellamt zum Feigenblatt verkümmert, das die Nacktheit dahinter nur mehr kümmerlich verbergen kann. Deutschland ist ein korrupter Sumpf, den sich Parteien zur Beute genommen haben (Falls die Zensoren der Landesmedienanstalten mitlesen: Das war eine Meinungsaussage, die sorgfältig geprüft wurde und durch die vorausgehenden Sätze begründet ist).
Welche Sorgfaltspflichten schweben den Zensoren in den Landesmedienanstalten vor?
– Inhalte dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden,
– Quellenangabe zwingend, wenn “nicht unerhebliche Teile” aus einer Drittquelle übernommen werden,
– Anonyme Quellen sind als solche zu kennzeichnen,
– Zitate müssen unverfälscht aus Drittquellen übernommen werden.
– Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung sind einzuhalten.
Weiter mit Markus Kompa, der in seinem Blog [für die Zensoren, das ist die Quellenangabe, wer auf den Link klickt, kommt zur Quelle] folgende Bewertung dieser neuerlichen Form der Parteienkorruption [für die Zensoren: Das ist unsere Wertung, uns ist ScienceFiles] vornimmt:
“Die Landesmedienanstalten belassen es allerdings nicht bei diesen rührenden Appellen, sondern beanstanden ganz konkrete Texte der Blogger, deren journalistischen Gehalt sie anzweifeln. So verlangen Landesmedienanstalten in mehreren Fällen von Bloggern die Angabe von Quellen für unerwünschte Beiträge. Auch das restliche Angebot sollen die Betreiber auf Einhaltung journalistischer Standards überprüfen. Für den Fall, dass die Anbieter nicht innerhalb der gesetzten Frist wunschgemäß reagieren, drohen die Landesmedienanstalten u.a. mit Sperrverfügungen.
Das ist neu in der deutschen Medienlandschaft. Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes am 23.05.1949 galt Artikel 5 Abs. 1 GG:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Daraus leiteten Verfassungsjuristen das Prinzip ab, dass sich der Staat aus Angelegenheiten der Presse möglichst herauszuhalten hat.
[…]
Ein weiteres Prinzip war die Sicherung von Meinungsvielfalt durch ein möglichst breites Spektrum an Meinungsführern und Angeboten.
[…]
Wie sich § 19 MStV mit dem Zensurverbot aus Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG in Einklang bringen lassen soll, sowie mit dem Verbot willkürlicher Ungleichbehandlung aus Art. 3 GG, wird eine spannende Frage. Insbesondere also haben diese öffentlich-rechtlichen Organisationen nicht nur die Macht, einzelne Beiträge nachträglich zu beschneiden, sondern sie können per § 109 MStV die gesamten Websites und Kanäle sperren. Befremdlich ist das Verlangen nach Quellenangaben, denn konventionelle Journalisten beanspruchen Quellenschutz und dürfen sogar vor Gericht das Zeugnis verweigern.Die Medienaufseher jedoch fordern in ihren Schreiben sogar das Einhalten von journalistischen Sorgfaltspflichten ein, insbesondere die Prüfung der Aussagen mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit. Das Einhalten journalistischer Sorgfaltspflichten müssen konventionelle Medien allerdings nur nachweisen, wenn ein konkret Betroffener sie wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch unwahre Verdachtsberichtserstattung verklagt. Nunmehr also maßen sich die Landesmedienanstalten die Rolle einer allzuständigen Spanischen Inquisition wegen aller möglichen Themen an und legen an Privatleute Maßstäbe an, denen häufig selbst professionelle Journalisten nicht genügen.
[…]
Ob ausgerechnet die Landesmedienanstalten als Politkommissare fachlich taugen oder wenigstens Kompetenz für rechtsstaatliche Verfahren erwarten lassen, darf man mit Blick auf deren Personal herzlich bezweifeln. Nur einige der Landesmediendirektoren verfügen über die Befähigung zum Richteramt, durchweg allerdings beweisen sie ideologisches und machtpolitisches Talent. In Rheinland-Pfalz konnte sich ein strafrechtlich aufgefallener Politiker mit drittklassig überstandenem Doktortitelaberkennungsverfahren ins Amt klüngeln (Der Fall Marc Jan Euman). Der Landesmediendirektor von NRW fiel mit einem spannenden Verhältnis zur Meinungsfreiheit auf (Rezo-Fallout: „Wir brauchen Regeln gegen Desinformation“). Etliche Landesmediendirektoren sind Ex-Politiker und daher nicht wirklich unabhängig.”
