Verfassungsrichter sind auch nur Unkundige – Professoren fordern Neuverhandlung zu Impfpflicht: Grundlage des Urteils falsch
Das:
Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Prof. Dr. Tobias Unruh
sind die Unterzeichner eines Aufrufs, der auf 7Argumente erschienen ist, der unter der Überschrift steht: “Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht beruht auf groben methodischen Fehlern des Paul-Ehrlich-Instituts“.
Bekanntlich haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts, des Ersten Senats, also die Riege um Harbarth und Baer, entschieden, dass eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitsbereich mit der Verfassung vereinbar sei. Obschon Menschenwürde und körperliche Autonomie natürlich Grundrechte sind, die in Deutschland sehr hoch angesiedelt sind, wie das Bundesverfassungsgericht, Erster Senat, in seinem Urteil ausführt, ist es dennoch möglich, diese hoch angesiedelten Grundrechte dann mit Füßen zu treten, wenn es eine kollektive Größe wie die gesellschaftliche Wohlfahrt, gerne auch Volksgesundheit, das macht den Unfug nicht intelligenter, erfordere. Und natürlich erfordert es die COVID-19 Hysterie, Impfzwang in Pflegeeinrichtungen einzuführen und dafür auch Nebenwirkungen, die den Betroffenen im Hinblick auf das große Ganze zumutbar sind, bis zum Tod, wenn es eine Menge dahinrafft, die von Verfassungserichtern noch als “wenige” angesehen wird, in Kauf zu nehmen. Wer die absurde Argumentation des Bundesverfassungsgerichts nachlesen will, in der eine Grenze des nach COVID-19 Impfung / Gentherapie zumutbaren Sterbens eingeführt wird, als deren Zöllner die Herrschaften des Paul-Ehrlich-Instituts angeführt werden, deren Sicherheitsberichte die Verfassungsrichter rauf und runter zitieren, um ihre “Überzeugung” zu begründen, dass von dem “Piks” kein nicht-zumutbarer Schaden ausgehe, der kann das ab Randnummer 220 hier tun.
Wir enthalten uns jeder weiteren Wertung. Wir wollen ja keine Verfassungsrichter verächtlich machen. Denn: Verfassungsrichter sind eben auch nur gutgläubige, wenn es um den Staat geht und skeptische, wenn es um Bürger geht, NarrenLaien, die sich ein Urteil zu Dingen bilden, von denen sie in den meisten Fällen so überhaupt keine Ahnung haben.
Und im vorliegenden Fall haben Sie sich, wie die oben genannten Professoren ausführlich hier darstellen, ein falsches Urteil gebildet. Um das Urteil, zu dem die sachkundigen Professoren kommen, zusammenzufassen: Das Paul-Ehrlich-Institut, so führen sie aus, nehme seine Berechnung der Gefahr, die von Impfstoffen ausgehe, auf der falschen Basis wahr, was zur Folge habe, dass der Fall, zu dem eine bestimmte Anzahl von Personen, die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie z.B an “Myokarditis” oder an “Hirnschlag” erkrankt und verstorben sind, als Sicherheitssignal gewertet würde, was dazu führen könnte, eine/n COVID-19 Impfstoff / Gentherapie aus dem Verkehr zu ziehen, so gut wie nie eintreten könne.
Wer die Argumentation der Professoren, die die Forderung, das Bundesverfassungsgericht müsse die einrichtungsbezogene Impfpflicht neu verhandeln, weil das Urteil auf einer fehlerhaft angewendeten Methode zur Bestimmung der Gefahr, die von COVID-19 Impfungen / Gentherapien ausgeht, beruhe, nachlesen will, der kann das hier tun.
Wir wollen die Methode darstellen, mit der das PEI die Sicherheit von Impfstoffen berechnet, eine, um ehrlich zu sein, haarsträubende Methode.
