Die Beleidigung des Kollektivs und andere juristische Unsinnigkeiten
In der letzten Zeit haben wir auf ScienceFiles einige Beiträge veröffentlicht, die sich mit den Versuchen von Genderisten beschäftigt haben, über Sprachregelungen gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen: so nach dem Motto, wenn ich das Wort “Trottel” verbiete, dann habe ich eine hochintelligente Bevölkerung, denn Trottel gibt es ja nicht mehr. Diese Form von Neusprech sieht Genderisten arbeitsteilig vorgehen. Während die einen Worte identifizieren, die ihnen nicht passen und dieselben dann mit an den Haaren herbeigezogenen Interpretationen, die nichts anderes als Projektionen der eigenen Stereotype sind, zu Unworten erklären, wählen andere eine direktere Herangehensweise. Sie erheben ihre Vorurteile und Stereotype, also das, was ihnen einfällt, wenn sie Worte wie Neger oder Türke hören, gleich zum Standard. In einer Form transzentierter Selbstkasteiung verarbeiten sie dann das schlechte Gewissen, das ihnen ihre eigenen Vorurteile und Stereotype verursachen, indem sie anderen verbieten wollen, die entsprechenden Worte zu benutzen. Um im Beispiel zu bleiben: Sie fühlen sich wie ein Trottel und denken, wenn sie das Objekt, das ihr “ich fühle mich wie ein Trottel” ausgelöst hat, entfernen, dann hätten sie sich damit eine Erleichterung verschafft. Sprachregelungen der beschriebenen Art sind somit eine verklemmte Form der Onanie.
In ihrem Bemühen, die deutsche Sprache zu genderisieren, alle Worte, die ihnen nicht passen, zu bannen und, im selben Atemzug, die deutsche Sprache zu einem sterilen und kaum mehr brauchbaren Instrument zu machen, werden Genderisten von Juristen unterstützt, die ihre ganz eigene Form der Sprachaushöhlung betreiben, eine Form, die Charles Dickens, der tiefsitzende und gut fundierte Verachtung für alle Juristen empfunden hat (ich hoffe, niemand durchsucht jetzt z.B. Bleak House auf Hate Speech), vermutlich noch mehr erbost hätte, was sich vermutlich in beißender Satire entladen hätte. Aber leider ist Charles Dickens tot, und entsprechend findet Satire fast nur noch als Realsatire statt. Aber Realsatire wird uns von Juristen täglich geboten, und zwar immer dann, wenn sie versuchen, Begriffe umzudeuten, ihres Sinns zu entkernen und von der Alltagssprache und dem Sinn, der den Begriffen einmal innewohnte, so zu entfremden, dass Juristerei zur Willkürherrschaft dafür legitimierter schwarz gewandeter Gesellen wird.
Ein Beispiel ist das Wort “geschäftsmäßig”, das sich im Telekommunikationsgesetz §3 Nr. 10 wie folgt definiert findet:
“geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten: das nachhaltige Angebot von
Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht;”. Entsprechend schreibt Koch in seinem Konvolut über das Internet-Recht: “Geschäftsmäßig werden TK-Dienste dann erbracht, wenn ihr Angebot nachhaltig für Dritte erfolgt, also auf Dauer ausgelegt ist, wobei Gewinnerzielungsabsicht nicht bestehen muss. (…) In diesem Sinne geschäftsmäßig bieten etwa auch nichtgewerbliche Anbieter wie Krankenhäuser … TK-Dienste an…” (Koch, 2007, S.918).
Diese spezielle Form von “geschäftsmäßig”, die nur Juristen einfallen kann, ist verwirrmäßig eine echte Meisterleistung, die sich anwaltsmäßig gebührenmäßig ausschlachten lässt und bankmäßig erkleckliche monetärmäßige Eingänge ermöglicht. Davon abgesehen ist es gerichtsmäßig möglich, die verstehensmäßig eintretenden Komplikationen bei Normalsprechern dahingehend auszunutzen, dass man bußgeldmäßig und ordnungsmäßig in die telekommunikationsmäßigen Tätigkeiten der verstehensmäßig Überraschten eingreift, um ihnen richtungsmäßig zu sagen, was sie meinungsmäßig von sich geben dürfen und was nicht. Anders formuliert: Die Umdeutung von “geschäftsmäßig” zu: alles, was mehr als einmal im Internet auf einer Webseite ausgeführt wird, in deren Impressum eine bestimmte Person genannt ist, kann gerichtsmäßig gegen diese impressionale Person verwendet werden.
