Dammbruch: Erster juristischer Beitrag zu COVID-19-Maßnahmen, der sich wie eine Anklageschrift gegen Polit-Kriminelle liest, in Fachzeitschrift veröffentlicht

Es tut sich etwas.
Die Einheitsfront bröckelt.

Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti hat in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht, einer Zeitschrift die mit der Neuen Juristischen Wochenzeitschrift zusammenarbeitet, einen Beitrag veröffentlicht, der sich liest, wie eine Klageschrift gegen die Verantwortlichen, die eine Pandemie erst geschaffen haben, um sie dann zu nutzen, um möglichst viel Schaden in ihrem jeweiligen Land anzurichten. Es ist eine umfangreiche und sehr gute Zusammenstellung des Stands der Forschung, wobei das Kapitel “Impfung” einem zweiten Beitrag vorbehalten geblieben ist, den wir in den nächsten Tagen besprechen.

Zunächst zu diesem Text:

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Der Beitrag stellt einen Dammbruch dar, der es denjenigen, die bereits kalte Füße haben, weil sie mittlerweile bis zum Hals im Wasser stehen, noch schwieriger macht, auf das trocken Land der Verantwortungslosigkeit zu fliehen. Es ist insofern ein beachtlicher Beitrag, weil er aus juristischer und [dennoch] informierter Perspektive eine Argumentation umfasst, der mans ich nicht entziehen kann, dem sich Verantwortliche in Politik und Juristerei nicht entziehen können. Denn, wie Lucenti zusammenstellt, haben falsche Daten, die zu falschen Interpretationen geführt haben, eine vollkommen falsche Basis für nachfolgend darauf getroffene, falsche und überzogene Maßnahmen bereitgestellt.

Dass dem so war, kann man einerseits als Ergebnis von Dilettantismus, Inkompetenz und Group Think ansehen, wurde doch erheblicher Aufwand betrieben, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen und sicherzustellen, dass Entscheidungen nur durch Braten im eigenen Saft getroffen werden. Man kann es auch als Absicht ansehen, wenn man das Zusammenwirken so genannter Experten, die falsche PCR-Tests, Tests, von denen sie wussten, dass sie kein alleinstehendes diagnostisches Mittel zur Bestimmung von SARS-CoV-2 sind, genutzt haben, um eine Pandemie herbeizutesten, mit Polit-Darstellern betrachtet, Polit-Darstellern oder Polit-Kriminellen, die alles getan haben, um ihre plötzlich erlangte Fähigkeit, sich auf Kosten der Bürger zu profilieren, nicht zu verlieren, von Verfolgung der Kritiker, den Einsatz von Ordnungsmächten, die Instrumentalisierung von Gerichten bis zur schlichten Lüge.

Lesen Sie den gut lesebaren Beitrag von Lucenti und bilden Sie sich Ihr eigenes Urteil, ob sie mehr zu Dummheit oder zu Absicht als vorherrschendem Merkmal bei denen, die Entscheidungen getroffen haben, tendieren.

Wir wollen den Beitrag von Lucenti in seiner Struktur hier besprechen und unseren Lesern einen Überblick über seine Argumentation bieten, eine – wie gesagt – bemerkenswerte Argumentation, gegen die man wenig vorbringen kann, weshalb die Täter versuchen werden, diesen Beitrag zu ignorieren. Schon aus diesem Grund, muss Lucentis Beitrag weite Verbreitung finden.

Gerichte, Richter, Anwälte, Juristen, sind maßgeblich dafür verantwortlich, dass Politiker einen Machtmissbrauch in bislang nicht dagewesenem Maße aufführen konnten, denn Richter, allen voran die Richter am Bundesverfassungsgericht, haben sich geweigert, ihre Arbeit zu erledigen. Statt sich ein Urteil auf Grundlage ALLER Informationen zu bilden, die sie finden können, wurde von Anfang an, eine Seite der Diskussion, die der Wirklichkeit, ausgeschlossen. Modelle, Behauptungen, Hochrechnungen, Doomsday-Prognosen, sie lagen allen Beteiligten näher. Das an sich ist schon ein Hinweis darauf, dass andere Motive, als Gemeinwohl oder der Schutz der Leben von Bürgern bei den Maßnahmen, die anschließend getroffen wurden, eine Rolle gespielt haben.