Die Methode, die beim PEI zum Einsatz kommt, nennt sich hochtrabend “Observed-versus-Experted”-Analyse. Alle Daten, die wir benötigen, um diese “Methode”, in ihre Bestandteile zu zerlegen, finden sich in der Tabelle oben. Führen wir uns den Humbug, mit dem vernebelt werden soll, welche Grundrechenarten die Zahlen in der Tabelle ergeben haben, vorab zu Gemüte:
“Im Rahmen der Erkennung möglicher neuer Signale führt das Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend eine sogenannte “Observed-versus-Expected“ (OvE)-Analyse durch. Dabei wird die Häufigkeit der dem Paul-Ehrlich-Institut nach Impfung gemeldeten unerwünschten Ereignisse mit den statistisch zufälligen und zu erwartenden Häufigkeiten in einer vergleichbaren (nicht geimpften) Bevölkerung unter Berücksichtigung verschiedener Zeitfenster verglichen. Ergibt sich eine signifikant höhere Melderate für ein Ereignis nach Impfung, als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, geht das Paul-Ehrlich-Institut von einem Risikosignal aus, das dann durch zusätzliche, zumeist epidemiologische Studien weiter untersucht werden sollte.”
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Nun, nachdem Sie gelesen haben, wie man den Einsatz von Grundrechenarten so verkauft, dass er boah-ey-klingt, lösen wir das Mysterium der Tabelle oben auf.
- 1.329,11 Todesfälle auf 100.000 Personen im Alter von 12 Jahren und mehr haben sich im Jahr 2020 ereignet. Ein Jahr hat 365 Tage.
- 926 Todesfälle wurden innerhalb von 30 Tagen für die Spritzbrühe von Pfizer/Biontech Comirnaty gemeldet.
- Verabreicht wurden 68.962.481 Dosen.
- Die erwartete Häufigkeit von 75.284,37, die ohne Erläuterung in Spalte sieben auftaucht, ist das erste triviale Ergebnis der folgenden Rechnung:
1.329,11 / 365 * 30 = 109.24
Da sich die 1.329.11 pro 100.000 Einwohner gerechnetn Toten auf 365 Tage beziehen, muss zunächst die entsprechende Todesziffer für 30 Tage berechnet werden. Ergebnis: 109,24 - An 30 Tagen werden 109,24 Tote pro 100.000 Bewohner über 12 Jahre erwartet.
- 68.962.481 Mal wurde mit Comirnaty gespritzt. Das ist die Basis für 926 Todesfälle nach Comirnaty, während sich die 109,24 Tote auf 100.000 Einwohner im Alter von 12 Jahren und mehr beziehen. Rekalibrieren wir das Ganze:
- 109,24 = 100.000 ./. 68.962.481 = x; Ein einfacher Dreisatz, dessen Ergebnis: 75.284,37 beträgt, die erwartete Häufigkeit von Toten, die sich in Spalte 7 findet.
- Um nun herauszufinden, wie sich die 926 Toten zu den 75.284,37 erwarteten Toten verhalten, wird einfach 926 / 75.284,37 geteilt. Das ergibt die 0.0123, die sich in der nächsten Spalte finden.
- Fehlt noch das Konfidenzintervall: Einfache Prozentrechnung: 95% von 0,123 sind 0,116, 105% ergeben 0,0130, Abweichungen sind Rundungsfehler;
Das ist das ganze Hexenwerk, das mehr als ein Problem mit sich bringt. Das wohl erheblichste Problem besteht darin, dass die selbe Grundlage für unterschiedliche Impfstoffe / Gentherapien genutzt wird, ganz so, als würde jede/r COVID-19 Impfstoff / Gentherapie auf Basis einer neuen Bevölkerung ausprobiert. Hinzu kommt, dass mit dieser Methode so getan wird, als seien alle Impfstoffe / Gentherapien in gleichem Maße gefährlich, was mitnichten der Fall ist. Berechnet man für die Gesamtzahl der Toten in der Tabelle (1.225) und die Gesamtzahl der verabreichten Dosen (92.376.787) die OvE, dann ergibt sich 0,012, berechnet man OvE für die mRNA-Impfstoffe, dann ergibt sich auf Grundlage von 77.468.741 verabreichten Dosen und 968 Toten ein Wert von 0,0114. In allen berechneten Fällen liegt der Wert für die untere Grenze des Konfidenzintervalls ÜBER 1% (0,0114 bzw. 0.01195) und damit über der Grenze, die das PEI selbst als die Grenze angibt, ab der ein Sicherheitsalarm ausgelöst wird:
“Ergibt sich eine signifikant höhere Melderate für ein Ereignis nach Impfung, als es statistisch zufällig in einer vergleichbaren Population zu erwarten wäre, geht das Paul-Ehrlich-Institut von einem Risikosignal aus (SMR der unteren 95 %-CI ≥ 1). Zu beachten ist, dass die OvE-Analyse auf ein Risikosignal hinweisen kann. Sie ist jedoch nicht geeignet, ein Risiko zu bestätigen. Dieses sollte dann gegebenenfalls durch zusätzliche Studien weiter untersucht werden. Ein OvE < 1 weist darauf hin, dass weniger Meldungen als erwartet erfasst wurden. In eine OvEBerechnung von gehen Meldungen bis zum Tag der Auswertung mit bekanntem Zeitintervall zwischen Impfung und ersten Symptomen (time to onset, TTO) ein.”
