Corrupt-19: Von der Leyen über die Entmündigung der Mitgliedsstaaten zur Täuschung der Impflinge

Wie fühlt man sich als Wähler in den Bewusstsein, mit seiner Wahl keinerlei Einfluss auf politische Entscheidungen großer Tragweite zu haben, politische Entscheidungen, die seine Freiheit, seine Gesundheit, sein Wohlergehen betreffen und die alle in einer Weise getroffen werden, die seiner Freiheit, seiner Gesundheit und seinem Wohleregehen schaden?

Falls Sie die Antwort auf diese Frage [noch] nicht wissen, erzählen wir Ihnen eine kleine Geschichte, deren Gegenstand die Zulassung der COVID-19 Spritzbrühen von AstraZeneca [mittlerweile vom Markt genommen, weil gefährlich] und Pfizer/Biontech [immer noch auf dem Markt, weil oder obwohl gefährlich] zum Gegenstand hat. Und es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es bei der Zulassung der nachfolgenden “Impfstoffe” in irgend einer Weise regulärer zugegangen ist. Denn: Es ist überhaupt nicht regulär zugegangen, bei der Zulassung der COVID-19 Spritzbrühen im Dezember 2020.

Aus dem Vereinigten Königreich ist das mittlerweile bekannt. Die Zulassung war eine rein politische Entscheidung, die auf keinerlei wissenschaftlicher oder medizinischer Evidenz oder Prüfung basiert. Das kann man einer Freedom of Information Anfrage entnehmen, die Nick Denim bei der MHRA gestellt hat. Darin heißt es:

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FRAGE: “The Human Medicines Regulations define the Licensing Authority as the Secretary of State (SofS) for Health & Social Care. Please can you send me the MHRA document describing the flow of delegation from the SofS to posts/people in MHRA who can authorise medicines for public use.

ANTWORT: All the Covid vaccines and therapeutics authorisation decisions were taken by the Licensing Minister and were not delegated. The MHRA does not hold a document describing the flow of delegation from the Secretary of State to posts/people in MHRA who can authorise medicines for public use.”

Gefragt nach den Dokumenten, die Grundlage der Zulassung der COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien durch den damaligen Britischen Gesundheitsminister Matt Hancock waren, Dokumente, in denen normalerweise eine Risiko und Nutzen-Abwägung vorgenommen wird, erklärt die MHRA, dass es derartige Dokumente nicht gebe, alle notwendigen Analysen zu Risiko und Nutzen scheinen demnach vom Britischen Gesundheitsminister vorgenommen worden zu sein, der überhaupt nicht die Expertise hat, um diese Einschätzung vorzunehmen.

Kurz: Die “Zulassung” von COVID-19 Impfstoffen / Gentherapien im Vereinigten Königreich war eine rein politische Entscheidung, die auf keinerlei wissenschaftlicher oder medizinischer Legitimation beruht.

Indes, in der EU war es nicht anders.

Wie die britische MHRA und die US-amerikanische FDA, so wurde auch die EMA, die European Medicines Agency, von Polit-Darstellern in den Würgegriff genommen, im Kontext der EMA ist dies, wie eine Reihe von eMails und Dokumenten zeigen, die am 19. Dezember 2020 durch einen Hacker-Angriff bei der EMA “erbeutet” wurden, sonst wüssten wir bis heute nichts über die EU-Schweinereien, die der Zulassung von COVID-19 Spritzbrühen vorausgegangen sind, vor allem Ursula von der Leyen, die keine demokratische Legitimation hat, aber die Auszeichnung mitbringt, per SMS mit Pfizers Albert Bourla Bestellungen von noch nicht zugelassenen COVID-19 Spritzbrühen ausgehandelt zu haben und einen für alle EU-Mitgliedsstaaten gleichermaßen schädlichen Vertrag mit Pfizer für diese geschlossen zu haben, der eigentlich längst hätte dazu führen müssen, dass die Kontenbewegungen auf von der Leyens Privatkonten von Interpol in Augenschein genommen werden. Denn wir können uns keinen anderen Grund als persönliche Bereicherung vorstellen, der zur Erklärung von Verträgen, die alle Kosten, wirklich alle Kosten bei den Kunden von Pfizer belassen und jede Herstellerhaftung für alle denkbaren Vorgänge, inklusive Betrug des Herstellers, beseitigen. Ein wahres Kunstwerk politischer Korruption, dessen Erbringung es jedoch zunächst erforderlich gemacht hat, Artikel 5 der Richtlinie 2001/83, die so vielsagend mit “RICHTLINIE 2001/83/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel” überschrieben ist, vor allem in seinem zweiten Absatz außer Kraft zu setzen:

Artikel 5, Richtlinie 2001/83

Artikel 5
(1) Ein Mitgliedstaat kann gemäß den geltenden Rechtsbestimmungen in besonderen Bedarfsfällen Arzneimittel von den Bestimmungen der vorliegenden Richtlinie ausnehmen, die auf eine nach Treu und Glauben aufgegebene Bestellung, für die nicht geworben wurde, geliefert werden und die nach den Angaben eines zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe hergestellt werden und zur Verabreichung an einen bestimmten Patienten unter seiner unmittelbaren persönlichen Verantwortung bestimmt sind.

(2) Die Mitgliedstaaten können als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung von krankheitserregenden Substanzen, Toxinen, Chemikalien oder einer Kernstrahlung, durch die Schaden hervorgerufen werden könnte, vorübergehend das Inverkehrbringen eines nicht genehmigten Arzneimittels gestatten.

(3) Unbeschadet des Absatzes 1 erlassen die Mitgliedstaaten Vorschriften, um sicherzustellen, dass Inhaber von Genehmigungen für das Inverkehrbringen, Hersteller und Angehörige von Gesundheitsberufen hinsichtlich aller Auswirkungen der Verwendung eines Arzneimittels außerhalb der genehmigten Indikationen oder der Verwendung eines nicht genehmigten Arzneimittels nicht der zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Haftung unterliegen, wenn diese Verwendung von einer zuständigen Behörde als Reaktion auf die vermutete oder bestätigte Verbreitung von krankheitserregenden Substanzen, Toxinen, Chemikalien oder einer Kernstrahlung, durch die Schaden hervorgerufen werden könnte, empfohlen oder verlangt wird. Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob eine nationale oder gemeinschaftliche Genehmigung erteilt wurde oder nicht.

(4) Die Haftung für fehlerhafte Produkte gemäß der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte (*) wird von Absatz 3 nicht erfasst.

Abschnitt 4 aus Artikel 5 in dieser Richtline setzt die Herstellerhaftung aus, allerdings geknüpft an sachgemäße und wahrheitsgetreue Informationen des Herstellers. Ansonsten sieht es Absatz 5 vor, dass Mitgliedsstaaten separate Prüfungen von medizinischen Produkten vornehmen, die sie für ihren jeweiligen Markt dann zulassen können, und zwar zur Abwehr einer gesundheitlichen Gefahr, für deren Abwehr kein anderes medizinisches Produkt zur Verfügung steht. Darüber hinaus wäre, wenn Artikel 5(2) beim Zulassungsverfahren zur Anwendung gekommen wäre, ausgeschlossen gewesen,  dass die Diskussion über Impfpflicht überhaupt geführt wird, denn eine solche Pflicht ist ausgeschlossen [schon weil von “empfohlen und verlangt” die Rede ist]. Damit die EU-Komission sich zum zentralen Akteur inszenieren konnte, war es also notwendig, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten auf die Hoheitsrechte, die ihnen Regulation 2001/83 Artikel 5 gibt, verzichten, und statt dessen einer EU-Lösung über eine Conditional Market Authorization zuzustimmen, die alle Rechte über Zulassung bzw. Rücknahme der Zulassung bei der EU-Kommission ansiedelt und Nationalstaaten in jeder Hinsicht entmündigt. Selbst wenn es eine nationale Behörde und nachfolgend eine Regierung gäbe, die die mRNA-Spritzmittel vom Markt nehmen wollte, sie könnten es nicht, denn die dazu notwendige Autorität ist bei der EU. Die nationalen Regierungen haben sie abgetreten.

Sasha Latypova beschreibt das in ihrem Substack-Account im Rahmen eines Beitrags, der sich mit den nicht vorhandenen Sicherheitsprüfungen durch die EMA befasst, also damit, dass diejenigen, die sich auf Grundlage der Versicherung, dass COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien sicher und effektiv seien, mit dem Zeug haben impfen lassen, belogen und betrogen wurden, denn zum einen gab es aus der EMA erhebliche Sicherheitsbedenken gegen die angeblichen Impfstoffe, zum anderen wurden die Wissenschaftler und all die anderen, die Kompetenzen zur Bewertung der Sicherheit von medizinischen Produkten aufweisen, gar nicht gefragt. Es wurde über ihren Kopf hinweg von einer größenwahnsinnigen EU-Kommission entschieden.