Die Normalität, mit der in Deutschland Fälle von Parteien-Korruption ans Tageslicht kommen, ohne dass sich daraus Folgen ergeben würden, ist der beste Beleg dafür, dass Parteienkorruption die Herrschaftsform, die Regierungsform ist, die in Deutschland vorhanden ist. Einer der Fälle, auf die Markus Kompa oben anspielt, ist der Fall des Blauen Boten, dem die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg derzeit 800 Euro abknöpfen will, und zwar deshalb, weil die Landesmedienanstalt Anstoß an der sprachlichen Ausgestaltung dreier Texte von Jens Bernert, der den Blauen Boten betreibt, genommen hat. Die Feinstilisten deuscher Hochsprache aus der Landesmedienanstalt, wollen u.a., dass Bernert einen Beitrag, in dem es um Hunde, die in Italien Schüler beschnüffeln sollen, auf Corona-Verdacht verstehet sich, umschreibt bzw. aus seinem Angebot entfernt. Die Hochsprache, der sich die Zensoren in staatlichem Auftrag verschrieben haben, liest sich wie folgt:

800 Euro “Verwaltungsgebühr” dafür, dass ein gelangweilter Mausschubser Anstoß an der sprachlichen Darbietungsform eines Beitrags genommen hat und nun meint, er könne auf “anerkannnte journalistische Grundsätze” verweisen, die er offenkundig nicht einmal KONKRET BENENNEN kann. Anerkannte sozialwissenschaftliche Forschung, durchgeführt von Robert K. Merton, Theodor Adorno et al., Milton Rokeach, Stanley Milgram oder Christopher Browning hat gezeigt, dass die Befehlsketten totalitärer Systeme, die notwendig sind, um gegen individuelle Bürger gerichtete Maßnahmen, die dazu dienen, entweder ein Exempel zu statuieren oder die staatliche Suprematie über individuelles Leben unter Beweis zu stellen, unbedingt mit einem bürokratischen Automatismus, der durchaus inhaltsleer sein kann, einhergehen und zudem auf eine individuelle Bereitschaft, sich am Schaden Anderer gütlich zu tun, treffen müssen. Wie weit diese individuelle Bereitschaft gehen kann, das haben die Experimente von Stanley Milgram gezeigt. Christopher Browning hat die institutionellen / organisationalen Zusammenhänge beschrieben, in denen ein Totalitarismus in voller Menschenfeindlichkeit blüht und Adorno et al. und Merton haben jeweils Typologien der Anpassung an Vorgaben (Merton) bzw. der psychologischen Abartigkeit (Adorno et al.) vorgelegt, die das Ausmaß totalitärer Unterwürfigkeit im einzelnen Beamten quantifizierbar, den Grad des Mitläufertums bestimmbar machen.
Letztlich beschreiben die Autoren formal, was im Auszug oben in einen Inhalt gegossen wurde: Mitlaufende Korruption und nachfolgend die Zerstörung demokratischer Grundlagen, wie Meinungsfreiheit und Individualismus, beides natürlich nicht mit Parteienkorruption vereinbar.
Wie perfide das Vorgehen von Landesmedienanstalten, unter der Ägide von grün-schwarzer Regierung im vorliegenden Fall, ist, das hat Hadmud Danisch in einem Post beschrieben, dessen Kern sich wie folgt liest:
“Um das alles in voller Tiefe zu verstehen, muss man sich den perfiden Kreislauf mal ansehen, den die Landesregierungen da treiben:
- Obwohl ich die Anforderungen (soweit es überhaupt erkennbare gibt) erfülle, bekomme ich keinen Presseausweis, obwohl die zu tausenden an Leute ausgegeben werden, die die Anforderungen nicht erfüllen. Eine Begründung bekomme ich nicht. Auf Einspruch reagiert man nicht. Und das von den Parteien korrupt besetzte Bundesverfassungsgericht hilft mir auch nicht.
- Ohne Presseausweis lässt man mich aber nicht recherchieren. Immer wieder verweigern mir Behörden und landeseigene Anstalten die Auskunft, weil ich keinen Presseausweis vorlegen kann.
Zur Erinnerung: Nach deutschem Recht ist Pressefreiheit nicht das Recht, zu schreiben, was man will, das ist hier die Meinungsfreiheit. Die Pressefreiheit ist hier u.a. das Recht zu recherchieren und Auskünfte zu verlangen.- Und wenn man dann etwas schreibt, was ihnen nicht passt, dann untersagen sie das mit der Begründung „mangelnder Sorgfaltspflicht“, obwohl sie selbst Bloggern das Recht zur Recherche und Auskunftseinholung wegnehmen. Dazu kommen dann noch andere Effekte wie das Datenschutzrecht, über das einem per Cookie-Theater und die Probleme bei der Werbung systematisch noch die Einnahmequellen abgegraben werden.”
