EU-Flucht Deutscher (Teil II): Weitere Indikatoren

Gestern hat Dr. habil. Heike Diefenbach die Flucht Deutscher aus Deutschland und der EU dargestellt. Heute zeigt sie anhand weiterer Daten, welche Ursachen diese Flucht aus der EU u.a. hat und wo sich ein großer Teil dieser Deutschen endgültig niedergelassen hat.

Das Vertrauen Deutscher in die EU

 Die EU-Bürger sind, was ihr Vertrauen in die EU betrifft, seit Langem gespalten, wobei das dauerhaft bestehende Demokratie-Defizit der EU (s. hierzu die Beiträge im Sammelband von Andersen & Eilassen 1996 sowie Follesdal & Hix 2006; Neuhold 2020; Sifft et al. 2007; Sorace 2018) eine nennenswerte Rolle spielen dürfte. Und wer meinte, dass die Inszenierung von Covid-19 die EU-Bürger sozusagen in die Arme der EU treiben würde, hat sich geirrt, wie die folgende Abbildung zeigt, die auf den Daten des neuesten Standard-Eurobarometers (EB94), der im Februar und März 2021 in den 27 EU-Mitgliedsstaaten durchgeführt wurde, beruht:

Abbildung 10: Vertrauen von Bürgern in den 27 EU-Ländern in die Europäische Union im Frühjahr 2021

Quelle: Europäische Union, 2021: 11

Wie man sieht, ist es nur in zwanzig der EU-27-Mitgliedsstaaten eine (relative) Mehrheit, die der EU „[e]her vertrau[t]“, während in sechs der EU-27-Mitgliedsstaaten eine (relative) Mehrheit der EU „[e]her nicht vertrau[t]“, nämlich in Tschechien, in Italien, in Österreich, in Frankreich, auf Zypern und in Griechenland. In Finnland entfallen jeweils 50 Prozent auf diejenigen, die der EU eher nicht vertrauen, auf die diejenigen, die ihr vertrauen.

In Deutschland hat zu diesem Zeitpunkt nur eine knappe relative Mehrheit von 48 Prozent der EU „[e]her vertrau[t]“, während 44 Prozent der in Deutschland Befragten der EU „[e]her nicht vertrau[t]en“. Und über alle EU-Bürger hinweg betrachtet, haben der EU 49 Prozent „[e]her vertrau[t]“, während 43 Prozent der EU „[e]her nicht vertrau[t]“ haben und acht Prozent diesbezüglich keine Aussage gemacht haben bzw. mit „weiß nicht“ geantwortet haben. Deutschland liegt also, was das Vertrauen der Befragten in die EU betrifft, sehr knapp unter dem Durchschnitt.

Covid-19 hat die Bürger in den EU-Mitgliedsstaaten inklusive Deutschland also nicht in die Arme des vermeintlich für sie sorgenden „Superstaates“ getrieben. Aber es ist auch nicht so, dass der hohe Anteil der EU-Bürger oder speziell der Deutschen (nur) deshalb eher kein Vertrauen zur EU haben, weil sie von der Leistung der EU mit Bezug auf Covid-19 enttäuscht wären.

Mit Bezug auf Deutschland kann man das den Daten in der folgenden Abbildung entnehmen, die die Ergebnisse für die Frage nach dem Vertrauen von Befragten in Deutschland in die Europäische Union für acht Befragungszeitpunkte zwischen dem Frühjahr 2017 und dem Winter 2020/2021 zeigt:

Abbildung 11: Prozentuale Anteile deutscher Befragter, die der EU eher vertrauen oder der EU eher nicht vertrauen zu acht verschiedenen Zeitpunkten zwischen dem Frühjahr 2017 und dem Winter 2020/21

Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/173226/umfrage/vertrauen-der-deutschen-in-die-eu/#professional

Wie man sieht, war das Verhältnis zwischen Vertrauen und Nicht-Vertrauen in die EU unter deutschen Befragten im Winter 2020/2021 fast identisch mit dem im Frühjahr 2017: 48 Prozent bzw. 47 Prozent hat „eher Vertrauen“ zur EU, während 44 Prozent bzw. 45 Prozent der befragten Deutschen der EU „eher nicht“ vertraute. Zu den dazwischenliegenden Befragungszeitpunkten – außer im Herbst 2018 – sind keine nennenswert abweichenden Verteilungen zu beobachten.