Dass geschäftsmäßig, nun nachhaltig und nicht mehr kommerziell heißt, scheint einigen, die sich immerhin zutrauen, Bücher über Medien-, IT- oder Urheberrecht zu verfassen, entgangen zu sein, denn sie schreiben z.B. im Hinblick auf den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, dass wer immer geschäftsmäßig eine Homepage betreibt, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen hat, ohne darauf hinzuweisen, dass “geschäftsmäßig” nicht “geschäftsmäßig” ist. Ich bestelle mich daher in einer Form pre-emptive couterstrike zum Jugendschutzbeauftragten für ScienceFiles und sage allen Jugendlichen: Lasst Euch nicht von den Erwachsenen schützen, sondern bildet Euch ein eigenes Urteil darüber, was die Heuchler vor Euch verbergen wollen.
Upps, jetzt habe ich pauschal jugendschutzwütige Erwachsene als Heuchler bezeichnet. Nicht, dass das am Ende noch jemand, der von sich denkt, er sei erwachsen, als beleidigend ansieht (nein: fühlt) und negative Emotionen ob der Tatsache anhäuft, dass dieses Blog in Texas gehostet ist. Damit wäre ich bei der Hilfstruppe all derer, die das tägliche Leben zur willkürlichen Veranstaltung machen wollen, und zwar dadurch, dass Sprache ihres Sinns entkleidet wird. Diese Hilfstruppe besteht aus einer Reihe eher betagter Personen, die sich vorzugsweise in purpurne Gewänder kleiden und in Karlsruhe Hof halten, um der Öffentlichkeit von Zeit zu Zeit ihre Sprüche zuzumuten. Einer davon ist mir gerade in einem bemerkenswerten Beitrag von Dr. Winfried Brugger, Professor an der Universität Heidelberg, begegnet. Darin diskutiert Brugger die in Deutschland so verbreitete Heuchelei, dass Meinungsfreiheit in Art. 5.1 GG gerantiert wird, um dann über “die einschlägigen Grundrechtsschranken” zum Großteil wieder zurückgenommen zu werden.
So ist z.B. die so genannte Hassrede von Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Hassreden, so wissen Juristen, sind Äußerungen, die “geeignet sind, eine Person oder eine Gruppe zu beschimpfen, einzuschüchtern oder zu belästigen, sowie solche, die geeignet sind, zu Gewalt, Hass oder Diskriminierung aufzurufen.” Ich will an dieser Stelle nur kurz darauf verweisen, dass hier nicht defniert wird, was Hassrede sein soll. Vielmehr wird die Bestimmung des unbestimmten Begriffs “Hassrede” über die Zuordnung von mindestens zwei unbestimmten Formulierungen, die sich allesamt um das Adjektiv “geeignet” ranken, ersetzt. Nunmehr ist es nicht mehr notwendig zu bestimmen, was eine Hassrede darstellen soll, vielmehr dürfen Juristen sich hinsetzen und darüber debattieren, was nach ihrer Ansicht “geeignet” sein könnte, um eine Person oder Gruppe zu beschimpfen. Und weil die juristische Diskussion über etwas, regelmäßig in den Blick zur nächst höheren Instanz mündet, ist auch in diesem Punkt die Karlsruher Hilfstruppe bemüht worden, um die Klarheit und Einfachheit der deutschen Sprache zu beseitigen. Die Frage, mit der sich die Verfassungshüter aus Karlsruhe befassen durften hat mit der unsäglichen Passage oben zu tun, die insinuiert, dass Gruppen, also eingebildete Entitäten, in denen Individuen willkürlich zusammengefasst werden, beleidigt werden oder Gegenstand von Hass sein können.
