“Sapere aude!”: Zeit für eine neue Aufklärung im Westen

Wenn derzeit in den mainstream-Medien oder von universitären „Aufklärern“ „der Menschen“ über Freiheit gesprochen wird, dann meist nicht in dem Sinn, den man erwarten würde, also im Sinn von persönlicher Freiheit, Dinge aufgrund eigener Werte und des eigenen Verstandes einzuschätzen, und auf dieser Grundlage zu handeln, wozu auch das Sprechen oder Schreiben gehört.

Vielmehr wird statt über Freiheit oft schon im ersten Satz über die Grenzen von Freiheit gesprochen oder geschrieben bzw. darüber, dass „Freiheit“ eigentlich „Begrenztheit“ oder „Selbstbegrenzung“ meine. So war ein Artikel in der ZEIT vom 8. September 2021 (und wahrscheinlich nicht zufällig in diesem Jahr angesichts der Geschehnisse in diesem Jahr) mit der Überschrift „Freiheit: Immanuel Kants Verständnis von Willkür“ zu lesen, womit bereits im Titel „Freiheit“ mit „Willkür“ in Verbindung gebracht, wenn nicht gleichgesetzt wurde. Und durch die Zuschreibung von Eingrenzung statt Befreiung an Kant, einen Philosophen, der unter den auf der Erde bekanntesten deutschsprachigen Philosophen ist, wenn er nicht der auf der Erde bekannteste deutschsprachige Philosoph ist, soll die Vorstellung von Freiheit von Eingrenzung oder (Selbst-/)Beschränkung eine moralische Adelung bzw. Autorität erhalten, die diejenigen zum Schweigen bringen soll, die meinen, Freiheit hätte vor allem mit Frei-Sein, dem eigenen Gewissen und den eigenen Überzeugungen zu folgen, zu tun.

Solche Leute sind für autoritäre Persönlichkeiten und mit Totalitarismus Liebäugelnde gefährlich, gehen Letztere doch davon aus, dass sie, aber nicht die anderen, den Weg zum Besten aller nicht nur kennen würden, sondern auch berufen wären, andere dazu zu bringen, ihn zu begehen, und solcher Leitung würden „die Anderen“ bedürfen, da sie – ganz anders als man selbst – irgendwie dumm oder unreif seien und „Freiheit“ als Erlaubnis auffassen würden, immer und überall zu tun, was ihnen gerade einfalle und wozu sie gerade Lust hätten.

Mit Immanuel Kant hat dies alles aber nichts zu tun, wie Bernd Ludwig bereits im Jahr 2013 in einem Aufsatz mit dem Titel „‘Positive und negative Freiheit‘ bei Kant? – Wie begriffliche Konfusion auf philosophi(ehistori)sche Abwege führt“ argumentiert hat.

Was „Freiheit“ für Kant bedeutet, wird vielleicht nirgendwo so klar wie in seinem kurzen Essay auf dem Jahr 1784, in dem er eine „Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?“ vornimmt, die das Projekt Gutenberg.de der Öffentlichkeit kostenlos zugänglich gemacht hat.

Kant beginnt diese Schrift mit der Feststellung:

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Mut dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“

Und damit sich Menschen – trotz des Gefallens, das nach Kant viele Menschen an der Unmündigkeit finden, ist sie doch „so bequem“, wie Kant im zweiten Absatz der Schrift formuliert – aus dem Zustand der Unmündigkeit befreien können, bedarf es der Freiheit:

„Zu dieser Aufklärung aber wird nichts erfordert als Freiheit; und zwar die unschädlichste unter allem, was nur Freiheit heißen mag (sic!], nämlich die: von seiner Vernunft in allen Stücken öffentlichen Gebrauch zu machen“

und etwas weiter oben schreibt Kant:

„Daß aber ein Publikum sich selbst aufkläre, ist eher möglich; ja es ist, wenn man ihm nur Freiheit läßt, beinahe unausbleiblich. Denn da werden sich immer einige Selbstdenkende sogar unter den eingesetzten Vormündern des großen Haufens finden, welche, nachdem sie das Joch der Unmündigkeit selbst abgeworfen haben, den Geist einer vernünftigen Schätzung des eigenen Werts und des Berufs jedes Menschen selbst zu denken um sich verbreiten werden.“

