Landratsamt Neu-Ulm: Fahrlässigkeit an der Grenze zu vorsätzlicher Körperverletzung

Ein Leser hat uns auf die Seite des Landkreises Neu-Ulm aufmerksam gemacht. Dort findet sich die folgende “Aktuelle Mitteilung“:

 

Das ist sträflicher Unsinn, der einmal mehr deutlich macht, dass Kenntnisse und Wissen über SARS-CoV-2 in Deutschland wenig verbreitet sind. Wenn man bedenkt, dass die Epidemie in China spätestens seit Mitte Januar bekannt ist und ebenso lange die Gefahr einer Pandemie schon gegeben war, ist das Ausmaß, in dem in Deutschland Vorsorge getroffen wurde, erschreckend gering.



Die vollkommene Unkenntnis äußert sich in diesem Fall in der folgenden hanebüchenen und vollkommen falschen Behauptung:

“Die Möglichkeit einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus besteht für Personen, die mindestens 15 Minuten in Gesicht-zu-Gesicht-Kontakt mit dem Erkrankten waren.”

Es wäre interessant zu erfahren, aus welcher Quelle dieser gefährliche Unsinn stammt, schon um sie zum Versiegen zu bringen. Wenn es die Absicht des Landkreises Neu-Ulm ist, die Versuche des Krisenstabes, der Personen habhaft zu werden, die sich mit dem Virus bei bekannten Infizierten angesteckt haben können, zu sabotieren, dann leistet das Landratsamt ganze Arbeit.

Es ist eigentlich schon seit mindestens 6 Wochen hinlänglich bekannt, dass sich SARS-CoV-2 durch eine unglaubliche Zähigkeit auszeichnet. Seit rund zwei Wochen ist bekannt, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 aerosol, durch kleinste Lufttröpfchen und über größere Distanz erfolgen kann. Beides zusammengenommen, ist der Grund dafür, dass in China lustige Lkws durch u.a. Wuhan fahren und ein Gasgemisch in die Luft sprühen. Aus Südkorea sind Bilder bekannt, die Arbeiter dabei zeigen, wie sie Handläufe an Treppengeländern reinigen und den Boden mit Chemikalien besprühen.



Alles vollkommen unnötig, wenn man ernst nimmt, was der Landkreis Neu-Ulm verbreitet: 15 Minuten Gesicht-zu-Gesicht-Kontakt seien notwendig, um sich anzustecken.

BS

Wenn der “im Landkreis Göppingen wohnhafte Patient mit nachgewiesener Erkrankung am neuartigen Coronavirus am Samstag, den 22. Februar 2020, das Kino Dietrich-Theater” in Neu-Ulm besucht hat und dort niesen musste, wenn er in ein Taschentuch genossen hat und sich anschließend mit der Hand noch einmal über den Mund gefahren ist, wenn er mit dieser Hand eine Türklinke, einen Handlauf, einen Sitz, ein Glas, was auch immer berührt hat, und ein anderer Gast desselben Theaters denselben Handlauf, denselben Sitz, dieselbe Türklinke benutzt oder benutzt hat, dann reicht dies für eine Übertragung. SARS-CoV-2 überlebt zwischen 2 und 5 Tage auf Metall. Es überlebt auf Knöpfen im Aufzug, auf der Oberfläche bei der Mantelausgabe. Wer sich auf eine Oberfläche stützt, auf der das Virus präsent ist, hat eine hohe Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren. Die Infektion erfolgt nicht dadurch, dass man in einem 15 minütigen Gesicht-zu-Gesicht Gespräch mehrfach angespuckt wird, sie erfolgt dadurch, dass man z.B. das Virus von einem Handlauf aufnimmt, sich mit der Hand ins Gesicht fasst (achten Sie einmal darauf, wie oft man am Tag an den Augen reibt, sich an den Mund fasst, den Nasenrücken massiert), so dass das Virus über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen eindringen kann. Es reicht auch, wenn der infizierte Mensch beim Niesen in sein Taschentuch nicht den kompletten Naseninhalt mit dem Taschentuch auffängt. Kleine Tröpfen, die leicht mehrere Meter überwinden können, sind der Nukleus der Infektion eines bislang nicht Infizierten.

Was der Landkreis Neu-Ulm auf seiner Webseite verbreitet, ist sträflicher Blödsinn, der schnellstens korrigiert werden sollte. Wenn es gelingen soll, das Virus in Deutschland auch nur ansatzweise unter Kontrolle zu halten, dann ist es notwendig ALLE, die die Gelegenheit hatten, vom Infizierten Mann aus Göppingen angesteckt zu werden, in Quarantäne zu schicken, wie dies z.B. im Vereinigten Königreich der Fall wäre. Das sind in diesem Fall alle 138 Besucher des Kinos und alle Angestellten.

Ständig aktualisierte Informationen zu Forschung zu SARS-CoV-2 und zu aktuellen Ereignissen, findet sich u.a. hier:


Update:
Zwischenzeitlich ist der oben dargestellte Beitrag mit dem zitierten Unsinn von der Seite des Landkreises Neu-Ulm verschwunden. Den Besucher der Seite begrüßt nun dieser Hinweis:

Offenkundig wird der Unsinn, der dort zu lesen war, nunmehr überarbeitet. 
Auch wenn sich bislang noch niemand vom Landkreis bei uns bedankt hat: Wir nehmen das stillschweigende Einräumen von Fehlern zumindest mit dem Vorsatz von Wohlwollen zur Kenntnis.



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