Warum beim Paul-Ehrlich-Institut dennoch keine Alarmglocken läuten, ist eine Frage, die nur die dort versammelten “PEI-Experten” beantworten können. Und natürlich ist die Tatsache, dass dem PEI nur ein Bruchteil der Fälle, der nach COVID-19 Impfung / Gentherapie Verstorbenen auch gemeldet wird ein Punkt, der erhöhte Aktivität auslösen müsste, denn während die Daten der Sterbefälle, die sich im Jahr 2020 pro 100.000 Einwohner ereignet haben, eine VOLLERHEBUNG darstellen, sind die Daten, die unter “Gemeldete Todesfälle nach COVID-19 Impfung” berichtet werden, nur ein Bruchteil der tatsächlich Verstorbenen. Hier werden also Äpfel mit Kernen verglichen – ein eklatanter methodischer Bock, den die Mannen des PEI hier schießen. Wenn man nicht davon ausgehen will, dass sie dumm sind, dann stellt sich die Frage, warum sie diesen Bock schießen und den Unbedarften in Karlsruhe zur Verfügung stellen, damit sie ihre Urteil über eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in aller Unkenntnis auf eine fehlerhafte Basis stellen?
Aber das ist noch nicht alles.
Wenn es Instituten wie dem PEI tatsächlich darum geht, auszuschließen, dass neue Medikamente oder Impfstoffe oder Gentherapien Schaden anrichten, weil das individuelle Leben, jedenfalls ab einer bestimmten in Karlsruhe bestimmten Menge, so wichtig ist und schützenswert ist, dann würde das PEI nicht eine Methode nutzen, die keine Auskunft über Gefahren gibt, die mit dem Einsatz von Medikamenten / Gentherapien / Impfstoffen verbunden sind, weil sie nämlich diese Frage gar nicht beantworten kann. Denn: Methoden wie die, die das PEI benutzt, basieren auf einem generellen und grundlegenden Fehler. Sie basieren auf der Annahme, dass bis zu einer bestimmten Grenze von Sterben, eine Grenze, die man auf Basis von Erwartungswerten wie oben gezeigt, ziehen kann, Tote nach Impfung nicht weiter relevant sind, weil man sie hat erwarten können.
Das ist so aberwitzig, dass man sich fragt, wo man anfangen soll.
In jedem methodischen Zusammenhang ist die entscheidende Frage, die man NACH EINER INTERVENTION beantworten muss, die Frage, ob die Intervention, also im vorliegenden Fall die COVID-19 Impfung / Gentherapie einen EFFEKT auf die interessierende Variable, hier die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie Verstorbenen hat. Die Nullhypothese lautet, dass sie diesen Einfluss hat. Um zu zeigen, dass Impfstoffe / Gentherapien sicher sind, muss man somit die Nullhypothese widerlegen, und zwar in dem man zeigt, dass die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie Verstorbenen NICHT als Folge der COVID-19 Impfung / Gentherapie verstorben sind. Man muss die Toten also obduzieren, um sichersein zu können, dass die Todesursache NICHT die COVID-19 Impfungen / Gentherapien sind. Alle anderen Vorgehensweisen sind fehlerhaft und führen dazu, dass letztlich von Sicherheit geredet wird, wo vielleicht keine Sicherheit vorhanden ist.
Der Unterschied zwischen beiden Vorgehensweisen ist das, was den Falsifikationismus von Karl Raimund Popper von nicht-wissenschaftlichen Versuchen trennt, die Korrektheit von etwas zu belegen. Man kann die Korrektheit empirischer Aussagen nicht belegen, schon deshalb nicht, weil wir nie vollständige Daten haben. Aber man kann zeigen, dass Dinge falsch sind. Warum das PEI mit der Gesundheit der Bundesbürger spielt, eine Methode nutzt, die fehlerhaft ist und vorhandene Risiken entweder nicht aufzeigen kann oder unterschätzt, das ist eine Frage, die nur die Verantwortlichen beantworten können, und die sie vor dem Hintergrund beantworten sollten, dass es ganz einfach wäre, die Frage der Sicherheit von COVID-19 Impfstoffen / Gentherapien zu beantworten.
