Bundesgesetz zur verpflichtenden Organspende
Bundesgesetz zur verpflichtenden Spende von Organen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit (Organ-Spende-Gesetz, B-Organ-SG).
§ 1 Verpflichtende Organspende
(1) Aus Gründen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit sind Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, verpflichtet, sich bis zum Ablauf des xx.xx.2022 als freiwilliger allgemeiner Organspender eintragen zu lassen.
(2) Personen gem. Abs. 1 sind dazu verpflichtet, sich bei Bedarf als Lebendorganspender einer Niere oder eines Auges zur Verfügung zu stellen.
(3) Bei Minderjährigen haben Eltern oder andere Erziehungsberechtigte im Rahmen ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung dafür zu sorgen, dass sich Minderjährige als Organspender zur Verfügung stellen.
(4) Die Organspende gemäß Abs. 1 und 2 ist nicht mit Zwang durchzusetzen.
§ 2 Ausnahmen
§ 1 gilt nicht für
- Schwangere, während des ersten Schwangerschaftsdrittels;
- Personen, die bereits eine Organspende nach § 1 Abs. 2 vorgenommen haben.
- Minderjährige bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
§ 3 Verordnung
Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat durch Verordnung festzulegen
- unter welchen Voraussetzungen von einer Organspende im Sinne des § 1 Abs. 1 und 2 auszugehen ist.
- welche Organentnahmen zu welchem Zeitpunkt vorzunehmen sind.
- ob und unter welchen Umständen von einer Organentnahmen abzusehen ist.
§ 4 Aufforderung zur Lebend-Organentnahme
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde hat Personen, die ihren Verpflichtungen gemäß § 1 Abs. 1 oder 2 nicht nachgekommen sind, zur Lebend-Organentnahme vorzuladen.
(2) Wird einer Aufforderung zur Lebend-Organentnahme nicht nachgekommen, kann die Bezirksbehörde als Gesundheitsbehörde, die organspendepflichtige Person binnen vier Wochen neuerlich vorladen.
(3) Lebend-Organentnahmen sind auf je eine Niere oder ein Auge begrenzt.
§ 5 Ermittlung der organspendepflichtigen Personen
(1) Zum Zweck der Ermittlung der gemäß § 4 vorzuladenden Personen hat der/die Bundesminister/in für Innere der ELGA GmbH die Daten , die zur Ermittlung erforderlich sind, das sind
- das verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen Gesundheit (vbPK-GH)
- der (die) Familienname(n) und der (die) Vorname(n)
- der Gemeindecode sowie
- die Adresse,
im Wege automationsunterstützter Datenübermittlung bis zum auf das Inkrafttreten dieser Bestimmung folgenden Tag aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) gemäß § 16 des Meldegesetzes 1991 (MeldeG) BGBL, Nr. 9/1992, unentgeltlich in der Weise zur Verfügung zu stellen, dass die ELGA GmbH den Gesamtdatensatz der gemäß § 1 verpflichteten Personen ermitteln und Verknüpfungsanfragen (§ 16a Abs. 3 MeldeG) mit dem Kriterium “Organspendepflichtiger” durchführen kann.
(2) Die ELGA GmbH hat die Daten der Personen bei denen die Ermittlung der Organspendepflicht gemäß § 1 durch entsprechend fehlende Einträge im zentralen Organspenderegister gemäß § 24c GtelG 2012 nachgewiesen ist, sowie die Daten der Personen gemäß § 2 Z 4 unmittelbar nach den durchgeführten Verknüpfungsanfragen gemäß Abs. 1 zu löschen.
(3) Die Daten jener Personen, bei denen durch entsprechend fehlende Einträge im zentralen Organspenderegister (§ 24c GTelG 2012) keine Aufstellung des vorhandenen Organspendepotentials vorhanden ist, sind von der ELGA GmbH mit den folgenden Daten, betreffend einer Organspende aus dem zentralen Organspenderegister zu ergänzen:
- Anzahl der spendefähigen Organe
- Vorhandene durchschnittliche Restlebenszeit bei zugrundegelegte allgemeiner Lebenserwartung nach Geschlecht differenziert
- vorhandene gesundheitliche Indikationen, die Spendeorgane in ihrer Qualität mindern können
- Nachweis eventuell bereits erbrachter Lebendspende einer Niere oder eines Auges
wobei die Daten gemäß Z 1 bis 3 jeweils für jedes Organ anzugeben sind.