Man darf also behaupten, dass die deutliche Spaltung der Bürger in den meisten der EU-Mitgliedsstaaten und darunter auch der Deutschen mit Bezug auf ihr Vertrauen zur EU andere Ursachen hat als den Umgang der EU mit Covid-19, und zwar entweder eine Reihe von verschiedenen Ursachen, die sich in einem hohen Anteil von Nicht-Vertrauenden niederschlagen, oder von wenigen Ursachen, die jedoch bei einer sehr großen Minderheit von EU-Bürgern bzw. Deutschen dazu führen, dass sie der EU nicht vertrauen.

Solche Ursachen mögen das eingangs bereits erwähnte Demokratie-Defizit der EU sein – das in Deutschland von immerhin 17 Prozent der Befragten und damit von fast doppelt so Vielen wie im Durchschnitt der Befragten in den EU-27-Länder wahrgenommen wird; s. Europäische Union 2021a: 16 –, ihre Politik der nahezu schrankenlosen Zuwanderung, ihre – angesichts ihrer Orientierung an einem Umbau der europäischen Gesellschaften gemäß eines „Nachhaltigkeits“-Ideals – unsichere ökonomische Zukunft o.a. oder all dies und anderes zusammengenommen.

In jedem Fall weist der langfristig hohe Anteil derjenigen in Deutschland, die der EU (eher) nicht vertrauen, darauf hin, dass es bei einem nennenswert großen Anteil der Bevölkerung im Prinzip eine motivationale Grundlage dafür gibt, an einen Fortzug aus Deutschland zu denken, der in ein Land außerhalb der EU führt, und einen solchen Fortzug ggf. in die Tat umzusetzen.

Daten aus dem Vereinigten Königreich: Die Niederlassungsstatistik aus dem März 2021

Der Brexit hat uns die Gelegenheit verschafft, die These, nach der „die doch alle wiederkommen“, d.h. die Deutschen, die Deutschland verlassen und ins Ausland verziehen, kurz- bis mittelfristig wieder nach Deutschland zurückkehren, zumindest für diejenigen Deutschen zu überprüfen, die Deutschland in Richtung Vereinigtes Königreich verlassen (haben).

Der Brexit bedeutet nämlich, dass die Freizügigkeit mit Bezug auf Wanderungen in das Vereinigte Königreich in das EU-27-Gebiet (und umgekehrt) aufgehoben ist. Nach Abschluss der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 können EU-27-Bürger oder Staatsangehörige der EEA (European Economic Area)-Länder – das sind EU-27-Bürger sowie Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen – als Besucher für eine Höchstdauer von sechs Monaten einreisen und bleiben, ohne dass sie ein Visum benötigen. Sie dürfen in dieser Zeit jedoch keine Arbeit im Vereinigten Königreich aufnehmen oder irgendwelche Bezüge aus der öffentlichen Hand erhalten.

Wen die neuen Aufenthalts- und Niederlassungsregelungen, die im Vereinigten Königreich seit Abschluss der Übergangsphase gelten, interessieren, kann sich hier informieren.

Während der Übergangsphase konnten EU-27-Bürger und bzw. oder EEA-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz samt ihrer Familienangehörigen im Rahmen des European Settlement Scheme (EUSS) mittels eines einfachen Antragsverfahrens per Internet einen Niederlassungsstatus oder einen vorläufigen Niederlassungsstatus beantragen. Das Niederlassungsprogramm wurde vollumfänglich im März 2019 implementiert; man konnte das Antragsverfahren jedoch schon vorher, in der Testphase, die am 28. August 2018 begann, initiieren und abschließen.