Dazu benötigt man lediglich eine Stichprobe der nach COVID-19 Impfung / Gentherapie Verstorbenen, um sie einer Autopsie zu unterziehen, deren Zweck darin besteht, eine andere Todesursache als die COVID-19 Impfung / Gentherapie zu finden, also die Nullhypothese, von der oben die Rede war, zu widerlegen.
Einmal mehr können wir feststellen, dass die fehlerhafte, wenn nicht stümperhafte Anwendung wissenschaftlicher Methoden Fakten geschaffen hat, die wiederum von Unkundigen und Ahnungslosen aufgenommen und zur Grundlage ihrer Beurteilung gemacht werden. Es ist natürlich misslich, wenn die entsprechend genarrten Unkundigen und Ahnungslosen ausgerechnet beim Bundesverfassungsgericht sitzen. Indes muss man die dort Einsitzenden fragen, warum sie es nicht für nötig gehalten haben, ihre Urteilsgrundlage durch die Hinzuziehung unabhängiger [also nicht am staatlichen Tropf hängender] Wissenschaftler und Kundiger zu verbessern.
Man könnte fast denken, das sei nicht gewollt…
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Siehe auch:
“Corona-Impfung gefährlicher als angenommen: Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Impf-Pflicht als Verfassungs-konform. Aber: Der Beschluss beruht auf einer methodisch fehlerhaft durchgeführten Sicherheits-Analyse des Paul-Ehrlich-Instituts”
“Brisant: Rund einen Monat später, Anfang Juni, wurde vor deutschen Bundesverwaltungsgericht die Impfpflicht bei der Bundeswehr, die sogenannte Duldungspflicht, verhandelt. Bei der Anhörung wurde der Abteilungsleiter des Paul-Ehrlich-Instituts befragt. Dieser hatte keine Ahnung von der Statistik hinter der von seinem eigenen Institut verwendeten Sicherheitsmethode, auf dessen Resultate sich die einrichtungsbezogene Impf-Pflicht hinsichtlich der Gefahr der Impf-Stoffe stützt.”
https://weltwoche.ch/daily/offener-brief-das-bundesverfassungsgericht-bewertete-die-impfpflicht-als-verfassungskonform-aber-der-beschluss-beruht-auf-einem-methodisch-falschen-gutachten-des-paul-ehrlich-instituts-die-corona/“
Mal abgesehen von der fehlerhaften Datenbasis sehe ich ich auch nicht, weshalb bei der Impfpflicht eine Abwägung von Menschenleben gegen Menschenleben durchgeführt werden kann wobei in früheren Urteilen zum Luftsicherheitsgesetz diese vom Bundesverfassungsgericht ausgeschlossen wurde. Damals ging es um die Möglichkeit, eine Passagiermaschine abzuschießen, wenn diese von Terroristen entführt und ähnlich wie bei den 911-Anschlägen für einen Anschlag missbraucht wird. Vom Prinzip her ist es das Gleiche, wobei im 2.Fall die Folgen sogar unmittelbarer wären und sich dadurch eher ein Handlungsdruck ableiten würde. Im 1.Fall gäbe es sogar noch mögliche alternative Lösungsansätze.
@Professoren fordern Neuverhandlung
tja – interessant – und weiterbeobachten – wann tritt ihnen ein Rollkommando der Polizei die Tür ein – oder tritt Haldenwang direkt in Aktion !
Werden die Richter die Forderung abweisen ?
Wieviele Jahre wird es dauern, bis es ein Ergebnis gibt – bekanntlich wartet man bei den Rotkitteln
gerne, um dem Regime etwas entgegenzukommen ?
Welche Richter sollen da richten – nach dem Ablauf kann man alle derzeitigen Rotkittel als befangen und nicht vertrauenswürdig sehen !
Oder die Politik ! Es sind alle Parteien außer der AFD an der Corona-Politik und den Maßnahmen beteiligt – da werden sie keine Unterstützung gegen die Maßnahmen finden!
Die Rotkittel können den versuch nach Vorgabe der political engineers nach belieben kippen – es wird wie andere Versuche in der Tonne landen !
