Kippt Pennsylvania zu Trump? MS-Medien, ARD, Inkompetenz, FAKE NEWS und Boshaftigkeit

Wenn Sie einem Redakteur der Tagesschau ein Brett vor den Kopf hauen, dann mag er das – sofern er es bemerkt – als “Beweis” dafür nehmen, dass Sie ihm gegenüber nicht so positiv eingestellt sind, wie er das erwartet hat, aber sicher wird er in dem Schlag vor den Kopf keinen “belastbaren Beweis” für ihre Abneigung zu erkennen vermögen.

Wir sind schon seit Wochen von der Art und Weise fasziniert, in der MS-Journalisten ihre Wolkenkuckucksheime vor dem Einsturz bewahren. Die Rabulistik, die Auslassungen, die Unterschlagungen, sie tun wirklich alles, um nicht schreiben zu müssen, dass in den USA wie Umfragen mittlerweile zeigen, eine Mehrheit der Bevölkerung der Ansicht ist, bei der Präsidentschaftswahl sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen. Natürlich hat Leon Festinger diese Art der Fixierung, der Wahrnehmungsstörung, bei der eingehende Informationen dann, wenn sie nicht zur vorhandenen Überzeugungen passen, igoniert oder bekämpft oder so verdreht werden, dass sie nicht mehr widersprüchlich sind, in seiner Theorie der kognitiven Dissonanz beschrieben. Aber Festinger ging davon aus, dass ein normaler Mensch auf Dauer nicht mit Widersprüchen zwischen seiner Überzeugung und der Realität wird leben können. Daraus kann man zwei Schlüsse ziehen: Entweder Festinger hat seine Theorie in Unkenntnis von MS-Journalisten und ihrer außergewöhnlichen Toleranz gegenüber den eigenen Fake News gemacht oder MS-Journalisten müssen in die Rubrik, den Ort, eingeordnet werden, die/den Festinger für diejenigen vorgesehen hat, die kognitive Dissonanzen nicht meistern: Irre in einer geschlossenen Anstalt.

Heute schreibt – wie so oft – ein anonymer ARD-Schreiber voller Freude: “Weitere Niederlage für Trump vor Gericht“. Und frohlockt im Text in der mittlerweile von MS-Journalisten bekannten, biestig boshaften Art:

“Trump gesteht auch mehr als drei Wochen nach der Wahl seine Niederlage nicht ein und behauptet weiter, es habe massiven Betrug gegeben. Belastbare Beweise dafür legte er aber bislang nicht vor. Mehrere Gerichte schmetterten zahlreiche Klagen von Trump und seinen republikanischen Verbündeten ab, unter anderem in Michigan, Pennsylvania, Georgia und Nevada. Auch bei einer Anrufung des Obersten Gerichts, bei dem sechs der neun Richter als konservativ gelten, dürfte Trump angesichts der Fakten wohl keinen Erfolg haben.

Bei der jüngsten Klage in Pennsylvania ging es darum, mit Verweis auf angeblichen Betrug möglicherweise Millionen Briefwahlstimmen für ungültig erklären zu lassen. Das Berufungsgericht erklärte jedoch, wie auch die niedrigere Instanz in der vergangenen Woche, dass Trumps Anwälte “keine klaren Beweise” für den angeblich massiven Betrug vorgelegt hätten.”

Wir sind im Krieg: Klagen werden abgeschmettert, so wie Kanonenkugeln, die vom Bollwerk abprallen, ohne einen Schaden zu hinterlassen. Immer dann, wenn MS-Journalisten lügen, aber ihre Lügen mit einem Sicherheitsnetz versehen wollen, tauchen Adjektive auf, dann werden “Beweise” z.B. nur dann zugelassen, wenn sie “belastbar” sind. Belastbar ist natürlich eine Wertung, die es dem Schmierfinken erlaubt, einerseits den Eindruck zu erwecken, dass das, was bislang vorgetragen wurde, nicht relevant ist, ihm andererseits ein Hintertürchen offen lässt, für den Fall, dass sich herausstellt, dass die Beweise eben doch Beweise waren, die vor Gericht Stand halten. Dann hat sich unser MS-Journalist eben in seiner Bewertung geirrt, aber zu keinem Zeitpunkt hat er natürlich gesagt, dass es gar keine Beweise gebe. Es gab eben aus seiner Sicht nur keine “belastbaren” Beweise. Unser Eingangsbeispiel mit dem Brett vor dem Kopf nimmt diese MS-Rabulistik auf.