(4) Die ELGA GmbH hat der jeweils örtlichen zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde im Wege des Behördenverbundes die gemäß Abs. 1 ermittelten Daten sowie die gemäß Abs. 3 ergänzten Daten der gemäß Abs. 4 vorzuladenden Personen
- innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Verknüpfungsanfrage gemäß Abs. 1 und
- ab dem auf die erste Zurverfügungstellung folgenden übernächsten Monatsersten monatlich zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Kostentragung und Durchführung der Organentnahmen
Die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde hat zum Zweck der Durchführung von Organentnahmen gemäß § 4 Vorkehrungen zu treffen, dass zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten Organentnahmen durchgeführt werden. DIe Kosten der Bereitstellung der zur Organentnahme notwendigen Räumlichkeiten und Werkzeuge, die Kosten für die Ausstellung der amtsärztlichen Bestätigungen des medizinischen Dienstes der Sozialversicherung gemäß § 2 Z 2 sowie die Kosten der ELGA GmbH für die Ermittlung der organspendepflichtigen Personen gemäß § 5 sind vom Bund zu tragen.
§ 7 Strafbestimmungen
(1) Wer die Verpflichtung gemäß § 1 Abs 1 oder 2 nicht erfüllt und der Aufforderung zur Lebend-Organentnahme gemäß § 4 nicht nachkommt, begeht, soweit es sich nicht um Minderjährige gemäß § 2 Z 4 handelt, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro, im Nicheinbringungsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen zu bestrafen.
(2) Sofern aus der Verwaltungsübertretung gemäß Abs. 1 eine schwerwiegende Gefahr für Leben oder Gesundheit einer Person entstanden ist, ist der/die Täter/in mit einer Geldstrafe von bis zu 7.200 Euro im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer bereits zweimal wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß Abs. 1 bestraft worden ist.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Dieses Bundesgeset trittz mit xx.xx.2022 in Kraft und mit Ablauf des xx.xx.2022 außer Kraft.
(2) Mit der Vollziehung des Bundesgesetzes ist der/die Bundesminister/in für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betraut.
Hand aufs Herz: Haben Sie diesen Text für bare Münze genommen?

Er ist (noch) keine Realität. Wir haben den Entwurf des österreichischen Gesetzes, das eine Impfpflicht begründen soll, etwas umgeschrieben. Es gibt, nach unserer Ansicht, keinen Grund daran zu zweifeln, dass Polit-Darsteller, die bereits einmal gezeigt haben, dass sie die körperliche Integrität und die Autonomie von Bürgern mit Füßen treten, dies auch ein weiteres Mal tun werden. Wer Übergriffe begeht und dabei lernt, dass er diese Übergriffe ohne für ihn ernsthafte Konsequenzen begehen kann, wird die Grenze seiner Übergriffe beim nächsten Mal weiter hinausschieben. Das ist ein lange bekanntes Gesetz in der Sozialpsychologie, das schon George C. Homans in den 1960er Jahren formuliert hat. Wenn Polit-Darsteller ihre Mitmenschen erst zur zellulären Verfügungsmasse erklärt haben, dann ist damit eine Grenze überschritten und der Weg zu weiteren Übergriffen geebnet.
Es ist daher nur eine Frage der Zeit, bis ein Übergriff, wie der beschriebene, stattfindet, er Gesetz werden wird.
Impfpflicht und (noch fiktive) Organspende-Pflicht sind Beispiele für das, was Michel Foucault “Biomacht” genannt hat:
Bio-Macht wird als eine lebensschaffende Macht verkauft. Früher mussten Souveräne Macht durch Gewährung von Privilegien oder Abschöpfung von Gütern ausüben und hatten die Macht über den Tod. Heute maßen sich Regierungen die Macht über das Leben an. Das Ziel der neuen Machtform, der Biomacht, ist es, wie Lemke (2003: 2) schreibt, das „Leben zu verwalten, zu sichern, zu entwickeln und zu bewirtschaften“. Die Bio-Macht ist eine (auf den ersten Blick) lebensschaffende Macht, das Biologische daher das Feld, auf dem sich die Politiker tummeln. Das „Leben der Individuen“, so schreibt Magiros (1995: 99) wird zu einem Bereich, der für bewusste Kalküle, für die politische Durchdringung, für Herrschaft und Kontrolle und Organisation ‚offen‘ geworden ist“. Die Modi, über die Herrschaft und Kontrolle ausgeübt werden sollen, sind Dressur und Disziplinierung. Erstere findet u.a. in Schulen statt, Letztere ist Gegenstand regulierender Kontrolle: „die Demographie wird zu einem wichtigen Wissens- und Machtgebiet, das Verhältnis von Ressourcen und Einwohnern bekommt sowohl in den Wissenschaften als auch in der Politik Gewicht, Fortpflanzung, Geburten- und Sterblichkeitsrate, Gesundheitsniveau und Lebensdauer werden zu den Variablen der Bevölkerung, die die Politik zu beeinflussen sucht” (Magiros 1995: 99).