Bedenken sie, wie es begann :
Die Kanzlerin der Herzen hat sämtliche Qualitätsprüfungen und Kontrollen vor der Spritze abgeschafft, ebenso die Nachkontrolle! Sie hat dann ein Zensursystem installiert, bei dem auch Richter, Krankenhauschefs u.ä. sofort zum Schweigen gebracht werden, wenn sie stören – nicht nur die kleine Schwester aus der Leichenhalle, auch der BKK-Chef – und das sind nur Beispiele, die mir gerade geläufig sind – aber nicht die einzigen!
Ich fürchte eher, daß es bald einige Professoren weniger gibt – auf der anderen Seite, wenn selbst Lauterbach Professor ist – kommt es darauf nicht mehr an !
Jedenfalls habe ich diese Woche irgendwo gesehen, daß er als Prof. Lauterbach bezeichnet wurde !
Um einmal das Spiel “Schiffe versenken” zu zitieren – Treffer versenkt! Sowohl der erste Senat der karnevalskostümierten Richter als auch das Pharmaindustrie-Entgegenkommens-Institut, besser bekannt als PEI, haben nach dieser Analyse mit einem starken Wassereinbruch zu kämpfen. Eine heftige Schlagseite war bei beiden Institutionen ja bereits vorher zu beobachten!
Sie halten sich mit Kritik an den BVerfG-Richtern vornehm zurück und exkulpieren sie mit der Feststellung, dass sie auch nur Laien sind, die über Sachverhalte urteilen, deren Grundlagen sie selber nicht verstehen. Das mag sein. Bei diesen Urteilen ging es jedoch um JURISTISCHE Fehler, nicht um medizinische! Audiatur et altera pars wurde vollends ausgeblendet, obwohl dies zumindestens einst ein wichtiger Rechtsgrundsatz war, nämlich auch die Gegenseite anzuhören. Valides Datenmaterial dazu gab es genügend, nur hat sich das Gericht damit überhaupt nicht auseinandergesetzt. Warum auch, wenn das Urteil vorher schon feststand, weil gar nichts anderes herauskommen durfte. Dafür hat mit Sicherheit schon Herr Harbarth, his (eigentlich her) Masters Voice. Dass dieser BVerfG-Präsident eine politische Installation ist, zeigt schon das Verhalten, mit dem die Offenlegung der Umstände seiner Ernennung zum Honorarprofessor eisern verschiwegen werden. Warum wohl? Weil es da nicht mit rechten (sondern linken) Dingen zugegangen ist?
Sicherlich übersehe ich da etwas. aber die beispielsweise 68 Mio Comiirnaty-Dosen wurden doch 34 Mio (und nicht 68 Mio) Impflingen eingespritzt, von denen dir 926 gemeldeten Todesfälle herrühren?
Die Rechnungen des PEI sind unergründlich.
Ja, es ist immer wieder schön, wenn an dem Teppich gerüttelt wird, der von den üblichen
Verdächtigen auf den ganzen Leichen und der Korruption gehalten wird.
Seit Jahren schei..en die auf etablierte Methodik, auf bewährtes Vorgehen und stümpern offensichtlich völlig sinnfreie Ergebnisse und Tabellen heraus. Egal!
Der Medien- und Faktencheckerapparat macht das alles möglich!
Man kann auch offen Wahlen in den USA fälschen (oder in D und der EU).
Jeder der auf Ungereimtheiten oder die Wahrheit hinweist wird vernichtet. Ja, es ist wichtig immer wieder mit dem Finger darauf zu zeigen und die ganzen Kriminellen ins Licht zu stellen. Ich wünsche diesen Professoren, dass es für sie gut gehen möge. Dass nicht in den nächsten Tagen ein Rollkomnando deren Türen eintritt, so nach der üblichen Methode in unserer Vorzeigedemokratie (…lach…).
