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“Vorsätzlich sittenwidrig geschadet” – Christian Drosten mit einem Bein vor Gericht?

Zu den erstaunlichen Dingen, die uns täglich auf den Schreibtisch kommen, gehört eine Unterlassungserklärung, zu deren Abgabe Dr. Reiner Fuellmich im Auftrag der Green Mango GmbH den Berliner Virologen und Merkel-Experten für alle Fragen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2, Christian Drosten, aufgefordert hat. Die Unterlassungserklärung muss bis zum heutigen Tag abgegeben werden, ist mit der Aufforderung, Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro zu zahlen, verbunden, und wird schon aus diesem Grund nicht abgegeben werden.

Für uns ist der sich anbahnende Rechtsstreit aus mehreren Gründen von Interesse, denn dass es ein sich anbahnender Rechtsstreit ist, das muss man nach dem vielen Wirbel, den Reiner Fuellmich mit seiner – wenn man so will: Klageschrift – macht, annehmen, und man kann es daraus schließen, dass Gerichts- und Anwaltskosten durch die Forderung nach einer Teil-Schadenssumme in Höhe von 50.000 Euro, die dann zwangsläufig der Streitwert wären, anhand dessen die Gerichts- und Anwaltskosten berechnet werden, relativ niedrig gehalten wurden, relativ ist relativ, denn 10.474 Euro sind eine erkleckliche Summe.



Mit diesem Rechtsstreit wird eine grundsätzliche Frage gestellt: Sind Wissenschaftler, die sich in den letzten Jahrzehnten immer häufiger in die Politik einmischen, für die Folgen ihrer Einmischung haftbar? Die Frage kann man noch spezifizieren, denn an Hochschulen wurden Mimikry-Fächer installiert, wie die Gender Studies, die mit Wissenschaft nicht einmal entfernt etwas zu tun haben, deren Ziel aber explizit darin besteht, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen, etwa durch die Beschaffung von pseudo-wissenschaftlicher Legitimität für politische Maßnahmen wie Frauenquoten oder für Diskriminierungsprogramme wie das Professorinnenprogramm (die als wissenschaftliche Begründung verkauft werden soll). Zu denken ist auch an vermeintliche Wissenschaftler, die umfassenden gesellschaftlichen Umbau wegen dem angeblich von Menschen verursachten Klimawandel fordern und mit dem, was sie ihre Forschung nennen, legitimieren, zu denken ist an sozialistische Ideologen, die von Hochschulen aus in großer Zahl predigen und mitverantwortlich sind für das Verschleudern von Steuermitteln in großem Stil z.B. im Rahmen des Bundesprogramms “Demokratie leben!”. Es hat schon seinen Grund, dass wirkliche Wissenschaftler akribisch zwischen Begründungs- und Verwendungszusammenhang wissenschaftlicher Ergebnisse trennen. Wer als angeblicher Wissenschaftler diese Trennung aufhebt und mit dem Anspruch, Politik machen zu wollen, an die Öffentlichkeit tritt, sollte auch die Konsequenzen seines Tuns tragen.

Und deshalb ist der Rechtsstreit, den Reiner Fuellmich gegen Christian Drosten begonnen hat, wichtig, er könnte einen Präzedensfall schaffen, der geeignet ist, das ganze Netzwerk der Steuermittel-Günstlinge, das sich im Speckgürtel um Ministerien wie das BMFSFJ angelagert hat, auszuheben und für den gesellschaftlichen Schaden, den dessen Mitglieder seit Jahren und nachweislich anrichten, haftbar zu machen, inklusive der Polit-Darsteller, die das entsprechende Treiben vorsätzlich ermuntern und unterstützen, mit dem Geld anderer, mit dem Geld von Steuerzahlern.

Somit ist es wichtig, einen gut begründeten Schriftsatz, in dem die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Forderung von Schadensseratz erhoben wird, vorweisen zu können.

Gehen wir in medias res.

