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US-Wahl: Erfolg in Georgia – Dominion Wahlmaschinen im Zentrum des Wahlbetrugs

Neuigkeiten aus Georgia.

Judge Timothy J. Batten vom United States District Court for the Northern District of Georgia hat erst angeordnet, es dann widerrufen und dann wieder angeordnet, dass in Cobb, Gwinnett und Cherokee County an Wahlmaschinen von Dominion keine Veränderung vorgenommen werden darf:

„it is hereby ORDERED, ADJUDGED and DECREED as follows: […] Defendants are hereby ENJOINED and RESTRAINED from altering, destroying, or erasing, or allowing the alteration, destruction, or erasure of, any software or data on any Dominion voting machine in Cobb, Gwinnett, and Cherokee Counties […] Defendants are ORDERED to promptly produce to Plaintiffs a copy of the contract between the State and Dominion.“

Defendants, also Beklagte im vorliegenden Fall, sind Secretary of State Brad Raffensperger und der Gouverneur von Georgia, Brian Kemp. Beide spielen derzeit eine mehr als zwielichtige Rolle im Wahlkrimi, der sich in den USA abspielt. Um die Bedeutung dieser Anordnung von Judge Batten zu verstehen, ist es notwendig, den zugrundeliegenden Rechtsstreit in aller Kürze, naja, so kurz es eben möglich ist, zu besprechen.

Dem Rechtsstreit zugrunde liegt die Klage von Sidney Powell und Lin Wood gegen Raffensperger und Kemp, die Teil des Projekts „Release the Kraken“ ist. Wir stellen die relevanten Teile der Klage im Folgenden zusammen. Alles, was wir hier wiedergeben ist mit eidesstaatlichen Versicherungen belegt. Eine eidesstaatliche Versicherung gilt vor Gericht als Beweis.

Gerade heute hat in der ARD die Gebührenlast „Claudia Sarre“ wieder einmal behauptet: „Der US-Präsident weigert sich auf „Fox News“ weiterhin, seine Niederlage einzugestehen. Dafür verbreitet er weiter die Mär vom Wahlbetrug“.



Wir wissen nicht, in welcher Höhle Sarre ihre Tage fristet. Aber es muss eine Höhle sein, die von der Außenwelt abgeschnitten ist und in der ideologischer Singsang von den Wänden wiederhalt. Stellen Sie sich das Ganze vor, wie eine Reihe kleiner Kinder, die sich die Augen zuhalten und vor sich hinsingen: Ich habe keine Angst. Es gab keinen Wahlbetrug. Ich habe keine Angst. Es gab keinen Wahlbetrug, es gab keinen Wahlbetrug. Und während die Kinderleins das singen, wird der Eingang zur Höhle mit Beweisen für Wahlbetrug zugeschüttet, so dass sie die Höhle nicht mehr verlassen können.

Von einem Journalisten erwartet man, dass er alle Informationen zu einem Gegenstand, hier der Aussage, es habe in den USA Wahlbetrug gegeben, zusammenträgt und die Informationen gewichtet. Sarre ist dazu nicht willig oder außerstande. So oder so ist sie ein absolute Fehlbesetzung, eine Gebührenlast.

Die folgenden Aussagen zu Dominion Wahlmaschinen, sind allesamt mit eidesstattlichen Versicherungen belegt. Sie entstammen der Klageschrift, die das Team von Sidney Powell und Lin Wood in Georgia eingereicht hat. Sie findet sich beim United States District Court for the Northern District of Georgia unter dem Aktenzeichen 1:20-cv-4809-TCB; Angaben in Klammern verweisen auf die Nummerierung der Abschnitte in der Klageschrift.

Der erste Kraken-Schriftsatz listet eine ganze Reihe von Verstößen gegen das Wahlgesetz von Georgia auf, die im Rahmen der Wahlen vom 3. November begangen wurden. Darunter:



Beispiele für fortgesetzten Wahlbetrug (während der ersten Nachzählung) und Wahlbetrug während der Wahl, die durch mehr als eine eidesstattliche Versicherung belegt sind:

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Wahlbetrug mit Hilfe von Wahlmaschinen:



Auf Grundlage der langen Liste von Belegen für die Möglichkeit für Wahlbetrug, die Dominion Wahlmaschinen darstellen, der Belege, die zeigen, dass diese Möglichkeiten auch genutzt wurden, der sonstigen zahlreichen Belege für Wahlbetrug verlangen die Kläger vom Gericht unter anderem die folgenden Entscheidungen:

    1. Die Anordnung an Gouverneur Kemp und Secretary of State Raffensperger, die Wahl zu de-zertifizieren.
    2. Ein Verbot der Übermittlung der Wahlergebnisse an das Electoral College.
    3. Die Anordnung an Gouverneur Kemp, Donald Trump zum Wahlsieger zu erklären.
    4. Die unverzügliche Anordnung, die Wahlmaschinen und deren Software sicherzustellen und den Klägern zur Untersuchung zu übergeben.

Es folgen zehn weitere Klageziele. Wir haben an dieser Stelle abgebrochen, weil die Anordnung von Judge Batten, von der wir eingangs berichtet haben, hier als Klageforderung 4 aufgeführt worden ist. Offenkundig sieht Richter Batten ausreichend Anlass, um den Klägern die Möglichkeit einzuräumen, die Wahlmaschinen, die in Georgia verwendet wurden, von Experten prüfen zu lassen, mit anderen Worten, er sieht genug Belege, die den Verdacht begründen, dass die Wahlmaschinen von Dominion genutzt wurden, um umfassenden Wahlbetrug zu begehen.

Claudia Sarre, die Gebührenlast aus dem ARD-Studio in Washington, muss nun zwangsläufg den Richter bezichtigen, der „Mär vom Wahlbetrug“ aufzusitzen. Sie kann sich natürlich auch in ihrer Höhle verstecken und dort weiterhin intonieren: Ich habe keine Angst, es gibt keinen Wahlbetrug, Donald Trump geht weg, Pappa Biden wird es richten … Derartige Intonationen scheinen das zu sein, was man bei der ARD für Jounalismus hält.

Anbei die Anordnung von Judge Timothy C. Batten:
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Unsere Wahlberichterstattung aus den USA:


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