Die Gerichte und auch das BVerfG sind nicht sankrosankt und müssen Kritik hinnehmen. Das Urteil über die einrichtungsbezogene Impflicht ist zwar sehr lang, geht aber an der entscheidenden Sache vorbei. Die Schwierigkeit des zu entscheidenden Falles lag nicht so sehr im Rechtlichen als vielmehr im Tatsächlichen. Ist die Impfung geeignet und im Hinblick auf die Impfschäden verhältnismäßig? Die Fragen können nur u.a. mit der Medizin und Mikrobiologie beantwortet werden und sind nicht einfach. Das Gericht hätte sich, ohne naturwissenschaftliche Expert zu werden, etwas sachkundig machen müssen wie das auch in anderen Fällen, in denen es um Kartelle, Patente oder technische Fehler geht, der Fall ist. Das Gericht muss die Dinge erklären lassen, um Fragen stellen zu können. Das alles ist in dem Verfahren über die Impfpflicht unterblieben, obwohl es um ein Verfahren mit höchstem öffentlichen Interesse handelte. Die medizinischen-naturwissenschaftlichen Probleme hätten coram publico ausgetragen werden müssen. Das ist nicht geschehen, da es keine öffentliche Verhandlung gab. Anstatt Gutachter auftreten zu lassen, hat man sich der Meinung von “Wissenschaftspäpsten” wie RKI und PEI angeschlossen. Besser wäre gewesen, es hätte eine Auseinandersetzung von Gutachtern mit verschiedenen Meinungen gegeben. Wäre für das Gericht kein Gutachter überzeugend gewesen, hätte nach den Grundsätzen der Beweislastverteilung entschieden werden müssen. Der Gesetzgeber hat die Beweislast, da der Eingriff in Grundrechte die Ausnahme von der Regel der Geltung der Grundrecht ist. Er hätte das Gesetz nicht erlassen dürfen. Man muss es sagen dürfen: Das BVerfG hat es sich doch etwas zu einfach gemacht – die Fleißarbeit mit den vielen Seiten kann darüber nicht hinwegtäuschen.
Auf die Gefahr hin, mir schwer die Blöße zu geben: ich kann von der Tabelle und dem von Herrn Klein skizzierten Rechenweg nach 20 Minuten probieren gar nichts nachvollziehen.
Die jährlich 1.329,11 Todesfälle pro 100.000 Personen ab 12 Jahren beziehen sich also auf die Gesamtbevölkerung, aus der gesamten deutschen Bevölkerung ab 12 Jahren im Jahr 2020 wurde dieser Wert ermittelt. Oder nicht?
Und die 926 tödlichen Nebenwirkungen (Spalte 4, Zeile 2)? Beziehen sich wirklich auf ein Intervall von 30 Tagen? Zitat Artikel: “926 Todesfälle wurden innerhalb von 30 Tagen für die Spritzbrühe von Pfizer/Biontech Comirnaty gemeldet.” Die 926 Todesfälle aus 30 Tagen kann man doch niemals mit den 68.962.481 Dosen in Bezug setzen. Es wurden doch niemals 68.962.481 Leute innerhalb von 30 Tagen gespritzt.
Und dann die 75.284,37 in der Population von 68.962.481 Geimpften ab 12 Jahren zu erwartenden Toten. Das kann sich ja wohl nur auf alle erdenklichen Todesursachen beziehen, AUSSCHLIEßLICH Tod durch Comirnaty. Was bringt es mir, die Toten durch Comirnaty ins Verhältnis zu setzen zu den Toten durch alle Ursachen außer Comirnaty? Ja, der Wert ist verschwindend niedrig. Aber die entscheidende Frage ist doch, wie hoch dürfte dieser Wert sein? Meiner Meinung nach sollte er (“die Impfstoffe sind sicher und nebenwirkungsfrei”) bei Null liegen. Aussagekräftig wäre auch ein Vergleich zu Todesfällen bei anderen Impfungen. Aber nur zur Gesamtheit aller Todesursachen? Ab welchem Wert würde dieses Signal denn auf ein Risiko hinweisen? Sagt das PEI das? Oder freuen die sich schon darüber, dass der Wert niedriger als 1,0 ist?
Herr Klein hat ja auch nur aufgezeigt, was das Pharmalobby-Institut gerechnet hat – und sie geben sich keine Blöße, die PEI-Rechnung ist komplett sinnbefreit! Nichts anderes wollte Herr Klein uns zeigen. Die Frage ist – kann man einem solchen Institut, das mit vorhandenen Daten mit Hilfe der Grundrechenarten so lange herumprobiert, bis es ein für die Auftraggeber genehmes Ergebnis erhält? Und nächste Frage – sollte das BVerfG den Ergebnissen solcher Rechenkünste blind vertrauen und darauf basierend ein Urteil sprechen?