Die gesamte Argumentation von Fuellmich basiert auf drei Pfeilern, die für jede Erfolgsaussicht von besonderer Bedeutung sind:



Bevor wir den Schriftsatz von Fuellmich ausführlicher besprechen, wollen wir etwas vorausschicken. Zu Beginn des Jahres, im Januar und Februar, als die Kunde von SARS-CoV-2 sich von Wuhan aus verbreitet hat, konnte niemand, dier nicht direkte Informationen aus China hatte, wirklich vorhersehen, wie sich das Virus entwickeln wird. Man musste davon ausgehen, dass das neue Coronavirus, SARS-CoV-2, auf eine Population trifft, die keinerlei Immunität gegen das Virus hat, was zwangsläufig zu dem Schluss geführt hat, dass sich SARS-CoV-2 exponentiell verbreiten wird, ein Schluss, den auch der Einblick, den die Chinesische Regierung in die Entwicklung von SARS-CoV-2 im eigenen Land gewährt hat, nahegelegt hat. Insofern muss man Christian Drosten zugute halten, dass er zu Beginn des Jahres unter normalen Umständen nicht wissen konnte, was aus China auf uns zukommt. Wir selbst haben zu Beginn des Jahres und angesichts der ersten Forschungsergebnisse, die wir besprochen haben, drastische Maßnahmen gegen SARS-CoV-2 befürwortet. Das war im Frühjahr. Seither sind jedoch eine Vielzahl von Ergebnissen eingetroffen, die zeigen, dass SARS-CoV-2 nicht der Killer ist, für den ihn viele (uns eingeschlossen) gehalten haben.

Das bringt uns zurück zum Schriftsatz von Reiner Fuellmich, der diese Kollateralschäden für nicht gerechtfertigt und vorsätzlich herbeigeführt ansieht und entsprechenden Schadensersatz einklagt. Er tut dies entlang von fünf, wie er schreibt, Falschbehauptungen, die wir nun durchgehen und mit Forschung anfüttern. Der Erfolg von Fuellmich wird sich an der Frage entscheiden, ob es ihm gelingt, seine Aussagen ausreichend zu belegen und vor allem nachweisen zu können, dass ein Wissenschaftler, der wie Christian Drosten auf dem Stand der Forschung sein muss, die entsprechende veränderte Forschungslage zur Kenntnis nehmen muss. In dieser Hinsicht erscheint uns der Schriftsatz von Fuellmich zuweilen etwas dünn, weshalb wir an den Stellen, die wir für besonders wichtig halten, wissenschaftliche Studien anfüttern, die belegen, was Fuellmich schreibt, aber nicht entsprechend belegt.

Fuellmich 1:
Die erste “Falschaussage”, die Fuellmich angreift, ist die Behauptung, es gebe keine Grundimmunität. Wir haben in der Vergangenheit eine Reihe von Studien besprochen, die zeigen oder den Schluss nahelegen, dass es t-cell Immunität gibt. Gibt es t-cell Immunität, dann kann sich das Virus nicht exponentiell ausbreiten. Kann sich das Virus nicht exponentiell ausbreiten, dann gibt es keinen Grund für einen Lockdown.

Derzeit mindestens sechs Studien zeigen, dass Personen, die in serotologischen Tests negativ getestet werden, für die also keine Antikörper gefunden werden, dennoch immun gegen eine Erkrankung mit COVID-19 sein können. Die entsprechenden Studien finden sich unter dem Stichwort “t-cell reactivity” und beziehen sich auf Personen, deren Immunsystem gegen SARS-CoV-2 vorgehen kann, ohne dass sich eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachweisen ließe. Der Anteil derer, deren Immunsystem bereits eine Antwort auf SARS-CoV-2 hat, die mehr oder weniger geschützt vor einer Erkrankung an COVID-19 sind, variiert je nach Studie zwischen 20% und 50%.