Diese absurde Idee wurde an der Aussage “Soldaten sind Mörder” durchexerziert, und die Karlsruher sind zu einem Schluss gekommen, den zu berichten, ich Winfried Brugger überlasse: “In dem realen Fall hatte das BVerfG die Verfassungsmäßigkeit einer Kollektivbeleidigung unter anderem mit dem Argument verneint, bei ‘Soldaten sind Mörder’ sei nicht klar, ob nur und ob alle Soldaten der Bundeswehr oder ob auch andere Soldaten, vielleicht sogar alle Soldaten der Welt gemeint gewesen seien”. Wenn ich also sage: “Richter sind nicht ganz gebacken”, dann ist das solange in Ordnung, so lange ich keine lokale Spezifizierung einführe. Und hätte der Soldaten-sind-Mörder-Sprecher statt Soldaten Mitglieder der Bundeswehr gesagt, er hätte die Wucht der Strafjustiz und das Ende der Meinungsfreiheit deutlich zu spüren bekommen (Ob dies auch bei “G.I.s sind Mörder oder Mafiosi sind Mörder oder afghanische Mudjahedin sind Mörder der Fall wäre, bleibt zu prüfen. Vermutlich sind afghanische Mudjahedin in der Rechtsprechung aus Karlsruhe erst Mörder, seit sie nicht mehr russische Soldaten erschießen.).
Was die “Auslegung” der Verfassungsrichter überdeutlich macht, ist, dass nicht das Ergebnis einer Handlung, das, was messbar und empirisch ist, Grundlage der Begriffsbestimmung ist, sondern die Phantasie von Juristen. Wenn Juristen der Meinung sind, etwas sei geeignet, zum Hass aufzustacheln, dann bleibt folglich die Meinungsfreiheit auf der Strecke. Wenn Juristen der Meiung sind, eine Aussage treffe auf eine “hinreichend überschaubare Gruppe” zu, dann ist zwar nicht klar, was eine “hinreichend überschaubare Gruppe” ist, aber es ist klar, dass die Meinungsfreiheit ausgehebelt wird und die “hinreichend überschaubare Gruppe” beleidigungsfähig ist. Wer derartige Juristen hat, der braucht keine Feinde mehr, und er sollte darüber nachdenken, die englische Sprache zu erlernen, um eine Chance auf Verständigung zu haben.
Dies bringt mich zurück zum wirklich bemerkenswerten Beitrag von Winfried Brugger, der einen Vergleich zwischen den USA und Deutschland durchführt. In den USA ist nämlich undenkbar, was in Deutschland zur Regel zu werden scheint, dass willkürlich und al gusto die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden kann. Dass in Deutschland Meinugsfreiheit ein Gut ist, das zur Disposition von Juristen steht, erklärt sich Brugger wie folgt:
Erstens sind Amerikaner der Ansicht, dass sich richtige Aussagen im Wettbewerb der Aussagen durchsetzen, weshalb es keine Festsetzung dessen, was eine richtige Aussage ist, “von oben” braucht, wie dies in Deutschland der Fall ist. Zweitens sehen Amerikaner auch das Positive an “Hate Speach”, denn das, was die herrschende Mehrheit als Hasssprache verbieten will, hat sich im Verlauf der US-amerikanischen Geschichte häufig als nützliche Divergenz herausgestellt. Drittens haben US-Amerikaner ein tiefsitzendes Misstrauen gegenüber Institutionen und trauen z.B. Juristen nicht, und vor allem glauben Sie ihnen nicht, dass Juristen ihre Setzungsgewalt darüber, was “böse Meinungen” sein sollen, nicht missbrauchen würden. Und schließlich so schreibt Brugger, seien Amerikaner Mensch genug um zu wissen, dass mit Urteilen immer auch Emotionen verbunden sind, zuweilen starke Emotionen. Deshalb gelte in den USA die Maxime: “Urteilen ist mit Fühlen verbunden, und starke Beurteilungen führend tendenziell zu intensiven Gefühlen – auch von Empörung, Ablehnung und Hass. Dass ist nach amerikanischer Sicht der Preis der Freiheit, den alle zu zahlen haben: aufrechter Gang in der öffentlichen Auseinandersetzung, in Rede- und Gegenrede, und Abwehr eines Betroffenheitskults, in dem die Rolle des Opfers und anschließenden Klägers attraktiver erscheinen mag als diejenige des aktiven Streiters um die Achtung, die man für sich und seine Bezugsgruppe einfordert. Deutschland dagegen schaut bei Hass-Rede eher auf das Hasselement und will dieses zugunsten eines expansiven Ehren- und Würdeschutzes eliminieren, auch auf Kosten einer Beschränkung öffentlichkeitsbedeutsamer Kritik”.