Einen Niederlassungsstatus konnte man normalerweise dann erhalten, wenn man für mindestens fünf Jahre kontinuierlich im Vereinigten Königreich gelebt hat:

„Five years’ continuous residence means that for 5 years in a row you’ve been in the UK, the Channel Islands or the Isle of Man for at least 6 months in any 12-month period”

Der Niederlassungsstatus bringt nahezu all die Bürgerrechte mit sich, die britische Staatsangehörige haben, u.a. das unbeschränkte Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich, das Recht, dort einer Arbeit nachzugehen, die staatliche Gesundheitsversorgung und staatliche Transferleistungen in Anspruch zu nehmen, sowie das Recht, die britische Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Die Voraussetzungen für einen vorläufigen Niederlassungsstatus erfüllten EU-27-Bürger und/oder EEA-Bürger sowie schweizerische Staatsbürger dann, wenn sie ein Dokument vorzeigen konnten, das belegte,

„… that you were resident in the UK by 31 December 2020, unless you’re joining a family member in the UK after that date”,

was im Vereinigten Königreich, das kein mit Deutschland vergleichbares Meldesystem hat, z.B. durch eine Kopie der Stromrechnung für den entsprechenden Zeitpunkt bzw. –raum erfolgen konnte.

Die Hürden, die einem Erwerb eines Niederlassungsstatus und vor allem eines vorläufigen Niederlassungsstatus, durch EU-27- und/oder EEA-Bürger sowie schweizerischen Bürgern entgegenstanden, waren also niedrig. Um es nochmals deutlich zu machen: Für die Beantragung eines vorläufigen Niederlassungsstatus war es lediglich notwendig zu belegen, dass man vor dem 31. Dezember 2020 im Vereinigten Königreich gewohnt hatte. Damit stand die Beantragung einer großen Gruppe von Menschen offen, nicht nur denjenigen, die man als „richtige“ Auswanderer bezeichnen würde, die sich also im Vereinigten Königreich langfristig niedergelassen hatten, sondern sehr vielen Menschen, vom Studenten über jemanden, der von seinem Unternehmen für ein paar Monate in die Filiale im Vereinigten Königreich geschickt wurde, vom Sprachkurs-Absolventen bis zum Senioren mit einem Sommerhaus am Meer in Cornwall.

Sehr viele Menschen, die keine eigentliche Auswanderung planten, hatten also nunmehr die Gelegenheit, sich ein Niederlassungsrecht im Vereinigten Königreich zu sichern, wenn sie dies wollten.

Das „Home Office“ des Vereinigten Königreiches, das für Einbürgerungen und Wanderung (die in einer Datenbank namens CID bzw. Atlas, das das CID ersetzt, verwaltet werden) und damit auch für das European Settlement Scheme (EUSS) (neben vielen anderen Dingen) zuständig ist, veröffentlicht vierteljährlich seine Statistiken mit Bezug auf die Anträge auf einen Niederlassungsstatus oder einen vorläufigen Niederlassungsstatus (wer sich für die entsprechenden Daten interessiert, kann sie auf dieser Seite finden).

Die Betrachtung dieser Statistik und Bevölkerungsstatistik des Office of National Statistics ermöglicht einen ergänzenden Blick auf die Fortzüge von Menschen aus anderen Ländern in das Vereinigte Königreich, darunter auch von Deutschen.

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Im Jahr zwischen Juli 2018 und Juni 2019 haben etwa 305.000 in Deutschland geborene Personen im Vereinigten Königreich gelebt. Damit lagen in Deutschland Geborene in diesem Zeitraum auf Platz 6 der Rangreihe der Länder, in denen die meisten im Ausland Geborenen, die im Vereinigten Königreich lebten, geboren wurden – nach Indien, Polen, Pakistan, Rumänien und der Republik Irland. In Deutschland Geborene waren nach in Polen und in Rumänien Geborene also diejenigen, von denen die meisten in einem der EU-27-Länder Geborenen, die im Vereinigten Königreich lebten, geboren wurden.

Ein Jahr später, im Zeitraum von Juli 2019 bis Juni 2020, waren die in Deutschland Geborenen im Vereinigten Königreich noch mehr geworden. In diesem Zeitraum waren sie etwa 310.000 Personen stark und hielten ihren sechsten Platz in der Rangreihe nach denselben Ländern, die oben genannt wurden.