[The] Article 5 path would have meant each MS [Member State] could authorize the product, and would then have the power to revoke the authorization if any problems detected. Article 5 also provides a liability waiver to the manufacturer, however makes it impossible to mandate the product. With the CMA [Conditional Market Authorization] route none of the MSs could exercise the independent decision making, and so she [von der Leyen] would be able to then force them all into the same, insane and almost completely redacted Pfizer, Moderna and AstraZeneca contracts, which waived all liability anyway, and further prohibited the countries to change their own laws in regard to the liability!

Zuvor musste allerdings verhindert werden, dass sich die Mitgliedsstaaten auf geltendes EU-Recht berufen und verfahren wollen, wie es in Artikel 5 der Richtlinie 2001/83 vorgesehen ist. Wie dies bewerkstelligt wurde, zeigt eine eMail, die im Rahmen des Hacker-Angriffs “erbeutet” wurde und die Latypova aus 40 Megabyte Daten herausgefischt hat:

Die letzten beiden Absätze sind hier von besonderer Bedeutung. Darin berichtet Hilde Boone, die die eMail geschrieben hat, dass “The Commissioner” [= von der Leyen] gesagt habe, dass es notwendig sei, um das Versprechen, das den Mitgliedsstaaten und dem Europaparlament dahingegehen gegen worden sei, dass die Impfstoffe zeitgleich in jedem Mitgliedsstaat verfügbar seien, einhalten zu können, auszuschließen, dass die Mitgliedsstaaten dazu gezwungen seien, den Weg einer nationalen Zulassung – also den in Regulation 2001/83 Artikel 5 vorgeschriebenen Weg zu gehen. She [von der Leyen] sagte, sie sei dazu bereit, alle relevanten Gesundheitsminister anzurufen, um zu verhindern, dass Artikel 5(2) Anwendung finde.

Als Ausweg wurde den Gesundheitsministern der Weg über eine Conditional Market Authorization (CMA) angeboten, ein Verfahren, das auf rigoroser Prüfung von Sicherheit und Effektivität der Impfstoffe beruhe, wie es in EMA-Werbetexten heißt, von der von der Leyen zum Zeitpunkt ihrer persönlichen Anrufe aber mit einiger Sicherheit wusste, dass die Prüfung der Sicherheit und Effektivität der COVID-19 “Impfstoffe” eine Farce darstellt, denn alle Sicherheitsbedenken, die von Seiten der Wissenschaftler der EMA vorgebracht wurden, wurden einfach vom Tisch gewischt. Auch in der EU ist die Entscheidung, COVID-19 Impfstoffe / Gentherapien massenhaft zu verspritzen, keine Entscheidung, die auf wissenschaftlicher Basis beruht, es ist eine Entscheidung, die politisch von größenwahnsinnigen Akteuren getroffen wurde, deren Missachtung für die Gesundheit der Europäer nur noch von ihrer Kaltschnäuzigkeit, ihrem Zynismus, ihrer Menschenverachtung und vermutlich auch ihrer abgrundtiefen Dummheit übertroffen wird.

Das sind übrigens dieselben Figuren, die anschließend von sicher und effektiv gefaselt haben und nun davon schwadronieren, dass in der Ukraine die westlichen Werte verteidigt werden. Und während sich diese Gestalten weiter inszenieren, leiden Millionen an den Folgen eines ineffektiven und gefährlichen COVID-19 Spritzmittels.


Wir haben nur einen Bruchteil aus dem Beitrag von Sasha Latypova entnommen und weiterverfolgt. Wenn Sie sich für weitere Unregelmäßigkeiten bei der “Zulassung” von COVID-19 Impfstoffen / Gentherapien interessieren und nachlesen wollen, wie mit ihrer Gesundheit Schindluder getrieben wird, dann empfehlen wir den Beitrag von Latypova, die Jahrzehnte in der Pharmazeutischen Industrie gearbeitet hat, also weiß, wovon sie schreibt.


 

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