Kant hat im Zusammenhang mit Freiheit die Freiheit von Gedanken und Rede vor Augen und insbesondere die Denk- und Redefreiheit des Gelehrten oder sagen wir in modernisierter Form: des Sachverständigen im eigentlichen Sinn (nicht als Berufsbezeichnung) im Sinn:

„So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinen Oberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit oder Nützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen. Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als Gelehrter über die Fehler im Kriegesdienste Anmerkungen zu machen und diese seinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen“,

und:

“Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinen Katechismusschülern und seiner Gemeinde nach dem Symbol der Kirche, der er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf diese Bedingung angenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogar den Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Gedanken über das Fehlerhafte in jenem Symbol und Vorschläge wegen besserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikum mitzuteilen. Es ist hie[r]bei auch nichts, was dem Gewissen zur Last gelegt werden könnte … Dagegen als Gelehrter, der durch Schriften zum eigentlichen Publikum, nämlich der Welt, spricht, mithin der Geistliche im öffentlichen Gebrauche seiner Vernunft genießt einer uneingeschränkte Freiheit, sich seiner eigenen Vernunft zu bedienen und in seiner eigenen Person zu sprechen. Denn daß die Vormünder des Volks (in geistlichen Dingen) selbst wieder unmündig sein sollen, ist eine Ungereimtheit, die auf Verewigung der Ungereimtheiten hinausläuft.”

Heutzutage wird Sachverständigen im eigentlichen Sinn wie dem bekannten britischen Kardiologe Dr. Aseem Malhotra oder dem gleichermaßen bekannten Mikrobiologen Sucharit Bhakdi, die aufgrund ihrer Sachkenntnis kritische Fragen zur Covid-19-„Pandemie“ oder zur Tauglichkeit von mRNA-Spritzen als Vorbeugung gegen eine Covid-19-Infektion stellen, ihre Redefreiheit bestritten, bzw. ihre Rede wird verunglimpft. Im Fall von Aseem Malhotra schrieb der „Guardian“ von „Experten“ („experts“), die Malhotras kritische Sicht als „extrem randständige Ansicht“, als „verfehlt“ als „gefährlich“ einordneten, ohne sich in irgendeiner Weise von der verunglimpfenden auf die argumentative Ebene hochzuarbeiten. Und Sucharit Bhakdi wurde aufgrund seiner durch seinen Sachverstand nahegelegten Schlussfolgerungen in der taz [und der FAZ] – auf der denkbar untersten Ebene von Auseinandersetzung mit einer Thematik, die für das Blatt üblich ist – als „Coronaleugner“ und „Schwurbler“ bezeichnet und von der deutschen Staatsanwaltschaft sogar der „Volksverhetzung“ bezichtigt (aber zur Ehrenrettung der Reste von Rechtsstaatlichkeit, die es in Deutschland noch gibt, freigesprochen – allerdings hat die zuständige Staatsanwaltschaft mittlerweile Berufung gegen das Urteil des Amtsgericht Plön eingelegt).

Quelle

Wenn Sachverständige sich nach bestem Wissen und Gewissen zu „ihrer“ Sache äußern, und ihre Argumente ohne Antwort bleiben, sie statt dessen beschimpft oder als „umstritten“ bezeichnet werden, ganz so, als sei es eine persönliche Tugend, unumstritten zu sein, und dies auch noch in der Wissenschaft, die vom Streit auf argumentativer(!) Ebene lebt, kommt man nicht umhin zu konstatieren, dass wir in der ehemals freien, westlichen Welt hinter die Aufklärung zurückgefallen sind, in der u.a. durch Kant Freiheit als Gegensatz zu blindem Gehorsam aufgefasst und als Mittel zur Überwindung von Unmündigkeit gewertschätzt wurde. Ebenso wie Kant zu seinen Lebzeiten (1724-1804) Zensur z.B. durch die preußische Regierung erfahren hat –z.B. hat sie im Jahr 1795 die Universität von Königsberg angewiesen, jedem Professor zu verbieten, Kants Religionsphilosophie zu lehren –, so sehen wir heute, dass bestimmte Themen oder Perspektiven auf Themen – u.a. evolutionsbiologisch bedingte Unterschiede zwischen Männern und Frauen, die Gefahren von Frühsexualisierung von Kindern, die schädlichen Folgen von sogenannten erneuerbaren Energien für die Umwelt – Zerstörung der Artenvielfalt, Austrocknung der Böden, Verwendung von seltenen Erden, Ratlosigkeit hinsichtlich der Entsorgung des Sondermülls, den Windräder und Solarzellen darstellen –, auch oder gerade an Universitäten mit Tabus belegt sind und ideologisch nicht genehme Bücher aus Universitätsbibliotheken auf systematische Weise entfernt werden. Zensur, Kleingeistigkeit, Anspruch auf Gehorsam, auch wider besseren Wissens, mit all dem haben wir wieder zu tun, ebenso wie die Menschen mit Mittelalter. Ein gewisser Fortschritt ist nur im Sinn eines Rückschrittes (aus freiheitlicher und demokratischer Perspektive) zu verzeichnen: Während im Jahr 1546 von der Kirche den „Index Librorum Prohibitorum“, eine Liste von verbotenen Büchern zusammengestellt und verbreitet wurde – die letzte und 20. Ausgabe des Indexes erschien 1948; die Liste wurde im Juni 1966 als eine verbindliche abgeschafft, blieb aber als moralischer Leitfaden weiterhin bestehen –, gibt man sich derzeit im Westen nicht mehr mit Listen von verbotenen Büchern zufrieden, sondern gesellt ihnen Listen von Personen zu, durch die man sich ideologisch gefährdet fühlt – ein klarer Fall von „building back worse“.