Ich glaube dass die Grenzbedingung SMR>=1 genauso gemeint ist und nicht >=1%. Damit wird so gut wie nie ein Risikosignal ausgelöst. Denn es müsste die Anzahl Verdachtstodesfälle aufgrund Impfung größer sein als Hintergrundtodesfälle aufgrund ALLER möglichen Todesursachen bei gleich großer Gruppe Ungeimpfter. Diese Methode vom PEI wird wohl absichtlich falsch angewendet, um Impfschäden ins Reich des PseudoUnbedenklichen herunterzurechnen.
“Indes muss man die dort Einsitzenden fragen, warum sie es nicht für nötig gehalten haben, ihre Urteilsgrundlage durch die Hinzuziehung unabhängiger [also nicht am staatlichen Tropf hängender] Wissenschaftler und Kundiger zu verbessern.
Man könnte fast denken, das sei nicht gewollt…”
Wieso??? Das hat die Merkel ja auch nie gemacht! Und das wird jetzt von ihren “Speichelleckern” gefordert??? Ts, Ts,Ts
Es gehört nicht zu den Aufgaben des BVerfG, Angaben des PEI genau durchzurechnen und einen erfahrenen Statistiker zu fragen, ob die Daten überhaupt etwas mit der Fragestellung zu tun hatten. Das BVerfG schützte früher das Recht und damit die Bevölkerung vor dem Regime. Heute schützt es das Regime vor dem, soweit noch vorhanden, Recht und vor der Bevölkerung. Die rechtlichen Begründungen sind dann, je nach Fall, wenig überprüfte Statistiken oder rein ideologischer Natur. Sollte es das BVerfG in 30 Jahren noch geben, wird es möglicherweise einräumen, dass gewisse, frühere Entscheidungen fragwürdig waren, weil sie auf faktisch fragwürdige Annahmen zurückgingen. Vorher nicht. Dass das PEI seinen Berechnungen inkorrekte Daten zugrunde legt, ist vermutlich eine überflüssige Mühe Wenn die unausgesprochene Aufgabenstellung darin besteht, das Regime, dessen Institutionen und seine “Zivilgesellschaft”, die in Gestalt zwielichtiger Stiftungen und “N”GOs vieles beeinflusst, aus möglichen rechtlichen Schwierigkeiten heraus zu halten, dann führt das BVerfG den Auftrag aus. Fertig. Anstelle der vorgestellten Statistik hätte das PEI dem BVerfG wahrscheinlich auch eine individuelle Monatsaufstellung privater Ausgaben vorlegen können. Die ist, milde gesagt, etwas einfacher aufgebaut, hat aber den Vorteil, zu stimmen.
Es macht sicherlich keinen Spaß, mit Eifer für eine kaumwirksame(1), im Vergleich dazu gefährliche(2) Impfung gegen eine ungefährliche(3) Krankheit einzutreten. “Team Vorsicht” hat mein Beileid. Nein, gelogen, in meinen Hass mischt sich lediglich durchaus angenehm ein wenig Schadenfreude. Es ist amüsant, zu beobachten, wie sie (1), (2) und (3) mittels jeweils falscher/ungeeigneter Messung zu verschleiern suchen und sich dazu noch ganz allgemein blöd stellen müssen, damit es trotz der ganzen Mogelei vorerst nicht als Straftat sondern als “Verwirrung” durchgeht.
Warum tun die sich das nur an?! Korruption? Kann ich fast nicht glauben: Chance/Risiko sehr sehr ungünstig. Ausserdem sind die alle bereits unverdient reich.
Also: Warum könnten “die” (besonders in USA und engsten Verbündeten) dermaßen hinterher sein, ein einziges Protein eines Virus (von knapp 10, wenn ich nicht irre) zu verspritzen, das zudem nicht mehr existiert, da weitgehend wegmutiert? Warum aktualisieren sie ihr spike nicht wenigstens? (der Blitzgescheite von der Goldgrube macht das doch an einem Abend beim Rotwein)
first guess: Der 3. Weltkrieg läuft. Man hat einen Baukasten gebaut aus: Wuhanspikeimpfung, Wuhanspike und diversen Virengrundkörpern abgestufter Tödlichkeit zum Einbau desselben. Dann wäre diese reine Spikeverspritzung in Vorbereitung der kommenden “Pandemien” sinnvoll. Man will möglichst viel der eigenen Fußsoldaten behalten.
Problem: selbst wenn es so ist (die Impfung also besser genommen werden sollte): Fickt Euch! Macht Euern Scheiss gefälligst allene!