Wir wissen leider nichts darüber, wie lange sich diese Menschen bereits im Vereinigten Königreich aufhielten. Kehren wir also zurück zur Statistik des European Settlement Scheme.

Im Zeitraum von August 2018, also vom Beginn der Testphase bis zum 31. März 2021, haben 145.420 deutsche Staatsangehörige einen Antrag auf Niederlassung im Vereinigten Königreich gestellt. Bearbeitet und beschieden wurden im selben Zeitraum 138.780 von ihnen, und zwar mit dem folgenden Ergebnis:

Abbildung 12: Zwischen dem 28. August 2018 und dem 31. März 2021 bearbeitete und beschiedene Anträge Deutscher auf Niederlassungsstatus oder vorläufigen Niederlassungsstatus im Vereinigten Königreich nach Ausgang, prozentuale Anteile.

Quelle: Eigene Berechnung und Darstellung auf Grundlage der Daten des European Settlement Schemes, abrufbar hier.

Wie man der Abbildung entnehmen kann erhielten 62 Prozent oder 85.740 der deutschen Antragsteller auf Niederlassungsstatus einen solchen und 36 Prozent oder 50.280 erhielten einen vorläufigen Niederlassungsstatus. Ein Prozent der Anträge wurde zurückgezogen oder hatte sich aus sachlichen Gründen erledigt. Weitere 0,5 Prozent waren ungültig, und 0,4 Prozent wurden abgelehnt.

Da wir wissen, dass eine Person, um einen uneingeschränkten Niederlassungsstatus erhalten zu können, mindestens fünf Jahre dauerhaft im Vereinigten Königreich gelebt haben musste, wissen wir auch, dass mindestens 85.740 Deutsche irgendwann zwischen dem 28. August 2018 und dem 31. März 2021 diese Bedingung erfüllt haben müssen. Sie müssen also spätestens seit dem 28. August 2013 oder dem 31. März 2016 dauerhaft im Vereinigten Königreich gelebt haben.

In ungefähr diesem Zeitraum, so wissen wir aus der Wanderungsstatistik des Statistischen Bundesamtes (für die Jahre 2013 bis 2015 als dem bestmöglichen Näherungszeitraum für den Zeitraum vom 28. August 2013 bis 31. März 2016), sind 25.779 Deutsche aus Deutschland ins Vereinigte Königreich umgesiedelt.

Dieser Zahl von Fortzügen Deutscher stehen 85.740 Deutsche gegenüber, die zwischen dem 28. August 2018 und dem 31. März 2021 einen Niederlassungsstatus erhalten haben. Wenn man annehmen wollte, dass alle 25.779 Deutschen, die in den Jahren 2013 bis 2015 ins Vereinigte Königreich umgesiedelt sind, einen Antrag auf Niederlassungsrecht gestellt haben, was mit ziemlicher Sicherheit nicht zutreffend ist, bliebe eine Differenz von 59.961 Deutschen, die vor diesem Zeitraum, also vor 2013, Deutschland in Richtung Vereinigtes Königreich verlassen haben müssen. Wenn man davon ausginge, dass diese Personen ihren Niederlassungsstatus nach wie vor inne haben, dann würde das bedeuten, dass sie zwischen fünf und acht Jahren im Vereinigten Königreich leben.

Weil die Annahme, dass alle 25.779 Deutschen, die in den Jahren 2013 bis 2015 ins Vereinigte Königreich umgesiedelt sind, einen Antrag auf Niederlassungsrecht gestellt haben, ziemlich unrealistisch ist, muss man davon ausgehen, dass der Anteil der Deutschen, der zwischen dem 28. August 2018 und dem 31. März 2021 einen Antrag auf Niederlassungsstatus gestellt hat und schon seit fünf bis acht Jahren im Vereinigten Königreich lebt, deutlich höher als bei 59.961 liegt. Und weil man davon ausgehen muss, dass unter Deutschen, die seit so vielen Jahren im Vereinigten Königreich leben, eine unbekannte Anzahl inzwischen die britische Staatsbürgerschaft erworben hat, wird die Zahl der Deutschen, die bereits seit vielen Jahren im VereinigtenKönigreich lebenden, weiter unterschätzt.