Die Verhinderung von Kritik, die Unzugänglichmachung oder Von-Vornherein-Diskreditierung bestimmter Informationen oder Personen, die diese Informationen öffentlich äußern oder zugänglich machen, dies alles führt zum geistigen und sozialen Tod einer Gesellschaft, denn es verhindert ein Dazu-Lernen in jedem Bereich und auf allen Ebenen; und das kann sich keine Gesellschaft längerfristig leisten. Selbst dann, wenn sich erwiesen hätte, dass Andersmeinende wie Malhotra oder Bhakdi im Unrecht gewesen wären (das Gegenteil ist jedoch der Fall, wie die inzwischen diesbezüglich erdrückende Forschungslage zeigt), wäre ihre Kritik, wären ihre Fragen und Einwände von unschätzbarem Wert, denn:

„Die Wahrheit gewinnt sogar mehr durch die Irrtümer dessen, der mit gehörigem Fleiß und Studium selbstständig denkt, als durch die richtigen Ansichten derer, die sie nur vertreten, weil sie sich nicht gestatten, selbst nachzudenken“ (Mill 2020[1859]: 51),

so schrieb John Stuart Mill, der schottische Moralphilosoph, der zwei Jahre nach dem Tod von Immanuel Kant geboren wurde, und die Prinzipien der Aufklärung mit psychologischen Beobachtungen im Zuge der Romantik zusammenzubringen versuchte.

Wir sind heute also hinter Kants Freiheitsbegriff zurückgefallen und verharren in einer Haltung des Nicht-Wissen-Wollens, als deren Ergebnis Gruppendenken kultiviert wird, das zu einem „Konsens“ führen soll, der Wissen ersetzen soll, das als immer mehr oder weniger unsicheres Wissen ein Dazu-Lernen überhaupt erst ermöglicht.

Dabei ist Kants Freiheitsbegriff, hinter den der Westen derzeit deutlich zurückgefallen ist, sogar ein relativ konservativer, denn die Freiheit, die Kant im Zuge seiner Auffassung von „Aufklärung“ fordert, beschränkt sich auf das, was Kant „den öffentlichen Gebrauch der Vernunft“ nennt, während er akzeptiert, dass „… der Privatgebrauch derselben aber […] öfters sehr enge eingeschränkt sein [darf]“, wobei diese Wortwahl (heute?) einigermaßen mißverständlich ist, denn:

„Den Privatgebrauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrauten bürgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernunft machen darf“.

Kant meint damit, dass man den Pflichten und Anforderungen, die ein „bürgerliche[r] Posten“ oder ein Amt einem auferlegt, gerecht werden muss und nicht frei ist, im Rahmen seiner Tätigkeit auf diesem Posten oder in diesem Amt zu tun, was man möchte. So muss ein Richter allein angesichts der Rechtslage urteilen und nicht aufgrund persönlichen Mitleids mit dem Angeklagten oder aufgrund persönlicher Karriereerwägungen. Kant sah den Gelehrten oder Sachverständigen aber gerade im Gegensatz zum Inhaber eines „bürgerlichen Posten“ oder Amtes, also einer Person, die „… ein[en] gewisse[n] Mechanismus …“ als „… Teil der Maschine [und] zugleich als Glied eines ganzen gemeinen Wesens“ bedienen muss.