Mir bleibt aus soziologischer Perspektive nur anzufügen, dass die Beschränkung von Meinungsfreiheit, wie sie in Deutschland praktiziert wird, immer auch ein Machtmittel ist, mit dem die gerade herrschende Gruppe oder die Gruppe, die sich dafür hält, versucht, sich selbst einen Vorteil zu verschaffen. Derzeit ist dies vor allem über das Einnehmen einer Opferrolle (ich bin weiblich) möglich, und diese Opferrolle lässt sich dann trefflich nutzen, um zu fordern, dass diejenigen, die man zu Tätern stilisiert, weil Opferrollen ohne Täter nicht glaubhaft sind, mundtot gemacht, ihrer Meinungsfreiheit beraubt werden. Und damit wäre ich wieder am Anfang dieses post angekommen, bei der Allianz, die Genderisten mit Juristen verbindet und deren gemeinsames Opfer die Meinungsfreiheit ist.
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Es ging immer nur mäßig.
Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das, strafrechtlich gesprochen, deutlich vor der drohenden Straftat oder deren Anstiftung liegt.
Diese Vorschrift stellt eine weitreichende Einschränkung der Redefreiheit dar, soweit eine Äußerung aggressive Züge hat und gegen Gruppen gerichtet ist. Im Grunde ist § 130 StGB ein Strafrechtsschwert zur Kontrolle der politischen Wetterlage, ein Klimadelikt. (Hervorhebung als Fettdruck durch mich.)
Wenn also die politische Wetterlage sexistisch aufgeladen ist und in Konsequenz ein feminismus-kritisches Donnergrollen aus der Ferne vernehmbar wird, dann wittert die Politik eine Gefährdung des “öffentlichen Frieden” und definiert Frauen als eine beleidigungsfähige Gruppe.
Ich sehe das Problem weniger in der Erzeugung beleidigungsfähiger Gruppen (gehören Dienstwagen-Benutzer bald auch dazu?), sondern in deren selektiver Anwendung. Genau das kritisieren betroffene Männer auch am Gewaltschutzgesetz, hier eine ganz frische Bestandsaufnahme. Der Gewaltschutz an sich ist ja immer gut, solange er nicht selektiv, d.h. gruppen-bezogen, angewandt wird. Genau dafür aber wurde er geschaffen.
Mit dem Delikt der Volkszersetzungim Dritten Reich war es ganz ähnlich. Als Täter kam hierbei auch nur eine bestimmte Volksgruppe infrage, ja wurde eigens zu deren Delegitimierung geschaffen.
Wobei ich mich bei den Zuständen in den USA manchmal frage, ob zumindest kleine Einschränkungen nicht sinnvoll sind. Leider stellt sich dann immer die Frage, was sinnvoll bedeuten soll und wer dies festlegt.
Auch ist die Aussage falsch, dass im Wettbewerb der Aussage sich die “richtige” Aussage durchsetzt, sondern es wird sich die kompatibelste Aussage durchsetzen. Und auch genau dies sieht man in den USA.
Auch ist die Aussage falsch, dass im Wettbewerb der Aussage sich die “richtige” Aussage durchsetzt, sondern es wird sich die kompatibelste Aussage durchsetzen. Und auch genau dies sieht man in den USA.