Im Kontext von Bio-Macht werden Menschen danach beurteilt, ob sie nützlich, gesund, wertvoll, und lebenstüchtig sind. Die Bio-Macht, so schreibt Foucault (1976: 112), sie droht nicht mehr mit dem Tod, wie dies feudale Herrscher getan haben, sie „verspricht das Leben“. Unter dem Versprechen des Lebens finden sich eine Vielzahl von instrumentellen Versprechen, z.B. das Versprechen der Freiheit und Freizügigkeit für diejenigen, die sich impfen lassen, die das neue Gesundheits-Regime genau in der Weise erfüllen, wie es die Möchtegern-Bio-Mächtigen für sie vorgesehen haben.
Dieses Versprechen, dem viele Menschen anheim fallen, ist der Nukleus der modernen Medizin. Regulierende Eingriffe in die Freiheit, vom Lockdown bis zum Verbot, in Gruppen zusammenzustehen oder dem Verbot, Vereinigungsfreiheit auszuüben, dienen zum einen der Legitimation der Bio-Macht mit ihrem Versprechen auf Leben (oder Vegetation, je nach Sichtweise), zum anderen sind sie die Mittel der Durchsetzung der Bio-Macht.
Wie gewöhnlich, wenn vermeintliche Gutmenschen wüten, bleibt die individuelle Freiheit auf der Strecke und die Reise geht direkt in den Totalitarismus, einmal mehr – und dieses Mal mit Schallenberger, nicht mit Schicklgruber.

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Die Verfassungsorgane können sofort gespendet und dem demokratischen Laichnam der BRD entnommen werden. Es ist nur zu befürchten, dass diesen verrotteten Dreck niemand haben möchte.
Spahn, Lauterbach, die Ärzteschaft und die Söders springen sicher vor Freude an die Decke, wenn sie diesen Gesetzentwurf von sciencefiles lesen
Es würde mich jetzt nicht wundern, wenn Sie Herr Klein spätestens morgen Vormittag einen Job im deutschen Gesundheitsministerium angeboten bekommen oder wenn Sie als Nachfolger von Montgomery gehandelt werden.
Irrtum, in Deutschland würde es eine aggressive Hausdurchsuchung inklusive Beschlagnahme jeglicher EDV geben.
So etwas sollte man nicht mal als Satire bringen! Am Ende findet sich noch ein Idiot der versucht es umzusetzen.
Glauben Sie nicht? Schauen Sie sich die drei Möchtegern-Vorsitzenden der CDU an die gerade mit “der Basis” – ausgewählt und für gut befunden durch die Medienmacher – darüber diskutieren wie man den Stimmenschwund der Baddei aufhalten kann.
Die Drei stehen auf dem Podium wie Pest, Hungersnot und Tod, (Krieg haben sie wohl keinen gefunden denn der müsste ja etwas machen statt nur dumm daherreden) und faseln von Quoten, Ablehnung der Afd und darüber wie sie mehr Türken dazu bringen CDU zu wählen als ob die mit Quotenfrauen irgend etwas anfangen könnten. Das einzige was ich bisher nicht gehört habe ist die revolutionäre Idee als konservative Partei vielleicht auch konservative Politik zu machen, oder z. B. Frauen/Türken zu suchen die was im Kopf haben und etwas können und die dann anzuwerben statt hunderte Quotentrottel anzulocken um die jeder vernünftige Türke/Frau einen 100m Bogen macht um nicht mit ihnen in einen Topf geworfen zu werden. So wie das aussieht geht es denen immer noch viel zu gut!
Wollte schon nach dem Link fragen. Bis ich an den Teil des “würden Sie es glauben” kam. Und die Antwort darauf ist ja. Aber mit Nachfrage. Das ich dies bereits für möglich halte ist traurig genug.
Hat auch die Botschaft bzgl der Impfung verharmlost. Das sind zwei unterschiedliche paar Schuhe, auch wenn beides Schuhe sind. Gruß.
DER MERKEL-VIRUS!! “Scholz, Söder und andere waren gegen eine Impfpflicht – und sind jetzt dafür” (WELT heute), …ab in Quarantäne und dann isoliert SIE!!!
Abwarten bis Herr Scholz Kanzler sein sollte.
