Fallacia falsi medii: Anti-Rechtsextremismus-Industrie gutachtet gegen Sicherheitsüberprüfung
Diejenigen, die ihr Auskommen daraus gewinnen, die eigene Ideologie gegen die falschen Ideologien in Stellung zu bringen, die Anti-Rassisten, die Anti-Rechtsextremisten und die Anti-Anti-Semitisten, sie haben derzeit ein Problem: Ihrem Bemühen, das von Ministerien wie dem BMFSFJ als der Demokratie förderlich angesehen wird und das deshalb aus Steuermitteln gefördert wird, wird nicht mehr generell eine Unbedenklichkeitsplakette verliehen, weil die Kämpfer von sich behaupten, sie würden gegen die falschen Ismen unserer Zeit agitieren und „Demokratie leben!“.
Nein, sie werden überprüft.
Gerade hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der LINKEN (der Schutzpatronin aller, die von Links gegen Rechts kämpfen oder dies zumindest vorgeben) erklärt, dass bislang 46 Träger, die sich mit einem Projekt für den Kampf gegen Rassismus, Rechtsextremismus oder Antisemitismus um Steuergelder beworben haben, durch den Verfassungsschutz geprüft wurden.
Geprüft wurde, ob diejenigen, die für die Demokratie und gegen den Extremismus kämpfen wollen, selbst auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass linke Extremisten finanziert werden, um rechte Extremisten zu bekämpfen (da die Bekämpfung von Linksextremismus kaum eine Rolle spielt, kann der umgekehrte Fall hier unberücksichtigt bleiben).
Klingt sinnvoll. Immerhin geht es um Steuergelder, und wenn in Ministerien schon Geld verschwendet wird, um Bürger zum richtigen ideologischen Glauben zu erziehen, dann doch bitte so, dass nicht Extremisten dafür finanziert werden, die Grundlagen demokratischen Zusammenlebens zu zerstören.
Macht also Sinn.
Das ist wie mit der Schufa.
Niemand bekommt einen Kredit, wenn er bei der Schufa als Kreditrisiko geführt wird.
Und dennoch laufen die Vertreter der Anti-Rechtsextremismus-Industrie Sturm. Sie, die sie die Demokratie nicht nur auf Kosten der Steuerzahler leben, sondern auch verteidigen wollen, sie wollen nicht daraufhin geprüft werden, ob sie überhaupt fähig sind, Demokratie zu leben und zu verteidigen.
Und sie haben zu viel Geld. So viel Geld, dass sie, in diesem Fall der Bundesverband Mobile Beratung e.V., der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e.V. und die Bundearbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung, ein angeblich „wissenschaftliches Gutachten“ in Auftrag geben können, das zeigen soll, dass die Überprüfung all der treuen Recken, die die Demokratie auf Kosten von Steuerzahlern leben und verteidigen wollen, nicht rechtens ist.
Wunder über Wunder: Die drei Verbände haben die Rechtsanwältin, Anna Luczak, gefunden. Sie ist bereit, das gewünschte angebliche Gutachten zu erstellen und zu den erhofften Ergebnissen zu kommen. Wie teuer die Bereitschaft, das erhoffte Gutachten zu erstellen, war, ist eine offene Frage. Was Luczak dazu befähig, ein Gutachten zu erstellen, ist noch eine offene Frage. Wodurch Luczak in der Vergangenheit bekannt wurde, ist weniger offen:
„Für bundesweites Aufsehen sorgte der Fall eines ihrer Mandanten, der während einer Personenkontrolle am Rande des G8-Gipfels bei Rostock von einem Polizisten niedergeschlagen worden war. Das Amtsgericht Rostock sprach den Polizisten vor Kurzem frei.“
So schreibt das Neue Deutschland, die SED-Parteizeitung, deren Journalisten noch nicht zu wissen scheinen, dass in einem Rechtsstaat ein Freispruch bedeutet, dass der Polizist, der nach Ansicht des Neuen Deutschlands einen Mandanten von Luczak niedergeschlagen haben soll, diesen Mandaten nach den Tatsachenfeststellungen des Gerichts eben NICHT niedergeschlagen hat.
Doch zurück zum Gutachten von Luczak, das auch tatsächlich zum Ergebnis hat, was sich die Auftraggeber erhofft und auch gewünscht haben müssen: Die Überprüfung, ob Träger von Projekten, in denen Demokratie gelebt und gegen Extremismus verteidigt werden soll, auf Kosten der Steuerzahler versteht sich, mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung konform gehen, ist nach Ansicht von Luczak nicht rechtskonform, denn (1) gebe es keine rechtliche Grundlage für die Überprüfung, (2) sei der Verfassungsschutz als derjenige, der die Überprüfung durchführe, dafür bekannt, dass bereits geringfügige Anlässe zu einer Ablehnung des Trägers führten, (3) sei die Speicherung der Daten von Personen und Gruppen, die im Bereich der Demokratieförderung tätig seinen, ein unverhältnismäßiger Eingriff in deren Grundrechte und (4) davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz als speichernde Behörde gegen Datenschutzbestimmungen verstoße und die in einem Zusammenhang gespeicherten Daten auch in einem anderen Zusammenhang benutze.