Grifoni, Alba, Daniela Weiskopf, Sydney I. Ramirez, Jose Mateus, Jennifer M. Dan, Carolyn Rydyznski Moderbacher, Stephen A. Rawlings et al. (2020). “Targets of T cell responses to SARS-CoV-2 coronavirus in humans with COVID-19 disease and unexposed individuals.” Cell.

Le Bert, Nina, Anthony T. Tan, Kamini Kunasegaran, Christine YL Tham, Morteza Hafezi, Adeline Chia, Melissa Hui Yen Chng et al. (2020) “SARS-CoV-2-specific T cell immunity in cases of COVID-19 and SARS, and uninfected controls.” Nature 584, no. 7821: 457-462.

Meckiff, Benjamin J., Ciro Ramírez-Suástegui, Vicente Fajardo, Serena J. Chee, Anthony Kusnadi, Hayley Simon, Alba Grifoni et al. (2020). “Single-cell transcriptomic analysis of SARS-CoV-2 reactive CD4+ T cells.” Available at SSRN 3641939.

Ng, Kevin, Nikhil Faulkner, Georgina Cornish, Annachiara Rosa, Christopher Earl, Antoni Wrobel, Donald Benton et al. (2020). “Pre-existing and de novo humoral immunity to SARS-CoV-2 in humans.” BioRxiv.

Sekine, Takuya, André Perez-Potti, Olga Rivera-Ballesteros, Kristoffer Strålin, Jean-Baptiste Gorin, Annika Olsson, Sian Llewellyn-Lacey et al. (2020). “Robust T cell immunity in convalescent individuals with asymptomatic or mild COVID-19.” Cell.

Sette, Alessandro, and Shane Crotty (2020). “Pre-existing immunity to SARS-CoV-2: the knowns and unknowns.” Nature Reviews Immunology 20, no. 8: 457-458.

Weiskopf, Daniela, Katharina S. Schmitz, Matthijs P. Raadsen, Alba Grifoni, Nisreen MA Okba, Henrik Endeman, Johannes PC van den Akker et al. (2020). “Phenotype of SARS-CoV-2-specific T-cells in COVID-19 patients with acute respiratory distress syndrome.” medRxiv.


All diese Studien, die darauf hinweisen, dass Menschen, die negativ auf Antikörper gegen SARS-CoV-2 getestet werden, dennoch vor einer Erkrankung an COVID-19 geschützt sind (sein können), stellen die Prämissen in Frage, auf denen alle Modelle, die nun wieder aus dem Schrank geholt werden, um einen Lockdown zu legitimieren, gründen. Wenn ein bestimmter Anteil der Bevölkerung durch die entsprechende t-cell reactivity vor einer Erkrankung an COVID-19 geschützt ist, dann gibt es kein exponentielles Wachstum.


Fuellmich 2:
Die Diskussion, die sich bei Fuellmich unter dem Punkt “Symptomlose Ansteckungsgefahr” findet, ist eine Diskussion, die unter normalen Umständen eine Ethikkomission nicht nur der Charité führen müsste.

Die stattliche Liste von Autoren ist für einen Text, der kaum länger als diese Liste ist, verantwortlich, der den Titel trägt  “Transmission of 2019-nCoV Infection from an Asymptomatic Contact in Germany”. Er wurde am 5. März als Brief an die Herausgeber im New England Journal of Medicine veröffentlicht und ist bislang 1.264 Mal zitiert worden. Der Text beschreibt den Fall einer Chinesin, die nach Bayern gereist ist und dort Mitarbeiter einer Firma mit SARS-CoV-2 infiziert hat. Zentral für diese Beschreibung ist die Behauptung, die Chinesin habe keinerlei Symptome einer Erkrankung gezeigt, sei asymptomatisch gewesen. Der Beitrag gehört zu den Beiträgen, die die Ansicht, SARS-CoV-2 sei auch von asymptomatischen Trägern übertragbar, begründet haben. Die Behauptung, die Chinesin sei asymptomatisch gewesen, ist jedoch falsch. Fuellmich schreibt dazu:

“Es stellt einen glatten Wissenschaftsbetrug dar, dass dieser Fallbericht nach Bekanntwerden des Irrtums [dass die Chinesin nämlich nicht asymptomatisch war, sondern tatsächlich Symptome hatte] nicht sofort zurückgezogen wurde.”