Die Parteinkorruption in Deutschland hat eine sehr ungesunde Verflechtung öffentlicher Ämter mit Parteien-Vorteilsnahme geschaffen. Das beste Beispiel dafür ist der Medienkonzern SPD, dessen Mitglieder einerseits in Regierungen mit dafür sorgen , dass notleidenden MS-Medien, die der SPD über die dd.vg gehören oder an denen sie über die dd.vg beteiligt ist, mit Steuergeldern unter die Arme gegriffen wird, die andererseits dazu beitragen, über Gängelungen, wie die beschriebene, Konkurrenz für MS-Medien auszuschalten.
Wären Landesmedienanstalten den journalistischen Sorgfaltspflichten, die sie angeblich durchsetzen wollen, auch nur ansatzweise verpflichtet, der Unfug der “repräsentativen Meinungsumfrage”, eine praktische Unmöglichkeit, wie wir hier dargelegt haben, er wäre nicht im Medienstaatsvertrag aufgetaucht. Die Behauptung, eine Meinungsumfrage sei repräsentativ, dient ausschließlich dazu, der jeweiligen Umfrage Glaubwürdigkeit zu verschaffen, was wiederum unabdingbar für den Versuch ist, Konsumenten von Nachrichten mit den Ergebnissen der angeblich repräsentativen Meinungsumfragen zu manipulieren.

Anregungen, Hinweise, Fragen, Kontakt? Redaktion @ sciencefiles.org
Sie suchen Klartext?
Wir schreiben Klartext!
Bitte unterstützen Sie unseren Fortbestand als Freies Medium.
Vielen Dank!
[wpedon id=66988]
Ethereum

Donate Ethereum to this address
Scan the QR code or copy the address below into your wallet to send some Ethereum
Please Add coin wallet address in plugin settings panel
HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
BIC: HLFXGB21B24
Bleiben Sie mit uns in Kontakt.
Wenn Sie ScienceFiles abonnieren, erhalten Sie bei jeder Veröffentlichung eine Benachrichtigung in die Mailbox.
Wissenschaft und Information verständlich und in Klartext.
Unterstützen Sie ScienceFiles
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen.
ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden.
Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen:
Entweder direkt über die ScienceFiles-Spendenfunktion spenden [das ist sicher und Sie haben die volle Kontrolle über ihre Daten]:

Oder über unser Spendenkonto bei Halifax:

HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXG1B21B24
Wenn Sie ScienceFiles weiterhin lesen wollen, dann sind Sie jetzt gefordert.
Und was ist mit den typischen “Starßenumfragen”?
Die sind vollkommen wertlos, werden aber andauernd zu besten Sendezeiten verbreitet. Wer kontrolliert denn, ob da nicht vorher ein Casting stattfand?
Es gibt massenhaft Hinweise darauf, dass derlei “Casting” und mindestens die Selektion die Regel ist.
Wer noch immer die Glotze schaut, dem ist nicht mehr zu helfen…
Ein Glück dass ich die Fake-News Maschinerie seit 1992 meide wie die Pest. Sprich ich habe keine Glotze und ich habe es geschafft meine Kids ohne den “Pfaffen des Teufels” groß zu ziehen.
Also ist mir im Notfall doch noch zu helfen.
Zu ergänzen wäre, dass dieser Staatsvertrag seit einem Jahr in Kraft ist (es gab sicherlich Anlaufschwierigkeiten) und dass es daneben ja auch noch das Netzdurchsetzungsgesetz (oder so ähnlich) gibt und auch die EU an Bestimmungen zu Digitalmedien bastelt. Allein in Bayern sollen über 80 Vollzeit-Zensoren (Stand 2020) bei der Medienanstalt beschäftigt sein. Bundesweit also sicherlich hunderte.
Erst mit allen Mitteln verhindern dass die „journalistische“ Arbeit als Presse- oder Journalismus gewertet werden könnte, dann aber Privatpersonen wie Presse oder Journalisten zur Einhaltung der Kriterien zwingen wollen. Das ist mehr als eine Seite mit passenden Diagnosen im ICD-10. Im Grunde muss nach der Geschichte jeder ohne weitere Hindernisse bei Wunsch natürlich, in Zukunft als Pressevertreter gelten. Also mit Quellenschutz usw.
Landesmedienanstalten – Voila, da haben wir unser “Ministerium für Wahrheit”.