Bevor Sie sich über diese Form der Rabulistik aufregen: Ruhe bewahren. Es ist nicht notwendig, sich über dieses vermeintliche wissenschaftliche Gutachten zu erregen, denn es ist kein wissenschaftliches Gutachten, es ist nicht einmal ein Gutachten. Es ist ein umfangreicher Fehlschluss der falschen Disjunktion oder auch der falschen Alternativen, ein Fehlschluss der Erschleichung, des falschen Mittelterms „Fallacia falsi medii“, wie ihn Georg Michael Klein bereits im Jahre 1824 in seiner Anschauungs- und Denklehre beschrieben hat, denn:
Niemand muss sich um Förderung durch das Bundesministerium für FSFJ bewerben.
Niemand hat ein Recht auf eine entsprechende Förderung.
Niemand hat einen generellen Anspruch darauf, aus den Taschen der Steuerzahler finanziert zu werden.
Nimmt man diese Prämissen zum Ausgangspunkt der Begutachtung der Frage, ob eine Überprüfung derer, die Demokratie leben wollen, darauf, ob sie denn überhaupt Demokratie leben können, rechtens ist, dann folgt, dass die Überprüfung nicht zwingend ist, da sich niemand, der nicht überprüft werden will, um Mittel aus den Taschen der Steuerzahler bewerben muss, wer sich aber darum bewerben will, nachweisen können muss, dass er Demokratie leben kann.
Und weil dem so ist, sind die Folgerungen, die Luczak in ihrem angeblichen Gutachten zieht, allesamt Fehlschlüsse, und weil die Folgerungen allesamt Fehlschlüsse sind, deshalb ist das Gutachten kein wissenschaftliches, sondern ein fehlerhaftes Gutachten, das man bestenfalls einstampfen kann, so wie man den Versuch, ein Gutachten zu erstellen, bestenfalls belächeln kann.
Das ist bitter, bitter für die Amadeu-Antonio-Stiftung und ihre Satelliten, die sich so heftig über das Ergebnis des wie sie glauben (machen wollen) doch wissenschaftliche Gutachten gefreut haben, ebenso wie es für die erkleckliche Liste derer, die die Beauftragung durch die drei oben genannten, wie auch immer unterstützt haben (siehe Abbildung für die stattliche Liste derer, die einer Prüfung darauf, ob sie die Grundsätze der freiheitlich demokratischen Grundordnung einhalten, nicht standhalten wollen), bitter ist.
Nichts war’s.
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„Überprüfung von Demokratieprojekten ist verfassungsrechtlich bedenklich und nicht verhältnismäßig“. Mit dem gesunden Menschenverstand leuchtet einem das ja nun wirklich nicht ein. Gerade bei Institutionen und Gruppen, die Geld des Steuerzahlers erhalten, sollte es selbstverständlich sein zu gewährleisten, dass sie selbst demokratisch gesinnt sind. Als Minimalanforderung.
Frau Luczak hat allerdings offenbar eindeutige Lieblings-Mandanten. Gerade beim Googeln auf der Website von P. Nowak gefunden (2017): Polizei und Feuerwehr übermalen Teile eines Schriftzugs an einer Häuserwand. „Die Polizei sah in der Parole ‚NSU: Staat und Nazis Hand in Hand‘ eine Verunglimpfung des Staates. Dabei hatte auch das Berliner Landeskriminalamt (LKA) in dem Schriftzug keinen Straftatbestand erkennen können. Mit der Klage wollte Sebastian F., unterstützt von der Antirassistischen Initiative (ARI), die Berliner Polizei zur vollständigen Wiederherstellung des zerstörten Wandbildes am ursprünglichen Ort verpflichten. Das lehnte das Verwaltungsgericht am Donnerstag allerdings ab. Die Begründung: Das ursprüngliche Plakat sei nicht mehr vorhanden. Zuvor hatte die Polizei in einer Erklärung vor Gericht eingeräumt, dass sie mit der Zerstörung des Wandbildes rechtswidrig gehandelt habe. Entschuldigt hat sich die Behörde dafür allerdings nicht. … ‚Würde die Polizei zur Wiederherstellung des Wandbildes verurteilt werden, wäre das ein öffentliches Zeichen, ähnlich wie eine Gegendarstellung im Presserecht‘, erklärte Rechtsanwältin Anna Luczak, die den Kläger vor Gericht vertreten hat, gegen über der taz.“
Hatte nicht vor kurzem der wissenschaftliche Dienst im Bundestag festgestellt, dass Gruppen (Teile der Antifa!), die vom BMFSFJ Geld bekommen nicht linksextremistisch sein können, denn sonst würden sie ja kein Geld vom BMFSFJ bekommen.
D.h. sobald jemand vom Staat Geld bekommt, dann erübrigt sich jedwede Überprüfung.
https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/antifa-nicht-extremistisch-weil-das-geld-vom-staat-kommt/
Stimmt. Tichys Text ist übrigens die Nachfolgeversion zu unserem Text.
Viele lesen ScienceFiles …
https://sciencefiles.org/2018/05/31/bmfsfj-finanziert-linksextremismus-so-der-wissenschaftliche-dienst-des-bundestags/
😉
Mal abgesehen von der falschen Prämisse der Autorin, die von ihrem Milieu für ein Gefälligkeitsgutachten bejubelt wird, ist doch die visuelle Präsentation der Textausrichtung überzeugend: Sie ist rechtsbündig. Immerhin plausibel.