All diese Personen, für die wir mangels besserer Daten nur eine extrem konservative Schätzung abgeben können, müssen als Ausgewanderte angesehen werden, die sich aufgrund ihrer Antragstellung in der Folge von Brexit nicht nur gegen ein Leben in Deutschland, sondern auch gegen ein Leben im EU-27-Gebiet, entschieden haben.

Darüber hinaus ist es plausibel anzunehmen, dass von den 36 Prozent oder 50.280 Deutschen, die zwischen dem 28. August 2018 und dem 31. März 2021 einen Antrag auf Niederlassungsstatus gestellt haben und „nur“ einen vorläufigen Niederlassungsstatus erhalten haben, weil sie noch keine fünf Jahre im Vereinigten Königreich gelebt haben, ein Teil, vermutlich ein großer Teil, diesen Status in einen regulären Niederlassungsstatus überführen wird, sobald sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Warum sonst hätten sie angesichts von Brexit überhaupt einen Antrag auf einen Niederlassungsstatus im Vereinigten Königreich stellen sollen?! Eine Teilhabe an Transferleistungen im Vereinigten Königreich ist ihnen (noch) nicht möglich, so dass man vermuten muss, dass diese Personen Niederlassungsstatus beantragt haben, weil sie sich die Chance erhalten möchte, längerfristig im Vereinigten Königreich bleiben zu können. Von einem vermutlich erheblichen Anteil dieser 50.280 Deutschen darf man also vermuten, dass sie ebenfalls ein Leben im Vereinigten Königreich einem Leben im EU-27-Gebiet vorziehen.

Bei den Antragstellern auf Niederlassungsstatus handelt es sich weit überwiegend um Personen im erwerbstätigen Alter, wie die Daten des European Settlement Scheme (EUSS) zeigen: Von den 145.420 Deutschen, die zwischen dem 28. August 2018 und dem 31. März 2021 einen Antrag auf Niederlassungsstatus gestellt haben, waren 19.170 unter 18 Jahre alt, 117.880 zwischen 18 und 64 Jahre alt und 3.380 über 65 Jahre alt. 81,1 Prozent der Antragsteller waren also im erwerbstätigen Alter, so dass man davon ausgehen kann, dass die britische Wirtschaft – und das britische Steueraufkommen – von diesen Fortzügen Deutscher profitieren wird, während sie der deutschen Wirtschaft und dem deutschen Steueraufkommen vermutlich fehlen werden.

Es bliebe nun, entsprechende Analysen für Fortzüge von Deutschen in die USA und einige andere Länder, die zwar nicht unter den sechs beliebtesten Zielländern rangieren, aber relativ häufig als Zielländer für fortziehende Deutsche fungieren, darunter Brasilien und Kanada, durchzuführen. Aber überhaupt festzustellen, inwieweit dies möglich ist, ist schon mit einem relativ großen Arbeitsaufwand verbunden. Derzeit kann also nur darüber spekuliert werden, was sie ergeben würden.

 

Schlußfolgerung

So, wie es zu den gepflegten Praktiken von Ideologen und Wissenschaftsveralbernden gehört, auf die Trivialität hinzuweisen, dass dies oder jenes ja gar kein „Beweis“ für dies oder jenes sei, so gehört es zur Praxis des Sozialwissenschaftlers, auf jede erdenkliche Weise das Beste aus immer unbefriedigenden und beschränkten empirischen Daten zu machen – es ist sozusagen sein täglich Brot – und zu versuchen, die vorhandenen Daten wie bei einem Puzzle zu einem Bild von der sozialen Realität, die ihn umgibt und in der er lebt, zusammenzufügen.