Das kann man nur behaupten, wenn man entweder ein essentialistisches Weltbild hat und von einer ewigen, nur von wenigen Eingeweihten entdeckbaren Wahrheit ausgeht oder wenn man denkt, dass demokratischer Wettbewerb zwischen Ideen grundsätzlich schlecht ist. Ich teile keiner dieser Überzeugungen. Kompatibel ist übrigens ein zweistelliger Funktor. Sie müssten also angeben: kompatibel womit?
Als ich auf Brugger verlinkte, geschah dies in der stillen Hoffnung, er möge nochmals aufgegriffen werden, weil ich einfach nicht glaubte, was ich da las.
Nun muß ich konstatieren, daß ich es tatsächlich falsch eingeschätzt hatte: in Wirklichkeit ist alles noch viel schlimmer!
Sollte Lentze mit seiner Rechtsbeschwerde weiterkommen, böte sich die einzigartige Gelegenheit, von einem Obergericht geschwurbelte Rabulistik serviert zu bekommen, auf daß auch dem Letzten klar werde, aus was für Latrinenparolen unsere ‘freiheitlich demokratische Grundordnung’ besteht!
Ich finde es erschreckend, wie wenig Leute sich darüber aufregen, wie viel eigentlich in Deutschland zensiert wird – alleine die “freiwillige” Zensur ist ja schon heftig, aber solche Gesetze – Herr Lentze fasst das sehr schön zusammen – sind wirklich das allerletzte.
Ich finde es in diesem Zusammenhang übrigens erwähnenswert, dass in UK die “Reform Section 5” – Macher erfolgreich waren (Rowan Atkinson erklärt das hier sehr gut: http://youtu.be/gciegyiLYtY). Sowas bräuchten wir in D auch, offensichtlich dringend. Wobei, hier könnte ja mal die EU tatsächlich nützlich sein und das gleich mal von oben herab regeln – ich gehe aber leider davon aus, dass die eher das Gegenteil machen werden.
Und das Gegenargument, wie es hier P. Gampe bringt, “ob zumindest kleine Einschränkungen nicht sinnvoll sind” – einfach nur nein. Wozu? Ja, das Wort ist mächtiger als das Schwert. Aber das ist GUT SO, und nicht ein Grund, es zu regulieren. Ja, es sollte jeder sagen dürfen, was er will, auch wenn es noch so blödsinnig ist – beispielsweise, dass Geschlecht nur anerzogen wäre. Aber dann will ich auch das Recht, meine Meinung zu solchen Leuten öffentlich ausdrücken zu dürfen. Darf ich aber nicht, weil die beleidigend ist. Hey, so einen Bullshit zu hören/lesen tut mir faktisch körperlich weh, da sollte ein kleines “Deppen” doch erlaubt sein.
„Sie fühlen sich wie ein Trottel und denken, wenn sie das Objekt, das ihr “ich fühle mich wie ein Trottel” ausgelöst hat, entfernen, dann hätten sie sich damit eine Erleichterung verschafft. Sprachregelungen der beschriebenen Art sind somit eine verklemmte Form der Onanie.“
Klasse!
Sehr zielgenau beschrieben was Trottel anstellen, weil sie eben Trottel bleiben, ganz gleich welchen Hut sie sich aufsetzen, das Hirn bleibt ihre Schwachstelle.
Das mit dem “geschäftsmäßig” ist sogar noch verrückter, als es hier dargestellt wird.
Zunächst einmal muss man wissen, dass im englischen Original (also den EU-Richtlinien, auf denen diese ganzen “Geschäftsmäßigkeits” Gesetze beruhen) durchweg von “commerce” die Rede ist.
Dementsprechend heißt es auch “EU-Commerce Richtlinie”.
Mit “commercial” und “commerce” ist natürlich gemeint: Dort wo Geld fließt. Macht ja auch Sinn. Wenn mir jemand im Internet etwas verkauft, soll er gefälligst seine Adresse und Kontaktmöglichkeiten angeben.
Dieses “commercial” und “commerce” wird aber ins Deutsche mit “geschäftsmäßig”, “geschäftlich” usw. übersetzt.