Dass dieser Fallbericht bis heute beim New England Journal of Medicine nachgelesen werden kann und die falsche Behauptung, das erste SARS-CoV-2-Cluster in Deutschland sei Ergebnis asymptomatischer Übertragung weiter im Raum steht, ist eine der Merkwürdigkeiten, die die Arbeiten von Christian Drosten zu Beginn dieses Jahres umgeben. Eine weitere hat die grundlegende Arbeit zu RT-PCR-Tests zum Gegenstand: der Corman, Drosten et al. Beitrag, der derzeit heftig kritisiert wird.

Es geht um dieses Paper:

Corman Victor M, Landt Olfert, Kaiser Marco, Molenkamp Richard, Meijer Adam, Chu Daniel KW,Bleicker Tobias, Brünink Sebastian, Schneider Julia, Schmidt Marie Luisa, Mulders Daphne GJC, HaagmansBart L, van der Veer Bas, van den Brink Sharon, Wijsman Lisa, Goderski Gabriel, Romette Jean-Louis, EllisJoanna, Zambon Maria, Peiris Malik, Goossens Herman, Reusken Chantal, Koopmans Marion PG, Drosten, Christian. Detection of 2019 novel coronavirus (2019-nCoV) by real-time RT-PCR. Euro Surveillance https://doi.org/10.2807/1560-7917.ES.2020.25.3.2000045

Nicht nur wurde dieses Paper, das den RT-PCR-Test beschreibt, der bis heute Anwendung findet, sehr schnell nach den ersten Meldungen aus China eingereicht, es ist auch eine Blitz-Veröffentlichung:

Der Text wurde

Nie und nimmer hat hier ein Peer Review Verfahren stattgefunden. Derartige Blitz-Veröffentlichungen sind bei Zeitschriften in der Regel nur dann möglich, wenn der Herausgeber nachhilft und das übliche Verfahren “tradierter wissenschaftlicher Kontrollinstanzen”, wie dpa schreibt umgeht, man redet dann von “abkürzen”. Es hat sicher geholfen, dass Drosten und Reusken zwei Autoren des Papers, auch Herausgeber von Eurosurveillance sind.



Fuellmich 3:
PCR-Test

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Die zwischenzeilich starken Zweifel daran, dass PCR-Tests in der Lage sind, ein valides und reliables Bild der Verbreitung von SARS-CoV-2 zu ermitteln, wird von Fuellmich dahingehend verdichtet, dass

Wir haben auf ScienceFiles RT-PCR-Tests vor allem im Hinblick auf False Positives besprochen. Die entsprechenden Beiträge wären sicher geeignet, den Schriftssatz von Fuellmich ein wenig zu bereichern.

Fuellmich 4:
Überlastung der Gesundheitssysteme

Eine Überlastung der Gesundheitssysteme durch COVID-19-Patienten sei zu keinem Zeitpunkt zu befürchten gewesen, argumentiert Fuellmich, die hohe Belegung der Krankenhäuser habe nichts mit SARS-CoV-2 zu tun, und er unterlegt seine Argumentation mit einer Reihe von Daten, die man schwerlich von der Hand weisen kann:

Fuellmich 5: Lockdown

Ein Lockdown sei kein Mittel, um ein Virus zu bekämpfen.:

“In keiner Weise belastbar ist schließlich die Annahme, individuelle oder kollektive Freiheitsbeschränkungen hätten irgendeinen positiven Effekt für die Pandemiebewältigung gehabt”.

In diesem Kapitel fehlen Fuellmich die wissenschaftlichen Studien, die dies belegen. Kein Problem: Wir haben die Studien.