Wenn Kant schreibt, dass „…der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft […] jederzeit frei sein [muß] …., und dabei auf die Denk- und Redefreiheit des Gelehrten oder Sachverständigen abstellt, dann ist er damit Aristoteles stärker verbunden als Sokrates: Während Sokrates die Freiheit, (kritische) Fragen zu stellen und Informationen zu suchen, als die Pflicht jeden Bürgers ansah, war intellektuelle Freiheit für Aristoteles ein Privileg, das man sich durch den Erwerb von Wissen verdienen musste. Bereits im antiken Griechenland haben wir es also mit zwei konfligierenden Auffassungen von Freiheit zu tun. Im Zuge der Aufklärung hat sich aber die – über Kant hinausgehende – Auffassung von Freiheit durchgesetzt, die aus der sokratischen Tradition kommt. Der oben zitierte John Stuart Mill hat Sokrates explizit gewürdigt und bemerkt, man könne die Menschheit nicht oft genug an seine Haltung und sein Schicksal erinnern (2020[1859]: 39). Sokrates wurde aufgrund seiner angeblichen Unmoralität zum Tod verurteilt, die vor allem darin bestanden haben sollte, dem öffentlichen Narrativ (damals: es gebe Götter) nicht zu folgen und die Jugend mit seinen angeblich falschen Ansichten zu korrumpieren. Auch heute werden Personen, die die politisch oder ideologisch erwünschte Erzählung nicht kritiklos aufsagen wollen, als unmoralisch, gefährlich, Verführer „der Menschen“, also der für wenig urteilsfähig gehaltenen Masse, als „Schwurbler“, Volksverhetzer, Rechter u.v.a.m. aufgebaut, zu einem Zerrbild, das in seiner Groteske ein Maß dafür abgibt, wie argumentativ unhaltbar viele der öffentlich gepflegten Narrative sein müssen.

Und wenn auf der Grundlage dieser Narrative gehandelt wird, dann ist dies gefährlich, denn heute wie damals kostet ein vor- oder anti-aufklärerisches Menschenbild bzw. ein vor- oder anti-aufklärerischer Gesellschaftsentwurf viele Opfer, sehr viele, denn nicht nur die direkt „Unliebsamen“ haben seine Folgen zu spüren, sondern wir alle, denn mit dem Aufstand gegen die Vernunft wird das Gemeinwesen zerstört, bleiben Innovation und technologischer Fortschritt auf der Strecke, sind unser aller Wohlstand und unser aller Lebensfreude, unsere Lebensgrundlage im nicht-materiellen wie im materiellen Sinn gefährdet. Es wird in der Tat nur „zurück“gebaut, nur nicht zum Besseren, sondern zurück zu Totalitarismus, Mangel, Armut und Unglück – als sollten wir es nicht wirklich inzwischen besser wissen!

Eine neue Aufklärung („Aufklärung 2.0“?!) ist vor diesem Hintergrund mehr als dringlich.

Beginnen wir damit, der Infantilisierung “der Menschen” und ihrer angeblichen Schutzbedürftigkeit eine endgültige Absage zu erteilen und zu akzeptieren, dass nicht alle Vorstellungen oder Ideen gleich gut sind, “gut” mit Bezug auf ihr Verhältnis zur Wahrheit, denn ja, es gibt sie, die Wahrheit (es handelt sich dabei um Sätze, die mit der beobachtbaren Realität übereinstimmen) – und die Realität hat ihrerseits die unangenehme Eigenschaft, so zu sein wie sie ist, egal, wer und wieviele sie gerne anders hätten.


Literatur

Ludwig, Bernd, 2013: „Positive und negative Freiheit“ bei Kant? – Wie begriffliche Konfusion auf philosophi(ehistori)sche Abwege führt, S. 271-305 in: Byrd, B. Sharon, Hruschka, Joachim, & Joerden, Jan C. (Hrsg.): Jahrbuch für Recht und Ethik/Annual Review of Law and Ethics, Band 21/Voume 21: Das Rechtsstaatlichkeitsprinzip/The Rule of Law-Principle. Berlin: Duncker & Humblot.

Mill, John Stuart, 2020[1859]; Erscheinungsdatum des englischen Originaltextes]: Über die Freiheit. Aus dem Englischen übersetzt von Bruno Lemke. Stuttgart: Reclam.

 


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