Im nächsten Schritt sagen die Juristen “Ja, er verkauft zwar nichts auf seiner Webseite, wo er 3 Bilder seiner Katzen upgeloadet hat, aber er beeinflusst den Kätzchenbildermarkt, weil man sich ja bei ihm 3 Kätzchenbilder kostenlos downloaden kann. Denn im Gesetz steht nur etwas von geschäftsmäßig und nichts von kommerziell”.
Eine (absichtlich?) falsche Übersetzung ist also die Ursache dieses deutschen Übels.
Hier Original und Übersetzung:
Directive 2000/31/EC of the European Parliament and of the Council of 8 June 2000 on certain legal aspects of information society services, in particular electronic commerce, in the Internal Market (‘Directive on electronic commerce’)
…und auf deutsch heißt es dann…
Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (“Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr”)
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Ich meine mich zu erinnern, dass das Anhängsel “-mäßig” eine Zeit lang in der DDR Mode war. Wie geht es dir denn so rein geldmäßig? Und liebemäßig?
Es ging immer nur mäßig.
Und triebmäßig? :-)))
Man beachte in dem Artikel von Winfried Brugger: “Haßrede, Beleidigung, Volksverhetzung” die Unterscheidung von Kollektivbeleidigung und Volksverhetzung. Zu letzterer wird Folgendes gesagt (S. 691, rechte Spalte):
Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das, strafrechtlich gesprochen, deutlich vor der drohenden Straftat oder deren Anstiftung liegt.
Diese Vorschrift stellt eine weitreichende Einschränkung der Redefreiheit dar, soweit eine Äußerung aggressive Züge hat und gegen Gruppen gerichtet ist. Im Grunde ist § 130 StGB ein Strafrechtsschwert zur Kontrolle der politischen Wetterlage, ein Klimadelikt. (Hervorhebung als Fettdruck durch mich.)
Wenn also die politische Wetterlage sexistisch aufgeladen ist und in Konsequenz ein feminismus-kritisches Donnergrollen aus der Ferne vernehmbar wird, dann wittert die Politik eine Gefährdung des “öffentlichen Frieden” und definiert Frauen als eine beleidigungsfähige Gruppe.
Ich sehe das Problem weniger in der Erzeugung beleidigungsfähiger Gruppen (gehören Dienstwagen-Benutzer bald auch dazu?), sondern in deren selektiver Anwendung. Genau das kritisieren betroffene Männer auch am Gewaltschutzgesetz, hier eine ganz frische Bestandsaufnahme. Der Gewaltschutz an sich ist ja immer gut, solange er nicht selektiv, d.h. gruppen-bezogen, angewandt wird. Genau dafür aber wurde er geschaffen.
Mit dem Delikt der Volkszersetzungim Dritten Reich war es ganz ähnlich. Als Täter kam hierbei auch nur eine bestimmte Volksgruppe infrage, ja wurde eigens zu deren Delegitimierung geschaffen.
Wobei ich mich bei den Zuständen in den USA manchmal frage, ob zumindest kleine Einschränkungen nicht sinnvoll sind. Leider stellt sich dann immer die Frage, was sinnvoll bedeuten soll und wer dies festlegt.
Auch ist die Aussage falsch, dass im Wettbewerb der Aussage sich die “richtige” Aussage durchsetzt, sondern es wird sich die kompatibelste Aussage durchsetzen. Und auch genau dies sieht man in den USA.
Das kann man nur behaupten, wenn man entweder ein essentialistisches Weltbild hat und von einer ewigen, nur von wenigen Eingeweihten entdeckbaren Wahrheit ausgeht oder wenn man denkt, dass demokratischer Wettbewerb zwischen Ideen grundsätzlich schlecht ist. Ich teile keiner dieser Überzeugungen. Kompatibel ist übrigens ein zweistelliger Funktor. Sie müssten also angeben: kompatibel womit?
Mal wieder ein toller Artikel, Herr Klein!
Als ich auf Brugger verlinkte, geschah dies in der stillen Hoffnung, er möge nochmals aufgegriffen werden, weil ich einfach nicht glaubte, was ich da las.
Nun muß ich konstatieren, daß ich es tatsächlich falsch eingeschätzt hatte: in Wirklichkeit ist alles noch viel schlimmer!