JVA Rätingen

Dass Lockdowns keinen Effekt auf die Anzahl von Toten und die Verbreitung von SARS-CoV-2 über eine kurzzeitige Reduktion der Inzidenz hinaus haben, ist lange bekannt. Dass Lockdowns erhebliche Kollateralschäden nach sich ziehen, ist ebenfalls gut belegt. Die folgenden Beiträge berichten jeweils einen Aspekt davon.

Der Erfolg der letztlich wohl Klage von Fuellmich wird im Wesentlichen davon abhängen, ob es gelingt, eine Kausalität zwischen dem, was Christian Drosten geraten und in der Öffentlichkeit als der Experte für SARS-CoV-2 verbreitet hat, und den Falschbehauptungen, die Fuellmich auflistet, herzustellen, dass Drosten die falschen Behauptungen und die daraus resultierenden Folgen, zugerechnet werden können, Folgen wie wirtschaftlicher Schaden, Verdienstausfall, Arbeitslosigkeit oder Kollateralschäden, die sich daraus ergeben, dass Menschen, die an Krebs oder an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung leiden, nicht zum Arzt gehen oder schlicht nicht behandelt werden, weil COVID-19 Priorität hat.

Fuellmich versucht eine persönliche Verantwortung von Christian Drosten in den folgenden Bereichen nachzuweisen:

Schließlich:

“Ihrer persönlichen Verantwortlichkeit für alle diese Schäden können Sie nicht mit dem Hinweis darauf entrinnen, nicht Sie, sondern gewählte Politiker und ordnungsgemäß eingerichtete Behörden hätten alle diese ins Verderben führenden Maßnahmen beschlossen. Vielmehr lassen sich Ihnen die Schäden durchweg als Ihr Werk zurechnen. Ihnen kann nicht entgangen sein, und Ihnen ist nicht entgangen, dass Ihre Ratschläge entscheidenden Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger haben und dass jene Entscheider Sie deshalb konsultieren, weil sie sich selbst nicht in der Lage sehen, das Risiko durch SARS CoV-2 richtig einzuschätzen. Einen solchen maßgeblichen Input zu geben ist die genuine Aufgabe einer jeden Politikberatung.
[…]
An Ihrer persönlichen Verantwortlichkeit für die oben beschriebenen Schäden ändert sich auch dann nichts, wenn sich im Rahmen einer gerichtlichen Beweisaufnahme ergeben sollte, dass die politischen Entscheidungsträger die Corona-Krise gezielt dazu missbrauchen, unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes eine Agenda durchzusetzen, die nichts mit der Eindämmung einer (angeblichen) Pandemie zu tun hat, und dass jene Entscheider Ihre fachliche Expertise lediglich zur scheinbaren Legitimation ihres Handels heranziehen, um ihre wirklichen Intentionen zu verschleiern. Denn in diesem Fall haben Sie, indem Sie die oben wiedergegebenen Behauptungen in die Welt gesetzt haben, im Sinne von § 830 Abs. 2 BGB, § 27 Abs. 1 StGB zu einer sittenwidrigen Schädigung zahlreicher Personen – und auch zur sittenwidrigen Schädigung unserer Mandantin – Beihilfe geleistet.”

Angesichts der großen Zahl von Akademikern, die sich darin gefallen, Ratschläge an die Adresse der Regierung zu erteilen, die dazu gedacht sind, gesellschaftliche Veränderungen herbeizuführen oder zu legitimieren, sehen wir mit Spannung dem entgegen, was dieser Rechtsstreit erbringt.


Seit Januar diskutieren wir Studien zu SARS-CoV-2. Dabei ist eine der umfangreichsten Sammlungen von kritischer Literatur zur Pandemie entstanden, die es möglich macht, einerseits zu zeigen, wie das Wissen um SARS-CoV-2 die Einschätzung seiner Gefährlichkeit verändert hat, andererseits deutlich macht, dass nichts davon bei Politikern angekommen ist.

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