In diesem Text wurde ein entsprechender Versuch mit Bezug auf die Frage gemacht, ob eine nennenswerte Flucht von Deutschen nicht nur aus Deutschland, sondern aus dem EU-27-Gebiet, feststellbar ist. Verschiedene Indikatoren sprechen dafür, dass es bei vielen Deutschen eine entsprechende Motivlage geben kann, und dass die Fortzüge einer großen Zahl von Deutschen als bewusste Abwahl eines Lebens nicht nur in Deutschland, sondern auch im EU-27-Gebiet,wenn man so sagen will, also als Flucht aus Deutschland bzw. dem EU-27-Gebiet, aufzufassen sind – und außerdem keine kurzfristigen Fortzüge sind.

Das datentechnische Optimum wäre mit Bezug auf diese Frage, wenn man über einen longitudinalen Individual-Datensatz verfügen würde, in dem alle Fortziehenden nach ihrem Zielland und ihren Fortzugsmotiven befragt werden und nach Übersiedlung in das Zielland über die Folgejahre hinweg erneut befragt bzw. beobachtet würden, so dass man u.a. wissen würde, ob und wann sie Rückkehrpläne haben, wovon sie Verbleib oder Rückkehr abhängig machen, ob sie tatsächlich rückwandern oder vielleicht in ein drittes Land umsiedeln, und falls ja, für wie lange bzw. wann und warum, etc. etc.

Einen solchen Datensatz gibt es nicht, und m.W. wird es ihn in absehbarer Zeit auch nicht geben. Als Sozialwissenschaftler muß man deshalb tun, was möglich ist, statt lediglich zu beklagen, dass das, was man gerne wissen würde und an Informationen eigentlich haben müsste, zur Zeit nicht gewusst werden kann bzw. nicht vorhanden ist – um sich in der Folge nur auf die wenigen Fragestellungen zu beschränken, die datentechnisch hinreichend aufbereitet sind. Ein Sozialwissenschaftler, der das nicht möchte, sondern sich auch Fragen widmen möchte, die von gesellschaftlicher Relevanz sind, aber datentechnisch nicht gut aufbereitet und daher schwierig zu beantworten, aber gerade deshalb auch um so spannender sind, der muss die vorhandenen Puzzle-Teile zusammensetzen, so gut es geht.

Und soweit die Puzzle-Teile mit Bezug auf unsere Fragestellung die Umrisse eines Bildes ergeben, läßt sich erkennen, dass eine durchaus nennenswerte Anzahl von Fortzügen Deutscher aus Deutschland als Flucht aus dem EU-27-Gebiet anzusehen sind – als EU-Flucht.


Literatur

Andersen, Svein S., & Eilassen, Kjell A. (Hrsg.), 1996: The European Union: How Democratic is it? London: Sage.

Europäische Union, 2021: Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union. Standard Eurobarometer 94, Winter 2020-20121. Erste Ergebnisse. (Dort unter der Rubrik „First Results“ die Datei: eb_94_fir_de.pdf.)

Europäische Union, 2021a: Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union: Nationaler Bericht Deutschland. Standard Eurobarometer 94, Winter 2020-2021. (Dort unter der Rubrik „National Reports“ die Datei eb_94_nat_de_de.pdf.)

Follesdal, Andreas, & Hix, Simon, 2006: Why There Is a Democratic Deficit in the EU: Response to Majone and Moravcsik. Journal of Common Market Studies (JCMS) 44(3): 533-562.

Jensen, Thomas, 2009: The Democratic Deficit of the European Union. Living Reviews in Democracy 1: 1-8.

Neuhold, Christine, 2020: Democratic Deficit in the European Union. Oxford Research Encyclopedia of Politics. doi:10.1093/acrefore/9780190228637.013.1141

Sifft, Stephanie, Brüggeman, Michael, Königslöw, Katharina, et al., 2007. Segmented Europeanization: Exploring the Legitimacy of the European Union from a Public Discourse Perspective. Journal of Common Market Studies (JCMS) 45(1): 127-55.

Sorace, Miriam, 2018: The European Union Democratic Deficit: Substantive Representation in the European Parliament at the Input Stage. European Union Politics 19(1): 3-24.

Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Wanderungen. 2018 (Fachserie 1 Reihe 1.2.)

Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021: Qualitätsbericht: Wanderungen 2019. (Binnenwanderung, Außenwanderung, Gesamtwanderung.)



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