Das Ausmaß des richterlichen Versagens wird von Lucenti gut zusammengestellt:

“Art und Umfang der durch die Verwaltungsgerichte und die Landesverfassungsgerichte vorwiegend in Eilverfahren geprüften und kaum gezügelten staatlichen Grundrechtseingriffe haben nach mehr als 2 Jahren die gewaltigsten gesellschaftlichen, sozialen und finanziellen Schäden in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hinterlassen. Die ganz überwiegende Zahl der veröffentlichten Entscheidungen der OVG und des BVerfG – insbesondere der Hauptsacheentscheidungen vom 19.11.2021 („Bundesnotbremse I und II“) – haben Corona-Maßnahmen von erheblicher Eingriffsintensität unter Verweis auf eine scheinbar uferlose Einschätzungsprärogative des Staates und unreflektierter Übernahme der Zahlenwerke des RKI gebilligt. Eine Auswertung aus dem Jahr 2021 von 2267 verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zeigt, dass in den zumeist geführten Eilverfahren im Durchschnitt lediglich eine Erfolgsquote von 18% bestand, freiheitseinschränkende Maßnahme aufzuheben.”

Ob nun autoritäre Persönlichkeiten in der Gerichtsbarkeit besonders häufig anzutreffen sind, Personen also, die ihr Urteil gerne auf das gründen, was andere vorgeben, schon um keine Verantwortung für Fehlurteile tragen zu müssen, oder die Gerichtsbarkeit sich zum willfährigen Gesellen machtbesoffener Polit-Darsteller gemacht hat, das ist letztlich irrelevant, relevant ist, dass die Kollusion zwischen Exekutive, die sich legislative Gewalt angemaßt hat und dabei von der Gerichtsbarkeit gestützt wurde, den deutschen Rechtsstaat in einer Weise erodiert hat, die man – aufgrund des damit einhergehenden Vertrauensverlusts – wohl nicht von heute auf morgen ungeschehen machen kann.

Lucenti schreibt dazu:

“Hinzu kommt die fatale Weigerung der Rechtsprechung, beachtliche wissenschaftliche Erkenntnisse – abseits der vorselektierten zweifelhaften Datenerhebung des RKI und des PEI – zur Kenntnis zu nehmen, sich mit dem Zustandekommen dieser Zahlenwerke zu beschäftigen und die Ergebnisse im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen”

Dies vorangestellt, beginnt Lucenti eine Aufarbeitung dessen, was sich in den Jahren seit 2020 die Massenpsychose Fuss gefasst hat, geschehen ist. Er tut dies über 13 Seiten und in mehreren Kapiteln. Wir haben die Struktur seiner Argumente zusammengetragen

Es beginnt mit den grundsätzlichen Fehlern, die dafür gesorgt haben, dass falsche Entscheidungen auf falscher Datengrundlage getroffen werden konnten:

  1. Einseitige Beraterauswahl

“Ein systemischer Fehler der staatlichen Coronastrategie bestand von Beginn an darin, die Gefährdungsanalyse und Entscheidung über Schutzmaßnahmen maßgeblich auf den Rat nur eines kleinen Kreises von Laborvirologen sowie Epidemiologen zu stützen anstatt ein Beratungsgremium mit einer ausgewogenen Mischung des gesamten Meinungs und Wissenschaftsspektrums zu bilden.”

Das grundsätzliche Problem mit der beschränkten Auswahl in ihrer Weitsicht beschränkter “Experten” besteht darin, dass ein Tierarzt wie Lothar Wieler oder ein Virologe wie Christian Drosten, dann, wenn es um soziale, ökonomische, ja selbst psychische und gesundheitliche Auswirkungen der Maßnahmen geht, die sie so enthusiastisch herbeigeredet haben, nun wirklich überhaupt keine Ahnung habt. Aber das macht nichts, denn die verantwortlichen Entscheider hatten auch keine entsprechende Ahnung und vor allem keine Lust, sich die entsprechenden Kenntnisse anzueignen. Bei ihnen standen andere Motive im Vordergrund. Welche das waren, können sie nur selbst angeben? Von außen sieht es so aus, als sei die Zerstörung möglichst vieler Leben, Biographien und wirtschaftlicher Existenzen das überragende Motiv gewesen:

“Angesichts der durchaus vorhersehbaren multiplen negativen Auswirkungen von monatelangen Lockdowns hätte spätestens im März 2020 ein interdisziplinär besetztes wissenschaftliches Beratungsgremium (ua Virologen, Epidemiologen, Immunologen, Krankenhaushygieniker, Intensivmediziner, Fachärzte für Tropenmedizin, Hausärzte, Medizinstatistiker und Datenanalysten, Pfleger, Verfassungsrechtler aus Lehre und Anwaltschaft, Psychologen, Ökonomen) eingesetzt werden müssen, welches zunächst summarisch eine Gefährdungsbeurteilung vornimmt, verschiedene Maßnahmenkonzepte (ua Primärschutz für Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime, Konzepte  mit und ohne Lockdown) entwickelt sowie deren jeweiligen voraussichtlichen Nutzen und Schäden einschätzt.”