Wie er die MP am Dienstag vorgeführt hat, ohne das diese es bemerkt haben.
Der Bund gibt in Zukunft einen Rechtsrahmen vor, in welchem die Länder frei entscheiden können. Also Förderalismus im Sinne des Grundgesetzes? Rechte weiter geben,aber in der Verantwortung für diese Übertragung stehen.
Es gibt also keine Bundes”irgendetwas” mehr, der Bund schafft den rechtlichen Rahmen, und die Damen und Herren Ministerpräsidenten dürfen dann in eigener Verantwortung entscheiden.
Wie geil ist das denn.
Angesichts der Tatsache dass sie keinen gefunden haben der für sie Gesundheitsminister spielen wollte ist das wohl eher Drückebergertum als föderalistische Gesinnung. Scholz will sich einfach vor der Verantwortung für die kommende Krise drücken und vom Elfenbeinturm aus mit dem Finger auf Andere zeigen.
ergänzung zur satire:
….2019: … Im Durchschnitt war ein Milliardär bzw. eine Milliardärin in einem Alter von etwa 66 Jahren….
Die Originalversion hat exakt dieselbe Wirkung auf mich wie diese sehr gute Bearbeitung. Die Schwangeren kriegen in den sensibelsten Monaten eine Gnadenfrist, das hält vermutlich den Pegel an Fehl- und Mißgeburten unter einer Schwelle, die man mit sorgfältigem Faktencheckermanagement weglügen kann. Ich kann diesen Level an Unrecht einfach nicht mehr in meiner Birne realisieren. Klappt nicht. Bin davon leicht benommen. Mir wird grad übel..
Es mehren sich die Berichte über eine ungeheure Zunahme der Quote von Totgeburten von geimpften Müttern. Wird natürlich nicht untersucht, so wie es noch nicht mal im Ansatz eine Untersuchung/Obduktion von Toten gibt, bei denen die Impfung die Ursache sein könnte.
Wie man da ernsthaft behaupten kann, die für eine Vollzulassung der Impfungen notwendigen Studiendaten würden ordnungsgemäß und sorgfältig gesammelt – bzw. die Zusicherung der Datensammlung ist ja sogar Voraussetzung für die bedingte Zulassung, die ja nach und nach verlängert werden, WEIL die Daten angeblich immer noch nicht vorliegen – erschließt sich mir nicht.
Ja, so eine Obduktion ist teuer und die Kapazitäten begrenzt und sollten vor allem den möglichen Verbrechensopfern vorbehalten sein. Angeblich bleiben ja ganz viele Tötungen/Morde unentdeckt. Aber andererseits hat m.E. nach das Handeln der Politik längst den strafrechtlich relevanten Bereich erreicht, also würde man quasi Opfer einer gefährlichen Körperverletzung mit Todesfolge untersuchen.
§ 6
“DIe Kosten der Bereitstellung der zur Organentnahme notwendigen Räumlichkeiten und Werkzeuge, die Kosten…..sind vom Bund zu tragen.”
In Deutschland würden die Kosten den Krankenkassen auferlegt. Sozialisten / Kommunisten betrachten die Staatsgelder als für sie frei verfügbare Gelder/Vermögen und würden deshalb sehr sorgsam damit umgehen.
Es sei an dieser Stelle daran erinnert, was Jens Spahn vor gar nicht langer Zeit mit der Erneuerung des Organspendegesetzes bezweckte – er wollte eine “opt-out” Lösung, die gerade so noch scheiterte, und zwar zu Recht.
Rückblickend muss ich sagen, ein Wunder – nachdem sich dermaßen viele Menschen, die sich “Medizinier” nennen, als unkritische eilfertige Funktionäre, Nachplapperer, geldgeil, Eigeninteressensgeleitet, unreflektiert, Tatsachen und Erkenntnisse aus dem eigenen Fachgebiet ignorierend, und insgesamt als nicht besonders helle und nicht vertrauenswürdig entlarvt haben.
Denn neben dem erschütterten bis verschwundenen Vertrauen der Menschen in einen Staat, der sie schützt, und sei es vor sich selbst, dem Verrat durch ein Gericht, welches sich für (sic!) ein Gericht kaufen ließ, entblößt sich die Medizin als das, was man lange nicht glauben wollte: eine menschenverarbeitende Geldmachindustrie, für die ein Mensch wenig mehr ist als ein Huhn in der Massentierzucht.
Vier bzw. sechs Wochen Arrest pro Verweigerung.