Besonders schön ist der Versuch des anonymen Schreibers als Rechtsexperte zu erscheinen, der einschätzen kann, dass die Richter des Federal Supreme Court, dort liegt die Klage von Giuliani und Team Trump nun vor, sich natürlich seiner Meinung darüber, was denn im vorliegenden Fall “Fakten” seien und was nicht, anschließen werden. Was, wenn es bei der Frage, ob die Wahl in Pennsylvania ordnungsgemäß gelaufen ist, aber zunächst gar nicht in erster Linie um die Frage geht, ob die vielen Einzelbelege für Wahlbetrug dazu führen, dass genug Stimmen gefälscht oder manipuliert wurden, um den Staat zu Gunsten von Donald Trump zu kippen, sondern darum, ob die ganze Wahl in Pennsylvania überhaupt verfassungsgemäß abgelaufen ist? Dann hat sich unser anonymer Schreiber zu weit aus dem Fenster gehängt… Gut für ihn, dass er es vorgezogen hat, seinen Junk anonym abzusondern.

Es sei nur am Rande angemerkt, dass die Behauptung, die abgewiesenen Klagen seien abgewiesen worden, weil die Richter die Fakten geprüft hätten, eine ist, die nur ein ahnungsloser MS-Journalist aufstellen kann. Weder in erster noch in zweiter Instanz wurden Zeugen gehört. Fakten haben die Richter in beiden Fällen gar nicht interessiert. Richter haben zuweilen nämlich eine regelrechte Obsession mit Rechtsfragen.

Und gerade mit Blick auf Rechtsfragen sieht es im Moment so aus, als würde Pennsylvania kippen.

Vor ein paar Tagen haben wir berichtet, dass Commonwealth Richter Patricia McCullough angeordnet hat, dass die Wahlergebnisse in Pennsylvania in Anbetracht einer Klage, über die sie zu verhandeln hat, derzeit nicht zertifiziert werden dürfen. In der anhängigen Klage geht es um Act 77, dessen Relevanz wir hier zusammengefasst haben. Im Wesentlichen läuft die Argumentation darauf hinaus, dass der Supreme Court von Pennsylvania sich im Vorfeld der Wahl Rechte angeeignet hat, die ausschließlich dem Gesetzgeber, also der Pennsylvania Legislature zustehen. In der Anordnung kann man einen Hinweis darauf sehen, wie das Urteil wohl ausfallen wird.

Gegen diese Entscheidung sind die US-Democrats in Pennsylvania vorgegangen und haben eine Bauchlandung erlitten. McCullough hat die Anordnung, nach der der Prozess der Zertifizierung der Wahlergebnisse in Pennsylvania nicht fortgesetzt werden darf, aufrecht erhalten. Die Begründung, mit der sie das getan hat, macht hier die Musik.

Zunächst hat Richter McCullough die Dringlichkeit begründet, die es erforderlich macht, den Zertifizierungsprozess anzuhalten und erst wieder fortzusetzen, wenn über die Klage, die vor ihr verhandelt wird, entschieden ist. In dieser Klage geht es darum, dass ALLE per Briefwahl abgegebenen Stimmen, die nach 20.00 Uhr am Wahltag eingetroffen sind, ungültig sind, denn im Wahlgesetz des Staates Pennsylvania, im Act 77, über den wir schon wiederholt berichtet haben, steht zu lesen, dass die Briefwahlunterlagen dann vorliegen müssen, wenn die Wahllokale geschlossen werden, also um 20.00 Uhr am Wahltag.