Statt alle verfügbaren Informationen zusammenzutragen und eine informierte Entscheidung zu treffen, haben Polit-Darsteller und ihre Helfer ihre Entscheidungen auf Mutmaßungen und Wünschen und unbekannten Intentionen basiert und explizit dafür gesorgt, dass vorhandene Informationen nicht berücksichtigt, ignoriert werden:

“Ein rascher Fortschritt in der Bekämpfung einer komplexen Gefahrenlage erforderte jedoch zwingend einen ungehinderten wissenschaftlichen Diskurs auf staatlicher Beraterebene, um sicherzustellen, dass alle relevanten Erkenntnisquellen ausgeschöpft werden und keine Betriebsblindheit eintritt.”
  1. Falsche Beurteilung der tatsächlichen Gefährdung und daraus folgend falsche Bestimmung von Schutmaßnahmen;
    1. Haarsträubend falsche Modelle – Man erinnere sich an die 380.000 Toten, die das RKI schon 2020 für das Jahr vorhergesagt hat.
    2. Isolierte Verwendung fehleranfälliger bis unbrauchbarer PCR-Tests. Dass PCR-Tests nichts taugen, war schon früh bekannt. Am Ende des Textes findet sich ein Link zu einem Beitrag, in dem wir all das, was schon früh bekannt und von Polit-Kriminellen ignoriert wurde, weil es die getroffenen Maßnahmen in Frage gestellt hat, das, was unterschlagen und bekämpft wurde, zusammengetragen haben. Wer nicht bis zum Link unten warten will, kann hier klicken.
    3. Kein Versuch, Informationen über Verbreitung und Verbreitunsgwege von SARS-CoV-2 per Kohortenstudie zu erlangen;
    4. Künstliche Aufblähung der Todeszahlen durch Addition der Toten, die mit COVID-19 verstorben sind, zu denen die AN COVID-19 verstorben sind. Kein Versuch, systematisch Autopsien durchzuführen, um die tatsächliche Inzidenz von COVID-19 Todesfällen festzustellen.
    5. Künstliche Aufblähung der Hospitalisierungszahlen und der Anzahl derjenigen, die auf Intensivstationen liegen, durch die gerade benannte Vermengung von Personen, die aufgrund einer Erkrankung an COVID-19 hospitalisiert oder intensiv behandelt wurden mit denen, die aus anderen Gründen in ein Krankenhaus oder auf eine Intensivstation verlegt wurden und positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.
    6. Obschon sich verantwortliche Politiker durch die Setzung staatlicher Anreize für Krankenhäuser, die Anzahl der Intensivbetten abzubauen, alle erdenkliche Mühe gegeben haben, eine Überlastung von Intensivstationen zu schaffen, ist eine solche zu keinem Zeitpunkt eingetreten.
    7. Zu keinem Zeitpunkt wurden Kriterien, die genutzt werden können, um den “Stand der Pandemie” und den “Ernst der Lage” kontinuierlich bestimmen zu können, festgelegt.

      “Von maßgebender Bedeutung für eine sachgerechte Gefährdungsbeurteilung, die die Grundlage für flächendeckende schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte von Mio. Menschen bieten soll – wie sie nach § 28 a bis 28 c IfSG ermöglicht werden – ist, dass der Gesetzgeber objektivierbare messbare Kennziffern für die Festlegung und fortlaufende Evaluierung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite festlegt. Dies ist bis heute nicht der Fall.”

  1. Staatliche Versäumnisse

    1. Unterdrückung, im besten Fall nicht Förderung alternativer Behandlungsmethoden wie sie z.B. mit Hydroxychloroquine und Ivermectin schon früh bekannt waren. Statt dessen eine systematische Priorisierung von zu entwickelnden Impfstoffen unbekannter Wirksamkeit.
    2. Versäumnis, frühzeitig für Schutz der besonders Gefährdeten in Alten- und Pflegeheimen zu sorgen. Mit der Great Barrington Erklärung, die von den Polit-Kriminellen und ihren Häschern bekämpft, deren Ersteller diffamiert wurden, lag schon im Oktober 2020 eine Roadmap dazu, wie der Schutz der “vulnerablen Gruppen” aussehen kann, vor.
  2. Juristisches Versagen und juristische Wertung
    1. Das Bundesverfassungsgericht hat sich blind, vielleicht auch mutwillig, auf die Informationen verlassen, die die Regierung und ihre Helfershelfer bereitgestellt haben. Die Verfassungsrichter haben eine absichtliche Ignoranz gegenüber abweichenden Befunden, wie sie in zahlreichen Studien ab Beginn der vermeintlichen Pandemie zu finden waren, an den Tag gelegt und damit ihre Arbeit verweigert, sofern ihre Arbeitsbeschreibung ein eigenständiges Urteil über rechtliche Probleme und nicht das Nachäffen der Regierungsvorgabe umfasst. Es rächt sich an dieser Stelle, dass Parteien die Möglichkeit haben, das Verfassungsgericht mit ihren ideologischen Vasallen vollzustopfen.
    2. Die Mindestanforderungen an ein gutes Gesetz wurden nicht eingehalten, da alle ab spätestens Frühjahr 2020 erlassenen Gesetze und Richtlinien auf fehlerhaften und falschen Daten, die mit den oben beschriebenen untauglichen Methoden erhoben und von abhängig Beschäftigten unter Ignoranz falsifizierender Belege manipuliert wurden.