Nun gut. Wenn ich mir jedoch die Zahlen der Impfzwangkritiker und -verweigerer ansehe, glaube ich nicht, dass Österreich die Kapazitäten im Vollzug hat. Ein paar zehn- oder hunderttausend Menschen einzusperren, erfordert schon etwas mehr als nur stalinistische Träumereien. Die Österreicher sollten es daher so entspannt wie berechnend darauf ankommen lassen. Und selbst wenn der worst case eintritt – es gibt Schlimmeres, als ein paar Wochen gemeinsam mit Gleichgesinnten eingesperrt zu sein.
Einfach mal so zur Erinnerung:
https://twitter.com/vonGammCom/status/1368965104012820483/photo/1
Wieso in die Ferne schweifen?
https://www.heise.de/tp/features/Impfpflicht-naht-Bundestag-soll-ohne-Fraktionszwang-entscheiden-6281214.html
Sorry, aber ich habe in dieser Beziehung keinen Sinn für Satire. Ich bin so eine, bei der man vor der Tür stehen wird und bei der zwangsweise die Injektion durchgeführt werden soll. Ich bin so eine, die man vorladen wird, der man mit Gefängnis droht und mit einer für meinen Geldbeutel riesige Strafsumme verdonnern will, falls ich dem Befehl nicht nachkomme und wo dieser Befehl bleibt, auch wenn ich ins Gefängnis gehe oder die Strafsumme zusammenbekomme. Ich bin alt und gesund, aber für diese Verbrecher bin ich eine Unperson und ich gebe zu, dass ich furchtbare Angst vor diesen Augenblick habe und nicht weiß, wie ich mich wehren soll. Dazu kommt, die angedroht halbjährliche sogenannte Auffrischung. Und das soll mein ganzes Restleben so gehen? Lieber würde ich wieder in der DDR leben wollen. Sie werden sicherlich verstehen, dass ich solch eine Satire schrecklich finde. Sie geht ans Eingemachte.
Gerade wenn dem so ist, ist Humor so wichtig. Wollen Sie diesen Verbrechern auch noch den Erfolg gonnen, sie “miserable” gemacht zu haben?
Herr Klein, natürlich nicht, Sie haben schon recht, aber es gibt bei mir Grenzen. Ich habe jetzt den Kopf voll, mir Gedanken über die nächsten Schritte zu machen, die ich einleiten muss, um mich darauf vorzubereiten, z.B. Einsprüche zu erstellen, mich mit Gesetzen vertraut machen, mit Menschenrechtsdeklarationen u.ä., überall mir etwas zusammenzulesen und zu sammeln, wenn ich Bußgeldeinsprüche machen will und vieles mehr und ich muss mich gedanklich auch auf einen Gefängnisaufenthalt einstimmen. Ich bin immerhin schon fast 72, gesund und munter, will aber nicht krank gespritzt werden. Irgendwo hört es dann auf lustig zu werden. Ich bin von Natur aus positiv gestimmt, aber man darf auch die Realität nicht aus den Augen verlieren und – ich wiederhole mich – muss sich darauf vorzubereiten. Die Satire von oben, ist einfach gedanklich zu grausam und zaubert kein Lächeln auf meine Lippen, weil es durchaus die Stufe 2 sein könnte, da Scholz erklärt hat, dass es für ihn keine roten Linien mehr gäbe.
Leider ist es sehr wohl im Bereich des Möglichen, dass es so kommt. Wenn ich mir die Entwicklung der Aussagen der Politdarsteller ansehe. Mir macht diese Satire Angst. Als Ältere, zu denen ich auch gehöre, haben wir uns auf die Zeit nach dem Arbeitsleben gefreut. Was jetzt abgeht ist nur noch schrecklich und alle, die ich kenne leiden. Man nimmt uns die letzten Jahre, die uns noch bleiben, wir gesund sind und macht sie uns zur Hölle. Vereinsamung durch Abstand, Ausfall von allen gemeinsamen Aktivitäten. Kein Besuch der Kinder und Enkelkinder wegen C. Umarmungen Fehlanzeige. Was hält dieses tolle Leben noch für uns bereit? Erst Schuften bis zum Umfallen, dann Minirente, dann C., dann Impfen mit Todesspritze. Super!
Das ist für mich Zynismus.
Konzentrieren wir uns doch lieber auf Lösungen, denn wo wir die Aufmerksamkeit hinlenken, das erschaffen wir. Ich wünsche mir eine lebenswerte Welt und vermisse Vorschläge, wie man diese erschaffen kann. Das wäre für mich sinnvoll. Daran möchte ich arbeiten.
Also: never give up, wir sind alle Menschen. Lassen wir uns nicht spalten, denn das ist es was versucht wird…