“(8) No absentee ballot under this subsection shall be counted which is received in the office of the county board of elections later than [eight o’clock P.M. on the day of the primary or election] the deadline for its receipt as provided in section 1308(g).

(c) Except as provided under 25 Pa.C.S. § 3511 (relating to receipt of voted ballot), a completed absentee ballot must be received in the office of the county board of elections no later than eight o’clock P.M. on the day of the primary or election.”



Der Supreme Court von Pennsylvania, also ein GERICHT, hat diese Frist um drei Tage verlängert. In der US-Constitution ist jedoch geregelt, dass ausschließlich die State Legislators, also in diesem Fall das Parlament von Pennsylvania darüber entscheiden können, wann, wie und wie lange im jeweiligen Bundesstaat Wahlen abgehalten werden. Article 1 Section 4 der US-Constitution ist hier unmissverständlich:

“Artikel 1 Section 4:

“The Times, Places and Manner of holding Elections for Senators and Representatives, shall be prescribed in each State by the Legislature thereof; but the Congress may at any time by Law make or alter such Regulations, except as to the Places of chusing Senators.”

Die Richter des Supreme Court von Pennsylvania haben sich also ein Recht angeeignet, das ihnen nicht zusteht. Und in der Gerichtsverhandlung vor Richter McCullough geht es um genau diese Aneigung und den daraus resultierenden Verstoß gegen den Grundsatz fairer und freier Wahlen.

In der Begründung dafür, die Anordnung, den Zertifizierungsprozess auszusetzen, aufrecht zu erhalten, schreibt McCullough:

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“On November 25, 2020, Petitioners responded to Executive Respondents’ Brief in Opposition to Motion for Emergency Injunction and Press Release by filing a Supplemental Application for Emergency Relief, which raises additional compelling concerns and questions of fact in support of their underlying Petition for Review regarding the formal requirements and status of the certification process, and whether Respondents might have short-circuited the certification process to purportedly avert this Courts’ determination on the merits by declaring victories in the presidential and vice presidential elections, while leaving certification of the elections for the other offices for another time.”

Was Richter McCullough hier mehr oder minder pikiert beschreibt, ist die Strategie, die die US-Democrats seit dem 3. November mit Hilfe ihrer Handlanger in den MS-Medien durchzusetzen versuchen: Sie wollen Joe Biden gegen alle Gepflogenheit, alle Rechtslage und jeden Anstand so schnell wie möglich zum US-Präsidenten küren, Fakten schaffen, um bevor der umfassende Wahlbetrug, der in Arizona, Georgia, Michigan, Pennsylvania, Wisconsin mit vielen eidesstattlichen Versicherungen so belastbar bewiesen ist, wie man ihn für einen normal Intelligenten nur beweisen kann, vor den Gerichten als solcher erklärt worden ist, sie wollen also mit ihrem Betrug davonkommen.

Zumindest im Gerichtssaal von McCullouh ist ihnen das nicht gelungen. Es gibt sogar deutliche Hinweise darauf, dass McCullough im Sinne der Kläger zu entscheiden gedenkt:

“Based upon the record before it, this Court has sufficient grounds to enjoin Respondents from further certification activities on an emergency preliminary basis, pending the results of the evidentiary hearing it had scheduled for this date, […] There is no harm to Respondents by the relief fashioned by this Court. The “Safe Harbor” provision of 3 U.S.C. §5 does not expire until December 8, 2020, and the Electoral College does not vote for president and vice president until December 14, 2020. Additionally, Petitioners appear to have established a likelihood to succeed on the merits because Petitioners have asserted the Constitution does not provide a mechanism for the legislature to allow for expansion of absentee voting without a constitutional amendment. Petitioners appear to have a viable claim that the mail-in ballot procedures set forth in Act 77 contravene Pa. Const. Article VII Section 14 as the plain language of that constitutional provision is at odds with the mail-in provisions of Act 77. Since this presents an issue of law which has already been thoroughly briefed by the parties, this Court can state that Petitioners have a likelihood of success on the merits of its Pennsylvania Constitutional claim.”