      “Den Mindestanforderungen für ein „gutes Gesetz“ genügen weder die meisten freiheitseinschränkenden Regelungen der Coronaschutzverordnungen der Länder, noch die Neureglungen des IfSG durch den Bundesgesetzgeber seit dem Jahr 2020. So zeichnet sich die Erkenntnis- und Datenbeschaffung des Staates – wie unter Abschnitt II dargestellt – durch eine Vielzahl schwerwiegender Fehler und Unterlassungen des Erkenntnisgewinns und Umsetzung von Primärschutzmaßnahmen aus.”

    3. Ein legitimer Zweck, der einen Eingriff in Grundrechte rechtfertigt, besteht im Wesentlichen im Schutz von Leben. Der überwiegende Teil der Bevölkerung, das haben Ergebnisse aus China schon im Februar 2020 gezeigt, war durch SARS-CoV-2 nicht an Leib und Leben bedroht.
    4. Die freiheitsberaubenden Mittel, die eingesetzt wurden, um die Verbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern, waren ungeeignet, was entsprechende Forschung schon Mitte des Jahres 2020 gezeigt hat.
    5. Die “Betriebs- und Schulschließungen, Schließung von Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Versammlungsverbote, 3-G im Einzelhandel und am Arbeitsplatz etc. stellen keine erforderlichen Mittel dar, um einen Schutz des Gemeinwohls zu gewährleisten, wie sich schon daraus ergibt, dass ALLE auf dem Gebiet Deutschlands lebenden Menschen denselben Maßnahmen unterzogen wurden, aber nur wenige der den Maßnahmen Unterzogenen überhaupt eine Gefahr durch SARS-CoV-2 gedroht hat.
    6. Die unter 5. genannten Mittel genügen auch dem Kriterium der Angemessenheit nicht, vielmehr wurde durch die Mittel kein Schaden abgewendet, sondern erheblicher Schaden verursacht.

FAZIT
Überlassen wir Sebastian Lucenti das letzte Wort:

“…Gesetzgeber und Exekutive haben bei der Beurteilung der Gefährdungslage durch COVID-19 und der Auswahl der Mittel durch Außerachtlassung rationaler differenzierte[r] Grundüberlegungen eine Vielzahl vermeidbarer systemischer Fehler begangen. Hierzu zählen insbesondere eine einseitige Beraterauswahl und die unterlassene Entwicklung und der Einsatz evidenzbasierter Maßnahmen. Eine ernsthafte Suche und das Ringen des Gesetzgebers um die mildesten Mittel sind auch nach 2 Jahren nicht feststellbar. Trotz der anfangs bestehenden Unsicherheiten, verpflichtet das Verhältnismäßigkeitsprinzip den Gesetzgeber, so schnell und effizient wie möglich alle zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu nutzen und sich die fehlenden wissenschaftlichen Daten und Fakten für eine objektive Einschätzung der Gefahrenlage und Bekämpfung dessen zu verschaffen. Auch in einer Gefahrensituation, die mit Unsicherheiten belastet ist, hat der Staat vorhandene wissenschaftlich-methodische Grundsätze bei der Gefahrenprognose und für einen raschen Erkenntnisgewinn anzuwenden. Stattdessen wurden mehrfach leichtfertig Lockdowns ohne Rücksicht auf die vorhersehbaren gravierenden multiplen Schäden für das Leben und die Gesundheit von Mio. Menschen in Deutschland verhängt, die von diesen Maßnahmen als Nichtstörer mit großer Wucht getroffen wurden. Das Resultat eines solchen staatlichen – vermeintlich alternativlosen – Handelns und der meist ausbleibenden gerichtlichen Intervention ist der Verlust von Menschenleben, Eintritt von Gesundheitsschäden, immenser wirtschaftlicher Schäden und eine nachhaltige Beschädigung des Rechtsstaats.”


Eine Zusammenstellung der Instrumente und Maßnahmen, die Polit-Kriminelle genutzt haben, um ihrer Bevölkerung maximalen Schaden zuzufügen, nebst den wissenschaftlichen Beiträgen, die die Unwirksamkeit und Schädlichkeit der Instrumente und Maßnahmen zeigen, findet sich hier.

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