Und ist der Ruf erst ruiniert dann sudelt’s sich ganz ungeniert.
Unglaublich was eine schwindende Zahl an Fleißigen & Arbeitssamen & Sparsamen da alles auf allen korruptiven Ebenen durchfüttern muß..
Und die Zahl dieser parteiengesteuerten Quälgeister und (da völlig unproduktiv und überflüssig) Ballastexistenzen nimmt ständig zu.
Dagegen ist eine klassische Allmende ein unberührbares Naturschutzgebiet.
Abgesehen von der Verkommenheit und von der Verwerflichkeit dieser Tätigkeiten kann das ja auch auf Dauer finanziell nicht gut gehen und nicht mehr finanziert werden.
Dann wird´s richtig lustig.
Und damit da nichts anbrennt, haben wir am BVerfG die Juristen mit Sonderbefähigung, Habarth und Baer, damit ist der Deckel drauf auf der Verfassung.
Diese unsägliche und untaugliche Verfassung, welche von jeder/m Möchtegern/in außer Kraft gesetzt werden kann und allerdings auch von Niemandem verteidigt wird, schon gar nicht von einem Juristen (mein Gott, sind die feige !)
Luschenland.
“Rundfunkstaatsvetrag” ??????? Es gibt nur Landesmedienanstalten !!!! und eine Einigung der
Länder über einheitliche Regelungen.
Nach 2007 gibt es keinen Staatsvertrag !!! Der Bürger soll mit diesem Begriff “Staatsvertrag” wie
üblich im Rechtsverkehr getäuscht werden. Um so die Akzeptanz zu steigern.
Ich darf darauf hinweisen, dass die Engländer 1945 nach Vorbild BBC die Medienlandschaft in
Deutschland neu aufgestellt haben – genau das verbieten sollte, was die verschmelzung
Medien und Parteipolitik angeht.
Da seit 2007 nach den Bereinigungsgesetzen der Status “öffentlich Rechtlich” entzogen wurde
ist der RstV ohne Rechtsgrundlage eingeführt worden.
Die Deutschen müssen sich auch mal darüber im klaren sein, dass OHNE UNTERSCHRIFT NICHTS gültig ist. Weil NIEMAND HAFTET. Im BGBL steht das nur wer eigenhändig unterschreibt
auch haftet. Anderseits juristisch ein nicht unterschriebener Verwaltungsakt auch KEINE
RECHTSVERBINDLICHKEIT erlangen kann – NICHTIG !!
In Deutschland ist diesbezüglich nur das VERTRAGSRECHT BINDEND!!
Sobald eine NICHT unterschriebene Anmeldung ohne WIDERSPRUCH bleibt, und bezahlt wird,
wird automatisch ein Vertrag geschlossen.
Genau so verhält es sich auch mit der Justiz. Wird gegen ein nicht unterschiebenen Bescheid
Widerspruch eingelegt, wird vertraglich der Justizapparat in Gang gesetzt. Obwohl der Bescheid
ohne Unterschrift NICHTIG ist.
Arglistige Täuschung im Rechtsverkehr, funktioniert bei unwissenden immer!!
“Inhalte dürfen nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden”
Das ist pure Willkür und zudem auch noch recht subjektiv. Damit haben die Landesmedienanstalten ein sehr mächtiges Mittel, unliebsame Berichterstattung zu unterdrücken. Berechtigt wäre das höchstens dann, wenn Zitate bewusst so verkürzt oder verändert werden, dass sich ein neuer Sinn ergibt, denn das wäre Manipulation der Leser.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Das wäre der Idealzustand aber der setzt voraus, dass die Journalisten sauber recherchieren und nichts dazuerfinden oder bewusst wichtige Dinge weglassen. Ich fürchte, spätestens nach Relotius kann man davon nicht mehr ausgehen. Allerdings haben sich wenigstens SPON und der ÖR in letzter Zeit minimal gebessert und man kann sogar so etwas wie Kritik an der Politik erkennen, wo zuvor viele Jahre lang nur Arschgekrochen wurde. Aber heute gab es einen schweren Rückfall, als der ARD-Korrespondent forderte, die Migranten an der polnischen Grenze in der Zone aufzunehmen. Wenn jemand nach sechs Jahren noch immer nicht begriffen hat, was ein Pulleffekt ist und dass unser Sozialstaat bereits seit Jahren mit massiver Schuldenaufnahme finanziert wird und kurz vor einem dauerhaften Zusammenbruch steht, dann ist diese Person für diese verantwortungsvolle Aufgabe denkbar ungeeignet.