Die Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage hat Richter McCullough also dazu bewogen, den Prozess der Zertifizierung der Wahlergebnisse in Pennsylvania zu stoppen. Die Einschätzung ist positiv. Die Klage wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben. Das bedeutet, dass alle Briefwahlstimmen, die am Wahltag, den 3. November um 20.00 Uhr NICHT vorlagen, ungültig sind. Da die Stimmendumps für Joe Biden alle nach 20.00 Uhr erfolgt sind, genau: mitten in der Nacht, bei Nacht und Nebel, so zu sagen, gegen 3.00 Uhr, wäre für Pennsylvania damit ein Sieg von Donald Trump mit weitem Abstand zu zertifizieren.

Das erzählt Ihnen die ARD natürlich nicht. So wie der anonyme Schreiber, der seine absurde Überzeugung, dass Trump angesichts der Fakten (welcher auch immer) vor dem Supreme Court keinen Erfolg haben wird, nicht begründet. Er begründet sein Verdikt nicht, weil er es nicht begründen kann. Vor dem Supreme Court wird es auch in erster Linie um die Frage gehen, ob die Wahl in Pennsylvania verfassungskonform stattgefunden, fair und frei war. McCullough kommt wohl zu dem Ergebnis, dass sie das nicht war. Die Richter im Supreme Court, da halten wir jede Wett, auch.

Dann fällt Pennsylvania an Donald Trump – Guthaben: 20 Wahlmänner.
Als nächstes folgt Wisconsin, denn dort gibt es ein Gesetz, nachdem Briefwahlen nur dann gültig sind, wenn sie vom Briefwähler auch beantragt wurden. Derzeit werden die Briefwahlen in Wisconsin aussortiert, die dieser Anforderung nicht gerecht werden.
Das große Heulen in den MS-Medien wird wohl in den nächsten Tagen beginnen.
Wir freuen uns schon.

Update:

Der Rechtsstreit vor McCullough geht sogar über die oben beschriebenen Folgen hinaus, denn darin wird u.a. geltend gemacht, dass die Art und Weise, in der mail-in voting in Act 77 festgeschrieben wird, Article VII, Section 14 der Verfassung von Pennsylvania widerspricht und somit eine Abstimmung im Senate und im Repräsentantenhaus von Pennsylvania über Act 77 hätte stattfinden müssen. Wenn die Kläger, und danach sieht es aus, in ihrem Rechtsstreit Recht erhalten, dann sind alle “mail-in votes”, die nicht mindestens eine der vier Bedingungen, die in der Verfassung Pennsylvanias als Vorraussetzung für eine gülte Briefwahl genannt werden, erfüllt, ungültig. Die Konsequenz dieses Rechtsstreits könnte die weitgehende Annulierung aller Briefwahlstimmen sein.

“Petitioners allege that Article VII, section 14 of the Pennsylvania Constitution provides two exclusive mechanisms by which a qualified elector may cast his or her vote in an election: (1) by submitting his or her vote in propria personaat the polling place on election day; and (2) by submitting an absentee ballot, but only if the qualified voter satisfies the conditions precedent to meet the requirements ofone of the four, limited exclusive circumstances under which absentee voting is authorized under the Pennsylvania constitution. (Petition, ¶16.) Petitionersallege that mail-in voting in the form implemented through Act 77 is an attempt by the legislature to fundamentally overhaul the Pennsylvania voting system and permit universal, no-excuse, mail-in voting absent any constitutional authority. Id., ¶17. Petitioners argue that in order to amend the Constitution, mandatory procedural requirements must be strictly followed. Specifically, pursuant to Article XI, Section 1, a proposed constitutional amendment must be approved by a majority vote of the members of both the Pennsylvania House of Representatives and Senate in two consecutive legislative sessions, then the proposed amendment must be published for three months ahead of the next general election in two newspapers in each county, and finally it must be submitted to the qualified electors as a ballot question in the next general election and approved by a majority of those voting on the amendment.”



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