Sollte Lentze mit seiner Rechtsbeschwerde weiterkommen, böte sich die einzigartige Gelegenheit, von einem Obergericht geschwurbelte Rabulistik serviert zu bekommen, auf daß auch dem Letzten klar werde, aus was für Latrinenparolen unsere ‘freiheitlich demokratische Grundordnung’ besteht!
Ich finde es erschreckend, wie wenig Leute sich darüber aufregen, wie viel eigentlich in Deutschland zensiert wird – alleine die “freiwillige” Zensur ist ja schon heftig, aber solche Gesetze – Herr Lentze fasst das sehr schön zusammen – sind wirklich das allerletzte.
Ich finde es in diesem Zusammenhang übrigens erwähnenswert, dass in UK die “Reform Section 5” – Macher erfolgreich waren (Rowan Atkinson erklärt das hier sehr gut: http://youtu.be/gciegyiLYtY). Sowas bräuchten wir in D auch, offensichtlich dringend. Wobei, hier könnte ja mal die EU tatsächlich nützlich sein und das gleich mal von oben herab regeln – ich gehe aber leider davon aus, dass die eher das Gegenteil machen werden.
Und das Gegenargument, wie es hier P. Gampe bringt, “ob zumindest kleine Einschränkungen nicht sinnvoll sind” – einfach nur nein. Wozu? Ja, das Wort ist mächtiger als das Schwert. Aber das ist GUT SO, und nicht ein Grund, es zu regulieren. Ja, es sollte jeder sagen dürfen, was er will, auch wenn es noch so blödsinnig ist – beispielsweise, dass Geschlecht nur anerzogen wäre. Aber dann will ich auch das Recht, meine Meinung zu solchen Leuten öffentlich ausdrücken zu dürfen. Darf ich aber nicht, weil die beleidigend ist. Hey, so einen Bullshit zu hören/lesen tut mir faktisch körperlich weh, da sollte ein kleines “Deppen” doch erlaubt sein.
„Sie fühlen sich wie ein Trottel und denken, wenn sie das Objekt, das ihr “ich fühle mich wie ein Trottel” ausgelöst hat, entfernen, dann hätten sie sich damit eine Erleichterung verschafft. Sprachregelungen der beschriebenen Art sind somit eine verklemmte Form der Onanie.“
Klasse!
Sehr zielgenau beschrieben was Trottel anstellen, weil sie eben Trottel bleiben, ganz gleich welchen Hut sie sich aufsetzen, das Hirn bleibt ihre Schwachstelle.
Das mit dem “geschäftsmäßig” ist sogar noch verrückter, als es hier dargestellt wird.
Zunächst einmal muss man wissen, dass im englischen Original (also den EU-Richtlinien, auf denen diese ganzen “Geschäftsmäßigkeits” Gesetze beruhen) durchweg von “commerce” die Rede ist.
Dementsprechend heißt es auch “EU-Commerce Richtlinie”.
Mit “commercial” und “commerce” ist natürlich gemeint: Dort wo Geld fließt. Macht ja auch Sinn. Wenn mir jemand im Internet etwas verkauft, soll er gefälligst seine Adresse und Kontaktmöglichkeiten angeben.
Dieses “commercial” und “commerce” wird aber ins Deutsche mit “geschäftsmäßig”, “geschäftlich” usw. übersetzt.
Im nächsten Schritt sagen die Juristen “Ja, er verkauft zwar nichts auf seiner Webseite, wo er 3 Bilder seiner Katzen upgeloadet hat, aber er beeinflusst den Kätzchenbildermarkt, weil man sich ja bei ihm 3 Kätzchenbilder kostenlos downloaden kann. Denn im Gesetz steht nur etwas von geschäftsmäßig und nichts von kommerziell”.
Eine (absichtlich?) falsche Übersetzung ist also die Ursache dieses deutschen Übels.
Hier Original und Übersetzung:
Directive 2000/31/EC of the European Parliament and of the Council of 8 June 2000 on certain legal aspects of information society services, in particular electronic commerce, in the Internal Market (‘Directive on electronic commerce’)
…und auf deutsch heißt es dann…
Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt (“Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr”)
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